- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Tiguan
- Tiguan 1
- EURO 5-Norm
EURO 5-Norm
Hallo,
bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?
http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf
Gruß und Dank
dolfy
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank
werderbremengruen
Ähnliche Themen
1070 Antworten
Hallo Pe Schotte,
ich denke, dass dieses auch unterschiedlich bei den Straßenverkehrsämtern gehandhabt wird. Ich benötigte auch Teil 2
Goetz
Hallo Zusammen,
habe heute Brief und Fahrzeugschein "neu" zurück erhalten.
Also wurde beides geändert bzw. erneuert.
Allerdings ist der Abgaswert 199mg geblieben.
Schade, weil ich es hier im Forum auch anders
gelesen hatte.
Kann es sein, dass es innerhalb der Bundesländer
unterschiedlich gehandhabt wird?
Ich kann's kaum glauben.
Schöne Grüße aus
Düsseldorf
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Herbert T
Hallo Zusammen,
habe heute Brief und Fahrzeugschein "neu" zurück erhalten.
Also wurde beides geändert bzw. erneuert.
Allerdings ist der Abgaswert 199mg geblieben.
Schade, weil ich es hier im Forum auch anders
gelesen hatte.
Kann es sein, dass es innerhalb der Bundesländer
unterschiedlich gehandhabt wird?
Ich kann's kaum glauben.
Schöne Grüße aus
Düsseldorf
Herbert
Hallo Herbert,
ich glaube nicht, dass es hier unterschiedliche Gesetze gibt.
Welches FZ hast Du ?
Bei mir hat sich der Abgaswert von 199 auf 186 reduziert. (Diesel Automat)
Habe neue Brief und Fahrzeugschein bekommen.
Alf
Hallo Alf,
hast du denn bei deinem Wagen nach dem Software-Update für die Euro-5 ähnliches an deinem Wagen festgestellt wie es der User @TiguanTDI hier im Thread geschrieben hat. Diese Frage stelle ich natürlich auch allen anderen..
Zitat:
Negativ:
- Verbrauch ist lt. MfA merklich gestiegen
- Motor wirkt bei hohem Tempo / hohen Drehzahlen zugeschnürter
- Endgeschwindigkeit m. E. nicht mehr ganz so hoch wie zuvor
Positiv:
- Motor läuft deutlich weicher und ruhiger
Gruß FerdiR
Zitat:
Original geschrieben von Quasist
Zitat:
Original geschrieben von PDIFred
Hallo Tigerbändiger!
Ich vermute bei mir hat sich das Finanzamt vertan.
EZ des Tigers war am 18.11.08, dann als Vorführer von mir gekauft und am 13.02.09 auf mich zugelassen.
Umschlüsselung auf Euro-5 am 08.04.09.
Gestern kam dann der Bescheid vom Finazamt, daß das Fahrzeug bis 17.11.2009 steuerbefreit ist.
Meiner Ansicht nach müsste die Befreiung doch bis zum 17.11.2010 dauern?
www.bundesregierung.de/.../...junkturpaket-neuregelung-kfz-steuer.html
Oder hat sich da bei mir ein Denkfehler eingeschlichen???
Gruß PDIFred
Sei gegrüßt PDIFred,
nach meinem Wissensstand hat sich das Finazamt leider nicht geirrt:
Nur wenn das Fahrzeug bei ERSTZULASSUNG bereits EURO 5 hat, wird die
volle Steuerbefreiung bis Ende 2010 gewährt. Da bei EZ aber Euro 4 vorlag und erst später im Jahr 2009 auf Euro 5 umgeschlüsselt wurde, fällt die Befreiung bis 2010 flach. In diesem Fall mußt Du Ansprüche direkt bei VW
geltend machen. Weiß aber nicht, ob das bei Kauf 2.Hand überhaupt Sinn macht, da Du Dich schlecht auf alte Werbe-/Prospektunterlagen berufen kannst bzw. zu deinem Kauf-Zeitpunkt schon Steuerschlüssel Euro 4 bekannt war.
Gruß Quasist
Hallo Quasist,
danke für den Hinweis, ich habe mir die Passagen gestern nochmals durchgelesen, und hab´s dann doch auch "begriffen"!
Warum sollte ich mich nicht auf Werbung und Prospekte berufen können?
Mir war tatsächlich nicht bekannt, daß der Tiger nicht als Euro-5 Auto zugelassen wird, ich habe das erst aus dem Forum hier erfahren! Ich war immer der Meinung, daß es sich um ein solches handele, und habe auch den nicht explicit danach gefragt, und habe auch (schäm) nicht mal den KFz-Schein richtig angeschaut!
Ich habe gestern mit der VW-Hotline Kontakt aufgenommen, eine freundliche Dame hat mir eine Vorgangsnummer genannt, die Prüfung auf Kompensation könne aber locker 2-3 Wochen in Anspruch nehmen, ich bekäme aber auf jeden Fall eine Nachricht. Mal sehen was geht.
Es tut ja eigentlich in meinem Fall nichts zur Sache ob es da eine Kompensation gibt oder nicht, aber ich bin einfach der Meinung, falls es etwas gibt, sollte jeder der darauf Anspruch erheben kann, dies auch tun!
