Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:


Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@xis schrieb am 2. Oktober 2022 um 00:28:59 Uhr:



Aber einen Suzuki Swift aus den 90ern habe ich in den Serpentinen mal neben die Straße gesetzt, weil Bremsen zu heiß (Ergebnis: Kratzer im Lack, war egal, konnte weiterfahren).

Man braucht keinen LKW, um bergab mit den Bremsen Probleme zu bekommen. Der PT Cruiser soll wohl bergab auch ein Ausfall gewesen sein.

Nur kannst du froh sein, wenn es beim LKW mit heißen Bremsen nur zu einem Kratzer im Lack kommt.

Mal kann man sehen, wie eine Notfallspur funktioniert:
https://youtu.be/Mh-kgNQ4XhY

Ich glaube das gehört alles nicht mehr zum Thema Leute.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 2. Oktober 2022 um 02:48:25 Uhr:



Nur kannst du froh sein, wenn es beim LKW mit heißen Bremsen nur zu einem Kratzer im Lack kommt.

Dafür brauche ich keine heißen Bremsen. Es reicht eine enge Straße in Bamberg, Bäume + LKW mit Koffer = Zebra. Chef hat nicht negativ kommentiert, er hat mich dorthin geschickt.

Topic? Mein Zebra sicher nicht.

Die Frage, WARUM das Fahren mit einem potentiell schwer beladBARem Anhänger eine Straftat ist, ein überladener Anhänger mit deutlich mehr Gewicht aber nicht, kommen wir auch an keine technisch belastbare Antwort.

Und daher kamen die Anmerkungen, wie gefährlich nicht zulässige oder auch zulässige Gewichte sind - als Hinterhrund zu einer Begründung, warum man dafür einen speziellen Führerschein braucht.

Und dann komme ich mal wieder ins Bild, und spucke in die Suppe mit der Behauptung, dass die Gewichte aus dem alten 3er-Führerschein gar kein Problem seien. Selbstverständlich fällt kein Fahrmeister vom Himmel, wenn er den Führerschein ausgehändigt bekommt. Vielmehr erwirbt er eigentlich nur die Chance, selbständig zu üben, und sich dabei natürlich auch unterstützen zu lassen. Natürlich sind Gewichte mit exponentiell erhöhten Gefährdungen verbunden, ABER auch große Volumen, Breiten und Längen sind aus meiner Sicht gleich kritisch. Da gibt es aber keine Grenzen im Führerschein (nur in den Zulassungsbestimmungen).

Heutige 3,5-Tonner sind kaum kleiner als zu 3er-Führerschein-Zeiten die 7,5-Tonner. Sie fahren grundsätzlich überladen (wie auch gewerbliche 7,5-Tonner), aber die Führerscheine wurden in der Zwischenzeit unglaublich mager (EU-Thematik übrigens). Bevor mir hier jemand mit den 3,5- und 7,5-Tonnern widerspricht: ich bin beruflich mit diesen Fahrzeugen "verbunden", und zwar auf der Verlader- und Entladerseite. Die Überladung ist ein Dauerthema, wird aber hingenommen weil:
- praktisch nie kontrolliert
- überschaubare Konsequenzen
- Mitarbeiter können damit umgehen
- Fahrzeuge sind technisch ausreichend dimensioniert

Aus meiner Sicht Spitzenreiter: Wäschereien (7,5-Tonner) und Umzugsfirmen (3,5-Tonner). Beispiel: ein Rollbehälter für Wäsche wiegt beladen ~200 kg. Jetzt kann jeder selber rechnen, wie viele Rollbehälter in einem 7,5-Tonner Koffer mit Hebebühne passen, und wie viel das Ganze dann wiegt. Und sie fahren IMMER voll los, und kommen IMMER voll an (ist so kalkuliert).

Gründe: hoher Konkurrenz- ("das machen alle so"😉 und Kostendruck (die "kleinen" LKW sind nun mal billiger im Unterhalt und bei der Maut).

Wer EPP/EPS transportiert, transportiert praktisch Luft. Die brauchen gigantische Fahrzeuge. Mag sein, dass sie leicht zu bremsen sind, aber ihre Handhabung bei Sind und Wetter, sowie bei der Größe, lernt man auch nicht zwingend in der Fahrschule.

Mein Fazit: alle Argumente um Gewichte sind vorgeschoben, immerhin kommen sie aus der EU. Problem ist aber aus meiner Sicht das Volumen und der Fahrer, wenn er meint Gewichte und Volumen nicht zu beachten. Den Schulungsbedarf mit Anhänger sehe ich sehr gut, aber durch die Zulassung von Anhängern an und für sich ohne Schulung, ist das ganze System in meinen Augen nicht mehr technisch begründbar.

Deswegen:

Istzustand ohne den Versuch einer rationalen Begründung ist zu akzeptieren und respektieren. Das Überladen auszureizen und teilweise auch ungestraft zu überspannen, ist Volkssport und Unternehmensentscheidung, vermutlich deswegen nur milder "bestraft".

