eVB für Kurzzeitkennzeichen
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich interessiere mich für ein Fahrzeug, welches knapp 2 Autostunden entfernt steht.
Weil es soweit weg steht, würde ich gerne nur einmal dorthin fahren und falls es mir gefällt es sofort mitnehmen (und das alte dort in Zahlung geben).
Laut Händler ginge das, ich müsste mir nur ein Kurzzeitkennzeichen auf dem dortigen Straßenverkehrsamt besorgen und könnte damit das Auto nach Hause überführen. Dafür bräuchte ich u.a. eine eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
Ich habe jetzt einfach mal bei zwei Versicherern geschaut, und dort wäre es immer so, dass man einen Antrag auf Versicherung stellen muss, wo man die Schlüsselnummer des zu versichernden Fahrzeug angeben muss. Ich habe mich zwar noch nie soweit durchgeklickt, aber ich habe gelesen, dass man im Verlauf der Antragstellung auch noch eine zusätzliche eVB für ein Kurzzeitkennzeichen mit anfordern kann.
Eine eVB nur für ein KZK gibt es offenbar nicht, ist anscheinend immer nur in Verbindung mit einem "richtigen" Versicherungsvertrag?
Die Frage ist: Wenn ich so einen Antrag stelle und vom Versicherer eine eVB per Mail zugestellt bekomme, habe ich dann automatisch einen Versicherungsvertrag abgeschlossen?
Was ist, wenn ich das Auto gar nicht nehme, weil mir vor Ort ein Mangel auffällt?
Habe ich dann einen Versicherungsvertrag für ein Auto, was ich gar nicht besitze?
Muss ich für die eVB für das KZK in jedem Fall zahlen, auch wenn ich das Auto nie zulasse, also die eVB gar nicht nutze?
Oder muss man erst zahlen, wenn man sich beim Straßenverkehrsamt ein Kennzeichen besorgt, also das Auto zulässt?
Ich möchte gerne eine eVB für ein KZK für den Fall, dass ich das Auto kaufe. Möchte aber für den Fall, dass ich das Auto nicht kaufe, nichts zahlen. Geht das?
Danke für eure Tips!
Beste Antwort im Thema
Mittlerweile kann die eVB für Kurzzeitkennzeichen nur noch für genau benannte Fzg. mit gültigem TÜV erstellt werden. Um Kosten zu sparen werden die Versicherer immer zwei eVBs erstellen, eine für Kurzzeitkennzeichen und eine für die normalen Zulassung. Diese eVB ist "kostenlos", weil der Versicherer den Vers.Beginn einfach um 5,Tage vorverlegt und o nur die Kosten der Zulassungsstelle anfallen plus Kennzeichen. Ansonsten können auch vor Ort gegen ca. 100€ bei einem Kennzeichenservice die Kurzzeitkennzeichen gemacht werden, aber - nicht jede Zulassungsstelle nimmt den Antrag von nicht Einheimischen an!
Fazit: Beim eigenen Versicherer Anfragen und Kosten sparen. Vorab klären, ob das Auto TÜV hat und die Zulassungsstelle auch nicht Anwohnern Kurzzeitkennzeichen erstellt.
LG
M