Fahrbereiter Smart mit TÜV, fahrbereit - Verkäufer will begriff "Bastlerfahrzeug" nicht streichen

Guten Tag,

habe an einem Smart interesse, der Verkäufer aus Facebook Marktplatz hat einen Vertrag aufgesetzt für mich für das Auto, es wird unter Ausschluss von seiner Gewährleistung verkauft, was ich jetzt nicht tragisch finde bei 2000 Euro, allerdings hat er den Begriff Bastlerfahrzeug reingeknallt und meine Reaktion war ihm völlig egal.

Ich hab ihm konkret gesagt "ich hab kein Schrottwagen gesucht, Bastlerfahrzeug ist ein Teilespender und kein fahrbereites Auto". Es kam zwar sein dummes Geräte, jedoch brachte mich der erste Google Treffer auf eine Anwaltsseite, wo ein Anwalt schreibt, dass es unzulässig ist, ein Fahrbereites Auto über Schrottwert mit dem Begriff Bastlerfahrzeug anzupreisen, das gehört abgemahnt und bestraft.
Juckte den Verkäufer nicht weiter, er behauptet aufgrund schlechter Erfahrungen und so ein Zeug wird er dieses Wort nicht aus dem Vertrag streichen.

Hab den Verkäufer gesagt er soll verschwinden.

Komme aber gedanklich gerade nicht davon weg, finde das gehört wirklich bestraft und angezeigt so ein Vertrag und so ein Verkauf, was meint ihr?
Hattet ihr sowas schon Mal?
Besonders gerne wurde Druck gemacht, dass angeblich ein anderer Käufer mehr zahlen will als ich, als ich fragte wieso er nicht an den verkauft, ob er blöd ist, ich würde auch an den Verkaufen der mehr zahlt, wurde ich nur für meine offene Ehrlichkeit bewundert, ohne dafür eine Antwort zu bekommen.
Der Zusatz Bastlerfahrzeug blieb weiterhin im Raum.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Komme aber gedanklich gerade nicht davon weg, finde das gehört wirklich bestraft und angezeigt so ein Vertrag und so ein Verkauf, was meint ihr?

Ich meine, wegen solchen Scheiß sollte man kein Fass aufmachen.🙄
Einfach nicht kaufen und der Drops ist gelutscht.
Die Justiz ist generell chronisch überlastet, durch solche
Kinderkacke, nichts anderes ist es, kommt unsere
Rechtssprechung komplett zum erliegen.

Wo soll es enden, jeden Furz anzuzeigen?
Wir bräuchten dan noch paar Millionen Anwälte, Richter
Staatsanwälte und andre Kittelträger.

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Er ist 300km zu mir gefahren und ist ohne Auto wieder nach Hause gefahren, weil wir uns eben nicht Handelseinig wurden.

Ich hab halt gemerkt das es ihm nicht gepasst hat, dass ich ne sichtbare Behinderung hatte und dementsprechend fiel auch seine Verhandlungsstrategie aus.

Das Auto hab ich 3 Stunden später an einen Händler verkauft. Er kam, er sah, er bezahlte, Thema durch.

Zitat:

@Badland schrieb am 29. September 2019 um 11:43:57 Uhr:


Er ist 300km zu mir gefahren und ist ohne Auto wieder nach Hause gefahren, weil wir uns eben nicht Handelseinig wurden.

Ach so. Ich dachte du hättest ihn schon vorab absichtlich anreisen lassen ohne überhaupt an ihn verkaufen zu wollen. Dann hab ich nix gesagt, zurück zum Thema.

Er wollte 1000 Euro weniger bezahlen weil ich nicht in die Anzeige rein schrieb, dass es sich um ein Behindertenfahrzeug handelte. Dem war auch nicht so, weil die speziellen Bedienelemente nicht mehr eingebaut waren und das Fahrzeug abgemeldet war.

Er hätte es also völlig legal mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause überführen können.

Ergo sein Argument für den 1000 Euro Preisnachlass war nur, dass ich eine Behinderung hatte.... 🙄

Wiedermal ein Thread, den keiner braucht.

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Zitat:

@Badland schrieb am 29. September 2019 um 12:08:41 Uhr:


Er wollte 1000 Euro weniger bezahlen weil ich nicht in die Anzeige rein schrieb, dass es sich um ein Behindertenfahrzeug handelte. Dem war auch nicht so, weil die speziellen Bedienelemente nicht mehr eingebaut waren und das Fahrzeug abgemeldet war.