Urlauber hingegen werden mit ihren Wohnwagen und Wohnmobilen gerne und regelmäßig kontrolliert. Das ist ein anderes "Klientel".

Mein Fazit gilt nur für Deutschland und nur für Fahrzeuge, die in der Führerschein Klasse 3 "früher" inkludiert waren. Der Retarder für 7,5-Tonner ist nach meiner Einschätzung übrigens ebenso lebenswichtig wie für größere LKW. Der 7,5-Tonner ist schon ein "richtiger" LKW mit allen Konsequenzen. Aber den muss man trotzdem wie PKW fahren: nicht anecken, nicht crashen, niemanden umfahren.

Das Thema Ladungssicherung wird übrigens aktuell wie früher weder für MX5 noch für 3,5-Tonner mehr als nur angemerkt. Bei der LKW-Ausbildung wird das Thema vermutlich gelehrt. Wenn heute 7,5-Tonner bei der Schulung schon wie LKW behandelt werden, wäre das ein Sicherheitsgewinn.

Und fahrt mal mit einem oder mehreren halbwegs vollen oder auch nicht vollen IBC auf dem Anhänger - mir dem "kleinen" B. Das Gewicht ist nicht das Problem. Jetzt im Sommer hat übrigens der Gärtner der Firma genau diese Ladung transportiert. Ich denke, die Gemeinden haben den ganzen Sommer 2022 Vergleichbares getan.

Ich möchte nicht wissen, wie es mit Pferdeanhängern und Kaltblütern in den Anhängern aussieht. Ich habe es auch nicht probiert (Kollegin hat dieses Hobby, sie reitet Kaltblüter und hat eigene Pferde).

Alle diese Themen sind jenseits JEDER Fahrschule für den Erwerb von Führscheinen und führen jede Diskussion um Gewichte ad Absurdum = meine Meinung. Rechtlich geregelt sind aber nur Gewichte, und Gewicht ist nicht Gewicht. Das eine Gewicht ist Straftat, das andere Gewicht ist Ordnungswidrigkeit und das dritte Gewicht ist Toleranzbereich, obwohl alle drei Gewichte den selben Wert haben - und es geht schon bei einem Kilo los, eine Straftat zu begehen. Eine logische Begründung braucht man nicht zu suchen.

Die Diskussion hier war aber/ist eine Art Suche nach logischer Begründung. Sorry - die scheitert.

Übrigens kritisiere ich weder die EU, noch die Begründung. Ich akzeptiere Beides (die Regelung und die lückenhafte technische Begründung). Also sollte man sich nicht gegenseitig mit der Suche nach technischen Begründungen zerfleischen - für Dinge, für die es nur eine Art von Begründung gibt: politischer Kompromiss. Solche Kompromisse sind nie "gut", aber sie schaffen eine öffentliche Ordnung - das TUN sie wirklich - mit der man das öffentliche Leben staatlich organisieren kann. Und genau das ist gut so.

Guten Morgen übrigens, jetzt stehe ich auf und gehe arbeiten (im Garten - leise - wegen der öffentlichen Ordnung 😁 )

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Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 1. Oktober 2022 um 18:36:25 Uhr:


Ich bin mir nicht mehr sicher aber es waren um die 400€ Strafe. +~ 50.

In meinem Fall nur Geldstrafe.

Irgendwas im Bereich zwischen 10 und 20 Tagessätzen schätze ich. Da hast ja noch einmal Glück gehabt. Das würde ich rechtskräftig werden lassen, bezahlen und abhaken. Und in Zukunft vorsichtiger sein. Wenn Dir das nochmal passiert, bist kein Ersttäter mehr sondern Wiederholungstäter.

Die Punkte dafür wirst in Flensburg eingetragen bekommen, das steht nicht immer im Strafbefehl drin.

BTW ich finde es selbst etwas komisch, kleine ungebremste Anhänger zu erlauben und größere gebremste am selben Auto nicht. Meinen Umzug hierher habe ich z.B. mit zwei verschiedenen Anhängern am BMW 323i touring gefahren. Einen Teil mit einem kleinen Anhänger mit Plane, einen Teil mit einem Pferdeanhänger. Mit dem Pferdeanhänger war das Fahren deutlich einfacher.

Zitat:

@Brot-Herr schrieb am 2. Oktober 2022 um 10:57:56 Uhr:


BTW ich finde es selbst etwas komisch, kleine ungebremste Anhänger zu erlauben und größere gebremste am selben Auto nicht.

Dabei geht es oft nicht nur um die Bremsen an dem Fahrzeug. Das hoehere Zuggewicht muss das Fahrzeug auch abkoennen. Getriebe, Kupplung usw usf.

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 2. Oktober 2022 um 09:09:34 Uhr:


Ich glaube das gehört alles nicht mehr zum Thema Leute.

Sorry, hast recht. 🙂

Zitat:

@xis schrieb am 2. Oktober 2022 um 10:36:52 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 2. Oktober 2022 um 02:48:25 Uhr:



Nur kannst du froh sein, wenn es beim LKW mit heißen Bremsen nur zu einem Kratzer im Lack kommt.

