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eVB für Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 2. Oktober 2016 um 20:40

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

ich interessiere mich für ein Fahrzeug, welches knapp 2 Autostunden entfernt steht.

Weil es soweit weg steht, würde ich gerne nur einmal dorthin fahren und falls es mir gefällt es sofort mitnehmen (und das alte dort in Zahlung geben).

Laut Händler ginge das, ich müsste mir nur ein Kurzzeitkennzeichen auf dem dortigen Straßenverkehrsamt besorgen und könnte damit das Auto nach Hause überführen. Dafür bräuchte ich u.a. eine eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

Ich habe jetzt einfach mal bei zwei Versicherern geschaut, und dort wäre es immer so, dass man einen Antrag auf Versicherung stellen muss, wo man die Schlüsselnummer des zu versichernden Fahrzeug angeben muss. Ich habe mich zwar noch nie soweit durchgeklickt, aber ich habe gelesen, dass man im Verlauf der Antragstellung auch noch eine zusätzliche eVB für ein Kurzzeitkennzeichen mit anfordern kann.

Eine eVB nur für ein KZK gibt es offenbar nicht, ist anscheinend immer nur in Verbindung mit einem "richtigen" Versicherungsvertrag?

Die Frage ist: Wenn ich so einen Antrag stelle und vom Versicherer eine eVB per Mail zugestellt bekomme, habe ich dann automatisch einen Versicherungsvertrag abgeschlossen?

Was ist, wenn ich das Auto gar nicht nehme, weil mir vor Ort ein Mangel auffällt?

Habe ich dann einen Versicherungsvertrag für ein Auto, was ich gar nicht besitze?

Muss ich für die eVB für das KZK in jedem Fall zahlen, auch wenn ich das Auto nie zulasse, also die eVB gar nicht nutze?

Oder muss man erst zahlen, wenn man sich beim Straßenverkehrsamt ein Kennzeichen besorgt, also das Auto zulässt?

Ich möchte gerne eine eVB für ein KZK für den Fall, dass ich das Auto kaufe. Möchte aber für den Fall, dass ich das Auto nicht kaufe, nichts zahlen. Geht das?

Danke für eure Tips!

Beste Antwort im Thema

Mittlerweile kann die eVB für Kurzzeitkennzeichen nur noch für genau benannte Fzg. mit gültigem TÜV erstellt werden. Um Kosten zu sparen werden die Versicherer immer zwei eVBs erstellen, eine für Kurzzeitkennzeichen und eine für die normalen Zulassung. Diese eVB ist "kostenlos", weil der Versicherer den Vers.Beginn einfach um 5,Tage vorverlegt und o nur die Kosten der Zulassungsstelle anfallen plus Kennzeichen. Ansonsten können auch vor Ort gegen ca. 100€ bei einem Kennzeichenservice die Kurzzeitkennzeichen gemacht werden, aber - nicht jede Zulassungsstelle nimmt den Antrag von nicht Einheimischen an!

Fazit: Beim eigenen Versicherer Anfragen und Kosten sparen. Vorab klären, ob das Auto TÜV hat und die Zulassungsstelle auch nicht Anwohnern Kurzzeitkennzeichen erstellt.

LG

M

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Eine kostenlose Versicherung gibt es nicht. Wenn Du anschließend keie Versicherung abschließt, wird nach Tagen eines normalen Tarifs abgerechnet. Sonst frag doch einfach bei Deiner Versicherung nach, zu der Du ohnehin gehen willst.

Frag mal bei den Kennzeichendrucker, ob die wohl eine eVB organisieren können.

Aber umsonst ist da nichts zu machen (100 - 200,-), außer Du willst das zu überführende KFZ gleich bei einem Versicherer versichern, dann gilt der Vertrag ab Tag des KZK Zulassung und gleich anschließend Anmeldung auf Deinen Namen.

Meines Wissens verkaufen die örtlichen Schildermacher auch die zugehörigen Versicherungen.

