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Ex Fraport Feuerwehr PKW mit Funk

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 14:20

Hallo alle zusammen.

Ich habe vor ca 1/2 Jahr, durch einen befreundeten Autohändler, ein ehemaliges ELF der Frankfurter Flughafen Feuerwehr erworben. Da ich weiß, das diese Fahrzeuge immer gut gepflegt werden und auch der Preis stimmte, habe ich den PKW gekauft. Auch beim Tüv gab es mit der Umschreibung auf ein privates Fahrzeug, keine Probleme, da weder ein Blaulicht verbaut war, noch sonstiges wie Funk oder Signalhorn funktionierten.

Nachdem die Zulassung erledigt war, fing ich an, das Auto für meine Zwecke zu bestücken und wollte auch nach dem Reserverad schauen.

Aber da war keines.

Anstelle des Reifens fand ich die komplette Funkausrüstung und es fehlte offensichtlich eine Autobatterie.

Jetzt bin ich von Natur aus immer sehr neugierig. Batterie rein, auf die noch verbauten Schalter gedrückt und.... Schei****, alles funktioniert -ausser dem Blaulicht, welches von Anfang an nicht vorhanden war.

Was nun ? Das die Benutzung bei uns verboten ist, weiß ich. Also, Batterie sofort wieder raus und die Anlage so Ausserrhoden Betrieb gesetzt.

Jetzt wollte ich so ehrlich sein und habe den Vorbesitzer davon in Kenntnis gesetzt. Und jetzt kommt's.

Die Fraport AG verlangt von mir, das ich diese Anlage, kostenlos zurück geben soll. Sie würden diese sogar freiwillig ausbauen, jedoch ohne die dann im Fahrzeug entstehenden Löcher zu verschließen, keinen Ersatz anbieten oder sonstiges.

Ist das rechtens ? Immerhin habe ich das Auto mit allem drum und dran gekauft ?!?

Beste Antwort im Thema

1. ein Motorola-Betriebsfunkgerät für analogen Betriebsfunk, Handelspreis rund 150 €

- Besitz erlaubt, Betrieb nur mit Frequenzzuteilung, andere Kanäle programmieren kann jeder Funkshop

2. ein Teledux 9-80 BOS-4m-Gerät, Handelspreis um 400 € (stark schwankend)

- Besitz erlaubt, Betrieb nur für Berechtigte. Deine örtliche freiwillige Feuerwehr freut sich über eine Spende ;-)

Durch die Umstellung auf BOS-Digitalfunk werden die Geräte nach und nach billiger und unnützer.

Gelegentlich stoßen ganze Dienststellen diese Geräte en bloc ab - auch über ebay und auch an privat. Der "Vorgänger" 8b-1 Bosch wird unter 100 € in der Bucht gehandelt. Ich habe u.a. ein FuG 8b-2 der niedersächsischen Polizei inkl. Verschlüsselungsmodul und Relaisschaltmöglichkeit (technisch voll betriebsbereit) ganz legal erworben und (natürlich ohne Strom und ohne Antenne) in der Vitrine stehen...

Du könntest das Gerät ganz legal beispielsweise unter Tage nutzen, so du denn ein Bergwerk hast - Grubenfunk-Allgemeingenehmigung auch in diesem Frequenzbereich, wenn keine Abstrahlung nach über Tage erfolgt...

3. Antenne für 2m und 4m - käuflich problemlos erwerbbar, wird gern von beispielsweise Amateurfunkern genutzt - und natürlich kann das gute Stück auch autoradio (UKW)

4. Sondersignal-Bedieneinheit: auch ganz normale Handelsware ohne jegliche Beschränkungen. Da kein Blaulicht verbaut ist sollte auch die Tonfolge nicht funktionieren (Verriegelung ist Normvorschrift). Der nicht betriebsbreite Einbau ist nicht sanktioniert.

