EURO 5-Norm

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?

http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf

Gruß und Dank
dolfy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank

werderbremengruen

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Hallo,

hab meinen Tiguan mitte Juni umschlüsseln lassen.
Ich hab dann mit VW telefoniert wegen der Gutschrift.
Gestern bekam ich dann den Brief von VW.
"Leider können wir ihnen keine Gutschrift erstellen, da ihr Tiguan vor dem
1.8.2008 zugelassen wurde. Schei..... ich hab mein Tiguan am 06.07.2008
zugelassen. Ich hab aber jetzt noch eine Frage an euch.
Die Umschlüsselung konnte man lt. freundlichem doch schon seid 1.4.09 durch
führen lassen. Aber leider ist VW ja nicht in der Lage seine Kunden anzuschreiben
und sie darauf aufmerksam zumachen. So das mir wenigstens von diesem Zeitpunkt
01.04.09 bis mitte Juni der Differenzbetrag der Steuer zusteht? Oder was meint ihr?
Ich denke es gibt noch ganz viele Tiguaner die nicht in Foren sind die das garnicht wissen
und damit auch brav für 2009 ihre KFZ Steuer bezahlen.

Aber vielleicht lkann mich ja von euch einer aufklären ob mein
Gedankengang richtig oder falsch ist. Denn wenn das so sein sollte werde ich das
mal rechtlich prüfen lassen.

Gruß
canada08

Zitat:

Original geschrieben von canada08


Hallo,

hab meinen Tiguan mitte Juni umschlüsseln lassen.
Ich hab dann mit VW telefoniert wegen der Gutschrift.
Gestern bekam ich dann den Brief von VW.
"Leider können wir ihnen keine Gutschrift erstellen, da ihr Tiguan vor dem
1.8.2008 zugelassen wurde. Schei..... ich hab mein Tiguan am 06.07.2008
zugelassen. Ich hab aber jetzt noch eine Frage an euch.
Die Umschlüsselung konnte man lt. freundlichem doch schon seid 1.4.09 durch
führen lassen. Aber leider ist VW ja nicht in der Lage seine Kunden anzuschreiben
und sie darauf aufmerksam zumachen. So das mir wenigstens von diesem Zeitpunkt
01.04.09 bis mitte Juni der Differenzbetrag der Steuer zusteht? Oder was meint ihr?
Ich denke es gibt noch ganz viele Tiguaner die nicht in Foren sind die das garnicht wissen
und damit auch brav für 2009 ihre KFZ Steuer bezahlen.

Aber vielleicht lkann mich ja von euch einer aufklären ob mein
Gedankengang richtig oder falsch ist. Denn wenn das so sein sollte werde ich das
mal rechtlich prüfen lassen.

Gruß
canada08

Warte mal ab, ob Dein Finanzamt überhaupt etwas zurückbezahlt. Bei mir zicken sie bis jetzt rum. Meiner wurde am 18.06.2008 zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von canada08


Hallo,

hab meinen Tiguan mitte Juni umschlüsseln lassen.
Ich hab dann mit VW telefoniert wegen der Gutschrift.
Gestern bekam ich dann den Brief von VW.
"Leider können wir ihnen keine Gutschrift erstellen, da ihr Tiguan vor dem
1.8.2008 zugelassen wurde. Schei..... ich hab mein Tiguan am 06.07.2008
zugelassen. Ich hab aber jetzt noch eine Frage an euch.
Die Umschlüsselung konnte man lt. freundlichem doch schon seid 1.4.09 durch
führen lassen. Aber leider ist VW ja nicht in der Lage seine Kunden anzuschreiben
und sie darauf aufmerksam zumachen. So das mir wenigstens von diesem Zeitpunkt
01.04.09 bis mitte Juni der Differenzbetrag der Steuer zusteht? Oder was meint ihr?
Ich denke es gibt noch ganz viele Tiguaner die nicht in Foren sind die das garnicht wissen
und damit auch brav für 2009 ihre KFZ Steuer bezahlen.

Aber vielleicht lkann mich ja von euch einer aufklären ob mein
Gedankengang richtig oder falsch ist. Denn wenn das so sein sollte werde ich das
mal rechtlich prüfen lassen.

Gruß
canada08

M.E. sind hier zwei Sachverhalte zu unterscheiden:

1. Kompensationszahlung durch VW
WOB stellt sich auf dem Standpunkt, dass bei Fahrzeugen mit Erstzulassung (EZ) vor 01.08.2008 die Kompensationsregelung nicht greift. Ein Anspruch ließe sich überdies juristisch auch nicht durchsetzen, weil diesbezüglich keinerlei direkte Vertragsbeziehungen mit dem Hersteller bestehen. 