Er hätte es also völlig legal mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause überführen können.

Ergo sein Argument für den 1000 Euro Preisnachlass war nur, dass ich eine Behinderung hatte.... 🙄

Als Interessent käme es für mich in dem Fall speziell darauf an, dass diese behindertengerechten Umbauten keine Spuren hinterlassen haben, ganz gleich ob in technischer oder optischer Hinsicht.

Was man nicht vergessen darf, wenn gewisse Umbauten schwerwiegende Eingriffe in die Fahrzeugelektrik erforderlich gemacht haben sollten (laut meinem Bruder, ebenfalls gesundheitlich arg eingeschränkt, ist das teilweise so) ist es eben auch nicht mehr herstellerkonform. Das fängt bei Steckkontakten und Ummantelungen an und hört teilweise bei Bohrungen in der Karosserie und softwareseitigen Eingriffen erst auf. je nach Umfang des Umbaus. Als potenzieller Interessent hätte ich da schon gern (je nach Umbauschwere) den Nachweis einer Fachwerkstatt, dass das Fahrzeug professionell in den Originalzustand zurückgerüstet wurde.

Ob das jetzt gleich einen Preisnachlass von 1000 Euro rechtfertigt, vermag ich nicht zu beurteilen. Kommt wohl auf Fahrzeug, Alter und Kaufpreis an. So rein grundsätzlich würde ich aber meinen, dass die Aussage, dass es sich um ein behindertengerecht umgerüstetes und professionell rückgerüstetes Fahrzeug handelt, zwingend mit in so eine Verkaufsanzeige gehört. Dann kann man sich im Vorfeld eingehend darüber austauschen und sich einigen.

* * * * *

Ich muss auch ganz ehrlich zugeben, dass es mir schon ähnlich erging beim Kauf eines Opel Sintra (für einen Bekannten), nur waren da die Umbauspuren eben mehr als überdeutlich. Lenkrad an einer Stelle beschädigt wegen Lenkhilfe, diverse Bohrungen in der Mittelkonsole, soweit ich weiß vom Handgasumbau und hinten einiges an Bohrlöchern für die Rollstuhlrampe. War in der Anzeige damals auch nicht benannt und überdies auch so fotografiert, dass man es nicht hätte erahnen können.

Das ganze Zeugs wurde zwar ausgebaut, aber eben nicht professionell rückgerüstet, was an den Löchern im Boden für die Rollstuhlrampe recht deutlich zu erkennen war.

Haben uns dann (erinnerlich) auch auf etwa 500 Euro Preisnachlass geeinigt, einfach weil da ein Ersatzlenkrad und eine andere Mittelkonsole verbaut werden musste. Abgesehen vom beschädigten Teil des Fahrzeugteppichs konnte damit das Fahrzeug wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt werden, denn so einen Teppich hat man zu dieser Zeit nirgends bekommen. Trotzdem musste alles ausgebaut, die Löcher im Boden zugeschweißt und versiegelt werden, das ist dann schon ein ganz netter Aufwand.

Der Verkäufer war halt nur 10 Km entfernt und man hat sich geeinigt, wäre ich 600 Km gefahren ohne diese Einigung, wäre mir das sicher auch sauer aufgestoßen... 😉

* * * * *

Ich will das jetzt aber gar nicht auf Dich oder Dein Fahrzeug beziehen, einfach weil ich es nicht kenne, also auch nicht beurteilen kann.

Btt bitte 🙄

Zitat:

@Han_Omag F45 schrieb am 29. September 2019 um 18:18:51 Uhr:


Btt bitte 🙄

Ich geb zu, meine Ausführungen zum Thema behindertengerechter Umbau und Rückrüstung waren eventuell etwas zu umfassend und haben nur bedingt was mit dem Thema "Bastlerfahrzeug" zu tun.

