fahren ohne fahrerkarte Bitte dringend Hilfe

Hallo ,ich habe seit einer Woche mein c führerschein morgen kann ich mein Schein abholen vom Landratsamt ,ab da kann ich erst die Fahrer karte beantragen ,nun zum Problem ich soll solange ohne Karte fahren bis sie da ist ,mein Chef sagt ihm ist das egal er nimmt das auf seine kappe ,ich gebe zu habe angst vor Strafen ,oder womöglich einen rauswurf aus der Firma weil ich nicht das gemacht habe was er gesagt hat ,bitte dringend einen Rat

Beste Antwort im Thema

Das würde ich mir Gut überlegen.
Ein Kollege von mir wurde einmal ohne Karte angehalten. Da hatte seine kleine Tochter an seiner Geldbörse gespielt und ein Paar Karten raus geholt, leider merkte er das erst auf der Arbeit.
Genau an dem Tag ist er in ne Kontrolle gekommen.
Das hat ihn 300 Euro gekostet.

Ich habe mal gehört, dass es bei der Fahrerkarte einen Express Antrag gibt, wo man sie nach 5 Tagen schon hätte.

Und meine ehrliche Meinung
Wenn dein Chef dich Entlässt weil du dich an die Gesetzte hältst, so einen Chef brauche ich nicht.
Er muss auch Wissen, das es die Fahrerkarte erst gibt, wenn du den Führerschein hast und du dann erst fahren darfst.
Ich würde mich nicht drauf verlassen das Er sich an seine Abmachung erinnert, wenn es drauf ankommt.

31 weitere Antworten
31 Antworten

Ja...... eine Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. So, kurz vor Ablauf bestelle ich beim Amt eine neue Fahrerkarte!

Bei unserem Amt ist es so, das die alte (noch gültige) FK direkt eingezogen wird.
Und nun? Soll ich jetzt Urlaub machen?
Nein, ich kann mit einem Ausdruck oder so´n Tageskontrollblatt zum Striche ziehen solange fahren, bis die neue Karte wieder im Besitz ist.
Und der TE hat ja eine wohl schon die FK beantragt und wartet drauf!

Zitat:

Bei unserem Amt ist es so, das die alte (noch gültige) FK direkt eingezogen wird.

Die sollen einmal erklären wo das steht das die noch gültige FK eingeogen werden muss.....

wenn du 3 Wochen vorher die beantragst dann könntest du wirklich Urlaub machen. So einen Blödsinn darf es nicht geben.

Denn hier steht es anders

EWG 3821/85

Artikel 14 (4) c)

c) Die Fahrerkarte ist persönlich. Während ihrer Gültigkeitsdauer darf sie unter keinen Umständen entzogen oder ihre Gültigkeit ausgesetzt werden, es sei denn, die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats stellt fest, daß die Karte gefälscht worden ist, der Fahrer eine Karte verwendet, deren Inhaber er nicht ist, oder die Ausstellung der Karte auf der Grundlage falscher Erklärungen und/ oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde. Werden die vorgenannten Maßnahmen zum Entzug oder zur Aussetzung der Gültigkeit der Karte von einem anderen als dem ausstellenden Mitgliedstaat getroffen, so sendet dieser Mitgliedstaat die Karte an die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats zurück und begründet sein Vorgehen.

Edit:
Ohhh man.... fast vergessen.... wenn die deine Karte einziehen wie bitte sollst du die letzten 28 Tage nachweisen....

Zitat:

@MarauderMike schrieb am 10. November 2014 um 21:13:57 Uhr:


Ja...... eine Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. So, kurz vor Ablauf bestelle ich beim Amt eine neue Fahrerkarte!

Bei unserem Amt ist es so, das die alte (noch gültige) FK direkt eingezogen wird.
Und nun? Soll ich jetzt Urlaub machen?
Nein, ich kann mit einem Ausdruck oder so´n Tageskontrollblatt zum Striche ziehen solange fahren, bis die neue Karte wieder im Besitz ist.
Und der TE hat ja eine wohl schon die FK beantragt und wartet drauf!

Bei uns wird die Karte von der Führerscheinstelle ausgegeben,Deshalb würde ich dort anrufen und die würden weiter helfen,und ich wäre auf der sichern Seite. Alles andere ist Spekulation.

So die Antwort der FS-Stelle im Stadthaus Euskirchen!!!
Vor dem Einzug müssen natürlich noch die Daten runtergeladen und später wieder aufgespielt werden, bei der Firma versteht sich.

Ähnliche Themen

Zitat:

So die Antwort der FS-Stelle im Stadthaus Euskirchen!!!

Vor dem Einzug müssen natürlich noch die Daten runtergeladen und später wieder aufgespielt werden, bei der Firma versteht sich.

