Extremer Hagelschaden, wie geht´s nun weiter ?
Tach,
Heute morgen war in krefeld nen hagelsturm mit golfballgroßen hagelkörnern, dementsprechend sieht mein und auch alle anderen wagen hier aus 🙁 Quasi von vorne bis hinten voll mit beulen, ob dach,kotflügel,motorhaube,türen, der Holm der über den türen hinweggeht !! , A-säule,c-säule, unter den hinteren scheiben das seitenteil ... wirklich überall beulen. Meinen seitenspiegel hats auch gesprengt.
Bei den nachbarautos waren teilweise sogar die scheiben kaputt, also könnt ihr euch vorstellen was da runterkam !
Jetzt wollte ich mal fragen wie es nun ausschaut, habe später noch nen termin bei ford (ist nen 2005er Focus) um die kosten schätzen zu lassen, der wagen ist vollkasko also sollte dies gott sei dank kein thema sein und papiere von der versicherung sind schon unterwegs .. aber was wird ersetzt ? Der schaden sowieso aber auch der wertverlust ? steigen die prozente ?
Schätze mal der schaden übersteigt locker die 5000€ grenze, kann man das geld kassieren und den schaden beim beulen Spezi machen lassen ? In wie weit lassen sich überhaupt mit son nen Beulen Spezi beulen in der A-seule oder im oberen Türholm beseitigen ?
Bin grad ziemlich deprimiert, weil der wagen wirklich schrott ist von der karosse ... gestern war er noch makellos 🙁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Golfsen
Wie läuft das bei so einem Sammel-gutachten ?Man bekommt nen Termin und wird dann der reihe nach abgefertigt ?!
Ich komme gerade von so einem Termin. Genau so läuft es ab.
Meine Tipps:
a) mit frisch gewaschenem Auto vorfahren, schon erhellt sich das Gesicht des Gutachters
b) gute Laune verbreiten
c) Vorschäden sofort und ungefragt nennen, ohne daß der Gutachter einem alles aus der Nase ziehen muß
d) nicht diskutieren, mitzählen ist aber erlaubt.😉
Mein Fazit: Dauer 15 Minuten, 46 Dellen notiert
🙂
127 Antworten
Der einzige Nachteil beim Direkten abrechnen zwischen Werkstatt und Versicherung ist in meinen Augen dass die Werkstatt höchstwahrscheinlich genau die Schadensumme fordern wird die auch im kostenvoranschlag steht. Auch wenn die tatsächlichen Kosten dadrunter liegen sollten.
Angenommen du machst einen unverbindlichen kostenvoranschlag und die werkstatt sagt dir 1500 €, du hast aber einen Scheck über 2000 € bekommen dann hättest du gut 500 € spritgeld in der Tasche.
EDT/ Achja, wegen der Hagelgeschichte: Ich habe freie Werkstattwahl bin also nicht an eine Werkstatt der Versicherung gebunden.
Zitat:
Original geschrieben von Golfsen
Der einzige Nachteil beim Direkten abrechnen zwischen Werkstatt und Versicherung ist in meinen Augen dass die Werkstatt höchstwahrscheinlich genau die Schadensumme fordern wird die auch im kostenvoranschlag steht. Auch wenn die tatsächlichen Kosten dadrunter liegen sollten.Angenommen du machst einen unverbindlichen kostenvoranschlag und die werkstatt sagt dir 1500 €, du hast aber einen Scheck über 2000 € bekommen dann hättest du gut 500 € spritgeld in der Tasche.
EDT/ Achja, wegen der Hagelgeschichte: Ich habe freie Werkstattwahl bin also nicht an eine Werkstatt der Versicherung gebunden.
Ja, das hab ich mir auch schon gedacht. Allerdings ist mein Schaden ja nicht so groß (1055 netto) und da bleibt eh für mich nicht viel übrig. Hier kann ich dann lieber mal die Werkstatt fragen, ob sie mir dafür den Wagen vernünftig polieren. Will das jetzt wahrscheinlich eh bei Opel direkt machen, da die wissen wie sie die Innenausstattung vernünftig demontieren und wieder montieren und halt dort nen Subunternehmer die Dellen entfernt.
