Fahren nach Ausbau einer Drosselung

Yamaha WR 450

Hallo zusammen,
ich möchte mir eine gebrauchte aktuell gedrosselte (A2) WR450f 2005 zulegen und die Drosselblende im Ansaugkanel entfernen, so, daß sie die offene Leistung hat.
Wie sollte ich den Vergaser einstellen für einen runden Lauf?

18 Antworten

Lass den Schmarrn odergeh zum Händler und lass das ordentlich entdrosseln und machen mit Eintragen in die Papiere und allem was so dazugehört.
Offenen A hast Du noch nicht, oder?

So ist der Plan, alles ordnungsgemäß eintragen lassen und dann mit mal nur um die 50PS anstatt knapp 200 durch die Gegend düsen ??
so für'n Acker und sonntags zum Brötchen holen...
Eigentlich ging es mir nur um den technischen Aspekt...

Wie, knapp 200 PS???
Hast du Unterlagen zur Drosselung? Wenn für die Drosselung andere Düsen eingebaut werden mussten, steht das im Gutachten der Drossel.
Wenn da nichts steht, sind die Düsen für gedrosselt/ungedrosselt gleich.
Vielleicht ist es nötig, die Standgasdrehzahl- oder -gemischschraube zu justieren.

Knapp 200 PS hat mein Straßenmoped, womit ich eigentlich nur die Frage von Paulise beantworten wollte!
Papiere hab ich natürlich keine , da ich die WR lediglich zum Kauf angeboten bekommen habe und keinerlei Ahnung von Leistungsdrosselung habe und ich sie dann doch gerne offen fahren würde, stellte sich mir die Frage, ob ich einfach diese Drosselblende rausnehmen kann ohne weitere Einstellungen vorzunehmen ...

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In den meisten Fällen musst du nach dem Wechsel des Ansaugstutzens die Hauptdüse anpassen (grösser), mehr nicht. Kannst du aber bei Yamaha nachfragen.
Gruss Roland

Moin,

Steht die Drossel in den Papieren?, dann sollte die Art der Drosselung auch in den Papieren vermerkt sein. Das Gutachten der "Entdrosselung" meiner SR500 damals (27PS -> 34PS), beschrieb auch, was in den Papieren stehen soll. (Ansaugstutzen Durchmesser Blabla; Düse Größe Blabla)...

Wenn die Düse Bestandteil der Drosselung war, dann sollte es meiner Meinung nach auch im Fahrzeugschein stehen. Ein bisschen Feinabstimmung müsste aber eigentlich nahezu immer nötig sein und wenns nur die Leerlaufgemischschraube ist...

Ich kenne es oftmals so das einfach nur stupide diese Blenden in den Ansaugtrakt gehämmert werden und man den Vergaser mehr oder weniger in Ruhe lässt. So war es auch bei mir.

Wenn du eh entdrosseln willst, wirst du dafür zumindest das Gutachten über die Drossel nicht mehr brauchen. Zum einen steht die Drossel ja im Schein drin, zum anderen müssten die Papiere ja eh beim Prüfer umgeschrieben werden. Hier wäre nur wichtig das es ein Gutachten über die ungedrosselte Leistung der Maschine gibt. Da steht bestenfalls im Schein eine Nummer zur Betriebserlaubnis/ABE des Fahrzeugs. Mit der kannst du mal bei deinem Prüfer fragen ob der die in der Datenbank hat. Falls ja, Jackpot!

Dann musst du auch niemandem zusätzlich Geld in den Rachen werfen um an das Gutachten zu kommen. Das kann dein Prüfer sicherlich günstiger als Alpha Technik und Co.

In meinen Papieren stand da nichts ausser die neue Leistung …

Erstmal danke an die ganzen Antworten, so ist es im Schein eingetragen...

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Sieht aus wie bei mir. Da würde ich kurz mit der Nummer unter "K" beim TÜV anfragen ob Sie die Daten für die offene Version da haben. Falls ja, Blenden raus, Maschine vorführen, Gutachten mitnehmen und ab zur Zulassungsstelle und umschreiben lassen. Das sollte keine Raketenwissenschaft werden.

Genau, das mit der Eintragung sehe auch unproblematisch, mir ging's ja auch hauptsächlich um den technischen Aspekt.
Danke

Ich würde die Dinger einfach erst einmal stupide rausnehmen und dann mal schauen was die Leistung so sagt.

Mit Glück findest du einen alten Testbericht der auch Durchzugstests beinhaltet.

Sowas kannst du dann als Referenz nehmen. Fährt Sie dann deutlich langsamer als Sie sollte stimmt was nicht.

Wobei du bei dem Motor fast mal probieren kannst was V/Max geht. 160 km/h fallen jetzt noch nicht in den Bereich "völlig unverantwortlich".

Was steht in dem besagten Feld P.2 / 4 denn genau drin?
Schade , daß Du den Fzg.schein ZB 1 (oder ist das ein Ausschnitt aus der ZB 2?) nicht vollständig abgelichtet hast.
Wieviel KW / PS stehen aktuell in der ZB 1 drin? Welche Höchstgeschwindigkeit ist eingetragen?
Ich bin kein genauerer Kenner des Modells, aber mir fällt eben auf, daß in diesem Foto von Deiner vermutlichen ZB 1 Explizit „Kraftrad o.LB“
d.h. „Ohne Leistungsbeschränkung“ eingetragen ist und das wirft bei mir Fragen auf.

Da hast du Recht, das ist eigenartig!
Ist mir gar nicht aufgefallen...

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