eVB für Kurzzeitkennzeichen
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich interessiere mich für ein Fahrzeug, welches knapp 2 Autostunden entfernt steht.
Weil es soweit weg steht, würde ich gerne nur einmal dorthin fahren und falls es mir gefällt es sofort mitnehmen (und das alte dort in Zahlung geben).
Laut Händler ginge das, ich müsste mir nur ein Kurzzeitkennzeichen auf dem dortigen Straßenverkehrsamt besorgen und könnte damit das Auto nach Hause überführen. Dafür bräuchte ich u.a. eine eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
Ich habe jetzt einfach mal bei zwei Versicherern geschaut, und dort wäre es immer so, dass man einen Antrag auf Versicherung stellen muss, wo man die Schlüsselnummer des zu versichernden Fahrzeug angeben muss. Ich habe mich zwar noch nie soweit durchgeklickt, aber ich habe gelesen, dass man im Verlauf der Antragstellung auch noch eine zusätzliche eVB für ein Kurzzeitkennzeichen mit anfordern kann.
Eine eVB nur für ein KZK gibt es offenbar nicht, ist anscheinend immer nur in Verbindung mit einem "richtigen" Versicherungsvertrag?
Die Frage ist: Wenn ich so einen Antrag stelle und vom Versicherer eine eVB per Mail zugestellt bekomme, habe ich dann automatisch einen Versicherungsvertrag abgeschlossen?
Was ist, wenn ich das Auto gar nicht nehme, weil mir vor Ort ein Mangel auffällt?
Habe ich dann einen Versicherungsvertrag für ein Auto, was ich gar nicht besitze?
Muss ich für die eVB für das KZK in jedem Fall zahlen, auch wenn ich das Auto nie zulasse, also die eVB gar nicht nutze?
Oder muss man erst zahlen, wenn man sich beim Straßenverkehrsamt ein Kennzeichen besorgt, also das Auto zulässt?
Ich möchte gerne eine eVB für ein KZK für den Fall, dass ich das Auto kaufe. Möchte aber für den Fall, dass ich das Auto nicht kaufe, nichts zahlen. Geht das?
Danke für eure Tips!
Beste Antwort im Thema
Mittlerweile kann die eVB für Kurzzeitkennzeichen nur noch für genau benannte Fzg. mit gültigem TÜV erstellt werden. Um Kosten zu sparen werden die Versicherer immer zwei eVBs erstellen, eine für Kurzzeitkennzeichen und eine für die normalen Zulassung. Diese eVB ist "kostenlos", weil der Versicherer den Vers.Beginn einfach um 5,Tage vorverlegt und o nur die Kosten der Zulassungsstelle anfallen plus Kennzeichen. Ansonsten können auch vor Ort gegen ca. 100€ bei einem Kennzeichenservice die Kurzzeitkennzeichen gemacht werden, aber - nicht jede Zulassungsstelle nimmt den Antrag von nicht Einheimischen an!
Fazit: Beim eigenen Versicherer Anfragen und Kosten sparen. Vorab klären, ob das Auto TÜV hat und die Zulassungsstelle auch nicht Anwohnern Kurzzeitkennzeichen erstellt.
LG
M
46 Antworten
Bei mir war reine Kaskoversicherung, keine Vollkasko. Da muss man eben besonders vorsichtig fahren.
Das Wichtigste zum Kurzzeitkennzeichen auf einen Blick
Nur für Probe- und Überführungsfahrten
Maximal 5 Tage gültig
Ablaufdatum (Tag/Monat/Jahr) rechts auf dem gelben Rand ersichtlich
Beantragung des Kurzzeitkennzeichens nur mit eVB für Kurzzeitkennzeichen möglich
Während der Fahrt besteht nur der Kfz-Haftpflichtschutz
Ausschließlich der Versicherungsnehmer darf das Fahrzeug führen
So ist es.
Eine reine Haftpflichtversicherung.
Eine Versicherung wird Dir keine Kaskozusage geben, wenn Du nicht vorher den Vertrag schließt. Und dazu braucht man nun mal die Schlüsselnummer und Typenangabe.
