Fahren mit internationalem Führerschein trotz Fahrverbot??

Porsche

Hallo!

Habe gehört, daß wenn man den Führerschein in Deutschland für z.B. 4 Wochen abgeben muß, man aber trotzdem im Ausland mit einem internationalen Führerschein fahren dürfte, da sich das Fahrverbot angeblich nur auf Deutschland bezieht!?

Ist das so?? Könnte bei mir hilfreich sein... :-) (rote Ampel länger als 1sec rot...). Dann könnte man ja den Schein i.d. Urlaubszeit abgeben und trotzdem im Ausland fahren.

Wie ist es mit einem Sportbootführerschein? Muß ich den dann automatisch mit abgeben? Meine so etwas gehört zu haben, als ich den damals vor ca 10 Jahren gemacht habe. Wenn sie einen z.B. betrunken beim Bootfahren erwischen, ist nämlich angeblich auch der KFZ-Führerschein weg...

Danke Euch im Voraus!

Grüße,

Joker.

Beste Antwort im Thema

Zunächst mal, es gibt einen Unterschied zwischen dem Entzug des Führerscheins (z.B. bei zu vielen Punkten in Flensburg oder Trunkenheit am Steuer), und einem Fahrverbot. Bei Dir handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot.

Der Unterschied ist, daß du nach wie vor einen gültigen Führerschein hast, für Deutschland aber ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen hast. Dh. Du darfst in Deutschland nicht fahren, und zwar auch nicht mit einem internationalen oder ausländischen Führerschein. Im Ausland wiederum dürftest Du fahren, sofern Du einen Führerschein vorweisen kannst. Dies kann der internationale Führerschein sein.

Im Falle eines Führerscheinentzugs gilt das Wohnortprinzip. Wenn man Dir als Deutschem mit 1. Wohnsitz in Deutschland den Führerschein entzogen hat, dann kannst Du weder in Deutschland noch im Ausland fahren, noch im Ausland einen Führerschein machen, und den in Deutschland verwenden. Da der internationale Führerschein eine "Übersetzung" des deutschen (besser gesagt, EU-Führerscheins) ist, verliert er mit Entzug des Führerscheins in D seine internationale Gültigkeit.

Damit Du als Deutscher einen ausländischen Führerschein in Deutschland gültig verwenden kannst, mußt Du: 1. den 1. Wohnsitz nachweisbar ins Ausland verlagert haben, 2. dort mindestens 6 Monate gelebt haben, und 3. das mit einem Führerscheinentzug automatisch einhergehende Fahrverbot in Deutschland irgendwie entkräften, das du ALS PERSON bekommst (Nichteignung zur Führung von KfZ).

Der Sportbootführerschein wird ja glaube ich vom dt. Motoryachtverband als ausgelagerte Prüfstelle auf Basis der Sportseeschifferscheinverordnung erteilt. Entzogen wird er, z.B. nach Alkoholeinfluß, in der Regel durch das Seeamt, egal ob Kapitänspatent oder Schifferschein. Für den Führerschein ist das Kraftfahrtbundesamt zuständig. Ob die sich austauschen, weiß ich nicht.

Ob das Seeamt den Bootsführerschein entzieht, wenn für ein Landfahrzeug der Führerschein entzogen wurde, hängt meines Erachtens davon ab, ob das Seeamt darüber Bescheid bekommt (also sozusagen automatisch eine Nachricht bekommt), und was es dann damit macht.

Ich denke, es geht hier in erster Linie um Alkoholverstöße. Die sind derart gravierend, daß daraus die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen wird, und ich kann nur annehmen, daß ein Seeamt dann auch sagt, das gilt auch für ein Boot. Immerhin kannst du ja bei alkoholisierter Bootsführerschaft (auch wenn z.B. die Crew besoffen ist, und du nicht !) den Schein entzogen bekommen. Das meldet dann die Wasserschutzpolizei dem Seeamt und wech isser.

Bei so Sachen wie Geschwindigkeit oder Rotlicht ist das kein Problem.

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Zitat:

Original geschrieben von CLK-2FAST4YOU


Dein Bootsführerschein wird nicht angepackt.

na daaann... fahr ich halt mit meiner yacht zum brötchen holen, wenn se mir den lappen zwicken. ich kann auch anders!