Ist vielleicht nicht die günstigste, aber die einfachste Möglichkeit.

Einfach mal googeln oder telefonieren.

Themenstarteram 2. Oktober 2016 um 21:11

Ich will ja nur schon mal sicherheitshalber eine eVB "in der Tasche" haben, für den Fall, dass ich das Auto kaufe.

Für den Fall, dass ich unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahre (kein Autokauf), möchte ich die eVB einfach ungenutzt "wegschmeißen". Der Versicherer hätte ja dann auch keine Kosten, da ich ja auch keine Unfall bauen kann, da ich das Auto gar nicht habe. Es gibt ja dann gar nichts zu versichern. (Er hat allerhöchstens evtl. Verwaltungsgebühren, die ich natürlich zahlen würde).

Ich würde ja jetzt einen Versicherungsvertrag machen (müssen) für ein Auto was ich überhaupt (noch) nicht besitze.

Und natürlich würde ich gerne die eVB für das KZK auch beim gleichen Versicherer machen wollen, bei dem ich mich später richtig versichere, damit er mir die Kosten für das KZK rückwirkend auf den richtigen Vertrag anrechnet.

Zitat:

@sco0ter schrieb am 2. Oktober 2016 um 22:40:13 Uhr:

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

ich interessiere mich für ein Fahrzeug, welches knapp 2 Autostunden entfernt steht.

Weil es soweit weg steht, würde ich gerne nur einmal dorthin fahren und falls es mir gefällt es sofort mitnehmen (und das alte dort in Zahlung geben).

Laut Händler ginge das, ich müsste mir nur ein Kurzzeitkennzeichen auf dem dortigen Straßenverkehrsamt besorgen und könnte damit das Auto nach Hause überführen. Dafür bräuchte ich u.a. eine eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

Ich habe jetzt einfach mal bei zwei Versicherern geschaut, und dort wäre es immer so, dass man einen Antrag auf Versicherung stellen muss, wo man die Schlüsselnummer des zu versichernden Fahrzeug angeben muss. Ich habe mich zwar noch nie soweit durchgeklickt, aber ich habe gelesen, dass man im Verlauf der Antragstellung auch noch eine zusätzliche eVB für ein Kurzzeitkennzeichen mit anfordern kann.

Eine eVB nur für ein KZK gibt es offenbar nicht, ist anscheinend immer nur in Verbindung mit einem "richtigen" Versicherungsvertrag?

Die Frage ist: Wenn ich so einen Antrag stelle und vom Versicherer eine eVB per Mail zugestellt bekomme, habe ich dann automatisch einen Versicherungsvertrag abgeschlossen?

Was ist, wenn ich das Auto gar nicht nehme, weil mir vor Ort ein Mangel auffällt?

Habe ich dann einen Versicherungsvertrag für ein Auto, was ich gar nicht besitze?

Muss ich für die eVB für das KZK in jedem Fall zahlen, auch wenn ich das Auto nie zulasse, also die eVB gar nicht nutze?

Oder muss man erst zahlen, wenn man sich beim Straßenverkehrsamt ein Kennzeichen besorgt, also das Auto zulässt?

Ich möchte gerne eine eVB für ein KZK für den Fall, dass ich das Auto kaufe. Möchte aber für den Fall, dass ich das Auto nicht kaufe, nichts zahlen. Geht das?

Danke für eure Tips!

Mittlerweile kann die eVB für Kurzzeitkennzeichen nur noch für genau benannte Fzg. mit gültigem TÜV erstellt werden. Um Kosten zu sparen werden die Versicherer immer zwei eVBs erstellen, eine für Kurzzeitkennzeichen und eine für die normalen Zulassung. Diese eVB ist "kostenlos", weil der Versicherer den Vers.Beginn einfach um 5,Tage vorverlegt und o nur die Kosten der Zulassungsstelle anfallen plus Kennzeichen. Ansonsten können auch vor Ort gegen ca. 100€ bei einem Kennzeichenservice die Kurzzeitkennzeichen gemacht werden, aber - nicht jede Zulassungsstelle nimmt den Antrag von nicht Einheimischen an!