D.h. wenn ich auf der Überführungsfahrt gegen einen von einer Brücke geworfenen Betonklotz fahre oder gegen ein Wildschwein oder starker Hagel ist und mein Neuwagen dann Schrott ist, bezahlt mir das niemand?
Ruf die Versicherung an und laß dir für die Überführungsfahrt, Kasko bestätigen.
Das kann doch nicht so schwer sein
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Da musst Du Dich an einen Wohltätigkeitsverein wenden!
Sehr merkwürdig: Du willst keinen Cent bezahlen aber den Rundumschutz haben.
Zitat:
@sco0ter schrieb am 4. Oktober 2016 um 17:05:48 Uhr:
D.h. wenn ich auf der Überführungsfahrt gegen einen von einer Brücke geworfenen Betonklotz fahre oder gegen ein Wildschwein oder starker Hagel ist und mein Neuwagen dann Schrott ist, bezahlt mir das niemand?
Wenn Du einen Neuwagen hast, hast Du auch einen andere eVB mit entsprechender Deckungszusage. Als ich meinen Q3 angemeldet habe, hatte ich auch eine Vollkasko-V. mit beantragt und die eVB hatte entsprechende Gültigkeit.
Noch mal kurz:
Auto angucken, ggf. gleich mitnehmen, dann eVB (KKz)nur mit Kaskoschutz (Haftpflicht), für den Rest selbst verantwortlich
wenn Auto nicht gut, dann wieder fahren und eVB vergebens gekauft.
Und weißt was,
ich glaube, das Auto ist schon verkauft 🙂
Zitat:
@UliBN schrieb am 4. Oktober 2016 um 18:12:04 Uhr:
Er will ja nur die Versicherung für ds Kurzzeitkennzeichen haben und eben nicht mehr!
wo steht das?
Zitat:
@sco0ter schrieb am 4. Oktober 2016 um 17:05:48 Uhr:
D.h. wenn ich auf der Überführungsfahrt gegen einen von einer Brücke geworfenen Betonklotz fahre oder gegen ein Wildschwein oder starker Hagel ist und mein Neuwagen dann Schrott ist, bezahlt mir das niemand?
Nö.
Zitat:
@UliBN schrieb am 4. Oktober 2016 um 18:12:04 Uhr:
Er will ja nur die Versicherung für ds Kurzzeitkennzeichen haben und eben nicht mehr!
Dann soll er sie kaufen! Mehr als erklären kann man doch nicht 😮
Wenn ich das Auto kaufe, möchte ich natürlich nicht nur das KZK sondern auch die anschließende "richtige" Versicherung für das normale Kennzeichen (beim gleichen Versicherer wegen der rückwirkenden Anrechnung). Und natürlich will ich für die Versicherung ganz normal zahlen, so ein Quatsch, @UliBN
Sorry, wenn ich dumme Fragen stelle, aber ich habe noch nie ein Auto gekauft und alle die ich frage, haben sich nie selbst um die Zulassung gekümmert, sondern das immer den (meist lokalen) Händler machen lassen. Und mit Autoversicherungen habe ich mich auch noch nie beschäftigt.
Der Dame der Versicherungshotline habe ich eben nur mein Anliegen geschildert (eventueller Fahrzeugkauf, KZK für Überführung + anschließende Versicherung für die richtige Zulassung). Und schwups hat sie mir zwei eVB telefonisch durchgegeben und das wars.
Du sparst so zwar die Kosten der KZK-Versicherung, dafür hast du aber nicht mehr die Wahl, eine günstige Versicherung zu wählen, ausgenommen du hast dich diesbezüglich vorher schlau gemacht.
Heute morgen noch mal bei der Versicherung angerufen. Der Wagen wäre nur haftpflichtversichert gewesen. Die konnten mir das noch ändern, so dass auch eine Kaskoversicherung mit drin ist. Es gab dann neue eVB Nummern.
Gut, dass ich noch mal angerufen habe!
Habe das Auto heute übrigens gekauft und erfolgreich überführt :-)