Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:


Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

Grüße vom Ostelch

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Um dies auszuschließen, hab ich bei der Lütten gleich drauf bestanden, dass sie BE macht. Ein Anhänger ist schnell geborgt und wenn man dann vielleicht noch in der Probezeit angehalten wird, mit einem Gespann, dass man nicht fahren darf, wird es unentspannt.

Kommt halt drauf an, wie sehr man sich für die Thematik interessiert. Wenn ich einmal im Jahr einen Hänger borge, weiß ich dessen ZGG und addiere es zu dem vom Kuga.

Du scheinst das zu machen. Wie hier im Fred zu lesen ist, merken es andere erst,wenn sie kontrolliert werden.

Da muss es dann leider auch wehtun.

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Fun fact am Rande, fahre ich mit dem B Führerschein einen voll beladenen Wagen mit 2300kg zulGg und leerem Anhänger mit 1300 kg zulGg, der leer 1100kg wiegt, begehe ich eine Straftat, obwohl mein Gespanngewicht tatsächlich bei 3400kg liegt. Ziehe ich mit dem gleichen Wagen einen Anhänger, der ein zulGg von 1200kg hat und den ich um 100kg überladen habe, ist alles tutti und ich zahle 30 Euro, obwohl ich tatsächlich 3,6to wiege und die Fahrt so wesentlich gefährlicher ist.

Sie hätten halt einfach nur die angehängten Gewichte regeln sollen und nicht das zugesamtgewicht.einfsch alles bis 1,5t Anhängern in den b packen darüber be. Das führt zu dem absurden Fall das man ohne be wenn man die Wahl hat die schlechteren/leichten zugfahrzeug nimmt weil man dann noch legal ist.

Ich habe nen eigenen Koch u4 750er. Mein Nachbar den gleichen Hänger als 1300kg gebremsten.

Als ich noch meinen touring hatte konnte ich den 1300er ausleihen für schwereres. Jetzt der V mit 3,2t limitiert mich auf den eigenen 750er. Oder ich leihe mir seinen leichten Kombi mit . Obwohl mein V das eigentlich viel bessere zugfahrzeug ist.

Jetzt wollte ich bei Zeiten BE machen. Erste Hürde. Fahrschulen die einen mit 32 (als Handwerker mit ca 10k gespannkilometern mit teilweise 1,4t Wohnwagen Alpenpässe rückwärtsfahren weil Bus entgegenkommt )behandeln wie nen 18 jährigen.

Keine bisher will sich darauf einlassen mit 2-3 Monaten olanungsvorlauf das ganze an 2 Urlaubstagen komplett durchzuziehen. „Man weis ja gar nicht wieviele übungsstunden sie brauchen bla bla bla." Bei einer FS wollte ich fragen ob sie mich verarschen will. Da bin ich auf dem Weg zur Baustelle vorbei und hatte gerade in einem Zug meinen Sprinter mit Hänger vor ihrer Scheibe rückwärts eingeparkt.

Dazu kommt das die Region Hannover bei der Erweiterung eines FS auf die erneute Vorlegung des erste Hilfe Nachweis
Besteht. Den habe ich natürlich nicht mehr nach 14 Jahren. Und mein bereits ausgestellter fs reicht den Paragrafen Reitern nicht als Nachweis.

Also sind mehrere Tage + nen Samstag erste Hilfe + min 800 Euro weg dafür das ich die gleichen Hänger die ich vorher schon gefahren bin wieder fahren darf.

Zur Zeit überlade ich da lieber meinen 750er.

Hier hat ja keiner geantwortet ,soweit ich das überflogen habe ,wie hoch die Strafe jetzt bei ihnen war für nen Gespann über 3,5t

Gespann

Zitat:

@detten83 schrieb am 23. Oktober 2023 um 13:33:34 Uhr:


Fun fact am Rande, fahre ich mit dem B Führerschein einen voll beladenen Wagen mit 2300kg zulGg und leerem Anhänger mit 1300 kg zulGg, der leer 1100kg wiegt, begehe ich eine Straftat, obwohl mein Gespanngewicht tatsächlich bei 3400kg liegt. Ziehe ich mit dem gleichen Wagen einen Anhänger, der ein zulGg von 1200kg hat und den ich um 100kg überladen habe, ist alles tutti und ich zahle 30 Euro, obwohl ich tatsächlich 3,6to wiege und die Fahrt so wesentlich gefährlicher ist.

