F44(2er Gran Coupé)-Wartezimmer
Hallo zusammen,
Ich bin jetzt mal so frech und mach im 2er Coupé Forum den Wartezimmerfred auf. Allen eine schöne und möglichst kurze angenehme Wartezeit!
Wenn gewünscht, kann ein Mod diesen natürlich gerne in ein passenderes Unterforum verschieben.... oder wieder löschen! :-D...
LG
Beste Antwort im Thema
Hier nochmal auf anderem Weg die Bilder. Bin neu hier, daher kenne ich noch nicht alle Fuktionen / Möglicjkeiten.
731 Antworten
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 7. Juni 2020 um 19:56:43 Uhr:
Das stimmt nicht.
Der Grundpreis und die SA´s wurden bei der Bestellung, Auftragsbestätigung und bei der Neufahrzeugrechnung ohne MwSt gelistet. Lediglich der Endpreis war mit MwSt angegeben.
Selbstverständlich stimmt das. Mein Vertrag liegt vor mir. Hast du ihn gesehen? Nein!
Es ist so wie ich oben geschrieben habe. Ich weiß nicht, ob mein BMW-Händler da anders vorgeht als andere, das kann ich mir nicht vorstellen. Was mit Sicherheit so sein wird, dass die Vorgehensweise bei gewerblichen Käufern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, anders sein wird.
Bitte schön, ich habe meine Rechnung vor mir liegen und die Preise sind ohne MwSt gelistet.
Siehe Bild von der Rechnung und von der Preisliste.
Ach, ja Privatkäufer.
Ich habe in sämtlichen Posts zum Thema Umsatzsteuer stets von meinem Vertrag und auch meiner Auftragsbestätigung gesprochen. Andere Vertragsgestaltungen habe ich ja logischerweise nicht vorliegen. Und in meinem Vertrag und meiner Auftragsbestätigung sind die Bruttopreise gelistet. Bei LGTBasti scheint das offenbar ebenfalls so zu sein. Wie mein Händler die Rechnung darstellen wird, weiß ich ja noch nicht. Das ist erst Anfang Juli soweit.
Wie gesagt. Ich habe einen Barkaufvertrag geschlossen als Privatkunde ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Ich muss also die Ust. als letzter in der Kette tragen. Als Vorsteuerabzugsberechtigter hätte ich eine andere Vertragsgestaltung haben wollen (wird wohl da auch anders gehandhabt), da für diese Käuferkreise nur der Nettopreis interessant ist. Die Steuer ist wird egal wie hoch als Vorsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt eingebucht.
Dann wird das anscheinend unterschiedlich gehandhabt. Auch steht bei mir 19% MwSt.
Noch ist ja nicht bekannt, ob BMW oder die Händler die 16% MwSt an den Kunden weitergeben.
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Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 7. Juni 2020 um 21:03:34 Uhr:
Dann wird das anscheinend unterschiedlich gehandhabt. Auch steht bei mir 19% MwSt.Noch ist ja nicht bekannt, ob BMW oder die Händler die 16% MwSt an den Kunden weitergeben.
Das ist richtig. Bei meiner Vertragsgestaltung habe ich keinen Anspruch, dass mir der Händler noch was Gutes tut. Es obliegt alleine ihm, ob er mir noch ein paar Goodies zukommen lässt. Müssen tut er das nicht.
Hat man einen Vertrag, bei welchem der Nettopreis ohne USt. als Kaufpreis angegeben ist, dann muss der Händler sogar weitergeben.
Als Privatkäufer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung war mir meine Vertragsgestaltung ganz willkommen. Die hätte mich im Falle einer USt.-Erhöhung geschützt, da der Kaufpreis ja brutto vereinbart war. Und bislang kannte die USt. ja nur eine Richtung - nach oben. Dass eine Senkung kommt, hätte ich nie für möglich gehalten. Jetzt darf sich halt der Händler freuen. Vielleicht spendiert er mir wenigstens den Mietwagen zur BMW-Welt.
Zitat:
@DJ Fireburner schrieb am 8. Juni 2020 um 14:31:37 Uhr:
Du bist aber sehr gütig zu deinem Händler. Respekt!
Ha ja, ich bin halt ein ganz ganz lieber:-)
Im Ernst: aus dem Vertrag wie er bei mir abgefasst ist, kann ich keine Ansprüche auf Nachbesserung wegen der Steuersatzsenkung ableiten. Den Mist habe ich lange genug studiert, um das zu wissen. Ich kann maximal hoffen, dass mir der Händler kulanterweise noch etwas entgegenkommt
Man könnte auch anders herum fragen. Ab 01.07.2020 ist der F44, zumindest der M235i, ja teurer geworden, wollt ihr das dem Händler auch zahlen?
@caranddriver dito.
Dennoch bin ich anderer Meinung, bzw lege das anders aus. Die MwST entsteht zum Zeitpunkt der Leistungsausführung, in diesem Fall ist das der Tag der Auslieferung.
