fahren ohne standlicht... legal?
hallo, habe eine frage:
möchte gerne beim fahren nur die nebler anhaben. bei meinem polo ist es aber nur möglich entweder normal-licht oder standlicht zusammen mit nebelscheinwerfern anzuhaben. ausserdem habe ich hellere h4 birnen vorne drinnen (mit blau-tick). das standlich leuchtet ja auch wenn das normale lich an ist, so scheint das blaue wieder gelblich.
meine lösung... ausbau der standlicht-birnen.
ist das erlaubt? erstens nur mit neblern fahren und zweitens abblendlicht ohne zusätzliche standlichtbirnen?
thx
grasi
48 Antworten
Sicherheit oder Proll.........
Wenn ich auf der Autbahn etwas schneller auf
Reisen bin, dann fahre ich immer mit Abblendlicht
öfter sogar mit Fernlicht,
aus Sicherheitstechnischen Gründen......
....also Tagsüber meine Ich....
@ anrico
Naja, Fernlicht ist wohl ein wenig übertrieben und manchmal auch recht nervig.
Wenn ich mal flott auf der AB unterwegs bin (tagsüber eher eine Ausnahme), dann bewege ich mich in einem Geschwindigkeitsbereich, in dem ich eigentlich noch genug Zeit und Spielraum zum Bremsen habe.
Abgesehen davon - unsere VWs sind nicht so schnell, als dass wir bei angepasster Fahrweise ernsthafte Probleme bekommen sollten. 😛
Grüssle
Frank
Die ursprüngliche Frage, ob die Standlichter während der Fahrt aus sein dürfen, ist ja wohl rechtlich eindeutig mit NEIN beantwortet. Das hat auch einen Grund: wenn eine Scheinwerferbirne durchbrennt, erkennt man das näherkommende Auto im Dunkeln anhand der noch brennenden Standlichtbirne als solches. Anderenfalls sähe es aus wie ein Motorrad. Was fatale Fehler nach sich ziehen kann: Das Motorrad fährt wohl auf der linken Spur, da kann ich ja rechts in dieselbe Strasse einbiegen...
Zum Thema prollig: Finde ich auch. Da ich oft auf winzigen Nebenwegen unterwegs bin, schalte ich bei meinem Scenic auch in normalen Wetterlagen gerne die Nebler an, um eine Einfahrt zu erkennen. Die Abblendlichter sind so grottenschlecht, das schräg vorne nichts zu sehen ist. Aber auf belebten Straßen mache ich sie wieder aus.
Tagsüber stören sie mich bei anderen nicht, da die Blendschwelle herabgesetzt ist. Aber Fernlicht nervt auch tagsüber, da die Teile extrem hell sein können. Ich kann dann im Rückspiegel nichts genaues mehr erkennen. Und tagsüber den Rückspiegel abblenden ist nicht, da ich alle anderen, die ohne Licht fahren, dann nicht mehr sehen würde.
mfG Michael
Ich geb auch mal meinen Senf dazu.....
Völlig richtig wenn ihr sagt, es sieht >prollig< aus, jedoch wird es immer wieder "Junge" Leute geben, die dieses machen, ändern können wir es eh nicht.
Ich hab´s auch mal gemacht *gg*
Zum anderen würde ich, wenn manche meinen das Licht über Tag einzuschalten, mir von Hella die Tagesscheinwerfer kaufen, verbauchen weniger Strom, Ergo also auch weniger Sprit, auch wenn die Preise fallen :-)
Ist an der Schürze vorne auf jeden Fall ein Hingucker wert, erhlich.
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Die Tagscheinwerfer sind echt eine gute und sichere Sache (Unfallrate minus 25% in Schweden).
Nur sind die ziemlich groß und teuer (60 €).
Es wäre schön wenn die so im Streichholzschachtelformat für ca. 25 € zu haben wären. Dann könnte man die viel dezenter verbauen.
Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt, aber bei meinen originalen 83er 1er Cabrio (Sommer) bekomm ich die nicht "unsichtbar" verbaut.