Die Regelung ist nicht so gefasst, weil es um das Gewicht ginge, sondern der Gesetzgeber will erreichen, dass Menschen ohne zusätzlichen Befähigungsnachweis keine zu großen Gespanne bewegen. Denn tatsächlich geht es bei dem Thema Sicherheit weniger um das Gewicht als viel mehr um die Größe des Gespanns.

Was ist schwieriger zu fahren/mit welchem Gespann ist das Risiko größer:
Mit einem langen und breiten Anhänger, mit 1.000kg realer Masse (und vielleicht 2.5000kg zul. Gesamtmasse) oder mit einem deutlich kleineren Anhänger mit 1.500kg realer Masse und ebenfalls 1.5000kg zul. Gesamtmasse.

Die von Dir genannten 100kg Überladung sind was die Sicherheit anbelangt (entschuldige bitte) vollkommene Nebensache. Das sind ja nicht mal 10% und vermutlich deutlich unter 5% der Gespannmasse.

Selbes Bild, wenn man 750kg an ein Zugfahrzeug mit 3.500kg zul. Gesamtmasse anhängt. Das Gespann wiegt dann zwar 4.250kg zul. Gesamtmasse, ist aber vollkommen legal mit Klasse B fahrbar, weil eben der kleine Minianhänger an diesem Zugfahrzeug überhaupt keine Rolle spielt. Und selbst wenn man den dann um meinetwegen 200kg überladen würde, hätte das für die Sicherheit eine untergeordnete Relevanz (ich betone: "untergeordnet", nicht keine Relevanz)

Betrachtet man das Thema von der Seite, merkt man, dass die gesetzliche Regelung so gar nicht so blöd ist.

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Dezember 2023 um 13:04:11 Uhr:


Sie hätten halt einfach nur die angehängten Gewichte regeln sollen und nicht das zugesamtgewicht.einfsch alles bis 1,5t Anhängern in den b packen darüber be. Das führt zu dem absurden Fall das man ohne be wenn man die Wahl hat die schlechteren/leichten zugfahrzeug nimmt weil man dann noch legal ist.

Das stimmt - in solchen Einzelfallbeispiel treib so eine Regelung Blüten. Man kann eben nicht jeden Einzelfall abfangen. Wer häufig solche Anhänger ziehen will und ein schweres Zugfahrzeug hat, muss eben BE machen und wer nur ab und an solche Gespanne fahren will, nimmt eben das leichtere Zugfahrzeug und kommt dann auch sicher ans Ziel.

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Dezember 2023 um 13:04:11 Uhr:


Ich habe nen eigenen Koch u4 750er. Mein Nachbar den gleichen Hänger als 1300kg gebremsten.

Als ich noch meinen touring hatte konnte ich den 1300er ausleihen für schwereres. Jetzt der V mit 3,2t limitiert mich auf den eigenen 750er. Oder ich leihe mir seinen leichten Kombi mit . Obwohl mein V das eigentlich viel bessere zugfahrzeug ist.

Das mag sein - aber du darfst das Gespann doch legal fahren. und mal ehrlich - der V mag das bessere Zugfahrzeug sein aber mit läppischen 1.300kg kommt auch jeder Golf absolut sicher ans Ziel. Wenn nicht, sollte man über die Befähigung des Fahrers sprechen (nicht gegen dich gemeint, ich denke Du könntest die 1.3000 auch mit nem Polo ziehen, meine dass Allgemein)

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Dezember 2023 um 13:04:11 Uhr:


Jetzt wollte ich bei Zeiten BE machen. Erste Hürde. Fahrschulen die einen mit 32 (als Handwerker mit ca 10k gespannkilometern mit teilweise 1,4t Wohnwagen Alpenpässe rückwärtsfahren weil Bus entgegenkommt )behandeln wie nen 18 jährigen.

