Eventueller Wertverlust unserer manipulierten Fahrzeuge?

Audi Q5 8R

Wie soll man sich nun verhalten, wenn man kurz vor der Übergabe des SQ5 steht, bezüglich Abgasmanipulationen welche der VW Konzern zugegeben hat? Unterschrieben haben wir ja den Vertrag im Glauben, dass die Abgaswerte den Angaben entsprechen und wir extra noch auf Euro 6 gewartet haben. Nun könnte es ja sein, dass auch der SQ5 für die Schweiz manipuliert worden ist und ich kann mir gut vorstellen, dass solche Fahrzeuge beim Wiederverkauf extrem an Wert verlieren werden. Man spricht ja schon von Sammelklagen von Fahrzeugbesitzern, welche um den Wert ihrer Fahrzeuge bangen. Soll man mit der Übergabe warten bis geklärt ist bei welchen Fahrzeugen die Werte nicht stimmen?
Wer kann mir da einen guten Rat geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wastl50 schrieb am 4. November 2015 um 11:02:22 Uhr:


Ich glaube dieser Beißreflex ist typisch Deutsch - immer die anderen haben Schuld.😉
Wenn ich so doof bin und vor den Augen des Schiris faule kann ich mich nachher nicht über eine rote Karte beschweren und so ist das hier halt auch. VW hat nun mal getrickst und es ist schief gegangen und jetzt heißt es halt Augen zu und durch.
Und auch diese künstliche Aufregung der Verbraucher ich kaufe nie mehr einen VW oder Audi, wenn der Preis stimmt gilt die Maxime: was stört mich mein Geschwätz von gestern.😉

Du hast im Prinzip vollkommen recht und ich unterstelle einmal, niemand will hier diesen Betrug rechtfertigen! Aber der Skandal ist inzwischen – wie es den Anschein hat – zum Politikum geworden. Da der amerikanische Umweltverband von der Industrie (Ford) gesponsert wird, lässt sie eine Interessenvertretung ihrer Geldgeber mutmaßen. Und das ganze kommt der grün-rot-linken Lobby hier in Deutschland noch zugute und ist Wasser auf deren Mühlen. Der VW Skandal schafft es in den von und zwangsfinanzierten öffentlich-Rechtlichen Medien noch vor der Flüchtlingsproblematik, auf den ersten Platz der Schlagzeilen. Wenn wir uns einmal alleine die Tragweite des Betruges nicht in juristischer Dimension, sondern in ökologischer bewusst machen, ist es erst recht in Anbetracht der Tatsache dass vermutlich andere ebenso - ob vorsätzlich oder nicht - sehr viel mehr emissieren als angegeben, der Natur bzw. dem Klima egal, ob sie nun betrugsmäßig - oder clever unentdeckt - geschädigt wird. Ich pflege immerzu sagen, dass wir so blöd sind zig-Milliarden Euronen für den Umweltschutz ausgeben, um die Emissionswerte der ganzen Welt an der 137sten Stelle hinterm Komma nach unten zu korrigieren, und andere emissieren auf Teufel komm raus. Im Kontext zu den Strafzahlungen an die USA, sei das Stichwort V8 u. Big Block der dortiken Mobilitätskultur genannt, bzw. industrielle Emissionen in Staaten wie China. Über die z. T. indirekt subventionierten deutschen Braunkohle- oder Fossil-Kraftwerke mag ich genau so wenig nachdenken wie über die privaten Hausbrandanlagen (Heizungen). Denn wenn man Mutter Natur einen Schaden zufügen will, dann mit diesen!