Ich habe diese auf die Schürze vor dem Kühler geschraubt unter dem Blitz, passt und hat Luft für den Motor......
Nur das Anschliessen hat ne Weile gedauert, aber sieht echt Klasse aus, TÜV war begeistert nach er erfuhr, was das für Leuchten sind, dachte erst, das wären Strobo´s !
Weiss jemand, ob es die Tageslichter schon in LED-Technik gibt? Ich meine, die müssen ja nichts beleuchten, nur gesehen werden, dafür sollten LEDs reichen. LEDs können sehr flach verbaut werden, verbrauchen kaum Strom und brennen nicht durch. Wäre ideal.
mfG Michael
Die Tagfahrleuchten sind wirklich ne feine Sache.
Sie haben zwar auch nur 5W, aber sind nicht mit normalen Glühlampen sondern mit Halogenern ausgestattet. Diese haben deutlich mehr Leuchtkraft.
Ich wollte mal meine Standlichtbirnchen gegen die Halogener wechseln (viel weißeres Licht), doch da wollte der TÜV nicht mitmachen.
Was ich noch zu bedenken geben will:
Standlicht ist in Wirklichkeit nicht als Standlicht (nur an, wenn man steht) sondern als "Begrenzungslicht" (egal ob man fährt oder steht) anzusehen. Der Grund wurde weiter oben genannt (Verwechslung mit Motorradfahrern usw...).
Es wundert mich allerdings, daß es in Deutschland verboten ist "nur" mit Begrenzungslicht zu fahren (egal ob Tag, abends oder in der Nacht). Wahrscheinlich will man damit verhindern, daß die Leute denken, daß man steht statt fährt. Doch wenn man nur die Tagfahrleuchten an hat, kann das ja auch als "Standlicht" angesehen werden.
- Greetz Jungo -
Standlicht bei Tag
Das ist Quatsch.
Habe mich da schon mit Leuten von der Dekra, ADAC und Tüv unterhalten.
Man darf Tagsüber mit Standlicht fahren. Zumindest steht in der STVO nicht drin, das es verboten ist. Somit ist es erlaubt!!!
Es steht da nur, das es verboten ist mit Begrenzungsleuchten allein zu fahren, wenn es Nacht ist, Nebelig ist usw.....
Also wenn es die Lichtverhältnisse erfordern mit Ablendlicht zu fahren......
Mfg
Devil }:>
P.S. Was nochmal interessant ist:
Darf ich vorhandene Nebelscheinwerfer so um belegen, das sie wie Tagfahrlicht funktionieren???
Damit habe ich nicht das Problem, das ich mir so alberne Tagfahrlichter dran Klempnern muß. Und somit unterscheide ich mich wieder von der Masse, wenn es Pflicht wird..........
Re: Standlicht bei Tag
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Devil1980
Das ist Quatsch.
Habe mich da schon mit Leuten von der Dekra, ADAC und Tüv unterhalten.
Man darf Tagsüber mit Standlicht fahren. Zumindest steht in der STVO nicht drin, das es verboten ist. Somit ist es erlaubt!!!
erstmal herzlich Willkommen hier bei Motor-Talk 🙂 !
DASZitat:
Man darf Tagsüber mit Standlicht fahren. Zumindest steht in der STVO nicht drin, das es verboten ist. Somit ist es erlaubt!!![/
ist Quatsch!!
Wenn ich zitieren darf:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
Zitat:
2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Den Tüv-Menschen möchte ich gerne sehen 🙄 😁
Standlicht= die "kleinste" Beluechtungseinrichtung am Fahrzeug -> Glühbirnen vorne und ganz normales Rücklicht hinten (+ Kennzeichenbeleuchtung)
NeinZitat:
Darf ich vorhandene Nebelscheinwerfer so um belegen, das sie wie Tagfahrlicht funktionieren???
. Nebelscheinwerfer unter bestimmten Umständen (s. StVO, wenn´s nötig ist, poste ich gerne ein Zitat aus dieser) entweder mit Abblendlicht oder Standlicht. OHNE auf keinen Fall...