Wechsel die Fahrschule oder Pfeif dem Fahrlehrer was. Mal ehrlich - das ist kein Argument gegen BE 🙂

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Dezember 2023 um 13:04:11 Uhr:


Keine bisher will sich darauf einlassen mit 2-3 Monaten olanungsvorlauf das ganze an 2 Urlaubstagen komplett durchzuziehen. „Man weis ja gar nicht wieviele übungsstunden sie brauchen bla bla bla." Bei einer FS wollte ich fragen ob sie mich verarschen will. Da bin ich auf dem Weg zur Baustelle vorbei und hatte gerade in einem Zug meinen Sprinter mit Hänger vor ihrer Scheibe rückwärts eingeparkt.

Würde ich als Fahrschule auch keine Garantie drauf geben. Mach einfach Deine Pflichtstunden und Plan die Termine dafür. Wenn Du es kannst, wird Dich der Fahrlehrer danach zur Prüfung anmelden und gut isses.

War bei mir genau das gleiche. Anmeldung Fahrschule + 1-Hilfe-Kurs + Stunden + Prüfung war nach rund einem Monat durch.

Danach kräht kein Hahn danach und man darf richtige Gespanne fahren.

(siehe Bild)

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Dezember 2023 um 13:04:11 Uhr:


Dazu kommt das die Region Hannover bei der Erweiterung eines FS auf die erneute Vorlegung des erste Hilfe Nachweis
Besteht. Den habe ich natürlich nicht mehr nach 14 Jahren. Und mein bereits ausgestellter fs reicht den Paragrafen Reitern nicht als Nachweis.

Sorry aber ja: Das nervt aber auch das ist doch kein Grund. Einen Samstag den Kurs machen und fertig. Meistens gibt der AG was dazu. Ich durfte sogar während der Arbeitszeit einen machen.

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Dezember 2023 um 13:04:11 Uhr:


Also sind mehrere Tage + nen Samstag erste Hilfe + min 800 Euro weg dafür das ich die gleichen Hänger die ich vorher schon gefahren bin wieder fahren darf.

Richtig - so ist das nunmal. Mit jedem Befähigungsnachweis.

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Dezember 2023 um 13:04:11 Uhr:


Zur Zeit überlade ich da lieber meinen 750er.

Das muss jeder für sich ausmachen. Ich würde es wegen der Versicherung nicht machen. Denn die zahlt nicht, wenn die Deichsel deines ungebremsten 750ers in deinem Heck steckt, obwohl du nicht Schuld warst. (siehe Markierung oben)

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Dezember 2023 um 13:04:11 Uhr:


Hier hat ja keiner geantwortet ,soweit ich das überflogen habe ,wie hoch die Strafe jetzt bei ihnen war für nen Gespann über 3,5t
www.google.de

+ "Bußgeldkatalog Anhänger überladen" =

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

In D ist Überladung bis zu einem gewissen Grad ein Kavaliersdelikt.

Bitte nimm es mir nicht übel aber das einzige Argument ist, dass die knapp 1.000 EUR schmerzen und das man sich an einem Samstag was besseres vorstellen kann als so einen Kurs zu besuchen. 🙂

Alles andere - insbesondere das mit dem Fahrlehrer ist IMHO ein klein wenig "mimimi" 😉 Du sagst Du bist 32 und Handwerker. Mensch - dann ab dafür und fertig. Ist doch alles kein Problem 😁

20230909

Zur Frage, was nun gefährlich ist, kommen noch ganz viele andere Umstände, von denen viele nicht einmal irgendwo geregelt sind. Aber man sollte wissen, dass Führerscheinkontrollen ausschließlich nach Papierlage stattfinden. Waagen sind dafür nicht erforderlich.