Ich bin begeistert 🙂

solange du in D eine sperre hast darfst du hier nicht fahren, egal mit welchem lappen.
wenn du hier sozusagen wieder die freigabe hast, bzw zur mpu musst also theoretisch wieder nen lappen machen kannst, kannst du das umgehen, indem du einen eu-führerschein machst.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von ToddyHEC


Der Spotbootführerschein hat nichts mit dem anderen zu tun, der in Flensburg geführt wird - diese Frage habe ich direkt gleich beim Erwerb des SBF See + Binnen gestellt... der SBF ist woanders registriert und die sind (noch) nicht mit Flensburg vernetzt ;-)

Bist Du Dir da sicher?

Wie ist es beispielsweise wenn man unter Alkoholeinfluss ein Boot führt, kann das Auswirkungen auf den Autoführerschein haben?

Oder wenn man ohne Bootsführerschein ein Boot mit führerscheinpflichtigem AB führt? Sozusagen Fahren ohne Fahrerlaubnis.. hat das Auswirkung auf den Pkw-Führerschein?

Gruß
Berni

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Das Thema greife ich nochmal auf...

Man muss ja den internationalen FS mit abgeben wenn man 4 Wochen den deutschen Führerschein abgeben muss. Steht im Urteil. Das Risiko, dass man nur den deutschen abgibt und nach den 4 Wochen einer vom Amt ÄTSCH sagt, dass die Freist noch nicht begonnen hat, da sie herausbekommen haben, dass ich noch einen internationalen FS habe, ist mir zu hoch..

Wenn man aber noch einen alten FS hat, der verloren und dann wiedergefunden wurde.. ? Wenn ich im Ausland Auto fahre (Mietwagen im Urlaub---nicht in Europa)... dort den alten FS vorzeige.., darf ich dann dort fahren??

Ist sowieso ein Witz..man KANN ja Auto fahren, darf nur nicht. Aber in den Urteilen steht nicht drin, nur in BRD.. Das ist total schwammig.. Ich besitze ja die deutsche Fahrerlaubnis..ich habe nur ein Verbot hier in Deutschland bekommen. So gesehen wäre es im Ausland ja kein Fahren ohne den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bei FS Entzug, wäre es was anderes.. oder?

Geht einfach darum, dass Urlaub gebucht ist . Dort haben wir nen Mietwagen. Und die 4 Wochen FS Abgabe lege ich auf den Urlaub..

Viel Interessanter ist die Frage:
Wie miete ich einen MIetwagen ohne Führerschein und wie kann es zum GAU kommen?

Der GAU wäre m.E. schon, wenn Du einen Unfall ohne "Pappe" verursachst und das Konstrukt dann auffliegt. Am besten noch in Ländern wie Spanien oder Itallien wo gleich das ganz große Kino beginnt...

Wie wäre es eigentlich einfach damit:
Ich habe gegen die Regeln der Rennleitung verstoßen. Ich bin ein Mann und habe die Eier auch die Strafe abzusitzen und den Verstoß zuzugeben.

Das mit dem Urlaub währen der Sperre ist allerdings immer ne gute Idee. Anonsten Heimarbeit - und wer seinen Führerschein beruflich braucht sollte vorsichtiger sein (meine Meinung, wobei ich mich von Fehlern nicht freispreche)

bzgl. der Abgabe der Bootsführerscheine bei Trunkenheit bzw. Abgabe des Führerscheins bei Trunkenheit auf dem Boot:
Ist wie beim radfahren. Fährste da betrunken biste auch die Pappe los.

Zunächst mal, es gibt einen Unterschied zwischen dem Entzug des Führerscheins (z.B. bei zu vielen Punkten in Flensburg oder Trunkenheit am Steuer), und einem Fahrverbot. Bei Dir handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot.

Der Unterschied ist, daß du nach wie vor einen gültigen Führerschein hast, für Deutschland aber ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen hast. Dh. Du darfst in Deutschland nicht fahren, und zwar auch nicht mit einem internationalen oder ausländischen Führerschein. Im Ausland wiederum dürftest Du fahren, sofern Du einen Führerschein vorweisen kannst. Dies kann der internationale Führerschein sein.

