Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:


Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

Grüße vom Ostelch

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Nein alte Klasse B, so wie ich geschrieben habe

Ok.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Oktober 2022 um 15:20:04 Uhr:


Das war noch ganz anders.

Da dürfte das zGG des Anhängers max. die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs sein.

Da war also bei 1250kg zGG Anhänger mit Leermasse von 2250kg des ziehenden Fahrzeugs schluss.

Das würde ich nochmal nachrechnen! Die Hälfte von 2250Kg sind 1125Kg

Mit Klasse B wirst du auch nie einen PKW mit 2250Kg Leermasse und einen Anhänger von 1125Kg ziehen dürfen, da biste dann locker über 3,5t. Bin mir ziemlich sicher, dass es die Regelung mit der Hälfte nie gegeben hat. Es sei denn der Panzer hat nur 125Kg Zuladung, was ich mal ausschließe.

Bei mir war es (2006), da bin ich mir zu 99% sicher, Leermasse Fahrzeug muss ÜBER dem zGG des Anhängers liegen, zusammen nicht mehr als 3,5t. Anhänger bis 750Kg geht immer (War auch Anfangs der Tenor das überhaupt nur 750Kg erlaubt seien).

Richtig!

Es war die Leermasse..

Zitat:

Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Stand: 2006, FeV

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Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 02. Okt. 2022 um 15:43:44 Uhr:


Mit Klasse B wirst du auch nie einen PKW mit 2250Kg Leermasse und einen Anhänger von 1125Kg ziehen dürfen, da biste dann locker über 3,5t.

Das ging doch nach altem VO Stand, sowie auch nach aktuellem Stand.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Oktober 2022 um 16:01:09 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 02. Okt. 2022 um 15:43:44 Uhr:


Mit Klasse B wirst du auch nie einen PKW mit 2250Kg Leermasse und einen Anhänger von 1125Kg ziehen dürfen, da biste dann locker über 3,5t.

Das ging doch nach altem VO Stand, sowie auch nach aktuellem Stand.

Ne, wenn ich einen Anhänger Stand heute mit B ziehen will der 1125Kg Gesamtmasse hat, dann darf das Zugfahrzeug maximal 2375 Kg Gesamtmasse haben, dieser Wert ist aber bei einer Leermasse von 2250Kg unrealistisch.

Oder bringst du da Leer und Gesamtmasse durcheinander?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Oktober 2022 um 15:56:11 Uhr:


Richtig!

Es war die Leermasse..

Wenigstens habe ich etwas aus der Fahrschule behalten. 😎

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 02. Okt. 2022 um 16:5:21 Uhr:


Ne, wenn ich einen Anhänger Stand heute mit B ziehen will der 1125Kg Gesamtmasse hat, dann darf das Zugfahrzeug maximal 2375 Kg Gesamtmasse haben, dieser Wert ist aber bei einer Leermasse von 2250Kg unrealistisch.

Oder bringst du da Leer und Gesamtmasse durcheinander?

Nein, ich bringe da nichts durcheinander.

Das zGG des Zugfahrzeug spielt keine Rolle, sondern nur das zGG des Anhängers.
Und insgesamt die zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 3500kg.

Darüber lässt sich sicherlich streiten, aber die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist ja nicht = zGG Pkw + zGG Anhänger.
Oder doch?
Ist unlogisch geschrieben in der FeV.

Diese Verwirrung ist zumindest bei vielen, und hätte man mit einer einfachen Regelung ausschließen können.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Oktober 2022 um 16:11:33 Uhr:


Darüber lässt sich sicherlich streiten, aber die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist ja nicht = zGG Pkw + zGG Anhänger.
Oder doch?

Doch, so ist es.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Oktober 2022 um 16:11:33 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 02. Okt. 2022 um 16:5:21 Uhr:


Ne, wenn ich einen Anhänger Stand heute mit B ziehen will der 1125Kg Gesamtmasse hat, dann darf das Zugfahrzeug maximal 2375 Kg Gesamtmasse haben, dieser Wert ist aber bei einer Leermasse von 2250Kg unrealistisch.

Oder bringst du da Leer und Gesamtmasse durcheinander?

Nein, ich bringe da nichts durcheinander.

