Bedeutung Fahrzeugschein
Hallo Foristi,
ich pack mein Anliegen einfach mal bei Versicherungen rein.
Meine Frage:
Welche Bedeutung hat der Fahrzeugschein eines PKW nach dessen Abmeldung?
Kann man den sofort in den Müll schmeissen oder sollte er besser aufbewahrt werden?
Und wenn ja, weshalb sollte er aufbewahrt werden?
Grüß Michael
33 Antworten
Den brauchst du oder ein Käufer zur Wiederanmeldung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Mai 2025 um 23:48:07 Uhr:
Den brauchst du oder ein Käufer zur Wiederanmeldung.
Welche Daten aus dem alten Fahrzeugschein sind denn für die Wiederzulassung notwendig, die nicht auch aus anderen Papieren hervorgehen?
Das musst du mit dem Bundesjustizministerium klären. Die haben das in die FZV reingeschrieben und deshalb ist das so. Keine ZB Teil1 = keine Wiederzulassung. Wenn sie weg ist muss strafbewehrt aufgeboten und eidesstattlich versichert werden. Kostet alles zusätzlich Geld. Dabei zu lügen wäre sogar strafbar. Also einfach nicht wegschmeissen.
Welchen rationalen Vorteil siehst du denn im Wegschmeissen, Kosten erzeugen und allgemeinen Verkomplizieren?
Zitat:
@plautze04 schrieb am 22. Mai 2025 um 00:00:45 Uhr:
Welche Daten aus dem alten Fahrzeugschein sind denn für die Wiederzulassung notwendig, die nicht auch aus anderen Papieren hervorgehen?
Ganz banal zum Beispiel die Tatsache, dass das Fahrzeug überhaupt abgemeldet ist.
Daneben ist aber auch der überwiegende Teil der technischen Daten nicht im Brief enthalten.
Außerdem gelten beide Teile der Zulassungsbescheinigung zusammen als Nachweis der Verfügungsberechtigung.
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Zitat:
Welchen rationalen Vorteil siehst du denn im Wegschmeissen, Kosten erzeugen und allgemeinen Verkomplizieren?
Ich kann mich ehrlich gesagt gar nicht daran erinnern, dass ich bei zurückliegenden Fahrzeugverkäufen einen alten Fahrzeugschein mit ausgehändigt habe.
Noch dass diesen Schein ein Käufer verlangt hätte.
Dass ein Schein verlustig geht ist ja nun nichts ungewöhnliches.
Muß dann auch ein neuer Brief erstellt werden, falls eine Wiederzulassung beantragt wird?
Zitat:
@plautze04 schrieb am 22. Mai 2025 um 00:32:59 Uhr:
I
Dass ein Schein verlustig geht ist ja nun nichts ungewöhnliches.
Und die wiederbeschaffung mit Kosten und Aufwand verbunden.
Die in der FZV beschriebene Zulassungsbescheinigung besteht aus Teil I und II .
Was ist denn auf Deiner ZB I, dass Du verhindern möchtest, dass das jemand sieht?
Zitat:@plautze04 schrieb am 22. Mai 2025 um 00:32:59 Uhr:
Ich kann mich ehrlich gesagt gar nicht daran erinnern, dass ich bei zurückliegenden Fahrzeugverkäufen einen alten Fahrzeugschein mit ausgehändigt habe.Noch dass diesen Schein ein Käufer verlangt hätte.Dass ein Schein verlustig geht ist ja nun nichts ungewöhnliches.
Das war früher (!) auch anderes. Ist aber schon viele Jahre her.
Da wurde der Schein eingezogen, im Brief gab es einen Stempel für die Abmeldung und es wurde ein Zettel beigefügt (Bescheinigung der Stilllegung).
Genauer gesagt war das bis Oktober 2005 so, ist jetzt also schon fast 20 Jahre her.
Inzwischen sollten sich also alle an die neue Vorgehensweise gewöhnt haben 😉
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. Mai 2025 um 07:34:21 Uhr:
Genauer gesagt war das bis Oktober 2005 so, ist jetzt also schon fast 20 Jahre her.
Inzwischen sollten sich also alle an die neue Vorgehensweise gewöhnt haben 😉
In meinem Alter gewöhnt man sich nur schwer an Neuerungen.
Gelernt ist gelernt.
Und ein alter Fahrzeugschein ist und bleibt - entsprechender Altersstarrsinn vorausgesetzt - Restmüll.
(Als Sühne gehe ich heute gleich in in die Apotheke und kauf mir eine Anstaltspackung Ilja-Rogoff-Knoblauchpillen.😉)
Ich sehe übrigens in der neuen Regelung keinen Mehrwert gegenüber der alten.
Einfach wäre:
Beim Ab- oder Ummelden wird der alte Schein einbehalten und geschreddert.
Und beim An- oder Ummelden gibt`s einen neuen Schein von der Zulassungsstelle.
Ob ich mal eine Eingabe zum Thema Bürokratieabbau mache?
@plautze04 schrieb am 22. Mai 2025 um 08:27:56 Uhr:
(Als Sühne gehe ich heute gleich in in die Apotheke und kauf mir eine Anstaltspackung Ilja-Rogoff-Knoblauchpillen.😉)
Gegen Altersstarrsinn helfen die auch nicht mehr ... 😁
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. Mai 2025 um 07:34:21 Uhr:
Genauer gesagt war das bis Oktober 2005 so, ist jetzt also schon fast 20 Jahre her.
Die Tatsache dass seit 2005 20 Jahre vergangen sind, in denen man nicht jünger geworden ist hat etwas beunruhigendes. 🤣
Und @TE: Schmeiß doch weg das Ding, ist ja nicht verboten. Dem Altersstarrsinn ist die Demenz oft dicht auf den Fersen und man kann dann ohne bewusst zu lügen behaupten, man könne sich nicht erinnern je ein Auto nebst so einem Schein gehabt zu haben.
Zitat:
@plautze04 schrieb am 22. Mai 2025 um 08:27:56 Uhr:
Einfach wäre:
Beim Ab- oder Ummelden wird der alte Schein einbehalten und geschreddert.
Und beim An- oder Ummelden gibt`s einen neuen Schein von der Zulassungsstelle.
Ob ich mal eine Eingabe zum Thema Bürokratieabbau mache?
Ich sehe bei der neuen Regelung weniger Bürokratie:
Auf dem grünen Zettel wird für die Abmeldung ein Stempel gemacht, und bei der Wiederzulassung wird er geschreddert.
Beim alten System hat man den grünen Zettel beim Abmelden schon geschreddert und dafür einen neuen (roten) Zettel erstellt, den man dann bei der Wiederzulassung ebenfalls geschreddert hat.
Lange Rede, kurzer Sinn:
unbedingt den Schein, genauer gesagt die ZB 1 aufbewahren sonst hast Du massive Probleme beim Weiterverkauf
( bzw.der Käufer, falls der ebenso nicht auf dem aktuellen Stand ist und die ZB 1 von sich aus verlangt)
oder bei der Wiederanmeldung.
Die ZB 2 (früher Brief) brauchst Du übrigens nicht mehr , so wie früher den Brief, zur Abmeldung
vorzulegen. Wohl aber zur Anmeldung.
Zitat:
@plautze04 schrieb am 22. Mai 2025 um 08:27:56 Uhr:
Ich sehe übrigens in der neuen Regelung keinen Mehrwert gegenüber der aalten
Und worin besteht für Dich der Unterschied, die bis 2005 ausgegebene Abmeldebescheinigung aufzubewahren und die ZB1 nicht?