Gruß PDIFred
Guten morgen zusammen,
ich bin gerade dabei die Email an VW zu verfassen und tue mich noch ein bisschen schwer! Möchte die kulante Kompensation beantragen.
Ab wann genau hat den VW Werbung für die EURO 5 gemacht?
Habt ihr noch ein paar Tipps was aufjedenfall mit in die Email sollte?
Meiner ist EZ: 09/2008
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Zitat:
Original geschrieben von Herbert T
Allerdings ist der Abgaswert 199mg geblieben.
Bei mir hat sich der Abgaswert von 199 auf 186 reduziert. (Diesel Automat)
Hallo,
bei mir sind es 199 geblieben (Diesel/Automat).
Ansonsten kann ich keine Veränderung feststellen.
Goetz
To whom it may concern:
Normgeber: Niedersächsisches
' Finanzministerium
Aktenzeichen: S 6130-35-35 2
Fassung vom: 23.04.2009
Gültig ab: 23.04.2009
Kraftfahrzeugsteuer;
Nichterhebung der Steuer nach § 10a KraftStG für vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Personenkraftwagen bei Umschlüsselung der Emissionsklasse
Die Steuervergünstigung nach § 10a KraftStG für Personenkraftwagen, die nach den Feststellungen der Zulassungsbehörde in die Emissionsklasse Euro 5 und Euro 6 eingestuft sind, kann nach Absatz 3 dieser Vorschrift in modifizierter Form auch für vor dem 05.11.2008 erst,als zugelassene Fahrzeuge gewährt werden. Voraussetzung ist gemäß § 10a Absatz 3 Satz 3 KraftStG, dass im Fahrzeugschein am Tag der erstmaligen Zulassung eine Schlüsselnummer ausgewiesen ist, die das Erfüllen der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung bestätigt.
Nach Auffassung der für Verkehrssteuern zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder ist die letztgenannte Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn im Fahrzeugschein am Tage der erstmaligen Zulassung keine ausreichende Einstufung ausgewiesen war, die Zulassungsbehörde jedoch nachträglich die Einhaltung der für die Steuervergünstigung erforderliche Emissionsklasse mit Wirkung ab dem Tag erstmaligen Zulassung bestätigt. Die Bindungswirkung der Feststellungen der zulassungsbehörde nach § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG erstreckt sich auch auf die Frage des Wirkungszeitpunkts.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.
(Quelle: juris Fachportal Steuerrecht, Stollfuß Verlag)
"Und was will der Verfasser uns damit sagen?", mag der der eine oder andere Interessierte an dieser Stelle fragend anmerken wollen.
Nichts leichter als das: Die Formulierungshilfe zur Abwehr von Ansprüchen all derer, dessen Tiger vor dem 01.08.2008 zugelassen worden ist, wonach eine Steuerbereiung nach geltender Rechtslage vor diesem Zeitpunkt überhaupt gar nicht möglich sei, entbehrt nach dieser Beschlusslage aller obersten Finanzbehörden der Länder jeder Grundlage.
In diesem Erlass ist zwar explizit nicht vom 01.08.2008 die Rede, in der schleswig-holsteinischen Fassung dieser bundeseinheitlichen Beschlusslage soll nach Auskunft wohl informierter Kreise in diesem Zusammenhang indes von "vor dem 31.07.2008" die Rede sein. Leider steht mir dieser diesbezügliche Ländererlass aktuell nicht zur Verfügung und mein Informant sieht sich ob des Vermerkes "nur für den Dienstgebrauch" außerstande, mir diesen zur Verfügung zu stellen. Ist aber auch in Gänze irrelevant, weil diese Beschlusslage eine generelle Rückwirkungkraft auf jegliche Zeitpunkte vor dem Regierungsbeschluss vom 05.11.2008 entfaltet und es auf dieses Datum mithin gar nicht (mehr) ankommt.
Fakt ist, dass eine Steuerbefreiung bei Erfüllung von Euro 5 ab Zeitpunkt der Erstzulassung sehrwohl möglich wäre bzw. die Finanzämter zu dieser Handhabe fortan angewiesen worden sind.
Mit anderen Worten: Würden die betroffenen Tiger die Euro 5 von Anfang erfüllt haben, wären diese im Kalenderjahr 2009 steuerbefreit. Und genau hierin liegt der eingetretene und kompensationspflichtige (Steuer-)Schaden.
Sorry WOB, aber so funzt das net.
Basta!
Zitat:
Original geschrieben von FerdiR
Hallo Alf,
hast du denn bei deinem Wagen nach dem Software-Update für die Euro-5 ähnliches an deinem Wagen festgestellt wie es der User @TiguanTDI hier im Thread geschrieben hat. Diese Frage stelle ich natürlich auch allen anderen..
Zitat:
Original geschrieben von FerdiR
Zitat:
Negativ:
- Verbrauch ist lt. MfA merklich gestiegen
- Motor wirkt bei hohem Tempo / hohen Drehzahlen zugeschnürter
- Endgeschwindigkeit m. E. nicht mehr ganz so hoch wie zuvor
Positiv:
- Motor läuft deutlich weicher und ruhiger
Gruß FerdiR
Hmm.
schwer zu sagen.