Die einzige Möglichkeit besteht darin, ggf. den 🙂 ob falscher Prospektaussagen (Prospekt vom 14.09.2008: "(...) erfüllt die zukünftige EURO 5-Norm" => gute Aussicht auf Erfolg/ seit Prospekt Oktober 2008: "(...) erfüllt die Grenzwerte der zukünftigen EURO5-Norm" => tendenziell schlechte Karten) hierfür zu prügeln und Schadenersatz einzufordern. Meiner einer gehört bspw. zu ersterem Fall, weshalb ich Schadensersatz mithilfe eines Advokats begehre.

2. Kraftfahrzeugsteuer(-befreiung)
Eine Anteilige Steuerbefreiung jibbet net. Voraussetzung für eine Steuerberfreiung bei EZ vor 05.11.2008 ist gem. § 10a Absatz 3 KraftStG, dass das Fahrzeug ab Zeitpunkt der EZ bereits die Emissionsklasse Euro 5 erfüllt.  In diesem Fall gilt eine (einmalige) Steuerbefreiung für das Kalenderjahr 2009.

Entscheidend ist also, ob die Zulassungsstelle eine Umschlüsslung rückwirkend ab Zeitpunkt der EZ vollzogen hat. Dann klappts auch mit Steinbrück' verlängertem Arm.😁

😉 

Hallo zusammen,

habe gerade mit sämtlichen Ämtern und VW telefoniert. Mein Tiger wurde am 19.6.08 zugelassen
und am 15.4.2009 auf Euro5 umgeschlüsselt.
Das finanzamt schiebt es auf die Zulassungsstelle und die Zulassungsstelle auf VW, auskennen
tut sich keiner. Habe jetzt 2 Vorgangsnummern bei VW, einmal Steuer, einmal Bescheinigung Euro5.
Die Zulassungsstelle sagte mir " Wenn wir vom Hersteller eine Bescheinigung erhalten, daß das Fahrzeug Euro5 am Tag der Erstzulassung bereits erfüllt hat, dann machen Sie die Meldung ans
Finanzamt und die erstatten dann die Steuer.
Manche Ämter konnten nichts dazu sagen, weil kein Plan.
Armes Deutschland und der Kunde hat wieder den Ärger, die Arbeit und den Kohleschwund.

Bei VW sagte man das die Bearbeitung 14 Tage dauert, jetzt bin ich mal gespannt welche Ausrede
von VW kommt.

Ist es richtig das Euro5 im Juni 08 noch gar nicht eintragbar war?

Gruß hlunki

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von hlunki


(...)
Ist es richtig das Euro5 im Juni 08 noch gar nicht eintragbar war?
(...)

Jepp!

😉

Hallo,

jo, dann ist es so das die Herstellerbescheinigung Euro5, gar nix für eine Steuererstattung
bringt.
Find ich klasse, das ich jetzt wieder in die Röhre schauen darf.
Mal sehen was VW in 14 Tagen dazu sagt?!

Grüße bis dahin

hlunki

Zitat:

Original geschrieben von pakistani



Die einzige Möglichkeit besteht darin, ggf. den 🙂 ob falscher Prospektaussagen (Prospekt vom 14.09.2008: "(...) erfüllt die zukünftige EURO 5-Norm" => gute Aussicht auf Erfolg/ seit Prospekt Oktober 2008: "(...) erfüllt die Grenzwerte der zukünftigen EURO5-Norm" => tendenziell schlechte Karten) hierfür zu prügeln und Schadenersatz einzufordern. Meiner einer gehört bspw. zu ersterem Fall, weshalb ich Schadensersatz mithilfe eines Advokats begehre.

Ein Schaden ist doch maximal in Höhe der Umrüstungskosten entstanden, allerdings werden die von VW übernommen. Denn wenn man sich schon auf den Prospekt beruft, dann mit der vollständige Formulierung aus 2007:

Zitat:

Es erfüllt zudem bereits
heute die erst 2009 in Kraft tretende Euro-5-Abgasnorm.

Ich würde nach lesen dieses Satzes im Jahr 2007 nicht erwarten, dass in eben diesem Jahr bereits nach Euro 5 zugelassen wird.

Zitat:

Original geschrieben von hlunki


Hallo,

jo, dann ist es so das die Herstellerbescheinigung Euro5, gar nix für eine Steuererstattung
bringt.
Find ich klasse, das ich jetzt wieder in die Röhre schauen darf.
(...)

Nicht unbedingt.