Das jetzige Verhalten der amerikanischen Behörden erinnert mich an die sogenannten „Enthüllungsplattformen“ wie z. B. VroniPlag Wiki in Deutschland. Da wurden und werden Leute - und das meistens zurecht - angeprangert und ihnen vorgeworfen, plagiiert zu haben. Das ist ja auch erst einmal nichts verwerfliches, im Gegenteil. Auffällig aber nicht verwunderlich ist, wenn man die Hintergründe kennt, dass ausschließlich Politiker und deren Angehörige - aus dem liberal-konservativen Lager plagiieren. Wenn man natürlich keine Dissertationen von Politikern anderer Parteien untersucht, ist das ja auch kein Wunder. Aber das zeigt auch um so eindeutiger, wer diese „Enthüller“ sind, woher sie kommen und was sie mit ihren „investigativen“ Absichten verfolgen! Und genau so ist es momentan mit der amerikanischen Umwelt- bzw. Kontrollbehörde. Einseitige Recherche und Anklage und das ganze ganz zufällig, als in den USA der neue Passat vorgestellt werden sollte... Und noch ein Wort zur Tragweite: auf der einen Seite betrügerisch, geschönte Abgaswerte mit Milliardenklagen (40 Mrd. $). Und auf der anderen Seite weit über Hundert Tote und fast 300 Verletzte - die US-Verbraucherschutzorganisation Center for Auto Safety (CAS) bringt sogar 303 Verkehrstote mit den fehlerhaften Teilen in Verbindung – durch fehlerhafte Zündschlösser des amerikanischen Konzerns General Motors! Strafzahlung: „nur“ 900 Mio. $ soviel zur Verhältnismäßigkeit, auch im Kontext zur medialen Empörung, auch hier im Forum. Habe ich schon die Zeilen gelesen: „Ich kaufe mir kein Opel, Vauxhall oder anderes Produkt von GM mehr? Nein, und das zurecht!

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Bürokratie ist durch nichts zu ersetzen.
Sie hat erheblichen Unterhaltungswert.

Zitat:

@Marini schrieb am 6. Oktober 2015 um 11:18:46 Uhr:


Bürokratie ist durch nichts zu ersetzen.
Sie hat erheblichen Unterhaltungswert.

Du hast Recht manchmal ist sie unterhaltsam und manchmal zuviel...

aber ohne geht es ja leider auch nicht...sonst hätten wir ja ein Perpetuum mobile ...bei dem man als Anfangsenergie ein Problem hat

und anschließend läufts von alleine...

Sowas würde jeder von uns gerne patentieren ...danach dolce vita :-)

http://www.t-online.de/.../...elmotoren-drohen-leistungseinbussen.html

Zitat:

@Räuber schrieb am 22. September 2015 um 17:00:50 Uhr:


Es ist momentan auch vom Audi A3 mit 2,0 TDI-Motor die Rede. Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass auch der Q5 2,0 TDI betroffen sein könnte. Falls dies der Fall sein sollte, können wir ja schon mal hier im Forum eine Sammelklage organisieren. Ich wäre dabei, denn was der VW-Konzern da verzapft hat, ist schlicht und einfach Betrug am Kunden mit allen rechtlichen Konsequenzen (im Gegensatz zum Gaspedal-Problem bei Toyota oder zum Elchtest der A-Klasse).

Gruß vom Räuber

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Hallo, ich zähle zu den Leidtragenden. Der Audi KD in Ingolstadt hat mir gegenüber bestätigt, dass ich ein "von den aktuellen Geschehnissen betroffenes Modell" fahre mit meinem Q5 2.0 TDI quattro S-tronic 177 PS EZ Mai 2013 Modell 2013. Man arbeite am Problem. Sobald eine technische Lösung zur Verfügung stände, würde man mich kontaktieren. Im Augenlbick???? Warten ist angesagt, wird wohl dauern. Zeitlich wollte man sich nicht festlegen. 2016 oder so........................... Auch mein freundlicher Händler sagt: Wir würden ja gerne, aber wir wissen nicht wie und warten auf Audi. ABER: Selbst nach einem Software-Update soll das mit einem Leistungsverlust verbunden sein bei Spritmehrverbrauch. Noch ein Problem: Ich dachte an Verkaufen, aber das geht nur zu ruinösen Bedingungen, wenn überhaupt. Jeder Interessent kommt seit Bekanntwerden der Affäre von VW Mutterkonzern mit WENN und ABER. Es wäre ja ein Kauf mit Risiko - und dafür so viel Geld. Kaufen ja, ist ja ansonsten ein gutes Auto, aber billig muss es sein wegen der offenen Risiken. Könnte sich ja noch zum Problembär entwickeln. Also: Schummelsoftware führt offenbar zu Preiseinbruch. Neu Liste 60.000,00 €. Vor dem Betrug gab es um die 44 Mille, heute habe ich ein Angebort über 30 Mille erhalten. Da könnte ich froh sein.

