Fahren ohne Führerschein auf eigenem Grundstück erlaubt?

Hab da so einen wisch bekommen.
In der Überschrift steht es ja schon, ich will nur wissen ob das noch richtig ist oder es zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung gab.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Alpenfreund



Zitat:

Original geschrieben von Dovahkiin


Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert, unten an der Straße übern Zaun geklettert, einkaufen gegangen und dann zurück.....
Ich hätte Dich auch angezeigt.
Der Eindruck von jemandem mit einem solchen Verhalten; Der macht das evtl. auch auf öffentl. Strassen, denn normal ist das nicht!
Hut ab vor dem, der die Zivilcourage hatte, Dich ein einzubremsen.
Ob es bei Dir fruchtet, wage ich zu bezweifeln.

Anmerkung: Es geht mir nicht um das Fahren ohne FS. Sondern der Zustand in dem Du Dich offensichtlich befunden hast, und mit dem Du hier auch noch zu hofieren versuchst.

Hut ab vor der Stasi, hauptsache sich in fremde Angelegenheiten mischen.

Wenn ich keinen Fahrerlaubnis besitze darf ich auch nicht in der Öffentlichkeit ein Fahrzeug führen, da spielt der Zustand auch keine Rolle mehr. Ich bin seit 5 Jahren auch in der Öffentlichkeit keinen Meter gefahren, aber was ich auf meinem Grund und Boden machen bleibt immer noch meine Sache.

Und gegen volltrunken einkaufen

zu gehen

gibt es wohl auch kein Gesetz, wenn ich meine Einkäufe anschließend über die mauer schmeiße, drüber klettere und auf meinem Grundstück zu meinem Haus

zurückfahre

ist das ganz allein mein Bier.

Vollkommen gleich ob ich mit 30 oder mit 180 über den Acker knalle.

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Alpenfreund


Ich hätte Dich auch angezeigt.
Der Eindruck von jemandem mit einem solchen Verhalten; Der macht das evtl. auch auf öffentl. Strassen, denn normal ist das nicht!
Hut ab vor dem, der die Zivilcourage hatte, Dich ein einzubremsen.
Ob es bei Dir fruchtet, wage ich zu bezweifeln.

Zeigst du jeden Besoffenen auf der Straße an?🙄

der- bestimmt!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Alpenfreund


Ich hätte Dich auch angezeigt.
Der Eindruck von jemandem mit einem solchen Verhalten; Der macht das evtl. auch auf öffentl. Strassen, denn normal ist das nicht!
Hut ab vor dem, der die Zivilcourage hatte, Dich ein einzubremsen.
Ob es bei Dir fruchtet, wage ich zu bezweifeln.

Zeigst du jeden Besoffenen auf der Straße an?🙄

Was wäre daran falsch ?

Ich hätte wichtigeres zu tun, als jeden saufenden Penner anzuzeigen 😮

Zitat:

Original geschrieben von Alpenfreund



Zitat:

Original geschrieben von Dovahkiin


Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert, unten an der Straße übern Zaun geklettert, einkaufen gegangen und dann zurück.....
Ich hätte Dich auch angezeigt.
Der Eindruck von jemandem mit einem solchen Verhalten; Der macht das evtl. auch auf öffentl. Strassen, denn normal ist das nicht!
Hut ab vor dem, der die Zivilcourage hatte, Dich ein einzubremsen.
Ob es bei Dir fruchtet, wage ich zu bezweifeln.

Anmerkung: Es geht mir nicht um das Fahren ohne FS. Sondern der Zustand in dem Du Dich offensichtlich befunden hast, und mit dem Du hier auch noch zu hofieren versuchst.

Hut ab vor der Stasi, hauptsache sich in fremde Angelegenheiten mischen.

Wenn ich keinen Fahrerlaubnis besitze darf ich auch nicht in der Öffentlichkeit ein Fahrzeug führen, da spielt der Zustand auch keine Rolle mehr. Ich bin seit 5 Jahren auch in der Öffentlichkeit keinen Meter gefahren, aber was ich auf meinem Grund und Boden machen bleibt immer noch meine Sache.

Und gegen volltrunken einkaufen

zu gehen

gibt es wohl auch kein Gesetz, wenn ich meine Einkäufe anschließend über die mauer schmeiße, drüber klettere und auf meinem Grundstück zu meinem Haus

zurückfahre

ist das ganz allein mein Bier.

Vollkommen gleich ob ich mit 30 oder mit 180 über den Acker knalle.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Dovahkiin


Mein Grundstück ist komplett umzäunt.
mit was für einem zaun?
war das hoftor bzw. die einfahrt zum grundstück offen?

Es ist unterschiedlich umzäumt. Ich hatte damals Streß mit den Genehmigungen vom Bauamt, ursprünglich wollte ich eine 3m hohe Mauer um das komplette Grundstück ziehen. Ich wollte damals ein paar FKK Partys machen, aber dann kamen die Beamtenbubis wieder mit Paragraphen was ich darf und was nicht und es wurde eine maximale Höhe von 1,8m festgelegt.