Das zGG des Zugfahrzeug spielt keine Rolle, sondern nur das zGG des Anhängers.
Und insgesamt die zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 3500kg.

Das zGG kommt aber bei den 3,5t. Gesamt wieder ins Spiel. So grob lässt sich diese Regelung also nur bei Fahrzeugen zwischen 1500 und 2000 Kg Leermasse (bei angenommenen 500Kg Zuladung) anwenden, wo ich dann wohl in den seltensten Fällen über 1000Kg zGG beim Anhänger komme.

Um so unlogischer ist die FeV.

Wäre doch kinderleicht, einfach zu sagen, in Kombination ist bei 3500kg schluss.

Also Feld G Pkw + Feld F.1/F.2 <= 3,5t.
Beide Daten sind einfach aus dem Fahrzeugschein ermittelbar.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Oktober 2022 um 16:36:37 Uhr:


Um so unlogischer ist die FeV.

Wäre doch kinderleicht, einfach zu sagen, in Kombination ist bei 3500kg schluss.

Also Feld G Pkw + Feld F.1/F.2 <= 3,5t.
Beide Daten sind einfach aus dem Fahrzeugschein ermittelbar.

Ist es doch auch, mit der Ausnahme, Anhänger unter 750Kg gehen immer (das liegt wiederum an der Zulassung dieser Anhänger (gefährliches Halbwissen))

nein es gilt F.1 vom Zugfahrzeug plus F.2 vom Anhänger muß uter 3,5 Tonnen sein. Ist auch direkt aus den Papieren ermittelbar.

Und dann kommt noch die Ausnahme:der 750-kg-Anhänger geht immer (also auch wenn das Zugfahrzeug schon 3,5 t hat.)

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Oktober 2022 um 16:40:19 Uhr:


nein es gilt F.1 vom Zugfahrzeug plus F.2 vom Anhänger muß uter 3,5 Tonnen sein. Ist auch direkt aus den Papieren ermittelbar.

Und dann kommt noch die Ausnahme:der 750-kg-Anhänger geht immer (also auch wenn das Zugfahrzeug schon 3,5 t hat.)

Sorry F und G verwechselt

...ist doch alles einfach Käse... bei Klasse B einfach komplett alle Anhänger raus nehmen und dafür den Erwerb von Klasse E vereinfachen... das was man zum Anhängerfahren wirklich braucht kann man problemlos in max. 1-2 Theoriestunden packen und dazu 2-3 Praxisstunden... dazu keine gesonderte Fahrprüfung sondern einfach die B-Prüfung um ne halbe Stunde mit Anhänger verlängert oder wenns geht, dann das Anhänger fahren einfach so mit in die B-Prüfung integriert -Ankuppeln muß man sowieso, dann fährt man mitm Anhänger ein paar Runden und kuppelt am Ende wieder ab und guckt, ob der Fahrschüler der Anhänger richtig gegen wegrollen sichert... fertig... so dass man den E für 2-300,-€ zum B dazu bekommt.

Früher bei der alten Klasse 3 war der Anhänger, sogar ein LKW bis 7,5Tonnen und dazu ein Anhänger bis zu einem Gesamtzuggewicht von 7,5 + 1,5 x 7,5to. = 18,75to. inklusive, ohne dass man da in der Fahrschule irgendetwas extra gezeigt / gelehrt bekommen hat und geprüft wurde da auch nix... das Ankuppeln, Abkuppeln, Anhänger fahren und Anhänger Rangieren -um mal ein bischen was zu erwähnen- hat man sich zu Hause selbst beigebogen... von daher muß es doch möglich sein den Klasse B Fahrschülern die Klasse E in ein paar wenigen ergänzenden Stunden zu einem so günstigen Preis mitzugeben, dass den einfach jeder -bis auf ein paar Ausnahmen, die den wirklich nimmer nie brauchen- mitnimmt... fertig.

Kleiner Hinweis auf eine weitere Falle, die grob zum Thema gehört:
Wenn man mit seinem PKW einen anderen PKW abschleppt und dieser nicht zugelassen ist, benötigt man einen Führerschein, der 2-achsige Anhänger beinhaltet. Man spricht dann auch nicht mehr von Abschleppen sondern von Schleppen. Wissen, glaube ich, viele nicht.

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