Mit Verlaub, der Depp ist der Eigentümer. Made in Germany gekauft. Nächstes Jahr kommt ein neues Modell, ich sitze auf dem alten und warte in Gutsherrenart. Nur: Die Zeche zahlt wohl wieder mal der Kunde.

Guter Rat ist teuer. Ich höre.

Hallo goldziegel!

Da Du Deine Bereitschaft zu hören bekundet hast, versuche ich Dir eine Antwort zu geben.
Der ganze VW Abgasskandal ist sicher für alle Beteiligten sehr, sehr ärgerlich.
Er hat auch eine Dimension angenommen, die sich vor allem für die betroffenen Kunden derzeit noch nicht einschätzen lässt.
Meine Haltung dazu (ich bin auch betroffen) ist folgende:
Mein Q5 ist jetzt EZ 5/2014 und läuft bis auf ein paar Kleinigkeiten hervorragend.
Ich habe auch nicht vor, ihn jetzt zu verkaufen, weil es jetzt doch eher ungünstig ist.
Bekanntlich bestehen die Gesamtkosten des PKW-Betriebes zum größten Teil aus dem Wertverlust des Fahrzeugs. Also werde ich unter den derzeitigen Umständen besonders lange damit fahren, um diesen für mich besonders klein zu halten.
Nur wenn die jährlichen Reparaturkosten höher als der jährliche Wertverlust werden, sollte man sich langsam von dem Fahrzeug trennen. Und dann hat es einen Preis, den man auch leicht realisieren kann.

Aber wir wissen eigentlich noch immer zu wenig, um für jeden einzelnen die beste Strategie zu entwickeln.

Ungeduld und hektischer Aktionismus sind derzeit nicht hilfreich.

Zitat:

@goldziegel schrieb am 14. Oktober 2015 um 18:31:52 Uhr:


Hallo, ich zähle zu den Leidtragenden. Der Audi KD in Ingolstadt hat mir gegenüber bestätigt, dass ich ein "von den aktuellen Geschehnissen betroffenes Modell" fahre mit meinem Q5 2.0 TDI quattro S-tronic 177 PS EZ Mai 2013 Modell 2013. Man arbeite am Problem. Sobald eine technische Lösung zur Verfügung stände, würde man mich kontaktieren. Im Augenlbick???? Warten ist angesagt, wird wohl dauern. Zeitlich wollte man sich nicht festlegen. 2016 oder so........................... Auch mein freundlicher Händler sagt: Wir würden ja gerne, aber wir wissen nicht wie und warten auf Audi. ABER: Selbst nach einem Software-Update soll das mit einem Leistungsverlust verbunden sein bei Spritmehrverbrauch. Noch ein Problem: Ich dachte an Verkaufen, aber das geht nur zu ruinösen Bedingungen, wenn überhaupt. Jeder Interessent kommt seit Bekanntwerden der Affäre von VW Mutterkonzern mit WENN und ABER. Es wäre ja ein Kauf mit Risiko - und dafür so viel Geld. Kaufen ja, ist ja ansonsten ein gutes Auto, aber billig muss es sein wegen der offenen Risiken. Könnte sich ja noch zum Problembär entwickeln. Also: Schummelsoftware führt offenbar zu Preiseinbruch. Neu Liste 60.000,00 €. Vor dem Betrug gab es um die 44 Mille, heute habe ich ein Angebort über 30 Mille erhalten. Da könnte ich froh sein.

Mit Verlaub, der Depp ist der Eigentümer. Made in Germany gekauft. Nächstes Jahr kommt ein neues Modell, ich sitze auf dem alten und warte in Gutsherrenart. Nur: Die Zeche zahlt wohl wieder mal der Kunde.

Guter Rat ist teuer. Ich höre.

Der Rat ist ganz einfach: Füsse stillhalten und nicht so viel darüber reden.

Der Rat ist ganz einfach: Füsse stillhalten und nicht so viel darüber reden.

Genau so sehe ich das auch. Die ganze Lamentiererei hier bringt doch nichts. Warten wir es ab, bis die Fakten auf dem Tisch liegen.

Ich bin sogar mit 2 Fahrzeugen betroffen. Auch unser Skoda Yeti hat die 2.0 TDI-Maschine. Aber was solls. Ich habe 2 Fahrzeuge, mit denen ich im Moment sehr zufrieden bin. Insofern sich durch das geplante Software-Update nichts Gravierendes bei der Leistungsentfaltung ändert, solls mir egal sein.

