eVB für Kurzzeitkennzeichen
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich interessiere mich für ein Fahrzeug, welches knapp 2 Autostunden entfernt steht.
Weil es soweit weg steht, würde ich gerne nur einmal dorthin fahren und falls es mir gefällt es sofort mitnehmen (und das alte dort in Zahlung geben).
Laut Händler ginge das, ich müsste mir nur ein Kurzzeitkennzeichen auf dem dortigen Straßenverkehrsamt besorgen und könnte damit das Auto nach Hause überführen. Dafür bräuchte ich u.a. eine eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
Ich habe jetzt einfach mal bei zwei Versicherern geschaut, und dort wäre es immer so, dass man einen Antrag auf Versicherung stellen muss, wo man die Schlüsselnummer des zu versichernden Fahrzeug angeben muss. Ich habe mich zwar noch nie soweit durchgeklickt, aber ich habe gelesen, dass man im Verlauf der Antragstellung auch noch eine zusätzliche eVB für ein Kurzzeitkennzeichen mit anfordern kann.
Eine eVB nur für ein KZK gibt es offenbar nicht, ist anscheinend immer nur in Verbindung mit einem "richtigen" Versicherungsvertrag?
Die Frage ist: Wenn ich so einen Antrag stelle und vom Versicherer eine eVB per Mail zugestellt bekomme, habe ich dann automatisch einen Versicherungsvertrag abgeschlossen?
Was ist, wenn ich das Auto gar nicht nehme, weil mir vor Ort ein Mangel auffällt?
Habe ich dann einen Versicherungsvertrag für ein Auto, was ich gar nicht besitze?
Muss ich für die eVB für das KZK in jedem Fall zahlen, auch wenn ich das Auto nie zulasse, also die eVB gar nicht nutze?
Oder muss man erst zahlen, wenn man sich beim Straßenverkehrsamt ein Kennzeichen besorgt, also das Auto zulässt?
Ich möchte gerne eine eVB für ein KZK für den Fall, dass ich das Auto kaufe. Möchte aber für den Fall, dass ich das Auto nicht kaufe, nichts zahlen. Geht das?
Danke für eure Tips!
Beste Antwort im Thema
Mittlerweile kann die eVB für Kurzzeitkennzeichen nur noch für genau benannte Fzg. mit gültigem TÜV erstellt werden. Um Kosten zu sparen werden die Versicherer immer zwei eVBs erstellen, eine für Kurzzeitkennzeichen und eine für die normalen Zulassung. Diese eVB ist "kostenlos", weil der Versicherer den Vers.Beginn einfach um 5,Tage vorverlegt und o nur die Kosten der Zulassungsstelle anfallen plus Kennzeichen. Ansonsten können auch vor Ort gegen ca. 100€ bei einem Kennzeichenservice die Kurzzeitkennzeichen gemacht werden, aber - nicht jede Zulassungsstelle nimmt den Antrag von nicht Einheimischen an!
Fazit: Beim eigenen Versicherer Anfragen und Kosten sparen. Vorab klären, ob das Auto TÜV hat und die Zulassungsstelle auch nicht Anwohnern Kurzzeitkennzeichen erstellt.
LG
M
46 Antworten
Der Händler möchte die Gebühren für die Zulassung und die die Schilder zahlen (schätze ich auf ca. 25 EUR), aber nicht für die eVB Nummer (Versicherung), so wie ich ihn verstanden habe.
Es würde ja schon ausreichen, wenn er dir die Arbeit abnehmen würde. Bezüglich der Gebühren für die eVB-Nummer kannst du dich ja mit der Versicherung deines Vertrauens in Verbindung setzen.
Sag ihm, Du zahlst alles (mit allem drum und dran war ich schlussendlich bei 75 €) und gut ist. Er hat den Aufwand und Du die Kosten.
Mein Käufer kam aus dem Raum Stuttgart angeflogen und hatte mir vorher den Aufwand auf seiner Seite geschildert. So habe ich ihm die Arbeit abgenommen und ihm so noch einen Kaufanreiz geboten 🙂
Ich sehe das Problem nicht:
Zitat:
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen. Sie gelten für maximal fünf Tage. Kurzzeitkennzeichen können seit 01.04.2015 bei der örtlich zuständigen oder der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde für nicht zugelassene Fahrzeuge beantragt werden.
Damit auch für die Zulassungsstelle des Händlers möglich. Morgens beim Händler besichtigen, er soll zum Zulassungsschalter für Händler, die es fast überall gibt, gehen und auf Dich zulassen. Und es gibt bei den meisten Zulassungsstellen auch für derartig kurzfristige Angelegenheiten Schalter, dann aber wohl mit Wartezeit.
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Zitat:
@UliBN schrieb am 3. Oktober 2016 um 13:46:38 Uhr:
Ich sehe das Problem nicht:
Morgens beim Händler besichtigen, er soll zum Zulassungsschalter für Händler, die es fast überall gibt, gehen und auf Dich zulassen. Und es gibt bei den meisten Zulassungsstellen auch für derartig kurzfristige Angelegenheiten Schalter, dann aber wohl mit Wartezeit.
