Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:


Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Torben1970 schrieb am 30. Dezember 2023 um 19:47:45 Uhr:


Bitte den Paragraphen nennen.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 30. Dezember 2023 um 20:12:54 Uhr:


@Tom1182
Kann es sein, dass das einfach nur eine Faustregel ist? Mir scheint es da keine gesetzliche Vorgabe zu geben.

3 Sekunden Google "Anhängelast StVZO" und Tada

§42
Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html

Bliebe bei mir aber die Frage:
Warum darf ein SUV in Abhängigkeit von der zGM mehr ziehen als ein PKW.

Von SUV steht da nichts. Nur Geländefahrzeug nach zutreffender Definition. Warum? Vermutlich, weil es sonst zu wenig Zugfahrzeuge für schwere Anhänger gäbe. 3,5t Gesamtgewicht haben nur Sprinter und ähnliche.

Vielleicht, weil sie eine im Vergleich zum Kombi aufgrund des höheren Gewichts stärkere Bremsanlage verbaut haben, die eben auch mehr Reserve bietet?

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Nein. Hier die Definition nachlesen: https://lexparency.de/eu/31970L0156/ANX_II/

Rampenwinkel, Bodenfreiheit, Steigleistung und Allradantrieb (auch zuschaltbar) spielen eine Rolle.

vielleicht bin ich zu blöd aber ich kann die (technische) Begründung, warum ein SUV im Gegensatz zum PKW das 1,5fache seiner zGM ziehen darf nicht finden.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 31. Dezember 2023 um 10:32:46 Uhr:


vielleicht bin ich zu blöd aber ich kann die (technische) Begründung, warum ein SUV im Gegensatz zum PKW das 1,5fache seiner zGM ziehen darf nicht finden.

Eine richtige Begründung wirst du auch nicht finden. Was der Rampenwinkel oder die Bodenfeiheit mit der Anhängelast zu tun hat ist einfach nicht schlüssig.

Moin Moin !

Technische Begründung kann es gar nicht geben , denn ein Geländewagen hat üblicherweise eine deutlich schlechtere Strassenlage , weniger Reifenhaftung , einen höheren Schwerpunkt und andere fahrdynamische Nachteile. Aber irgendwie muss man ja den Absatz unsinniger Spritfresser ankurbeln.

mfG Volker

Die technische Begründung liegt einfach in der Karosseriesteifigkeit, bzw. bei Geländewagen und Pickups, die einen massiven Leiterahmen haben und damit die Zug- und Schubkräfte besser aufnehmen können, als bei PKWs, die noch dazu mit einer Knautschzohne konstruiert und damit bei Schubkräften ab einer gewissen Größe gewollt einknicke. Motor- und Bremsleistung ist da eher nebensächlich, weil die Zugkraft ja auch über eine entsprechende Übersetzung herbeigeführt werden kann und bei solchen Lasten der Anhänger ja gebremst ist und damit sein Gewicht selbst bändigen kann.

Gruß

Jürgen

@Locke1971
"Früher" als noch nicht über 50% der Bevölkerung in der Forstwirtschaft tätig waren (Und die Abgrenzung zwischen PKW und "Geländewagen" noch sehr deutlich war), hat diese Regelung mit Sicherheit Sinn gemacht. Mit Blick auf Fahrzeuge wie X5 (bis 3.500kg), Tiguan (bis 2.500kg) oder Urus (3.500kg) betrachtet, macht diese Regelung allerdings nicht wirklich Sinn.

Leiterrahmen usw. ist im oben verlinkten Anhang nicht gefordert. Die Kriterien sind andere. Vom alten Tiguan gab es mal fast baugleiche Varianten, die sich vor allem in der Stoßfängerverkleidung unterschieden. Der eine konnte den geforderten Rampenwinkel einhalten und konnte mit 2,5t angeboten werden, der andere sah allgemein gefälliger aus, aber setzte mit dem Stoßfänger früher auf und entsprechend gab es ihn nur mit 2t Anhängelast. Sinn macht das beim Ziehen keinen, Regeln sind oftmals wenig sinnvoll, da macht die StVZO keine Ausnahme.