Termine gibt es aber wohl erst für September oder Oktober. 🙁
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Zitat:
Original geschrieben von Dauerposter
@Dellenzähler:
Könntest du zu meiner Frage (vorherige Seite) bitte auch kurz was schreiben?
Ja klar, sorry, bin davon abgekommen.... 🙁
Kennst du denn einen Sachverständigen bei dir in der Nähe, der sich die Kalkulation mal ansehen könnte ?
Oder hast du eine Werkstatt, der du vertraust, wo du vielleicht sonst immer hinfährst ?
Das ist so, ohne das auti geshenen zu haben, schlecht zu beurteilen, ob das alles richtig bewertet wurde......
Gruss
Delle
Nochmals was zur Diskrepanz Gutachten -- Reparatur und Schadenshöhe (beides Hagelschäden vom 30.5 in KR)
1) Polo Bj. 1996 (nur Dellen)
Reparaturkosten laut Gutachten (Provinzial): 4000 €
wirschaftlichter Totalschaden
Auszahlungsbetrag : 1330 €
2) Doblo Bj. 2004
Reparaturkosten laut Gutachten (HUK/DEKRA) : 2660 €
tatsächlicher Kosten nach Reparatur (neue Motorhaube 600 €, neue Frontscheibe 580 €, 140 Dellen gedrückt): 3800 €
Abwicklung direkt zwischen VS und Werkstatt (HUK 24 select m. Werkstattenbindung).
Bei 2) wären wir ganz schön schlecht weggekommen, wenn wir den Scheck genommen hätten...
Ist es aber nicht so, dass wenn der tatsächliche Aufwand höher ist, die Versicherung dann die Differenz zahlen muss?
Ich werde den Wagen wohl wirklich vorher nochmal sichten lassen und den Scheck erstmal nicht gutschreiben lassen und dann soll die Werkstatt auch direkt abrechnen. So werde ich halt wohl auch keinen Euro erhalten, aber lieber richtig und die SB zahlen, als irgendwelchen Schmu machen.
Guten Morgen zusammen,
ich habe noch eine Frage.
Da ich den Scheck jetzt schon erhalten habe, kann ich denn trotzdem die Abwicklung komplett der Werkstatt überlassen, also so dass die auch mit der Versicherung abrechnet und falls Mehrkosten entstehen (z.B. muss die Haube doch getauscht werden, weil sanfte Rep. nicht möglich ist), diese direkt mit der Versicherung abrechnet? Oder muss ich mich an das Gutachten halten, selbst die Rechnung zahlen und wenn hinterher Mehrkosten entstehen, bleibe ich auf denen sitzen, da die Versicherung mir nur zahlt, was laut Gutachten angegeben ist?
Zitat:
Ja klar, sorry, bin davon abgekommen.... 🙁
Kennst du denn einen Sachverständigen bei dir in der Nähe, der sich die Kalkulation mal ansehen könnte ?
Oder hast du eine Werkstatt, der du vertraust, wo du vielleicht sonst immer hinfährst ?Das ist so, ohne das auti geshenen zu haben, schlecht zu beurteilen, ob das alles richtig bewertet wurde......
Da schau mal einer an. Habe gerade mit meiner Versicherung telefoniert. Ich wollte eigentlich nur wissen, inwieweit einerseits die Frontscheibe und andererseits die Lackdellen an der Gesamtschadenshöhe von 1050€ beteiligt sind.
Einerseits hat der werte Herr Gutachter einfach die zweite Seite des Gutachtens, auf welcher die Einzelposten gelistet sind, unterschlagen, ich habe nur die erste Seite ausgehändigt bekommen. Da ist auch kein Vermerkt wie Seite 1/2 drauf... Seite 2 schickt mir nun die Versicherung zu.
Ich weiß auch schon warum:
Der Gutachter hat die Frontscheibe mit sage und schreibe 240€ netto berücksichtigt. Nur bekomme ich eine neue Scheibe mit Einbau beim Fachhändler nicht unter 630€. Kleber (kostet laut KVA knapp 100€!), Dichtungen und andere Kleinteile sind im Gutachten gar nicht aufgeführt!
