Extra Rücklicht anbringen ?
Hi Leute, da ich mal wieder einen (von hinten) total schlecht beleuchteten T3 auf der Autobahn gesehen habe, muss ich doch was gegen dieses Sicherheitsrisiko unternehmen.
Kann man nicht eine extra Rückleuchte anbringen, z.B. vom LKW, Anhänger, Motorrad oder Ähnliches und z.b. hinter die Scheibe kleben, ähnlich wie ein drittes Bremslicht ?
MfG
26 Antworten
ich kapierer nicht so recht, was da was sein soll.....Hallo
Beim ersten Bild leuchtet das Bremslicht (die inneren und äusseren Felder 21 Watt), beim zweiten Bild das Rücklicht (innen, mitte und aussen 5Watt) und beim dritten Bild Rücklicht und NSL (wie vor und NSL links innen).
Ist quasi wie beim US-Style, nur dass beim Rücklicht die inneren Felder auch noch leuchten.
Tagfahrlicht hab ich auch verbaut, unter den Hauptscheinwerfern.
Gruß
Mike
Ich mag kein Tagfahrlicht, da ich auch Motorradfahrer bin und diese jetzt ihren Sicherheitsvorsprung durch eingeschaltete Scheinwerfer verlieren.
Aber Deine Stoplichtvariante gefällt mir - das werde ich übernehmen!
(Oder gibts da ein Copyright?... 😁)
Grüße
gerold
Ich hab auch Tagfahrlicht an meiner Doka hab einfach die blöden Nebelscheinwerfer gegen Tagfahrscheinwerfer gewechselt (aber ohne LED), weil mit eingeschalteten Nebellampen fahren kostet ja immer 10€ *fg* hab natürlich auch die möglichkeit das Tagfahrlichtrelais aussen betrieb zu setzten 😁
Mit nebelscheinwerfern fahren kostet nen 10er? Ganz sicher? Das gilt meines wissens nur für die Nebelschlussleuchte!
Ist wohlö ne ähnliche Geschichte wie das fahren mit Standlicht am Tag, das ist nämlich auch ERLAUBT.
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Zitat:
Original geschrieben von Vinreeb
das fahren mit Standlicht am Tag, das ist nämlich auch ERLAUBT.
Woher hast Du das?
In der gültigen StVO steht (gekürzt)
§ 17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
So wird das m.W. auch überall gelehrt.
Grüße
gerold
Mit den Nebelleuchten hab ich mich geirt, aber zum standlicht gibts n Grundsatzurteil.
Standlicht am tag ist definitiv erlaubt.
Du hast genau das weggekürzt was die Benutzung erlaubt:
Satz 2 und weitere beziehen sich immer auf Satz 1
d.h. in der Nacht ist das fahren mit Standlicht allein nicht erlaubt, am Tage ist die Benutzung der beleuchtung nicht geregelt 😉
Hier mal der link dazu.
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Ich persönlich fahre oft mit Standlicht am Tag, es braucht nicht so viel strom wie Abblendlicht, und meine Rückleuchten sind an.
Bei einem Fahrzeug mit Tarnlackierung ist es nicht verkehrt wenn man im Schatten fährt(Aleen, oder wo viel grün ist), etwas leuchtendes an sich zu haben.
Das ist ja interessant! Nicht daß ich jetzt nur noch mit Standlicht fahren möchte, aber der Betroffene ist anscheinend selbst Anwalt und hat mit seiner Klage gezeigt, daß man doch nicht immer so hilflos bei einer Kontrolle ist, wie man denkt. Das macht Mut, auch andere Dinge nicht einfach so hinzunehmen - auch die Pol weiß nicht alles!
Grüße
gerold
Jop,
Der Gesetzestext ist an der stelle auch wirklich schwer zu interpretieren, für sich genommen würde der 2te Satz ja ne Eindeutige Aussage darstellen.
Wenn jemand gerne mit Standlicht am Tag fährt, würde ich ihm raten das Urteil auszudrucken und mitzuführen, das dürfte Ärger von vorne herrein vermeiden.
Versteh auch nicht das sich so viele Leute über das Standlicht am Tag aufregen😕 blenden tuts ja wohl nicht, geht nur mal wieder darum, den herausstehenden Nagel einzuschlagen...
Zitat:
Original geschrieben von Vinreeb
Jop,
Der Gesetzestext ist an der stelle auch wirklich schwer zu interpretieren, für sich genommen würde der 2te Satz ja ne Eindeutige Aussage darstellen.Wenn jemand gerne mit Standlicht am Tag fährt, würde ich ihm raten das Urteil auszudrucken und mitzuführen, das dürfte Ärger von vorne herrein vermeiden.
Versteh auch nicht das sich so viele Leute über das Standlicht am Tag aufregen😕 blenden tuts ja wohl nicht, geht nur mal wieder darum, den herausstehenden Nagel einzuschlagen...
Naja, wenn ich das sehe denke ich manchmal "der ist zu b**d das Licht einzuschalten". Aber daß es auch Leute gibt die das bewußt machen, hätte ich auch nicht gedacht. ich halte Tagfahrlicht für die bessere Lösung. Vielleicht antwortet ja auch mal einer auf meinen Thread wo ich Meinungen zu verschiedenen Bauformen haben wollte, wie: rund, eckig, länglich, LED oder Glühbirne (ja, das gibt es auch)....
Ist das Legal ?
Kann man das vom TÜV absegnen lassen ?
Für Tiguan Allspace
Eine lange zusatz Leuchte
Ich glaub die kann man auch Synkron einstellen mit den Bremslicht
Siehe hier
https://m.alibaba.com/x/AyG24H?ck=pdp
Würde mich über eine Antwort Freuen.
Moin,
der Thread ist uralt und der Link geht bei mir auch nicht.
Vielleicht stellst Du die Frage einfach nochmal im passenden Forum:
Die Foren gehen nach Baujahr. Dort wirst Du sicher auf Leute treffen, die sich damit auskennen, was beim Tiguan machbar ist und was nicht.
Vielleicht sagt man beim Tiguan auch T1, T2, T3, hier bei uns geht es aber um alte Bullis 😉
Grüße, Ulfert
die Rückleuchten meines Califonias waren mir auch zu schwach.
Habe die 5 W Glühleuchten dann gegen 10 W getauscht
Da ich hinten die weißen Rücklichter drann habe mußte ich zusätzlich Reflektoren hinten anbringen
Die habe ich dann nur mit 3 M Klebeband an den GFK Stoßstangen befestigt
Dem TüVer hats gefallen und er hats abgesegnet
Vorne hab ich die P2 Nebellampen mit LED,s bestückt und nutze sie als Tagfahrlicht
(als Nebelleuchten taugen die eh nicht )
In den Hauptscheinwerfern sind H4 Osram LED.s mit Zulasung