Fahranfänger und Versicherungen
Für alle Fahranfänger erst mal die Regeln gepostet:
Versicherungen zählen schadenfrei gefahrene Jahre.
Die werden mit Prozenten bedacht.
Beim Wechsel der Versicherung werden die schadenfreien Jahre und die Schäden des laufenden Jahres weitergegeben.
Also: Keine Prozente!
Normal ist der Beginn mit SF 0 =(230%).
Die Zwischenstufe SF 1/2 (110 bis 140%) bekommen:
- Zweitwagen (Erstwagen muss SF 1 und höher sein)
- Führerscheinbesitzer mit mehr als 3 Jahren FS-Dauer für PKW
Die Schadenfreiheitsklasse 2 (85%) bekommt bei jeder Versicherung der Ehepartner bei Erstzulassung eines Wagens auf seinen Namen wenn der andere Partner SF 2 und mehr hat ("Ehegattenregelung"😉.
Allerdings dürfen mit dem Zweitwagen auch nur die beiden Eheleute (Partner) fahren.
Von diesen allgemein gültigen Regelungen gibt es bei einzelnen Versicherungen Ausnahmen.
Jedes Jahr kann man ein Buch darüber schreiben.
Zur Zeit ist mir keine Versicherung bekannt, die mit SF 2 auch Kinder der Eheleute unter 23 Jahren fahren lässt.
Die Prämien für das Auto richten sich nach der Typklasse (ist bei allen Versicherungen gleich) und der Regionalklasse (z.B. GE für Gelsenkirchen).
Die Regionalklassen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.
Daneben gibt es noch eine Menge individuelle Tarifmerkmale, wie Z.B. Jahresfahrleistung, Nutzer etc.).
Die Prämie ist also immer individuell kalkuliert.
Unterschiede von 100 % sind gerade bei Fahranfängern keine Seltenheit.
Und nach den Regeln könnt Ihr jetzt Tipps, Ausnahmen und Schnäppchen posten.
z.B. Dritter als Versicherungsnehmer, Kinder/Eltern Regelungen etc.
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Das wär ja ein Traum..........
Nee nee, schön wär´s.....
Aber jetzt hab ich eigentlich genug gesagt. Wer in meiner Nähe wohnt kann ja gern mal anfragen, ich muß jetzt los, hab noch Termine....
Gruß, Jens
Servus Jens,
arbeitest du bei " diesem Verein " :-D welche seit 1.7. diesen gewissen Tarif hat ;-P ... ( ich wills net genauer Beschreiben... mit KBB )
Leutz,
es gibt hier die Möglichkeit von PN's. Bitte die mal zu benutzen, wenn's um Werbeangebote und dementsprechende Nachfragen geht.
~
So mal wieder was zum Thema:
Wie läuft es wenn man von nur Haftpflicht auf Vollkasko umsteigt.
In welche SF wird man dann in der Vollkasko eingestuft?
Grüße
Nachtrag: Habe entsprechenden Thread gefunden
http://www.motor-talk.de/t769768/f13/s/thread.html
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hallo,
ich habe hier von Versicherungen gelesen by denen man direkt als Zweitwagen mit 85 Prozent anfangen kann,auch als unter 23 jähriger.
Welche sind das? gerne auch per pm...
Danke
MFG Isaacok
Aktuell vergeben an Kinder die SF 2 (allerdings keine echte SF 2, d.h. beim Wechsel werden später nur die tatsächlichen Werte weitergegeben):
AACHENMÜNCHENER
DEVK
GENERALI
HAMBURG-MANNHEIMER
PATRIA
RHEINLAND
WÜRTTEMBERGISCHE
muss dafür der Erstwagen auch bei diesen Versicherern versichert sein?
oder anders gefragt,weil es ja nciht auf die Prozente sodnern auf die Endkosten ankommt.
WAS ist die billigste Versicherung für einen Anfänger (als zweitwagen über Papa)
MFG Danke Isaacok
Re: Fahranfänger und Versicherungen
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Von diesen allgemein gültigen Regelungen gibt es bei einzelnen Versicherungen Ausnahmen.
Jedes Jahr kann man ein Buch darüber schreiben.
Zur Zeit ist mir keine Versicherung bekannt, die mit SF 2 auch Kinder der Eheleute unter 23 Jahren fahren lässt.
Und wie sieht das ganze bei über 23 Jahren aus ?
Hab bisher meine Autos immer auf meine Eltern versichert, aber so kann das nicht mehr weitergehen 😉
Mein Vater ist leider vor ca. 3,5 Jahren gestorben. Gibt es eine Möglkichkeit diese SF Klasse noch zu übernehmen ? keine Lust mit SF 1 oder so anzufangen, obwohl ich schon seit mehreren Jahren Auto fahre und schon mehr als 100.000km gefahren bin.
Du kannst die tatsächlich von Dir gefahrenen Jahre übernehmen.
Ein Pproblem hast Du allerdings, wenn Du noch immer auf der Versicherung des verstorbenen Vaters fährst.
Es wäre sinnvoll die zumindest auf die Mutter zu übertragen was sehr einfach geht.
Überlicher Weise ist der Vertrag eines Verstorbenen binnen 6 Monaten zu übertragen, seine Autos laut Zulassungsstelle sogar sofort.
Aber auch hier gilt wie überall:
Die eigene Versicherung ist der richtige Ansprechpartner.
Die kennen ihre Bedingungen genau.
Ist ja wie auf nem Basar hier... *gg*
Also ich krieg das Fahrzeug ohne Einschränkung der Fahrleistung unter folgenden Annahmen:
- EZ in Mitte 2004, Zulassung auf VN identisch mit EZ
- Fahrer min. 23 Jahre
für 429,23 € im Jahr gerechnet. Ohne Prob.
Mit Lastschriftermächtigung wird's nochmal 2 % billiger...
Gruß
Chris
die fahrzeuge sind schon auf die mutter überschrieben worden...
kann ich also die ganzen Jahre, die ich Auto gefahren bin, bei der Versicherung anrechnen lassen ?
Bei jeder Versicherung ?
Dieser Thread ist gedacht um das Thema allgemein zu behandeln.
Spezielle Anfragen sind also nicht Sinn des Threads,
vielmehr sollten sich viele davon durch Lektüre erledigen.
Metas Frage gehört dazu, das Thema und die Regeln wurden im zweiten Beitrag auf Sseite 1 gepostet.
Das tut mir leid, aber entweder konnte ich die Antwort nicht rauslesen oder sie steht nicht wirklich da.
Ich will keine Prozente bzw. SF- Klassen von irgendjemand übernehmen, weil ich davon ausgehe, dass das nicht geht.
Mein Mutter wird mir ihre nicht geben und die von meinem Vater sind sicher schon verfallen, oder seh ich das falsch ?
kann aber natürlich auch gerne einen neuen Thread aufmachen...
Ich würde halt gerne eine Versicherung auf mich anmelden die mich mit einer besseren SF- Klasse als 0, 1 oder 2 einstuft... es steht in dem Beitrag auf Seite 1, dass keine Versicherung bekannt ist die das bei Fahrer unter 23 macht, aber ich bin ja schon älter als 23.