Fahren mit internationalem Führerschein trotz Fahrverbot??
Hallo!
Habe gehört, daß wenn man den Führerschein in Deutschland für z.B. 4 Wochen abgeben muß, man aber trotzdem im Ausland mit einem internationalen Führerschein fahren dürfte, da sich das Fahrverbot angeblich nur auf Deutschland bezieht!?
Ist das so?? Könnte bei mir hilfreich sein... :-) (rote Ampel länger als 1sec rot...). Dann könnte man ja den Schein i.d. Urlaubszeit abgeben und trotzdem im Ausland fahren.
Wie ist es mit einem Sportbootführerschein? Muß ich den dann automatisch mit abgeben? Meine so etwas gehört zu haben, als ich den damals vor ca 10 Jahren gemacht habe. Wenn sie einen z.B. betrunken beim Bootfahren erwischen, ist nämlich angeblich auch der KFZ-Führerschein weg...
Danke Euch im Voraus!
Grüße,
Joker.
Beste Antwort im Thema
Zunächst mal, es gibt einen Unterschied zwischen dem Entzug des Führerscheins (z.B. bei zu vielen Punkten in Flensburg oder Trunkenheit am Steuer), und einem Fahrverbot. Bei Dir handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot.
Der Unterschied ist, daß du nach wie vor einen gültigen Führerschein hast, für Deutschland aber ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen hast. Dh. Du darfst in Deutschland nicht fahren, und zwar auch nicht mit einem internationalen oder ausländischen Führerschein. Im Ausland wiederum dürftest Du fahren, sofern Du einen Führerschein vorweisen kannst. Dies kann der internationale Führerschein sein.
Im Falle eines Führerscheinentzugs gilt das Wohnortprinzip. Wenn man Dir als Deutschem mit 1. Wohnsitz in Deutschland den Führerschein entzogen hat, dann kannst Du weder in Deutschland noch im Ausland fahren, noch im Ausland einen Führerschein machen, und den in Deutschland verwenden. Da der internationale Führerschein eine "Übersetzung" des deutschen (besser gesagt, EU-Führerscheins) ist, verliert er mit Entzug des Führerscheins in D seine internationale Gültigkeit.
Damit Du als Deutscher einen ausländischen Führerschein in Deutschland gültig verwenden kannst, mußt Du: 1. den 1. Wohnsitz nachweisbar ins Ausland verlagert haben, 2. dort mindestens 6 Monate gelebt haben, und 3. das mit einem Führerscheinentzug automatisch einhergehende Fahrverbot in Deutschland irgendwie entkräften, das du ALS PERSON bekommst (Nichteignung zur Führung von KfZ).
Der Sportbootführerschein wird ja glaube ich vom dt. Motoryachtverband als ausgelagerte Prüfstelle auf Basis der Sportseeschifferscheinverordnung erteilt. Entzogen wird er, z.B. nach Alkoholeinfluß, in der Regel durch das Seeamt, egal ob Kapitänspatent oder Schifferschein. Für den Führerschein ist das Kraftfahrtbundesamt zuständig. Ob die sich austauschen, weiß ich nicht.
Ob das Seeamt den Bootsführerschein entzieht, wenn für ein Landfahrzeug der Führerschein entzogen wurde, hängt meines Erachtens davon ab, ob das Seeamt darüber Bescheid bekommt (also sozusagen automatisch eine Nachricht bekommt), und was es dann damit macht.
Ich denke, es geht hier in erster Linie um Alkoholverstöße. Die sind derart gravierend, daß daraus die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen wird, und ich kann nur annehmen, daß ein Seeamt dann auch sagt, das gilt auch für ein Boot. Immerhin kannst du ja bei alkoholisierter Bootsführerschaft (auch wenn z.B. die Crew besoffen ist, und du nicht !) den Schein entzogen bekommen. Das meldet dann die Wasserschutzpolizei dem Seeamt und wech isser.
Bei so Sachen wie Geschwindigkeit oder Rotlicht ist das kein Problem.
34 Antworten
Ich habe noch den alten rosa Führerschein.. Dachte er wäre verlorengegangen und habe den neuen beantragt.. Beim Umräumen hab ich den alten dann wieder gefunden.. Ich kann also ein Auto anmieten und ich kann auch nen FS vorzeigen..
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Ich habe noch den alten rosa Führerschein.. Dachte er wäre verlorengegangen und habe den neuen beantragt.. Beim Umräumen hab ich den alten dann wieder gefunden.. Ich kann also ein Auto anmieten und ich kann auch nen FS vorzeigen..
Hmmmmmmmmm,
im Normalfall musstest Du eine eidesstattliche Versicherung bei Beantragung abgeben oder?
Darin sollte auch stehen dass bei wieder auffinden dieser abzugeben ist, inkl. Rechtsfolgen.
Gruss TAlFUN
p.s.
Mich würde sowas Gott sei Dank nicht tangieren, da ich 2 FS habe und keinen Hauptwohnsitz in D 😉
Ergänzung.....
Ein Fahrverbot kann ein Gericht der Bundesrepublik Deutschland natürlich nur für Deutschland ausprechen, da ein Gericht nur für den Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Recht sprechen kann. Wir sind ja keine Leibeigenen, die fernab der Heimat zu tun haben, was Obrigkeit befiehlt.
Bei Fahrverbot wird zwar regelmäßig der Führerschein beim Amt hinterlegt, das bedeutet aber - wie bereits beschrieben - nur, daß das Papier zeitweise nicht vorhanden ist, die Fahrerlaubnis aber nach wie vor besteht.
Wenn man also bei Fahrverbot in Deutschland im Ausland Auto fahren will, sollte man ein Ersatzdokument haben, welches gültig die Fahrerlaubnis nachweist. Das kann ein internationaler Führerschein sein, der nicht eingezogen ist. Ob z.B. ein Mietwagenunternehmen neben der internationalen Urkunde auch den deutschen Führerschein - der heute in vielen Fällen ja das EU - Plastikkärtchen ist - verlangt, weiß ich nicht.
So würde ich das jedenfalls machen 😉
Zitat:
Original geschrieben von caramanza
Ob z.B. ein Mietwagenunternehmen neben der internationalen Urkunde auch den deutschen Führerschein - der heute in vielen Fällen ja das EU - Plastikkärtchen ist - verlangt, weiß ich nicht.
Das kommt relativ häufig vor.
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Ja, bei mir zumindest bisher immer.
Und einer - sagen wir - spanischen Leihwagenrezeptionistin zu erklären, daß mein Führerschein in D beim Amt liegt, ich aber dennoch das Recht habe, in Malle zu fahren, auch ohne Lappen... Ich weiß nicht, ob der Erfolg so einschlagend wäre 🙂 😎