Dann hatte ich angefangen die Mauer auf 1,8 zu ziehen, aber irgendwann wurde mir das zu teuer, deswegen ist das Grundstück zur hälfte ummauert und zu anderen Hälfte mit Stacheldrahtzaun eingezäumt. Vorne zur Einfahrt habe ich ein Gittertor und das ist immer zu.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich hätte wichtigeres zu tun, als jeden saufenden Penner anzuzeigen 😮

Ich dachte da nicht an saufende Penner, sondern betrunkene VT.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich hätte wichtigeres zu tun, als jeden saufenden Penner anzuzeigen 😮
Ich dachte da nicht an saufende Penner, sondern betrunkene VT.

Na dann kannst du mich auch nicht gemeint habe, ich nehme nicht am Straßenverkehrteil und bin somit auch kein VT.

Zitat:

Original geschrieben von Dovahkiin



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich dachte da nicht an saufende Penner, sondern betrunkene VT.

Na dann kannst du mich auch nicht gemeint habe, ich nehme nicht am Straßenverkehrteil und bin somit auch kein VT.

Ich habe Dich auch nicht gemeint. Wie kommst Du auf den Gedanken ?

Naja, auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und wenn die bei entsprechender Alkoholisierung über eine vielbefahrene Straße torkeln, um diese zu queren (womöglich noch abseits einer Fußgängerampel oder eines Zebrastreifens), dann wird es auch im Sinne des Verkehrsrechtes grenzwertig.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Naja, auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und wenn die bei entsprechender Alkoholisierung über eine vielbefahrene Straße torkeln, um diese zu queren (womöglich noch abseits einer Fußgängerampel oder eines Zebrastreifens), dann wird es auch im Sinne des Verkehrsrechtes grenzwertig.

Das ist natürlich korrekt, aber nicht das Thema.

Im vorliegenden Fall wäre es wohl das Sinnvollste, sich fachlichen Rat von einem Anwalt für Verkehrsrecht zu holen. Dadurch, daß man der Vorladung nicht Folge leistet, schafft man den Vorgang als Betroffener ja nicht aus der Welt.

Ich soll Geld investieren für einen Fall der Sonnenklar ist?
Soll doch die Staatsanwaltschaft ermitteln und dann das Verfahren einstellen, sind ja auch meine Steuergelder die da verschwendet werden.

Ich befürchte, daß die Staatsanwaltschaft da noch irgendwo einen Haken gefunden hat, an dem sie ihre weiteren Ermittlungen festmacht. Die würden mit Sicherheit keinen Aufwand in einen absolut aussichtlosen Fall investieren; schließlich kennen sie die Gesetzeslage aus der täglichen Praxis.

Zitat:

Original geschrieben von Dovahkiin


Mein Führerschein ist wegen wiederholten zu schnell fahrens abhanden gekommen. Das Punktekonto war voll und ich bin nicht zur mpu gegangen, da ich den Lappen inzwischen nicht mehr brauche. Meine Autos sind ja sowieso abgemeldet und es besteht kein versicherungsschutz, da spielt es wohl keine rolle ob ich besoffen oder bekifft über den Acker pflüge. Polizei darf ja ohne Durchsuchungsbefehl sowieso nicht mein Grundstück betreten, also wen juckts.

1. auf deinem Grundstück kannst du tatsächlich fast alles machen und das von dir im ersten Beitrag genannte ist nicht grundsätzlich verboten

2. in Verbindung mit Alkohol/Drogen bin ich mir nicht sicher ob das auch ok ist, da ja Gefahr besteht das du im Suff das Grundstück vielleicht doch verläßt ohne es richtig zu merken. 😉

3. Sagt der oben zitierte Teil über dich, deine Einstellung zu Recht, Gesetz und der Polizei ja schon alles.

Viel Spaß noch weiterhin obwohl du ja anscheinend schon alles erreicht hast was man sich so im Leben wünscht 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Dovahkiin



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Lieber TE, dein FS ist wohl wegen Alk abhanden gekommen? Und wohl nie mehr einen beantragt, weil du selbst weisst, dass der Alkohol stärker sein wird als du? Nun wird es kompliziert: Auf umfriedetem Privatgelände darf man ohne FS ein Fahrzeug bewegen, aber darf man es auch in besoffenem Zustand?
Mein Führerschein ist wegen wiederholten zu schnell fahrens abhanden gekommen. Das Punktekonto war voll und ich bin nicht zur mpu gegangen, da ich den Lappen inzwischen nicht mehr brauche. Meine Autos sind ja sowieso abgemeldet und es besteht kein versicherungsschutz, da spielt es wohl keine rolle ob ich besoffen oder bekifft über den Acker pflüge. Polizei darf ja ohne Durchsuchungsbefehl sowieso nicht mein Grundstück betreten, also wen juckts.

Hallole

Du hast die Antworten nicht richtig gelesen.. ein

sogenanntes eingefridetes Grundstück muß eingezäunt sein und vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein.

Ist das nicht der Fall darfst Du das nicht den dritte ( Kinder ) könnten unwissend deinen Acker überqueren und Du könntest diese Schädigen. also ist das öffentliche Intresse gegeben. Der Einladung würde ich scion Folge leisten denn die können Dich auch vorführen lassen und ingoranz bringt Dich hier nicht weiter denn Pappa Staat sitzt am längeren Hebel. Man will ir die mölglichkeit geben dich oder dein Handeln zu erklären also mach das und sprich vorher mit einem Anwalt oder besser nimm den Mit . sonst kanns Teuer werden... Jol.

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