Zum BE als Handwerker: Machen und einfach den Fahrlehrer labern lassen. Wahrscheinlich wird der auch einigen Blödsinn erzählen (wie mancher Handwerker auch), aber man braucht auch nicht jedem seine eigene Wahrheit zu verkünden. Kopf nicken und den Quatschanteil nach der Prüfung vergessen.

Du kannst auch deinen großen Anhänger ablasten lassen auf 750 Kg. Dann fährst du legal und hast den Vorteil einer Bremse. Weil 750 Kg ungebremst sind nicht ohne.

Zur Strafe, die Überladungstabelle weiter oben ist ungültig beim fahren ohne Fahrerlaubnis, da das eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist.

Ich persönlich finde es auch ungeschickt geregelt. Früher gab es noch den Zusatz, das das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher seien musste als das zulässige Gesammtgewicht des Anhängers. Dadurch hat man die ungünstige Kombi von kleinem Zugfahrzeug und großen Anhänger verhindert. Heute drängt man die Leute ja fast dahin, ein kleines Auto zu benutzen.

Sicher schafft jeder Golf 1300Kg. Wo ich aber sparsam geguckt habe war beim wenden (1500 Kg Anhänger, 1800Kg Auto leer) auf Schotter. Leicht abschüssig rückwärts rein, da zieht er dir das Auto so hinterher. Was da bei einem leichten Zugfahrzeug passiert, kann man sich ausmalen.

Ansonsten, andere Fahrschule sicher und machen, mich hat noch nie ein Fahrlehrer blöd angemacht (bisher 3 mal für B, A, CE)

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 26. Dezember 2023 um 10:15:24 Uhr:


Du kannst auch deinen großen Anhänger ablasten lassen auf 750 Kg. Dann fährst du legal und hast den Vorteil einer Bremse. Weil 750 Kg ungebremst sind nicht ohne.

Je nach Leergewicht und Nutzung kann das wirklich Sinn machen!

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 26. Dezember 2023 um 10:15:24 Uhr:


Zur Strafe, die Überladungstabelle weiter oben ist ungültig beim fahren ohne Fahrerlaubnis, da das eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist.

Überladen ist aber nicht gleich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für zweiteres gibt es eine andere Tabelle.

Beispiel:
Zugfahrzeug 2.000kg + Anhänger 2.000kg zul. Gesamtgewicht bei realen sagen wir 3.000kg Gesamtgewicht = fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat obwohl unter 3.500kg

Zugfahrzeug 2.0000kg + Anhänger 750kg und realen 3.000kg = überladen = OWi obwohl ebenfalls unter 3.500kg

(Ein zugegeben sehr verkürztes und einfaches Beispiel)

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 26. Dezember 2023 um 10:15:24 Uhr:


Ich persönlich finde es auch ungeschickt geregelt. Früher gab es noch den Zusatz, das das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher seien musste als das zulässige Gesammtgewicht des Anhängers.

Das kam doch von der 100kmh Regelung und ist noch heute so?

Meines Wissens nach galt schon seit jeher:
Max Anhängelast Zugfahrzeug >= reale Masse Anhänger

Dazu kam mit der neuen Führerscheinverordnung:
Zulässiges Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug UND Anhänger <= 3.500kg ODER max 750kg Anhänger (bedeutet max 4.250kg) bei Klasse B

Beide Regelungen haben unabhängig voneinander ihre Gültigkeit!

Eine Vorgabe, dass der Anhänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf, ergibt sich also wenn überhaupt schon immer aus der maximalen Anhängelast des Zugfahrzeugs

Ich finde das schon recht eingängig und logisch, wenn man es sich vor Augen führt.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 26. Dezember 2023 um 10:15:24 Uhr:


Dadurch hat man die ungünstige Kombi von kleinem Zugfahrzeug und großen Anhänger verhindert. Heute drängt man die Leute ja fast dahin, ein kleines Auto zu benutzen.

Noch mal: freilich ist ein schweres Zugfahrzeug "besser". Aber A) kann ja jeder BE machen und B) kommt man auch mit einem leichteren Zugfahrzeug locker und sicher ans Ziel, wenn man sich an alle Vorgaben hält.