Zitat:

@havoka06 schrieb am 30. Dezember 2023 um 20:01:11 Uhr:



Zitat:

@Torben1970 schrieb am 30. Dezember 2023 um 19:47:45 Uhr:



Bitte den Paragraphen nennen. Die zulässige Anhängelast bemisst sich nach der Masse, die das KFZ sicher zum stehen bringen kann! Wie oder wie schnell die Masse in Bewegung gesetzt wird, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Ist nicht das Anfahren an einer Steigung relevant? Dachte deshalb bei manchen Fahrzeugen mit Anhängelast x kg bei 20% und Anhängelast x+y kg bei 10% Steigung.
Ab 750 Kg zul. Gesamtgewicht ist der Anhänger ja gebremst.

Es dürfte mehr Relevanz haben die Fuhre bergab, also bei 10% oder 20% Gefälle zum stehen zu bringen, statt das Zugfahrzeug vom Anhänger wegschieben zu lassen. Die meisten Verkehrsteilnehmer bewegen auch höchstens auflaufgebremste Anhänger. Bei einer aktiven Bremse, also Druckluftbremse oder (in Deutschland und Europa eher die Ausnahme) elektrisch angesteuerten Bremsen, wirken die Kräfte ganz anders.

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 30. Dezember 2023 um 22:46:48 Uhr:


Es ist aber sind aber nicht die Regelungen der StVZO entscheidend, sondern was der Hersteller frei gibt. Z. B. darf ein VorMopf GLK X204 nur 2000kg anhängen, bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5t, während ein G, ausgerüstet mit Druckluftbremse, selbst als 240GD, mit berauschenden 65 Pferdestärken unter der Haube, 5,5t anhängen darf...
Oder ein AMG grundsätzlich keine Anhängelast eingetragen bekommt. Der darf zwar eine AHK dran haben, aber da nur die Stützlast, z. B. für einen Fahrradträger nutzen...

Gruß

Jürgen

Der von Dir erwähnte Mercedes G fällt da ein wenig aus dem Rahmen. Die 5,5 to darf er nur mit einer Maul-Kupplung, und auch nur wenn der Anhänger auch druckluftgebremst ist ziehen. Für Kugelkopfkupplungen ist bei 3,5 to Schluß, egal welche Bremse.

Das ein AMG nichts ziehen darf wusste ich nicht, ist aber interessant. Habe ich nur mal bei einem Lada Niva/Taiga mit langem Radstand gesehen. Dort war es konstruktionsbedingt.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 31. Dezember 2023 um 09:54:42 Uhr:


Bliebe bei mir aber die Frage:
Warum darf ein SUV in Abhängigkeit von der zGM mehr ziehen als ein PKW.

Geländewagen! Nicht SUV!

Vor ein paar Jahren ging es durch die Medien, das sich die Bedingungen für die Einstufung als Geländewagen geändert hatten. Jetzt verstehe ich endlich den Zusammenhang. Damals haben nämlich einige geländetaugliche Fahrzeuge ihren Status als Geländewagen und damit offenbar viel zulässige Anhängelast verloren. Das nur weil der Böschungswinkel nicht mehr den neuen Vorgaben entsprach. Andere Fahrzeuge, die nur dazu gebaut sind den Bordstein vor der Szene-Bar zu erklimmen, wurden plötzlich zu Geländewagen erhoben. Egal ob sie über nassen Gras fahren können oder nicht.

Ich habe keine Ahnung ob es eine StVZO-relevante definition für SUV gibt. Die Bezeichnung
Sports
Utility
Vehicle
bezeichnet ein Fahrzeug für Sportausrüstung! Damit könnte jeder Kombi, Kleinbus oder Pick-up gemeint sein.

Anhänger des Schachsports können ihre Sportausrüstung auch im Smart fortwo oder Opel Rocks-E transportieren. Das macht aus den Autochen aber noch keine SUVs 😁

Aber im Ernst: Für die KBA-Statistik zählen zum Segment SUV die Fahrzeuge mit Offroad-Charakter ohne Einstufung als M1G.

In der Langfassung:

Zitat:

Segment:
Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde eine Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten geschaffen. Die Eingruppierung der Modelle erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Im Zulassungsdokument sind diesbezügliche Merkmale nicht enthalten. Zu den Geländewagen zählen alle Pkw-Modelle, sobald sie als M1G-Fahrzeug gemäß Richtlinie 2007/46/EG oder 2018/858/EG typgenehmigt wurden. Ohne eine entsprechende Typgenehmigung werden Pkw-Modelle mit Offroad-Charakter im Segment "SUVs" ausgewiesen. Die von den Zulassungsbehörden mitgeteilte und im ZFZR eingetragene Fahrzeugklasse und Aufbauart ist nicht maßgebend.

Quelle:
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen (FZ) (PDF)

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