Da weiß ich halt nicht, ob er das macht. Habe den Eindruck es ist ein kleinerer Händler, möglicherweise agiert er alleine. Wie soll er dann zur Zulassungsstelle, was ihn schätzungsweise 1 Stunde kostet (2x 15min Fahrt + beantragen)? Er kann ja nicht sein Autohaus/Hof mal eben schließen.
Selbst wenn das geht, kostet das offenbar (wie oben erwähnt) 100-200 EUR. Für das Geld kann er mir den Wagen fast auch schon per Spedition anliefern lassen (hat er auch schon angeboten).
Ich werde einfach mal morgen bei einer Versicherung anfragen, bei der ich den Wagen bei Kauf auch versichern lassen würde, damit sie das mit anrechnen.
Das hättest Du schon vorher machen können.
Brauchst Du die Versicherung nicht, entstehen keine Kosten. Brauchst Du sie, ist es am einfachsten, den Wagen anschließend bei der gleichen Versicherung zu versichern.
Verstehe die Frage nicht so recht?? eVB für ein Kurzzeitkennzeichen bekommt man doch immer und überall sofort, sofern man ein smartfon+Internet+Empfang hat, dass dauert doch höchstens 5min und die nummer ist per mail oder sms auf dem Telefon. Genug Anbieter gibt es doch auch, google ist voll davon...Schlagwort: "eVB Kurzzeitkennzeichen sofort"
Dein Händler scheint ja Servicemäßig betrachtet eine 0 zu sein. Selbst ein 1-Mann Betrieb wird mal das Wort externe Dienstleister gehört haben. Da gibt es in jeder Region Zulassungsdienste die den ganzen Tag nichts anderes machen als Fahrzeugangelegenheiten mit den Ämtern zu klären. Mit Händlerkonditionen und meinetwegen einen Aufschlag für Nichts🙄😁 von deinem Verkäufer, sollten nicht mehr wie 40-50 EUR pro Verwaltungsakt (KzK, Zulassung....) aufgerufen werden....
Ein Händler ist in erster Linie Kaufmann, zumal der den Kunden nie wieder sieht. Warum also Service? Haut er die Kosten drauf, nörgelt der Kunde über den hohen Preis. Bietet er es nicht inklusive, nörgelt der Kunde über den schlechten Service. Wenn der Händler nicht vorher die Kundenwünsche und individuellen Voraussetzungen kennt...
Meiner Meinung nach ist hier ein Fass aufgemacht, das gar keines ist.
Zitat:
@UliBN schrieb am 3. Oktober 2016 um 20:11:57 Uhr:
Ein Händler ist in erster Linie Kaufmann, zumal der den Kunden nie wieder sieht. Warum also Service?
Wenn der Händler von vornherein auf das Ersatz-/Folgegeschäft verzichten möchte, macht diese Überlegung Sinn. Ansonsten aber eher nicht.
Im Zuge des Internets macht der Händler keine Fehler, wenn er den Service bietet.
Wenn sein Kunde ihn z.B. hier im Forum lobend erwähnt, ist auf jeden Fall nicht schädlich.
Und wenn er den Kostenblock 1:1 weiter gibt, hätte lediglich den Zeitaufwand zu tragen.
Wie viele Händler haben schon ein Kennzeichen besorgt, und dann kam der Kunde nicht, weil 10min vorher er ein billigereres Auto im Inet fand...
Hole die Daten ein und besorge Dir die eVB. Das Kennzeichen dann vor Ort. Geht immer schnell. Die Behörden haben einen etxtra Schalter für KZK. Löst du die eVB nicht ein, weil das Auto Mängel hat etc, dann verfällt die eVB nach ca. 1,5 Jahren. War so bei mir. So lange könntest du die eVB nutzen. Sie wird erst aktiviert und kostenpflichtig, wenn die Zulassungsstelle die eVB in ihre Datenbank eingibt und quasi diese Nummer einlöst. Nur dann kommt es zum Vertrag. Vorher nicht. Du könntest Dich somit von jeder Gesellschaft mit eine eVB bevorraten. 🙂
So. Heute morgen mal bei einer Versicherung angerufen.
Die eVB für das Kurzzeitkennzeichen habe ich relativ schnell und unproblematisch am Telefon bekommen. Genauso wie die eVB für das richtige Kennzeichen. Die wollten nur Name und Adresse. Die Vertragsunterlagen bekomme ich auf dem Post weg.
Aber nicht mal das Fahrzeug wollten die wissen. Wofür dann die Typklassen?
Ich war so überrascht, dass man einfach so eine eVB bekommt und leider erst im Nachhinein fiel mir ein: Wie bin ich nun überhaupt versichert während der Überführungsfahrt? z.B. wieviel Selbstbeteiligung habe ich bei einem Schaden? Normal kann man das ja aussuchen. Ich habe dazu ja gar keine Angaben gemacht und auch nicht machen müssen.
Natürlich sollte ich das noch mal bei der Versicherung fragen, aber vielleicht wisst ihr das?
Mir kommt das System so komisch vor, versichert zu sein, ohne Unterschrift/Vertrag und nähere Angaben dazu, was man überhaupt versichern möchte (welches Fahrzeug, wieviel Selbstbeteilung)
Ungenutzte eVB kann man übrigens einfach "wegschmeißen", es passiert nichts weiter (wie hier schon erwähnt).