Zitat:
Original geschrieben von anrico
Wenn ich auf der Autbahn etwas schneller auf
Reisen bin, dann fahre ich immer mit Abblendlichtöfter sogar mit Fernlicht,
aus Sicherheitstechnischen Gründen......
....also Tagsüber meine Ich....
Na toll. Solche Leute liebe ich ja *kopfschüttel* 😠 ! Verkehrsgefährdung ( + ggf. Nötigung) ohne Ende...
Kleine Anmerkung:
Zitat:
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.
Gruß
Christian 😉
Re: Re: Standlicht bei Tag
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Hi,
erstmal herzlich Willkommen hier bei Motor-Talk 🙂 !
DAS ist Quatsch!!
Wenn ich zitieren darf:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln§17 Beleuchtung
Den Tüv-Menschen möchte ich gerne sehen 🙄 😁Glaub mir. Jeder denkt das so. Aber lies bitte nicht ab punkt zwei.
Ließ dir punkt eins durch. In punkt eins steht drin, das es sich bei der Beleuchtungsvorschrift um Dämmerung, Dunkelheit oder sonstigen Sichtbehinderungen handelt.
Punkt 2 bezieht sich logischerweise dadrauf. Also wird auch von Dämmerung, dunkelheit und sonstigen Sichtbehinderungen gesprochen.
Das ganze wird dadurch sogar bestätigt, wenn du punkt zwei weiter liest, Was steht da????
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht...................Auch hier wird sich wieder auf Dunkelheit bezogen.
Du kannst mir ruhig glauben. Weil:
Mich erstens noch nie einer von der Streckenkontrolle angehalten hat deswegen.
Ich Standlicht auf Zündung gelegt habe D.h. Beim starten des Motors geht Standlicht an. Und ich bin 2mal bei einem anderen Tüv gewesen und jeder hat das gemerkt. Aber keiner hat was bemängelt. Das ich etwas schwitzöl am Getriebe habe, haben dafür beide bemängelt, sowie ein klitze kleiner Steinschlag ganz am Rand außerhalb des Sichtbereichs.
Zudem haben es mir auch Dekra Leute und ADAC Leute bestätigt, das ich recht habe.
Danke für die willkomens Grüße.
Mfg
??
Zitat:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Das heißt explizit, dass NICHT MIT STANDLICHT ALLEIN gefahren werden darf!!
In
Absatz(nicht Punkt) 1 des § 17 StVO steht lediglich
Zitat:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
also das man seine entsprechende Beleuchtung einschaltet (Abblendlicht).
Der Satz
Zitat:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
sagt doch alles, oder?? Keine Einschränkung o.ä....
ALSO VERBOTEN!
Gruß
Christian 😉
Kleine Ergänzung:
Zitat:
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die
vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen
mussten und gefährdeten +) dadurch andere.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog, Kennzahl 117125,
verletzte Vorschriften: § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.1 BKat; § 19 OWiG
Hmm, vermutlich ist der Bußgeldkatalog ja auch falsch? 🙄 🙂
Gruß
Christian 😉
Es ist erlaubt. Wirklich
Nein. Das ist nicht falsch. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, fahre auch ich mit Ablendlicht.
Ich rede ja nur davon, wenn es die Sichertverhältnisse nicht erfordern mit Ablendlicht zu fahren.
Und wie schon gesagt. Der Satz: Mit Begrenzungsleuchten allein darf nicht gefahren werden bezieht sich auf Dunkelheit. Und das ist auch richtig. Und es bezieht sich auch auf Dämmerung und regen..............
Weil in Punkt 1 steht, das es sich um Dämmerung handelt in Punkt zwei auch.
Und nehmen wir mal an. Es sollte wirklich stimmen. Mit Begrenzungsleuchten allein.........