Gruß
Richy

Hi,
habe heute auf der Audi Seite meine Fz ID eingegeben und mein q5 2.0 TDI ist davon betroffen und man will sich irgendwann mit mir in verbindung setzen

Gruß Tom

Zitat:

@Tom_q5 schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:04:35 Uhr:


Hi,
habe heute auf der Audi Seite meine Fz ID eingegeben und mein q5 2.0 TDI ist davon betroffen und man will sich irgendwann mit mir in verbindung setzen

Gruß Tom

Neuerdings will man nicht mehr nur, sondern man muss!!!

Zitat:

@goldziegel schrieb am 14. Oktober 2015 um 18:22:45 Uhr:



Zitat:

[....]Ich wäre dabei, denn was der VW-Konzern da verzapft hat, ist schlicht und einfach Betrug am Kunden mit allen rechtlichen Konsequenzen (im Gegensatz zum Gaspedal-Problem bei Toyota oder zum Elchtest der A-Klasse).

Gruß vom Räuber

Hallo,

es ist absolut Korrekt analysiert, Betrug am Kunden! Allerdings ist der Klammer- Nachsatz im Kontext zur Tragweite des Betruges etwas zu relativieren. Wenn man einmal diese Tragweite vergleicht mit den -nichtvorsätzlichen- technischen Mängel in Bezug auf das, was hätte passieren können oder sogar passiert ist (http://www.wiwo.de/.../11600844.html), dann wird dieser Betrug nicht nur an den Kunden, sondern auch an der Umwelt relativiert. Und das ist es, was den Fall so diffiziel und die Beurteilung so ambivalent werden läßt. Mich äregrt es zunächst einmal, dass ich Betrogen worden bin. Von wem, weiß man ja noch nicht, vor allen Dingen auch nicht, wer von der Konzernspitze davon wusste oder gar involviert war. So haben evtl. ein paar Ingenieure gedacht, dass sich der Betrug in den Millionen von Daten verstecken lässt, um die an sie gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Die rechtliche Situation ist ebenso ziemlich kontrovers zu diskutieren. Und dabei geht es um die Verhältnismäßigkeit, bzw. Zumutbarkeit bei der Sachmangelhaftung, da ja noch nicht einmal ein gebrauchsbezogener Mangel besteht und im Rahmen des Zugeständnisses einer i. d. R. zweimaligen Nachbesserungsmöglichkeit, dieser auch durch entsprechende Softwareänderung, ausreichend genügt werden könnte. Und das unabhängig davon, ob eine Nachbesserung angeboten wurde oder nicht! Und soweit, zu Klagen - wie verlautbart wurde, wegen Steuerbetrug, - ist man auch noch lange nicht, zumindest solange noch keine belastbaren Werte vorliegen die belegen, dass es mit den Realwerten eine andere Besteuerung im Rahmen der von - bis - Werte, gegeben hätte. Incl. einer Eigenschaftsänderung, z. B. des Verbrauchs, Leistung Wertminderung, etc., die aber erst einmal judikativ und letztinstanzlich festgestellt sein muss!
Dem Produkthaftungsgesetz ist es erst einmal egal ob man ein durch Vorsatz mängelbehaftetes Produkt erhält, oder nicht. Im Zusammenhang damit, geht es vlt. um die Feststellung der Arglist. Die Ansprüche ändern sich aber dadurch nicht zwingend. Es ist im vorliegenden Fall eigentlich auch keine Angelegenheit des Sachmangels, (den gibt es als Gebrauchswert nicht) sondern des Vertragsrechts (Deklaration u. Kenntlichmachung). Und die Ansprüche/Forderungen einiger Leute stehen im Kontext mit diesem Produkthaftungsgesetz. Sie haben das Auto PRIMÄR zur Fortbewegung gekauft (u. das tut es i.d.R. sachmangelfrei, bzw. für Sie schadlos) und nicht um die Umwelt zu schonen. Aber wie schion gesagt, mann braucht erst einmal die Klageschrift um beurteilen zu können, wohin der Zug fährt. Sorry, dass es so lang wurde...!🙁

Zitat:

@rollifern schrieb am 15. Oktober 2015 um 17:00:24 Uhr:



Zitat:

@goldziegel schrieb am 14. Oktober 2015 um 18:22:45 Uhr:

Hallo,

es ist absolut Korrekt analysiert, Betrug am Kunden! Allerdings ist der Klammer- Nachsatz im Kontext zur Tragweite des Betruges etwas zu relativieren. Wenn man einmal diese Tragweite vergleicht mit den -nichtvorsätzlichen- technischen Mängel in Bezug auf das, was hätte passieren können oder sogar passiert ist (http://www.wiwo.de/.../11600844.html), dann wird dieser Betrug nicht nur an den Kunden, sondern auch an der Umwelt relativiert. Und das ist es, was den Fall so diffiziel und die Beurteilung so ambivalent werden läßt. Mich äregrt es zunächst einmal, dass ich Betrogen worden bin. Von wem, weiß man ja noch nicht, vor allen Dingen auch nicht, wer von der Konzernspitze davon wusste oder gar involviert war. So haben evtl. ein paar Ingenieure gedacht, dass sich der Betrug in den Millionen von Daten verstecken lässt, um die an sie gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Die rechtliche Situation ist ebenso ziemlich kontrovers zu diskutieren. Und dabei geht es um die Verhältnismäßigkeit, bzw. Zumutbarkeit bei der Sachmangelhaftung, da ja noch nicht einmal ein gebrauchsbezogener Mangel besteht und im Rahmen des Zugeständnisses einer i. d. R. zweimaligen Nachbesserungsmöglichkeit, dieser auch durch entsprechende Softwareänderung, ausreichend genügt werden könnte. Und das unabhängig davon, ob eine Nachbesserung angeboten wurde oder nicht! Und soweit, zu Klagen - wie verlautbart wurde, wegen Steuerbetrug, - ist man auch noch lange nicht, zumindest solange noch keine belastbaren Werte vorliegen die belegen, dass es mit den Realwerten eine andere Besteuerung im Rahmen der von - bis - Werte, gegeben hätte. Incl. einer Eigenschaftsänderung, z. B. des Verbrauchs, Leistung Wertminderung, etc., die aber erst einmal judikativ und letztinstanzlich festgestellt sein muss!
Dem Produkthaftungsgesetz ist es erst einmal egal ob man ein durch Vorsatz mängelbehaftetes Produkt erhält, oder nicht. Im Zusammenhang damit, geht es vlt. um die Feststellung der Arglist. Die Ansprüche ändern sich aber dadurch nicht zwingend. Es ist im vorliegenden Fall eigentlich auch keine Angelegenheit des Sachmangels, (den gibt es als Gebrauchswert nicht) sondern des Vertragsrechts (Deklaration u. Kenntlichmachung). Und die Ansprüche/Forderungen einiger Leute stehen im Kontext mit diesem Produkthaftungsgesetz. Sie haben das Auto PRIMÄR zur Fortbewegung gekauft (u. das tut es i.d.R. sachmangelfrei, bzw. für Sie schadlos) und nicht um die Umwelt zu schonen. Aber wie schion gesagt, mann braucht erst einmal die Klageschrift um beurteilen zu können, wohin der Zug fährt. Sorry, dass es so lang wurde...!🙁

Den "Steuerbetrug" kannst du dir schenken.

Eine Besteuerung der Fahrzeuge findet nach dem CO2 Ausstoß statt, nicht nach NOX Ausstoß,

von dieser

(dunklen)

Seite

( der Macht)

gibt es also nix zu befürchten...

Die Besteuerung ist mW nach Co2 Emission und der Schadstoffklasse bemessen.

Zitat:

@rollifern schrieb am 15. Oktober 2015 um 17:00:24 Uhr:



Zitat:

@goldziegel schrieb am 14. Oktober 2015 um 18:22:45 Uhr:

Hallo,

es ist absolut Korrekt analysiert, Betrug am Kunden! Allerdings ist der Klammer- Nachsatz im Kontext zur Tragweite des Betruges etwas zu relativieren. Wenn man einmal diese Tragweite vergleicht mit den -nichtvorsätzlichen- technischen Mängel in Bezug auf das, was hätte passieren können oder sogar passiert ist (http://www.wiwo.de/.../11600844.html), dann wird dieser Betrug nicht nur an den Kunden, sondern auch an der Umwelt relativiert. Und das ist es, was den Fall so diffiziel und die Beurteilung so ambivalent werden läßt. Mich äregrt es zunächst einmal, dass ich Betrogen worden bin. Von wem, weiß man ja noch nicht, vor allen Dingen auch nicht, wer von der Konzernspitze davon wusste oder gar involviert war. So haben evtl. ein paar Ingenieure gedacht, dass sich der Betrug in den Millionen von Daten verstecken lässt, um die an sie gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Die rechtliche Situation ist ebenso ziemlich kontrovers zu diskutieren. Und dabei geht es um die Verhältnismäßigkeit, bzw. Zumutbarkeit bei der Sachmangelhaftung, da ja noch nicht einmal ein gebrauchsbezogener Mangel besteht und im Rahmen des Zugeständnisses einer i. d. R. zweimaligen Nachbesserungsmöglichkeit, dieser auch durch entsprechende Softwareänderung, ausreichend genügt werden könnte. Und das unabhängig davon, ob eine Nachbesserung angeboten wurde oder nicht! Und soweit, zu Klagen - wie verlautbart wurde, wegen Steuerbetrug, - ist man auch noch lange nicht, zumindest solange noch keine belastbaren Werte vorliegen die belegen, dass es mit den Realwerten eine andere Besteuerung im Rahmen der von - bis - Werte, gegeben hätte. Incl. einer Eigenschaftsänderung, z. B. des Verbrauchs, Leistung Wertminderung, etc., die aber erst einmal judikativ und letztinstanzlich festgestellt sein muss!
Dem Produkthaftungsgesetz ist es erst einmal egal ob man ein durch Vorsatz mängelbehaftetes Produkt erhält, oder nicht. Im Zusammenhang damit, geht es vlt. um die Feststellung der Arglist. Die Ansprüche ändern sich aber dadurch nicht zwingend. Es ist im vorliegenden Fall eigentlich auch keine Angelegenheit des Sachmangels, (den gibt es als Gebrauchswert nicht) sondern des Vertragsrechts (Deklaration u. Kenntlichmachung). Und die Ansprüche/Forderungen einiger Leute stehen im Kontext mit diesem Produkthaftungsgesetz. Sie haben das Auto PRIMÄR zur Fortbewegung gekauft (u. das tut es i.d.R. sachmangelfrei, bzw. für Sie schadlos) und nicht um die Umwelt zu schonen. Aber wie schion gesagt, mann braucht erst einmal die Klageschrift um beurteilen zu können, wohin der Zug fährt. Sorry, dass es so lang wurde...!🙁

Jajaja, immer direkt mit dem Gesetzbuch wedeln, mann was seid ihr alle drauf.

Euch sollte man nie wieder ein Konzernauto kaufen lassen. Geht doch zu Dacia oder sonstwo hin.

Ich kann das Geheule um den auch so dramatischen Betrug nicht mehr hören. Die Emissionsgesetzte haben das doch geradezu heraufbeschworen, und ich wette daß die nächsen Reduktionsforderungen auch nicht mehr so ohne weiteres mal eben von allen umgesetzt werden können, dann müssen sich die Ingenieure mal wieder was neues einfallen lassen um die Grenzwertforderungen zu erfüllen. Ehgal wie.

Wir wollen doch betrogen werden, und wenn es dann mal nachgewiesen wird, dann stehen wir auch noch auf und steinigen den, dem wir immer die Stange gehalten haben. Denn wir sind ja die Gerechten !

Ich könnte Koxxen wenn ich diese Beiträge hier und überall immer lese.

Entschuldigt bitte meinen emotionalen Ausbruch, aber es musste mal raus.

Ganz so sehe ich das nicht. Fakt ist doch wohl, dass die zugesicherten Eigenschaften zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht eingehalten werden. Das bereits geschilderte Problem des Wertverlusts, aufgrund von Unsicherheit, wird ja wohl kaum wegzudiskutieren sein. Das die Autos unten diesen Voraussetzungen keine Betriebserlaubnis vom KBA bekommen würden, ist auch Fakt. Und jetzt mal ehrlich, wer von euch hat im täglichen Betrieb die Verbrauchswerte, die im Prospekt stehen? Was meint ihr wohl, was passiert, wenn die Updates durch sind.

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