In Kürze - von Seiten der TE völlig überreagiert, meines Erachtens sogar schon etwas unverschämtes Anspruchverhalten. Autos gibt's wie Sand am Meer, wenn man mit den Kaufbedingungen nicht einverstanden ist, einfach woanders kaufen... 😉

Moin,

So sieht es aus. Davon mal ab - wenn der Verkäufer eine unwirksame Klausel in seinen Vertrag schreibt - warum soll ich mich um die Nachteile des Verkäufers kümmern? Und natürlich kann auch ein Fahrbereites und fahrendes Auto ein Bastlerfahrzeug sein - gibt ja doch ein paar Teile mehr als nen Motor, nen Getriebe und ein Fahrwerk an dem man so rumbasteln kann.

Alles in allem ein Sturm im Wasserglas, viel unsinnige Empörung, viel Wind um ... Nix 😉

LG Kester

Es geht doch nicht um Nachteile des Verkäufers oder sowas.
Es geht einzig und allein um mögliche spätere Probleme mit dem "Amt "

Okay, das mag ja sein, nur hat der Verkäufer auch nichts mit dem Amt zu tun. Es sind seine Bedingungen, zu welchen er sein Auto anbietet und sein Auto verkaufen will.

Gut, die TE hat ein Problem mit dem Wort "Bastlerfahrzeug", nur spielt das für ein Amt, egal ob Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherung, im Normalfall absolut keine Rolle. Mag ein noch so penibler Mitarbeiter des Amtes auch kurzzeitig mal anderer Meinung sein, so ist die Beschaffenheit des anzuschaffenden Fahrzeuges in keiner Weise rechtlich geregelt. Soll ein Fahrzeug nun vom Amt bezahlt werden, egal von welchem, so handelt es sich um eine Förderung der Mobilität, um dem Antragsteller im Regelfall zu ermöglichen, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu kommen, beziehungsweise ein solches aufnehmen zu können. Das kann dann durchaus auch ein "Bastlerfahrzeug" sein, denn diese Umschreibung sagt genau was aus...? Eben, gar nichts... Es muss/soll nur eben genau diesen Zweck zum Zeitpunkt des Kaufs erfüllen. Es gibt zum Beispiel auch keine Regelung, dass so eine Kiste dann 2 Jahre halten muss.

Ein Bastlerfahrzeug kann insofern schon sein, dass der Verkäufer Service und Reparaturen der vergangenen Jahre selbst erledigt hat. Das kann bei einem versierten Bastler dann schon auch mal besser sein, als in der Werkstatt umme Ecke. Vielleicht wurde auch irgendwo mal was geschweißt, gespachtelt oder ausgetauscht, aber das muss ja nicht schlecht gemacht sein (wobei er dies im Falle eines Falles und im Wissen dessen natürlich eh angeben müsste). Vielleicht ist an dem Auto aber auch absolut gar nichts und der Verkäufer will sich einfach noch ein Stück weit mehr absichern, als der normale Gewährleistungsausschluss hergibt, auch wenn das meist Unsinn ist, da er eh im grunde nur für bekannte und verschwiegene Mängel haften müsste. Und der Nachweis ist oft schwer zu führen.

Sorry, wenn ich eine vielleicht 15 jahre alte Möhre mit 180.000 Km und eventuell 3, 4 oder mehr Vorbesitzern verkaufe, und das für einen Preis, den allein schon der Verkauf der Ersatz-, bzw. Einzelteilen in Ebay bringen würde, dann möchte ich auch nicht dafür haften, wenn ich die Vorgeschichte nicht kenne - gerade wenn eine etwas überangagierte Interessentin schon im Voraus mit irgendwelchem Anwaltskram aus dem Internet aufwartet.

Die TE soll einfach mal einen Gang zurückschalten und sich nach einem anderen Auto umschauen. Gewährleistungsausschluss bleibt am Ende trotzdem Gewährleistungsausschluss und bei einem Händler wird man nur noch selten was in der Preisklasse finden. Insofern muss sie halt suchen, bis sie einen privaten Verkäufer findet, der zum Gewährleistungsausschluss nicht noch irgendwelche zusätzlichen Absicherungen einzubauen versucht.

Wenn ich aber schon höre "solchen Leuten das Handwerk legen" und "der Anwalt im Internet schreibt dieses oder jenes", sorry, dann möchte man schon kopfschüttelnd abwinken und der Frau gar nicht erst ein Auto verkaufen.

Der User @Rotherbach hat es schon richtig formuliert. Viel Wind um gar nichts...

Sorry für meine Ehrlichkeit...

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