Drehen wir das Ganze mal. Du bestellst im August einen Wagen mit 16% MwSt, avisierter LT ist November. Soweit so gut.
Aufgrund von Verzögerungen in der Lieferkette kommt es aber erst im Januar zur Auslieferung mit 19% MwSt. Trägt der Händler das Risiko? In den meisten Auftragsbestätigungen (und damit ausgehändigten AGBs) wird die Besteuerung meistens ausgeklammert bzw. der Gesamtbetrag „vorbehaltlich einer steuerlichen Änderung“ausgewiesen.
mobil unterwegs, entschuldigt bitte Schreibfehler, die App bedarf dringend einer Überholung
Zitat:
@DJ Fireburner schrieb am 8. Juni 2020 um 19:59:06 Uhr:
@caranddriver dito.Dennoch bin ich anderer Meinung, bzw lege das anders aus. Die MwST entsteht zum Zeitpunkt der Leistungsausführung, in diesem Fall ist das der Tag der Auslieferung.
Drehen wir das Ganze mal. Du bestellst im August einen Wagen mit 16% MwSt, avisierter LT ist November. Soweit so gut.
Aufgrund von Verzögerungen in der Lieferkette kommt es aber erst im Januar zur Auslieferung mit 19% MwSt. Trägt der Händler das Risiko? In den meisten AGBs wird Besteuerung meistens ausgeklammert.mobil unterwegs, entschuldigt bitte Schreibfehler, die App bedarf dringend einer Überholung
Ja, die Umsatzsteuer entsteht zum Zeitpunkt der Auslieferung. Allerdings ist hierbei ein Rechtsverhältnis zwischen Händler und Steuerbehörde geregelt. Hat mit mir als nicht vorsteuerabzugsberechtigtem Privatkäufer erst einmal nichts zu tun, weil meine Vertragsgestaltung nicht auf Nettopreise vorgenommen wurde. Der Vertrag (zumindest meine Vertragsgestaltung) regelt, was der Händler mir schuldet, also das Auto mit seinen Ausstattungen und den von mit zu zahlenden Kaufpreis, der als zu zahlender Preis vereinbart ist. Ein Nettopreis ist lediglich nachrichtlich noch angegeben aber der Fahrzeugesamtpreis (abgerundet auf vollen Eurobetrag), den ich schulde ist absolut angegeben, nicht als Nettobetrag + USt. = Endbetrag. Daher hat die Umsatzsteueränderung leider keine Auswirkung auf meinen Vertragsinhalt.
In deinem Fall: ich ändere kurz ab und sage, Bestellung Mitte September, verzögerte Lieferung Anfang Januar. Ein Blick in die AGB meines Vertrags unter Ziffer II. sagt: ja, der Händler trägt das Risiko einer Preiserhöhung durch BMW oder einer Umsatzsteuererhöhung. Also bleibt es bei meinem Verkaufspreis und der Händler hat weniger, weil er mehr ans Finanzamt abführen muss, Vorteil für mich. In deinem Beispiel hätte ich wiederum aber Pech gehabt, weil die AGB eine Preisgarantie nur für 4 Monate vorsieht. In deinem Beispiel wird aber mehr als vier Monate nach Bestellung geliefert und ich hätte Pech gehabt und der Händler hat das Recht, den Verkaufspreis anzupassen.
So, das Warten hat für mich ein Ende, das Auto steht beim Händler und nächste Woche hole ich ihn ab.
Bin echt begeistert vom Look, gefällt mir super gut. Ein paar Bilder habe ich im Bilderthread hochgeladen.
Ein Kritikpunkt: Wie kommt BMW dazu, einen M235i auf Continental Eco Contact auszuliefern??? Richtig öde.
Dachte, es wären zumindest P-Zero oder Premium Contact. Pustekuchen...
Habe meinen 2er Gran Coupé Ende Mai bestellt. Voraussichtliche Lieferung ist bereits Mitte August. Auftragsbestätigung kam bereits zwei Tage nach Bestellung...
Heute Rückmeldung erhalten von meinem Freundlichen bzgl. Mehrwertsteuer 16%:
„ja, das wird Sie posotiv betreffen. Wie das ganze abgewickelt wird, steht aktuell noch in den Sternen. Sollte aber demnächst mehr dazu sagen können.“
Bin gespannt. Abholung am 11.7. in der Welt.
Hallo zusammen,
vor kurzem war ich beim Händler und habe mir einen (schwarzen) F44 angeschaut. Kommende Woche gibt es eine Probefahrt.
Mir gefällt der F44 in natura viel besser als auf Fotos, v.a. das Heck sieht auf den meisten Fotos schlimm aus, in natura gar nicht. Von vorne und der Seite finde ich das Auto klasse.
Was sagt Ihr zu den möglichen Farben: Ich liebäugle mit Sunset Orange oder Storm Bay metallic. Das verleiht dem Auto natürlich jeweils einen ganz anderen Charakter.
Bin auf Eure Meinung gespannt,
Viele Grüße, Axel