Sag ich doch..... Blödsinn und das hoch 10

Denn das funktioniert nicht. Du kannst keine Daten aufspielen auf die Karte.

Anrufen und auf EWG 3821/85 Artikel 14 (4) c) hinweisen.

Das wäre der geilste Klopfer wenn man Daten aufspielen könnte..... nie wieder Verstöße weil manipulierbar

Zitat:

@patrick22pd schrieb am 9. November 2014 um 08:11:18 Uhr:


Hallo ,ich habe seit einer Woche mein c führerschein morgen kann ich mein Schein abholen vom Landratsamt ,ab da kann ich erst die Fahrer karte beantragen ,nun zum Problem ich soll solange ohne Karte fahren bis sie da ist ,mein Chef sagt ihm ist das egal er nimmt das auf seine kappe ,ich gebe zu habe angst vor Strafen ,oder womöglich einen rauswurf aus der Firma weil ich nicht das gemacht habe was er gesagt hat ,bitte dringend einen Rat

Ähmmmm Leute.... kann es sein das hier nicht noch ein weiteres Problem auf den Kollegen zukommt???

Seinen C hat er nun ja, aber was ist mit der Quali ??? (oder Weiterbildung für die 95 ???)

Zitat:

@roadheini schrieb am 12. November 2014 um 08:10:01 Uhr:



Zitat:

@patrick22pd schrieb am 9. November 2014 um 08:11:18 Uhr:


Hallo ,ich habe seit einer Woche mein c führerschein morgen kann ich mein Schein abholen vom Landratsamt ,ab da kann ich erst die Fahrer karte beantragen ,nun zum Problem ich soll solange ohne Karte fahren bis sie da ist ,mein Chef sagt ihm ist das egal er nimmt das auf seine kappe ,ich gebe zu habe angst vor Strafen ,oder womöglich einen rauswurf aus der Firma weil ich nicht das gemacht habe was er gesagt hat ,bitte dringend einen Rat
Ähmmmm Leute.... kann es sein das hier nicht noch ein weiteres Problem auf den Kollegen zukommt???

Seinen C hat er nun ja, aber was ist mit der Quali ??? (oder Weiterbildung für die 95 ???)

Ich gehe doch davon aus,wenn der jetzt den Schein neu gemacht hat,dann wurde die 95 bestimmt gleich mitgemacht.

Die Alte Fahrerkarte darf gar nicht von der Ausgabestelle einbehalten werden denn sie ist euer Eigentum.
Die neue Fahrerkarte funktioniert ausserdem gar nicht vor Ablauf der Alten FK. Umgekehrt funktioniert die abgelaufene FK nicht mehr nach dem Ablaufdatum bei beiden Fällen wird die FK vom Digi wieder ausgespuckt.
Warum sollte man denn die alte FK nicht behalten dürfen ? Nach Ablauf ist sie ja gar nicht mehr zu gebrauchen.

Man muss die alte Karte außerdem noch 28 Tage mitführen für den Fall einer Kontrolle.

eben

Suche dir einen anderen Betrieb. Wenn ein Arbeitsverhältnis schon so anfängt wird das sowieso nichts.

Aber geh, nicht gleich davon laufen. Alles lässt sich ausreden...

Jeder normale Chef sieht doch

a) Kerl hat Schein neu
b) braucht Papiere noch
c) dauert eben weil amtlich bearbeitet werden muss

Somit beschäftige ich den Kerl eben eine Woche anderweitig oder beginne das Arbeitsverhältnis gleich später. Erspart mir und meinem neuen angestellten viel Ärger und ist gleich auch ein besserer Start.

Hast Du das nicht verstanden? Du sollst einfach nur fahren! Oder soll ich Dir das aufschreiben? Einfach nur fahren! Sonst kannste Dir was anderes suchen. Die stehen hier sowieso alle schon Schlange und wollen morgen schon anfangen. Alles klar? Dann fahr!

Mal im ernst. Die Fahrerkarte ist heute beantragt, morgen in der Post bei mir, wie der Tschibomann schon richtig schrieb. Einen Tag aussetzen, nicht über Los gehen aber auch nicht die ab-ins-Gefaöngnis-Karte ziehen.

Ich würde ganz ehrlich beim StVa nachfragen wie da die rechtliche Lage ist, denn das dein Chef nicht deine Strafe übernehmen kann ist klar. Du wusstest davon und bist vorsätzlich trotzdem gefahren! Mach dich lieber vorher schlau. Aber mit Sicherheit bekommst du eh noch mehr Streß mit solch einem Chef wenn es um deine Pausen zwischen deinen Fahrtzeiten geht. Das will er mit Sicherheit auch nicht und sagt bestimmt, ach egal fahr trotzdem.

Deine Antwort
Ähnliche Themen