Fazit: Beim eigenen Versicherer Anfragen und Kosten sparen. Vorab klären, ob das Auto TÜV hat und die Zulassungsstelle auch nicht Anwohnern Kurzzeitkennzeichen erstellt.

LG

M

Themenstarteram 2. Oktober 2016 um 21:26

Zitat:

@fiat-105-jtd schrieb am 2. Oktober 2016 um 23:21:30 Uhr:

Diese eVB ist "kostenlos", weil der Versicherer den Vers.Beginn einfach um 5,Tage vorverlegt und o nur die Kosten der Zulassungsstelle anfallen plus Kennzeichen.

Ja, das ist mir relativ klar. Aber was ist, wenn es eben gar nicht zum Autokauf kommt? Dann gibt's ja in dem Sinne nichts zu versichern und auch kein Versicherungsbeginn. Dennoch hat man aber zwei eVBs erhalten, die man aber nicht nutzt.

Zitat:

@fiat-105-jtd schrieb am 2. Oktober 2016 um 23:21:30 Uhr:

Fazit: Beim eigenen Versicherer Anfragen und Kosten sparen. Vorab klären, ob das Auto TÜV hat und die Zulassungsstelle auch nicht Anwohnern Kurzzeitkennzeichen erstellt.

Für das Kurzzeitkennzeichen brauche ich ja den Fahrzeugschein soweit ich weiß. Und den bekomme ich erst beim Händler. Also kann ich mir das KZK ja gar nicht im Heimatort schon mal vorab besorgen, sondern erst bei der Zulassungsstelle im Ort des Händlers. Also sollte das ja wohl gehen. Jedenfalls meinte der Händler auch dass das so geht. Wie auch sonst?

Außerdem will ich mir das KZK ja auch erst *nach* Besichtigung des Fahrzeugs besorgen.

Wenn du die eVBNr für das KZK nicht benutzt, kostet es auch nix

Als ADAC Mitglied kannst Du ein Kzk im Jahr kostenfrei nutzen. Auch wenn das Fahrzeug erst später oder gar nicht angemeldet wird. Bei Nichtbenutzung der eVB passiert ja dann nichts.

Die Fahrzeugdaten kann man beim Verkäufer ja erfragen. Auf der Zulassungsstelle reichen bei uns Kopien des Fahrzeugs und Tüv-Berichts . So bist Du in jedem Fall gerüstet.

Hat das Fahrzeug keinen TÜV, kann man mit dem Kzk immer noch zur eigenen Werkstatt ( mit Werkstatt-TÜV ) fahren .

Grüße

Peter

 

 

Zitat:

@sco0ter schrieb am 2. Oktober 2016 um 22:40:13 Uhr:

Laut Händler ginge das, ich müsste mir nur ein Kurzzeitkennzeichen auf dem dortigen Straßenverkehrsamt besorgen und könnte damit das Auto nach Hause überführen. Dafür bräuchte ich u.a. eine eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

Der Händler ist nicht bereit, diesen Service als Dienstleistung selbst anzubieten?

Gibt doch genug Anbieter im Netz?

http://www.direkt-kurzzeitkennzeichen.de/

Für meinen Käufer habe ich seinerzeit ein KzK besorgt für die Überführung.

35 €, 5 Tage gültig. Ging alles übers Internet. (Beinroth.de)

Eben. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum der Händler des TE die ganze Sache auf ebendiesen abwälzt, anstatt hier mal ein Mindestmaß an Service zu bieten.

zumal der Händler sowohl die Fahrzeugdaten als auch die TÜV-Bescheinigung hat. Die braucht man natürlich für die KzK.

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