Ich würde die Fraport freundlich darauf hinweisen, dass der Besitz all dieser Geräte legal ist und ein evtl. unzulässiger Betrieb der Geräte nicht in den Zuständigkeitsbereich der Fraport fällt (Zuständig wäre allenfalls die Bundesnetzagentur). Insofern mögen sie doch schleunigst einen freundlicheren Ton an den Tag legen und dir ein faires Angebot machen, so sie denn die Technik zurück haben wollen - weil zur Rückgabe verpflichtet bist du nicht:

500 € cash ohne die Antenne bei Einbau einer Blindabdeckung für das Bedienfeld und Stellung eines Reserverades

800 € cash mit Antenne und ohne Fraport-seitige Arbeiten am Fahrzeug

Im zweiten Fall holst du dir ne andere Radioantenne und nen neues Mittelkonsolenteil...

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52 Antworten
Themenstarteram 18. Januar 2019 um 13:13

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 18. Januar 2019 um 14:00:07 Uhr:

und was rauchst du so?

Auf jedenfall nix was einem die Sinne vernebelt...

Zitat:

@Raucher-jojo schrieb am 18. Januar 2019 um 13:56:27 Uhr:

Eben wurde ich erneut angerufen und aufgefordert, die Antenne am Auto ( das ist die 45cm Version für Radio und Funk ) sofort gegen die Standard Antenne wechseln zu lassen um so erstmal den Empfang zu unterbinden...

Der UKW-Rundfunk liegt genau in der Mitte zwischen dem 2-Meter- und dem 4-Meter-BOS-Funk. Das lässt sich also auch mit einer herkömmlichen UKW-Antenne abhören.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 18. Januar 2019 um 14:09:36 Uhr:

Mach doch mal ein Bild von diesem Funkgerät,eventuelli st es ja noch ein altes FuG7b,dafür kannste richtig Kohle aufrufen.

B 19

Ja , bitte. und teile doch mal mit, was für ein "komplettes Funkgerät" sich nun im Auto befindet. Sonst wird das hier eine Gaga-Diskussion.

Grüße vom Ostelch

Wie verhält es sich hier mit §90 TKG in Verbindung mit §148 (speziell 2 a welcher schon den Besitz unter Strafe stellt) TKG

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 18. Januar 2019 um 14:09:36 Uhr:

Mach doch mal ein Bild von diesem Funkgerät,eventuelli st es ja noch ein altes FuG7b,dafür kannste richtig Kohle aufrufen.

Naja, "richitig Kohle" gibt es dafür nicht. Bei Ebay werden die FuG7b für 30 bis 40 Euro angeboten.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2019 um 14:16:34 Uhr:

Wie verhält es sich hier mit §90 TKG in Verbindung mit §148 (speziell 2 a welcher schon den Besitz unter Strafe stellt) TKG

Das habe ich doch weiter vorne schon geschrieben.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 18. Januar 2019 um 14:19:18 Uhr:

 

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2019 um 14:16:34 Uhr:

Wie verhält es sich hier mit §90 TKG in Verbindung mit §148 (speziell 2 a welcher schon den Besitz unter Strafe stellt) TKG

Das habe ich doch weiter vorne schon geschrieben.

Ja, es ist aber mit "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" verdeckt. Ist ja im Kofferraum eingebaut ;-)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2019 um 14:26:04 Uhr:

Zitat:

@Florian333 schrieb am 18. Januar 2019 um 14:19:18 Uhr:

 

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2019 um 14:16:34 Uhr:

Wie verhält es sich hier mit §90 TKG in Verbindung mit §148 (speziell 2 a welcher schon den Besitz unter Strafe stellt) TKG

Das habe ich doch weiter vorne schon geschrieben.

[/quote

Ja, es ist aber mit "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" verdeckt. Ist ja im Kofferraum eingebaut ;-)

Das ist ja alles müßig, wenn der TE nicht endlich mal verrät, worum es konkret geht. Sich regelmäßig nur über FraPort aufzuregen, bringt hier auch keinen Sinn in die Diskussion.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2019 um 14:26:04 Uhr:

Ja, es ist aber mit "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" verdeckt.

Das Gesetz fordert aber für eine Strafbarkeit, dass die Sendeanlage "verkleidet" sein muss. Das gilt also nur, wenn ein Cowboy- oder Indianerkostüm darüber liegt. Man sollte also nur darauf achten, dass man in der kommenden närrischen Zeit nicht versehentlich sein Kostüm in den Kofferraum wirft.