Im Falle eines Führerscheinentzugs gilt das Wohnortprinzip. Wenn man Dir als Deutschem mit 1. Wohnsitz in Deutschland den Führerschein entzogen hat, dann kannst Du weder in Deutschland noch im Ausland fahren, noch im Ausland einen Führerschein machen, und den in Deutschland verwenden. Da der internationale Führerschein eine "Übersetzung" des deutschen (besser gesagt, EU-Führerscheins) ist, verliert er mit Entzug des Führerscheins in D seine internationale Gültigkeit.

Damit Du als Deutscher einen ausländischen Führerschein in Deutschland gültig verwenden kannst, mußt Du: 1. den 1. Wohnsitz nachweisbar ins Ausland verlagert haben, 2. dort mindestens 6 Monate gelebt haben, und 3. das mit einem Führerscheinentzug automatisch einhergehende Fahrverbot in Deutschland irgendwie entkräften, das du ALS PERSON bekommst (Nichteignung zur Führung von KfZ).

Der Sportbootführerschein wird ja glaube ich vom dt. Motoryachtverband als ausgelagerte Prüfstelle auf Basis der Sportseeschifferscheinverordnung erteilt. Entzogen wird er, z.B. nach Alkoholeinfluß, in der Regel durch das Seeamt, egal ob Kapitänspatent oder Schifferschein. Für den Führerschein ist das Kraftfahrtbundesamt zuständig. Ob die sich austauschen, weiß ich nicht.

Ob das Seeamt den Bootsführerschein entzieht, wenn für ein Landfahrzeug der Führerschein entzogen wurde, hängt meines Erachtens davon ab, ob das Seeamt darüber Bescheid bekommt (also sozusagen automatisch eine Nachricht bekommt), und was es dann damit macht.

Ich denke, es geht hier in erster Linie um Alkoholverstöße. Die sind derart gravierend, daß daraus die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen wird, und ich kann nur annehmen, daß ein Seeamt dann auch sagt, das gilt auch für ein Boot. Immerhin kannst du ja bei alkoholisierter Bootsführerschaft (auch wenn z.B. die Crew besoffen ist, und du nicht !) den Schein entzogen bekommen. Das meldet dann die Wasserschutzpolizei dem Seeamt und wech isser.

Bei so Sachen wie Geschwindigkeit oder Rotlicht ist das kein Problem.

Endlich schreibt wirklich jemand was Sache ist! Danke, Danke, Danke. Mit Führerscheinen ist gar kein Spaß zu machen, auch der Emigrant muss seinen "Lappen" umschreiben lassen, was neu machen entspricht. Kenne mich da bestens aus, meine Frau ist Ausländerin:-) Ausnahme EU Länder.

Leider steht in den Urteilen nur, dass man verboten bekommt ein Kraftfahrzeug zu führen. Nicht, dass man das nur in Deutschland verboten bekommt..

Des weiteren muss auch ein internationaler Führerschein abgegeben werden. Ich kann im Ausland beim Anmieten eine KFZ also lediglich einen alten FS vorweisen, den ich noch in der Schublade hatte..

Die Frage ist also.. wenn sich das Fahrverbot nur auf die BRD bezieht, steht es leider nirgends... Wenn ich aber noch immer im Besitzt einer gültigen Fahrerlaubnis bin (bin ich das eigentlich in diesen 4 Wochen?), dürfte ich auch im Ausland fahren.. Ich muss nur nachweisen können, dass ich einen FS habe.. puhh...

PS ..ich brauche den Mietwagen im Urlaub und hatte den Urlaub auch vor dem Blitzen schon gebucht.. Eier hin oder her ;-)

Zitat:

Original geschrieben von robby36



Die Frage ist also.. wenn sich das Fahrverbot nur auf die BRD bezieht, steht es leider nirgends... Wenn ich aber noch immer im Besitzt einer gültigen Fahrerlaubnis bin (bin ich das eigentlich in diesen 4 Wochen?), dürfte ich auch im Ausland fahren.. Ich muss nur nachweisen können, dass ich einen FS habe.. puhh...

Moin🙂

Die Frage wurde doch hier:

Zitat:

Im Falle eines Führerscheinentzugs gilt das Wohnortprinzip. Wenn man Dir als Deutschem mit 1. Wohnsitz in Deutschland den Führerschein entzogen hat, dann kannst Du weder in Deutschland noch im Ausland fahren, noch im Ausland einen Führerschein machen, und den in Deutschland verwenden. Da der internationale Führerschein eine "Übersetzung" des deutschen (besser gesagt, EU-Führerscheins) ist, verliert er mit Entzug des Führerscheins in D seine internationale Gültigkeit.

einwandfrei beantwortet oder ?

