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Fahrzeug gekauft ohne Fahrzeugschein aber mit Brief, Probleme bei der Anmeldung

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 21:19

Servus liebe Forengemeinde,

dies ist mein erster Beitrag, falls im falschen Forum bin, bitte verschieben.

Ich habe mir am Freitag den 13. Januar, einen gebrauchten Mercedes gekauft der seit dem 12.10.16 abgemeldet ist.

Ich habe den Fahrzeugbrief bekommen (den alten) und die aktuelle HU/AU bekommen, ein Kaufvertrag kam ebenfalls zustande.

Der Verkäufer hatte allerdings keinen Fahrzeugschein mehr gehabt, er hat diesen laut Aussage, auch nicht von seinem anderen Vorbesitzer bekommen. Er hat das Auto von ihm wohl auch ohne Fahrzeugschein gekauft. Das Auto gehörte dem verstorbenen Vater des Vorbesitzers

Nun wollte Ich das Auto heute anmelden, und war schon misstrauisch, das das nicht klappen wird weil der Fahrzeugschein fehlt, und so war es dann auch. Das Fahrzeug ist wie gesagt abgemeldet.

Der Herr von der Zulassung meinte, ich bzw. der Verkäufer müsste zu der Zulassungsstelle gehen, wo das Auto abgemeldet worden ist, und sich dort einen nachmachen lassen, bzw. eine eidesstaatliche Versicherung ausfüllen.

Habe auch schon mit dem Verkäufer gesprochen, er wird sich am Montag dort in Verbindung setzen und versuchen das für mich zu klären.

Wie sollten wir am besten vorgehen? Ich mein, er hatte ja auch nie einen Fahrzeugschein besessen, und nur an dem Fahrzeug selber rumgeschraubt, aber nicht angemeldet gehabt.

Ich hoffe auf eure Hilfe, vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Seit der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II (im Oktober 2005) wird der Fahrzeugschein (egal ob alter Schein oder neue ZB Teil I) bei der Abmeldung nicht mehr eingezogen.

Also auch wenn jetzt ein Fahrzeug mit alten Papieren abgemeldet wird, bekommt der Halter den Fahrzeugschein mit dem entsprechenden Eintrag zurück.

Die frühere Abmeldebescheinigung gibt es seit Oktober 2005 nicht mehr.

Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass das nach mehr als 10 Jahren einzelne Zulassungsstellen noch anders handhaben.

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Wie lange war denn der Wagen auf den letzten Besitzer angemeldet?

Es gab doch eine Zeit, wo es nur den alten Brief gab, ohne Fahrzeugschein, zumindest war es definitiv bei Anhängern so..

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 22:02

Beim Alten Besitzer war das Fahrzeug laut dem Fahrzeugbrief vom 03.09.2001 bis 12.10.2016 angemeldet.

Bei der Abmeldung erhält der Vorbesitzer die Zulassungsbescheinigung Teil I für gewöhnlich zurück. Bei einer Zulassung im Jahre 2001 gab es nur den Fahrzeugschein. Folglich gab es noch nie einen Teil I für dieses Auto.

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 22:16

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Januar 2017 um 23:09:51 Uhr:

Bei der Abmeldung erhält der Vorbesitzer die Zulassungsbescheinigung Teil I für gewöhnlich zurück. Bei einer Zulassung im Jahre 2001 gab es nur den Fahrzeugschein. Folglich gab es noch nie einen Teil I für dieses Auto.

Danke erstmal für die Antwort.

Du schreibst Bei einer Zulassung im Jahre 2001 gab es nur den Fahrzeugschein zurück. Der Fahrzeugschein ist doch aber widerrum Teil 1 und der Fahrzeugbrief Teil 2.

BIn grade ein wenig verwirrt.

Das war mein Ziel. :D

Nee Quatsch. Anstelle des Fahrzeugscheins wird seit einigen Jahren die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Die hatte der Vorbesitzer für das Auto aber noch nie. Die Dokumente sind aber nicht identisch. Bei der Wiederzulassung muss nun erstmals ein Teil I ausgestellt werden. Deshalb kannst Du Teil I mit dem Abmeldungsvermerk jetzt nicht vorzeigen. Die müssen sie Dir auf der Zulassungsstelle erstmal ausstellen. Vermutlich hat man nicht daran gedacht, dass es eben auch Autos gibt, die 16 Jahre im Erstbesitz waren und deren Papiere (Teil I und Teil II) nun überhaupt erst einmal ausgestellt werden müssen.

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 22:45

Ich muss dazu sagen, das ich direkt gemeint habe ich hätte keinen Fahrzeugschein, und der Herr von der Zulassung hat mich daraufhin direkt abgewimmelt. Er hat sich die Papiere nicht einmal angeschaut und direkt den nächsten Kunden rangeholt.

Also habe ich sogesehen alle nötigen Papiere um das Fahrzeug anzumelden? Habe wie gesagt nur diesen alten Fahrzeugbrief (weiß-grün) wo alle ehemaligen Fahrzeughalter (2) aufgeführt worden sind. Und der letzte wie gesagt hatte es ab 2001-2016 zugelassen.

Habe eben mit dem Verkäufer geredet. Er meint: "2005 wurde die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 eingeführt, vorher gab es den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief."

Das ist doch aber das selbe wovon wir reden oder nicht? Teil 1 = Fahrzeugschein, Teil 2 = Brief.

Und ich wiederrum besitze nur den alten Fahrzeugbrief der erstmals Juli '98 aussgestellt worden ist.

Ja, da hattest Du alles nötige dabei und bist der Abwimmelitis zum Opfer gefallen. Die ZB I und II sind physisch einfach andere Papiere als der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief. Vermutlich ist in dem Fahrzeugbrief auch die Abmeldung 10/2016 eingestempelt worden, damit für die Neuerteilung - dann als ZB I und II - alles nachvollziehbar ist. Du bekommst komplett neue Papiere für das Auto.

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 23:10

Im Brief selber steht nicht wann das Fahrzeug abgemeldet worden ist. Habe allerdings eine Quittung, wo die Abmeldung vermerkt ist, auch in was für einem Landkreis und wann diese geschehen ist.

@berlin-paul Ich möchte mich wirklich recht herzlich für deine Hilfsbereitschaft bedanken.

Kein Ursache. :)

Seit der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II (im Oktober 2005) wird der Fahrzeugschein (egal ob alter Schein oder neue ZB Teil I) bei der Abmeldung nicht mehr eingezogen.

Also auch wenn jetzt ein Fahrzeug mit alten Papieren abgemeldet wird, bekommt der Halter den Fahrzeugschein mit dem entsprechenden Eintrag zurück.

Die frühere Abmeldebescheinigung gibt es seit Oktober 2005 nicht mehr.

Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass das nach mehr als 10 Jahren einzelne Zulassungsstellen noch anders handhaben.

Wenn ich mich recht erinnere, bekam man früher eine Abmeldebescheinigung im Format DIN A5, die bei Wiederzulassung vorgelegt werden mußte, dafür wurde der Fahrzeugschein eingezogen.

Früher wurde der alte schein immer eingezogen und den alten Brief wurde des auch vermerkt,und bei der wieder Zulassung heute darauf achten und bestehen das der Alte Brief dir wieder ausgehändigt wird neben dem Neuen Brief und schein ,denn leider gibt es immer noch Behörden Mitarbeiter die den Alten Brief nicht mehr rausrucken warum auch immer ..

Der alte Fahrzeugbrief wird i. d. R. entwertet, z. B. indem eine Ecke abgeschnitten wird, und dem Besitzer ausgehändigt.

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