@TE:. Magst du uns auch noch verraten, wer denn nun dein Vertragspartner ist?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 18. Januar 2019 um 14:29:42 Uhr:

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2019 um 14:26:04 Uhr:

Ja, es ist aber mit "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" verdeckt.

Das Gesetz fordert aber für eine Strafbarkeit, dass die Sendeanlage "verkleidet" sein muss. Das gilt also nur, wenn ein Cowboy- oder Indianerkostüm darüber liegt. Man sollte also nur darauf achten, dass man in der kommenden närrischen Zeit nicht versehentlich sein Kostüm in den Kofferraum wirft.

Es ist ja verdeckt in der Reserverad-Mulde eingebaut.

Bliebe noch dass es sich auch um eine "Sendeanlage" handelt deren Besitz ebenso schon verboten sein könnte da es sich um eine Nicht befugte Person handelt. Wir reden hier ja nicht von einem Scanner :-) Bin aber nicht mehr so tief in dem Thema drin

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 13:45

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Januar 2019 um 16:07:25 Uhr:

Zitat:

@Raucher-jojo schrieb am 17. Januar 2019 um 15:52:09 Uhr:

 

Bis jetzt hat man mir nur telefonisch mit rechtlichen Schritten gedroht, falsch ich die Anlage weiterhin im Fahrzeug belasse und diese nicht "freiwillig" zurück geben möchte. Das Wort Entschädigung oder der gleichen ist bis jetzt noch nicht einmal gefallen...

Hä? Wie? Da ist ein Funkgerät noch eingebaut?

Was denn analog oder schon TETRA?

Das sieht man doch wenn da noch ein Hörer auf dem Armaturenbrett klebt.

Kannst mal ein Foto machen?

Gruß Metalhead

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2019 um 14:41:44 Uhr:

Es ist ja verdeckt in der Reserverad-Mulde eingebaut.

Du hast deinen Beitrag offenbar ernst gemeint. Das Gesetz meint mit Sendeanlagen, die "einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind" getarnte Abhöranlagen, z.B. den "Agenten-Kugelschreiber", aber nicht ein Festeinbau-Funkgerät.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2019 um 14:41:44 Uhr:

Bliebe noch dass es sich auch um eine "Sendeanlage" handelt deren Besitz ebenso schon verboten sein könnte da es sich um eine Nicht befugte Person handelt.

Das steht doch auch schon weiter vorne. Es gibt beim bloßen Besitz keine "nicht befugten Personen".

Der Ebay-Preis für dieses Motorola-Gerät liegt bei ca. 80 - 140 Euro. Das andere Gerät ist wohl die Bedieneinheit für die nicht mehr vorhandene Sondersignal-Anlage. Die ist aber, wenn ich es richtig erkenne, sichtbar im Innenraum verbaut.

Zitat:

@Raucher-jojo schrieb am 18. Januar 2019 um 14:45:57 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Januar 2019 um 16:07:25 Uhr:

 

Hä? Wie? Da ist ein Funkgerät noch eingebaut?

Was denn analog oder schon TETRA?

Das sieht man doch wenn da noch ein Hörer auf dem Armaturenbrett klebt.

Kannst mal ein Foto machen?

Gruß Metalhead

Komplettes Programm. BOS-Funk und Betriebsfunk.

Da hat entweder a) jemand ganz gewaltig gepennt (bei FraPort) oder b) das Fahrzeug hat einen nicht ganz legalen Weg zu dem befreundeten Händler gefunden oder c) der Händler hat Mist gebaut. Vielleicht hat er das Fahrzeug von FraPort bekommen mit der Auflage das Zeugs auszubauen und hat es nicht gemacht.

Also ich hätte erstmal geschaut, was sowas in der Bucht kostet.

Und wenn die dem TE jetzt so kommen,dann sollen sie das Fehlende ErsatzRad mitbringen,was da hingehört und natürlich sämtliche Löcher verschließen.

Gruß M

Klassischer Fall von "wer viel fragt, bekommt viele Antworten".

Aber dafür ist es ja nun zu spät. Ich würde mit Fraport folgendes klären:

1. Es ist dein Funkgerät.

2. Sie können es gern zurückhaben.

3. Aber nicht zu den vorgeschlagenen Konditionen.

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