Für die Dellen (10-15 Stück) blieben dann netto 640€ übrig, was ich eher realistisch aber noch im unteren Bereich finde.
Da der Nettobetrag von 1050€ (~880€) bereits angewiesen wurde sind wir jetzt so verlieben, dass ich die Scheibenrechnung nach Reparatur einreichen soll und mir dann der Rechnungsbetrag abzuüglich der 240€ die bereits in der Auszahlung enthalten sind ausgezahlt.
Ist doch ok so?
Erhlich gesagt finde ich das geht schon in Richtung Beschiss. Mir kam ja von Anfang an verdächtig vor, dass der Gutachter partout einen Austausch der Scheibe vermeiden wollte 🙁 Evtl. fahre ich wegen der Dellen nochmal zur DEKRA oder zum Dellendoktor. Aber heute bekommt man ja nirgends mehr was schriftliches ohne dafür 25-30€ zu löhnen (KVA), selbst wenn man lügt und sagt man habe keine TK.
PS:Wie wäre das eigentlich: Angenommen ich gehe wegen der Scheibe zum "Fachbetrieb" und lasse mir dort einen KVA über 600€ brutto geben, reiche diesen ein. Dann bekäme ich ohne Repearaturnachweis nur 600€ abzgl. Ust. ausgezahlt. Lasse ich die Scheibe nun beim Dantler reparieren und zahle dort meinetwegen 400€ brutto, könnte ich ja die entstandene USt. nachfordern, da die Reparatur ausgeführt und USt. angefallen ist. Dazu müsste ich aber die Rechnung vom Dantler einreichen. Da würde die Versicherung aber sehen, oh es ging ja auch für 400€ also kriegen wir sogar noch was zurück, wir haben ja die 600€ netto, also 486€ ausgezahlt. Oder ist weiterhin der ursprüngliche KVA über 600€ maßgeblich und die Versicherung muss mir die in den 400€ enthaltene USt. auszahlen?
Grüße an alle Hagel- und Versicherungsopfer 😁
@dauerposter
sorry aber deine spielchen gehen wohl eher als versicherungsbetrug durch als ein ernsthafter versuch
irgendwie geld ins portemonnaie zu kriegen.
um aus der sache nen plus rauszukriegen mußt du schon einen karosseriebauer kennen der dir nen "freundschaftspreis" macht und/oder sogar die möglichkeit und die eier hat die versicherung zu bescheißen.
viel spaß bei der suche
ps: für steuerhinterziehung seit ihr dann auch noch beide dran
Zitat:
Original geschrieben von chriss247
@dauerpostersorry aber deine spielchen gehen wohl eher als versicherungsbetrug durch als ein ernsthafter versuch
irgendwie geld ins portemonnaie zu kriegen.um aus der sache nen plus rauszukriegen mußt du schon einen karosseriebauer kennen der dir nen "freundschaftspreis" macht und/oder sogar die möglichkeit und die eier hat die versicherung zu bescheißen.
viel spaß bei der suche
ps: für steuerhinterziehung seit ihr dann auch noch beide dran
Halt dich mit deinen Anschuldigungen mal zurück, zumal du keinelei Ahnung von der Materie zu haben scheinst.
Ich habe freie Werkstattwahl und das Recht zur Abrechnung nach KVA. Gehe ich zu meiner Vertragswerkstatt, wollen die für die Scheibe 630€ (ohne irgendwas nachzuhelfen, habe dort sogar gesagt, ich hätte keine TK). Nun habe ich das Recht, ggü. der Versicherung nach diesem KVA netto (ohne Reparatur) abzurechnen.
Gehe ich dann nach einiger Zeit z.B. zu Carglass um doch reparieren zu lassen und verlangen die nur 500€ für die Sache kann das nicht mein Problem sein. Ich habe dann aber das Recht auf Nachzahlung der angefallenen USt., da die Reparatur ja ausgeführt worden ist.
Und genau das war meine Frage, ob sich die Versicherung dann querstellt, da sich aus dem angeforderten USt.-Bertrag mittelbar der Reperaturbetrag ergibt.