Die Frage, WARUM das Fahren mit einem potentiell schwer beladBARem Anhänger eine Straftat ist, ein überladener Anhänger mit deutlich mehr Gewicht aber nicht, kommen wir auch an keine technisch belastbare Antwort.

Aus meiner Sicht Spitzenreiter: Wäschereien (7,5-Tonner) und Umzugsfirmen (3,5-Tonner). Beispiel: ein Rollbehälter für Wäsche wiegt beladen ~200 kg. Jetzt kann jeder selber rechnen, wie viele Rollbehälter in einem 7,5-Tonner Koffer mit Hebebühne passen, und wie viel das Ganze dann wiegt. Und sie fahren IMMER voll los, und kommen IMMER voll an (ist so kalkuliert).

Weil die Einteilung der Führerscheinklassen nach tatsächlichem Gewicht einfach blödsinnig wäre, das würde im Umkehrschluss bedeuten, bei einer kleinen Überladung würde man dem Fahrer "fahren ohne Führerschein" vorwerfen.
Man müsste jedes Fahrzeug vor Fahrtantritt wiegen, denn auch die Leergewichtsangaben stimmen nicht immer.
Und bei extremen Überladungen, landet man auch heute schon im Bereich der Straftat.

Bei der Einteilung nach zGG, kann ich Wasserdicht im Vorfeld klären, darf ich die Kombination fahren oder nicht.

Und nein, ohne Angaben der Maße vom Rollcontainer und der Ladefläche des 7,5t. kann ich nicht errechnen wie viele dort drauf passen.

Man hätte sich darauf einigen können, der B FS schließt den O1 ein und fertig.

Also alle 750kg (ungebremst) dürfen mit B (also M1 🙂) gefahren werden.
Sind ja in der Regel die "normalen" Baumarktanhänger, klaufix usw.
Das ist für jeden FS Inhaber sehr einfach zu merken.

Alles größere, also mit Bremsanlage braucht einen Zusatz. Egal ob nun B96 oder BE oder wie man das nennen will...

Ich finde es eben auch grenzwertig, wenn der Golf Fahrer mit B seinen Wohnanhänger O2 mit 1,8t ohne zusätzliche Ausbildung anhängen darf. Was soll das?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Oktober 2022 um 14:31:32 Uhr:


Ich finde es eben auch grenzwertig, wenn der Golf Fahrer mit B seinen Wohnanhänger O2 mit 1,8t ohne zusätzliche Ausbildung anhängen darf. Was soll das?

Das hätte die früher geltende Regelung verhindert, wo das Leergewicht des PKW über dem zGG des Anhängers liegen musste. (War glaube ich so)

Nö, dann hätte niemand einen Trailer mit PKW ziehen dürfen. Da trügt dich deine Erinnerung. Ausschlaggebend war die Anhängelast und sonst nix. Mein Rekord E durfte 1,9to ziehen mein Caprice irgendwas um knapp 4to,das weiß ich nicht mehr genau.

Doch, er hat Recht.

Er bezieht sich auf die Fahrerlaubnis B (also ohne BE) vor der Reform. Und da war das so.

Das war noch ganz anders.

Da dürfte das zGG des Anhängers max. die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs sein.
Insgesamt Zuggewicht max. 3,5t.

Schöne Maximalwert Aufgabe.
Da war also bei 1250kg zGG Anhänger mit Leermasse von 2250kg des ziehenden Fahrzeugs schluss.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 2. Oktober 2022 um 13:34:49 Uhr:


Und nein, ohne Angaben der Maße vom Rollcontainer und der Ladefläche des 7,5t. kann ich nicht errechnen wie viele dort drauf passen.

Die Rollcontainer für Wäsche haben ziemlich eine Standardgröße (siehst Du in jedem Hotel und in jedem Krankenhaus) und die 7,5-Tonner der Wäschereien siehst Du jeden Tag auf den Straßen, wenn Du darauf achten möchtest.

Die Maße weiß ich auch nicht. Aber die Überlastung war/ist standardmäßig mehrere Tonnen. Das habe ich von einem Abteilungsleiter ausrechnen lassen.

Schnell gegoogelt:

Lkw 7,5 t (Koffer oder Plane)
Länge: 6,10 m
Breite: 2,40 m
Höhe: 2,35 m
Nutzlast: 2.400 kg

Die Container sahen so aus: https://www.allpax.de/.../Waeschecontainer-Basic-I-M-4-0.html

Passen also 4x in der Breite und 9x in der Länge rein (mit Luft dazwischen...) = 36 Stück x 200 kg = ~ 7 Tonnen.

Selbst bei 100 kg je Container wäre der LKW bereits überladen. Der Container selbst wiegt ~30 kg...

Ich lese gerade, dass da 400 kg Traglast vorliegt. Also könnte ein 7,5-Tonner u.U. nur ca. 6 dieser Container laden.

Schau mal genau hin, wenn an Krankenhäusern oder Hotels be- oder entladen wird....

@nogel alte Klasse 3? Liege ich so daneben? Mich hat das nie gekratzt.

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