Warum ist es dann am Tage erlaubt, wenn ich die Nebelscheinwerfer an habe (bei Nebel)?????? Ich denke mir mal, das vier Scheinwerfer am Tage zur besseren Erkennung beitragen, als Standlicht und Nebel. Nebelscheinwerfer sollen nur den Nebel unterleuchten. Ist bei nacht auch sehr effektiv. Aber am Tage???? Bringt das unterleuchten nichts, weil es ja eh hell ist. Und so hell das der Nebel am Tage noch unterleuchtet wird sind die Nebelscheinwerfer nun auch nicht. Aber da darf ich dann Standlicht anmachen???? Klingt unlogisch, oder????
Lest auch mal die anderen Punkte durch.
1 -> bei nacht, usw.........
2 -> bei nacht, usw.........
2a -> einleuchtend..
3 -> siehe oben
4 -> bei nacht, usw.........
4a -> bei nacht, usw.........
5 -> bei nacht, usw......... würde ich auch für die Nacht deuten
6 -> bei nacht, usw......... auch hier wieder die Nächtliche regelung.
Und wenn ich nicht recht habe. Warum hat mich bis heute noch niemand dadrauf angesprochen. Ich fahre jetzt seit 5 Fahren Auto. Immer mit Standlicht, soweit es die Sichtverhältnisse es nicht anders erfordern und noch niemand hat das Bemängelt.
Ich habe auch schon in anderen Foren über dieses Thema gesprochen und immer habe ich recht bekommen. Als erstes haben da auch alle gesagt:" Wie kannst du nur" Aber nachdem sich auch diese Leute bei Tüv, Dekra usw.... schlau gemacht haben mußten sie mir recht geben.
Mfg Devil
🙂
Hmm, nochmal von vorne:
Der § 17 der StVO regelt allgemein die Beleuchtung an Kraftfahrzeugen.
Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
Der Absatz 1 sagt lediglich, dass bei den entsprechenden Witterungsbedingungen usw. die ENTSPRECHENDEN Leuchten eingeschaltet werden. NICHT MEHR und nicht weniger. Absatz 2 ist aber eine weitere Regelung die explizit sagt
Zitat:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
[...]
So. "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. " Keine Einschränkung hinsichtlich Uhrzeit, Ort, Witterung etc. Ganz einfach: Es darf NIE mit Standlicht allein gefahren werden! NIE heisst niemals, also auch nicht bei strahlendem Sonnenschein o.ä. . Über Sinn oder Unsinn dieser Vorschrift brauchen wir uns ja garnicht unterhalten, es steht aber LEIDER FEST.
Zitat:
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
/B]
Da stehts. In Verbindung mit NSW ist es ja erlaubt (und auch sinnvoll, wenn der Nebel so dicht ist, dass dich dein eigenes Abblendlicht blendet!).
Und auch der Bußgeldkatalog sagt
"Nur mit Standlicht [...] gefahren ". Und nichts von Nachts, Morgens o.ä. Einfach nur VERBOTEN!!Zitat:
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
Deine Informationen sind also fehlerhaft! Und dass du noch nicht angehalten wurdest ist doch auch kein Argument, oder? Die Polizei hält einfach deshalb nciht jeden an, weil sie keine Zeit für Kleinigkeiten hat.
Nochwas: Wenn du Standlicht in Kombination mit einem anderen Licht an hast, werden diese Lämpchen nicht mehr als Standlicht sondern als Begrenzungslicht bezeichnet. Die Lämpchen für Standlicht sind mit den Lämpchen für Begrenzungslicht i.d.R. identisch. Sie werden in der StVO aber je nach Verwendungszweck unterschiedlich bezeichnet.
Im Volksmund werden diese Lämpchen aber auch dann als "Standlicht" bezeichnet, wenn sie gerade die Funktion des "Begrenzungslichtes" erfüllen.
Wenn man mit Standlicht fährt, kann das zu einer Gefährdung führen, weil damit was vollkommen Gegenteiliges angezeigt wird. Das ist wie rechts blinken und links abbiegen, um mal einen Vergleich hervorzukramen.
Wenn du es mir immer noch net glaubst, fahr morgen zur nächsten Polizeiwache und frag nach, die werden dir genau das erzählen...
Gruß
Christian 😉