In der Haftpflicht hat die Versicherung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht einmal das Recht auf Einsichtnahme der tatsächlichen Reparaturrechnung.
Ich sehe beim besten Willen auf diese Weise keinen Betrugstatbestand als versucht oder erfüllt an. "Versicherungsbetrug" gibt es als Tatbestand übrigens nicht, da muss ich dich enttäuschen.
Das Höchste der Gefühle wäre ein Verstoß gegen meine Schadenminderungsobliegenheit, was aber rein zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Und was laberst du von Steuerhinterziehung? Begründe deine Anschuldigungen doch bitte mal fundiert.
Moin,
@Dauerposter
lies Dir einfach mal duch was Du hier inzwischen in Deinen Beiträgen für abstrakte Beispiele und Konstellationen zusammenschusterst...
Ich kann den Kommentar von Chriss schon irgendwie nachvollziehen.
Da ich mal davon ausgehe das Du Dein Fahrzeug reparieren und weiterhin nutzen willst würde ich an Deiner Stelle folgendes tun. Bring das Auto zu dem Fachhändler Deienr Wahl und lass es dort reparieren. Sollten die Kosten höher sein als im Gutachten wird die Werkstatt sich schon Ihr Geld von der Versicherung holen... Du bekommst Dein Auto fertig repariert wieder und musst keine abenteuerlichen Konstrukte aufstellen um irgendwie Deine Kosten zu minimieren...
Zitat:
"Versicherungsbetrug" gibt es als Tatbestand übrigens nicht, da muss ich dich enttäuschen
BTW:
Versicherungsbetrug ist ein StraftatbestandIn diesem Sinne
Gruss
Marcus
Was ist an den Konstellationen denn abstrakt und zusammengeschustert? Ist es denn ungewöhnlich, sich mehrere Angebote einzuholen?
Momentan sieht es so aus, als wollte die Versicherung MICH bescheißen und nicht umgekehrt.
Es gibt keinen Straftabestand des "Versicherungsbetrugs", genau wie es keine "Beamtenbeleidigung" gibt. Entweder ist es ein normaler Betrug nach § 263 StGB, ggf. i.d.F. des Regelbeispiels nach § 263 III Ziff. 5 StGB oder der subsidiäre Versicherungsmißbrauch nach § 265 StGB. Keiner von beiden heißt "Versicherungsbetrug"....
Dass die Versicherungen versuchen zu bescheissen wo es nur geht ist ja nix neues, hab da auch schon selber die dollsten sachen erlebt !
Gibt bestimmt mehr als genug die auf solche maschen einfach aus unwissenheit oder gutgläubigkeit reinfallen, nur wenn die Versicherung sowas macht juckt es niemanden nur wenn der arme Kunde mal versucht paar €´s rauszuschlagen ist es gleich Versicherungsbetrug .. naja
Aus dem grund werde ich auch das gutachten nicht einfach blind akzeptieren sondern, direkt bei mehreren Betrieben überprüfen ob die auszuzahlende summe passt.
Gestern mal bei meinem versicherungs verein angerufen und nachgehakt was denn da jetzt los ist weil noch nix von denen gehört habe seit dem gutachten .. werden jetzt erst schnellstmöglich die sache bearbeiten.
Um alles muss man sich selbst kümmern .. tz tz tz
Zitat:
Original geschrieben von Golfsen
Gibt bestimmt mehr als genug die auf solche maschen einfach aus unwissenheit oder gutgläubigkeit reinfallen, nur wenn die Versicherung sowas macht juckt es niemanden nur wenn der arme Kunde mal versucht paar €´s rauszuschlagen ist es gleich Versicherungsbetrug .. naja
Wo, bitte ist denn der Unterscheid, wer wen betrügt? Blos weil der Kunde "arm" ist darf er das oder wie ist ist das hier zu verstehen ?
Das ist doch eigentlich ganz einfach:
1.) Die Versicherung hat Schadenersatz in Höhe des tasächlich entstandenen Schaden zu leisten.
2.) Der Versicherte oder auch der Anspruchsteller hat sich an einem Schadenfall nicht zu bereichern.
Dazwischen gibt es nix...