Die Vertreter der für Verkehrsteuern zuständigen obersten Landesfinanzbehörden haben im Erlasswege beschlossen, dass § 10a Absatz 3 KraftStG rückwirkend auch für Fahrzeuge Anwendung findet, die lediglich in Ermangelung einer Gültigkeit der Emissionsklasse EURO 5 oder 6 zum Zeitpunkt der Erstzulassung eine schlechtere Einstufung erhalten haben.

Wenn WOB dich mithilfe besagter Bescheinigung also in die Lage versetzt, eine Umschlüsselung in diese Emissionsklasse (hier: EURO 5) auf den Zeitpunkt der Erstzulassung via Zulassungsbehörde bewirken zu können, dann jibbet doch eine Steuerbefreiung fürs Kalenderjahr 2009. Und 308,00 Teuros sind bzw. bleiben dein.

😉

Zitat:

Original geschrieben von cpscps


(...)
Denn wenn man sich schon auf den Prospekt beruft, dann mit der vollständige Formulierung aus 2007:

Zitat:

Original geschrieben von cpscps



Zitat:

Es erfüllt zudem bereits
heute die erst 2009 in Kraft tretende Euro-5-Abgasnorm.

(...)

Und wer lesen kann (siehe unter 2.), ist klar im Vorteil.😛

Überdies empfehle ich freundlichst im Hinblick auf den eingetretenen Schaden mal einen Blick hierauf (insbesondere vorletzter Absatz) zu werfen.

😉

Na Ihr macht mir ja Hoffung...
ich habe mir einen Tiger geholt... zu gelassen haben ich am 30.06.2009 und er wurde Euro 4 Eingetragen. Hat Steuerbefreiung bis zum 30.06.2010, nicht wie viele geschrieben hat, zum 31.12.2010...

Umschlüssen muss ich in Berlin machen, Wagen steht aber woanders...

Wie läuft das jetzt ab? Zum :-) und dann macht er die Umschlüssung und die Kosten oder wie?

Meine frage stellt sich jetzt, bin ich dann auch bis zum 31.12.2010 Steuerfrei????

Moin, moin!

To whom it may concern:

"(...) eine Umschlüsselung würde keinen Steuervergünstigung bringen. Bei Autos, die von Euro 4 auf Euro 5 umgeschlüsselt werden, ist entscheidend, welches Datum hierzu in die Fahrzeugpapieren eingetragen ist. War eine technische Modifikationen zur Erfüllung der Euro-5-Abgasnorm erforderlich (z.B. Änderung der Motorsoftware), wird die Änderung von Euro 4 auf Euro 5 erst ab dem Tag der Umschlüsselung (und somit erst nach Ausführung der Modifikation) anerkannt. Nur Fahrzeuge, die bereits vor dem 5. November 2008 mit Euro-5-Pkw-Norm zugelassen wurden, sind seit 1. Januar 2009 für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Dies trifft im Falle Ihres VW Tiguan jedoch leider nicht zu."

(Quelle: GF 07/2009, Seite 59, Anm.: Betreffend VW Tiguan TDI S&S und EZ im Juli 2008)

😉

Können Scheine lügen ?

hallo
Eigentlich hatte ich bezüglich Umschlüßelung nichts zu meckern. VW und FA haben sich als kulant erwiesen. Heute habe ich den Tig neue Räder ( Autec Ethos ) gegönnt und somit mal Brief und Schein nebeneinander gelegt. Und siehe da:
Laut VW Prospekt, Konfigurator und EWG Bescheinigung hat mein Tig kombiniert 167g CO / km.
Im Schein steht bei mir unter Punkt V.7 : 186.
Das ist zwar die Endgeschwindigkeit, aber bei V.7 sollte doch der CO Wert stehen, oder ?
Wer fährt sonst noch mit 186g / km ?

hallo

es ist so still... ungläubiges Schweigen ?

also nochmals die Frage:
Wer hat ( oder warum hab nur ich ) beim Ausstellen des neuen Scheins 186g CO eingetragen bekommen ?
Der 103 kW TDI 4Motion Schalter läuft doch unter 167g.

Anbei die betreffende Seite des amtlichen Papiers.

Zitat:

Original geschrieben von RedTigDriver


hallo

es ist so still... ungläubiges Schweigen ?

also nochmals die Frage:
Wer hat ( oder warum hab nur ich ) beim Ausstellen des neuen Scheins 186g CO eingetragen bekommen ?
Der 103 kW TDI 4Motion Schalter läuft doch unter 167g.

Anbei die betreffende Seite des amtlichen Papiers.

Tja,

diese Frage wird Dir hier keiner mit Sicherheit beantworten können,

deshalb wohl auch das Schweigen.

Solltest dich dann an deine Zulassungsstelle wenden.

Alf

Bei mir steht unter V.7 sogar eine 191 !

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