Wo ich 100% mitgehe ist, dass ein schwereres Zugfahrzeug vorallem komfortabler ist. Da sollte man schon ehrlich differenzieren. 😉

Anders formuliert:
Mit 2.000kg am Haken ist mein Superb mit 2.300kg Anhängelast natürlich unruhiger als mein Crafter mit 3.500kg Anhängelast. Komme ich sicher mit beiden ans Ziel? AUF JEDEN FALL!

Mal ehrlich:
Früher hat man gut 1.000kg an jeden zweier Golf mit 900kg Leergewicht gehangen - OHNE ABS, Antischlingerkupplung, ESP und was nicht allem.

Und heute diskutieren wir um 1.500kg an einem mindestens eben so schweren Golf mit ABS, ASR, ESP, Anhängerstabilisierung, teilweise weit über 100PS und manche sogar mit Allrad?

Gleichzeitig wissen die meisten nicht was Stützlast bedeutet.

FINDE DEN FEHLER 😉

Ich behaupte daher:
Die Regelung macht mehr Sinn denn je 😉

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 26. Dezember 2023 um 10:15:24 Uhr:


Sicher schafft jeder Golf 1300Kg. Wo ich aber sparsam geguckt habe war beim wenden (1500 Kg Anhänger, 1800Kg Auto leer) auf Schotter. Leicht abschüssig rückwärts rein, da zieht er dir das Auto so hinterher. Was da bei einem leichten Zugfahrzeug passiert, kann man sich ausmalen.

Das stimmt, dann würde der Anhänger mit dem Fahrzeug fahren und nicht anders herum. Aber dieses fiktive "leichtere" Zugfahrzeug aus deinem Beispiel dürfte vermutlich die realen 1.500kg nicht ziehen. Genau aus dem Grund, den Du da beschreibst.

Anders formuliert:
Die von dir beschrieben Situation ist grenzwertig und da geht einem der Stift aber bei 1.500kg am Haken muss einem das klar sein! Und offenbar hat es das 1.800kg schwere Zugfahrzeug ja gemeistert.

Aber ist nicht genau dieses Beispiel ein Beleg dafür, dass die Regelung Sinn macht, denn sie reglemtiert ja eben genau diese Situation für Peronen ohne entsprechenden Befähigungsnachweis.

Ich verschiebe das im Laufe des Tages mal, damit sich keiner überrumpelt fühlt. Keine Ahnung, wie das im V&S gelandet ist.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 26. Dezember 2023 um 12:48:53 Uhr:


Ich verschiebe das im Laufe des Tages mal, damit sich keiner überrumpelt fühlt. Keine Ahnung, wie das im V&S gelandet ist.

Wohin denn? Passt doch nach V&S wie "Arsch auf Eimer".

Gruß Metalhead

Seltsam der Touareg den wir nutzen zum ziehen darf 3,5t wiegt selbst laut Fahrzeugschein 2,35t muss sagen selbst in der kombi bin ich nie in Verlegenheit gekommen das der Anhänger mich mit dem Zugfahrzeug irgendwohin gezogen hätte. Aber stimmt man sollte wissen was man macht und welche Masse man gerade bewegt.

Ps ich und alle anderen sind im Besitz von BE

iirc durfte mein Rekord E damals 1900kg ziehen, da wäre der Anhänger dann schwerer gewesen als das Zugfahrzeug.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 27. Dezember 2023 um 17:59:08 Uhr:


iirc durfte mein Rekord E damals 1900kg ziehen, da wäre der Anhänger dann schwerer gewesen als das Zugfahrzeug.

Mein seliger [url=

https://www.motor-talk.de/.../santana-sj-i204048915.html

]Suzuki Samurai[/url] - den waschechten Mini-Offroader kanntest ja auch Du gut - durfte bei 1.050 kg Eigengewicht immerhin 1.300 kg an den Haken nehmen. Fahrfreude kam mit so viel Anhängelast aber keinesfalls auf, - erst recht nicht eingedenk 103 Nm Motordrehmoment sowie 69 PS.

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