Anders sieht es nur aus, wenn Du einen ausländischen FS hast und in D genug Punkte zusammen bekommen hast für ein Fahrverbot, dies bezieht sich dann nur auf D.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Die Frage wurde doch hier:

Zitat:

Im Falle eines Führerscheinentzugs gilt...

einwandfrei beantwortet oder ?

Überhaupt nicht. Der TE fragt nach den Folgen eines FAHRVERBOTS, in dem von Dir zitierten Text geht es aber um einen FÜHRERSCHEINENTZUG. Das ist was völlig anderes...😉

Zitat:

Original geschrieben von Coestar


Wie wäre es eigentlich einfach damit:
Ich habe gegen die Regeln der Rennleitung verstoßen. Ich bin ein Mann und habe die Eier auch die Strafe abzusitzen und den Verstoß zuzugeben.

Wenn die demütige Unterwerfung unter die wilkürlichen Abzockermethoden der Rennleitung für Dich Deine Männlichkeit definiert - herzlichen Glückwunsch. Allerdings darfst Du mir glauben, daß es diesbezüglich auch noch andere Definitionsmöglichkeiten gibt. Ich möchte Dich daher bitten, Deine kleingeistigen Sprüche künftig für Dich zu behalten.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Die Frage wurde doch hier:

einwandfrei beantwortet oder ?

Überhaupt nicht. Der TE fragt nach den Folgen eines FAHRVERBOTS, in dem von Dir zitierten Text geht es aber um einen FÜHRERSCHEINENTZUG. Das ist was völlig anderes...😉

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Coestar


Wie wäre es eigentlich einfach damit:
Ich habe gegen die Regeln der Rennleitung verstoßen. Ich bin ein Mann und habe die Eier auch die Strafe abzusitzen und den Verstoß zuzugeben.
Wenn die demütige Unterwerfung unter die wilkürlichen Abzockermethoden der Rennleitung für Dich Deine Männlichkeit definiert - herzlichen Glückwunsch. Allerdings darfst Du mir glauben, daß es diesbezüglich auch noch andere Definitionsmöglichkeiten gibt. Ich möchte Dich daher bitten, Deine kleingeistigen Sprüche künftig für Dich zu behalten.

Dem stimme ich zu.. Beidem ...

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Die Frage wurde doch hier:

einwandfrei beantwortet oder ?

Überhaupt nicht. Der TE fragt nach den Folgen eines FAHRVERBOTS, in dem von Dir zitierten Text geht es aber um einen FÜHRERSCHEINENTZUG. Das ist was völlig anderes...😉

Moin Hadrian🙂

Soweit mir bekannt ist, muss man bei einem Fahrverbot seinen FS auch abgeben, oder hat sich daran inzwischen was geändert?

Nennt sich FS Urlaub auf Staatskosten 😉

Gruss TAlFUN

Ja man muss den FS abgeben. Auch einen internationalen. Das ist wohl gespeichert, wenn man den hat.. Ich muss beide abgeben.

Ist mir zu riskant, den internationalen nicht abzugeben und nach dem Urlaub sagt mit dann ein Amt..ÄÄTSCH die 4 Wochen haben noch nicht begonnen, weil ich den internationalen nicht abgegeben habe...

Moin🙂

Zitat:

Abzugeben ist der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, auch ein Ersatz- oder Bundeswehrführerschein, sowie ein ausgestellter internationaler Führerschein. Verwahrt wird auch der Führerschein einer Behörde eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen), sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland haben.

Zitat:

Solange gegen eine betroffene Person ein wirksames Fahrverbot besteht, ist es ihr verboten, jedes mit Maschinenkraft betriebene Fahrzeug im Straßenverkehr der Bundesrepublik zu führen, sofern die dem Fahrverbot zugrundeliegende Entscheidung nicht ausdrücklich Ausnahmen zuläßt. Das Fahrverbot erstreckt sich somit auch auf solche maschinenbetriebene Fortbewegungsmittel, für die eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist (z.B. Mofas).

Quelle

Wie man allerdings im Ausland ohne FS ein Fzg anmieten will bzw. bei einer Kontrolle seinen FS vorzeigt ist mir ein Rätsel 🙄

Gruss TAlFUN

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