Der Verbrauch ging um ca. 02-03 L zurück.
Dies kann aber auch (wie schon andererseits bemerkt) an dem wärmeren Temperaturen liegen.
jedoch habe ich jetzt öfters die Klimaanlage zugeschaltet, da dürfte sich das wieder (fast) ausgleichen.
Einbildung von mir ist..
er läuft etwas ruhiger
Endgeschwindigkeit keine Veränderung.
Alf
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf [/i
Hmm.
schwer zu sagen.
Der Verbrauch ging um ca. 02-03 L zurück.
Dies kann aber auch (wie schon andererseits bemerkt) an dem wärmeren Temperaturen liegen.
jedoch habe ich jetzt öfters die Klimaanlage zugeschaltet, da dürfte sich das wieder (fast) ausgleichen.
Einbildung von mir ist.. er läuft etwas ruhiger
Endgeschwindigkeit keine Veränderung.
Alf
Hallo Alf,
das hört sich ja gut an, da ja auch ich den 2.0 TDi mit Automatik fahre. Denn.. nur um die Euro-5 Änderungen mit Umschlüsselung zu bekommen im Hinblick das man dann irgend welche Nachteile in Kauf nimmt, hätte ich nicht eingesehen. Wenn dem aber nicht so ist, dann könnte ich es ja dem nächst auch mal in Angriff nehmen.
Gruß FerdiR
Hallo Umschlüssler,
ich habe meinen Termin beim Händler an der Annahme abgesagt. Der Meister, der angeblich alle Tiger umschlüsselt war nämlich nicht in der Lage mir meine, relativ einfachen, Fragen zu beantworten. Die da waren.
Frage 1. Wie wird denn der Verbrauch aus der Erfahrung heraus
Antwort zu 1: Keine Ahnung, weiss ich nicht.
Frage 2. Wird denn der CO2 - Ausstoß laut Papieren mehr oder weniger.
Antwort zu 2: Ja, das kann ich Ihnen nicht sagen, da schau ich mal ins 2010er Prospekt, was da steht.
Frage 3. Was wird denn noch mit dem Software - Update geändert.
Antwort zu 3: Sie stellen vielleicht Fragen, woher soll ich das denn wissen.
Frage 4: Hat denn von den anderen Tiguanfahrer/innen bis jetzt keine/r solche Fragen gestellt.
Antwort zu 4: Bis jetzt noch Keine/r. Und ich habe bis jetzt alle Tiguane umgeschlüsselt.
Nach der vierten Frage habe ich mich dazu entschlossen, frei nach dem Motto, never Change a running Tiguan, null komma nix ändern zu lassen.
Und wie gesagt, das war kein Azubi, dem ich diese Fragen gestellt habe, sondern ein Werkstattmeister.
Auch hier bewarheitet sich meine Aussage mal wieder. Diese Werkstatt hat sehr gute, entgegenkommende und kulante Verkäufer. Aber die Werkstatt ist ein Graus. Also besser ich fahre mit Euro 4 weiter Tiguan, als mit Euro 5 ständig Bus fahren zu müssen weil der Tiguan spinnt.
Liebe Grüße an alle Tiguanfahrer
19ZollBlackTig
Hi 19ZollBlackTig,
was war denn das für ein Typ...??? Da fällt einem ja Wohl nichts mehr zu ein. Ich schätze mal das der gerade eine Umschulung bei VW macht und vorher in Schottland Dudelsäcke repariert hat. Da fehlen mir die Worte. Eigentlich sollte man das mal nach Wolfsburg melden.
Gruß FerdiR
Zitat:
Original geschrieben von FerdiR
Hi 19ZollBlackTig,
was war denn das für ein Typ...??? Da fällt einem ja Wohl nichts mehr zu ein. Ich schätze mal das der gerade eine Umschulung bei VW macht und vorher in Schottland Dudelsäcke repariert hat. Da fehlen mir die Worte. Eigentlich sollte man das mal nach Wolfsburg melden.
Gruß FerdiR
Hi FerdiR,
ich könnte es nicht besser beschreiben. Aber wie schon geschrieben. WERKSTATTMEISTER . Denke mal drüber nach ob ich was nach Wolfsburg melde. Aber was solls. Habe ja ein Jahr Steuerbefreiung. Und so lang der Tiger läuft, lasse ich es mal dabei. Und das mit den Dudelsäcken frage ich dann mal beim nächsten Besuch.
Gruß 19ZollBlackTig
Hallo zusammen, ich verweise noch einmal auf meinen Beitrag von mitte April. Da steht alles drin, wie welche Typen genau umzuschlüsseln sind. Bei einigen Bauzeiträumen ändert sich der CO2-Ausstoß, bei anderen nicht. Wenn man da in der Zulassungsstelle in die falsche Zeile rutscht, passieren da schnell Fehler.
Mit dem KBA-Auszug kann man aber genau sehen, wie welches (das eigene) Fahrzeug umzuschlüsseln ist.
Zitat:
Original geschrieben von aceins05
Hallo, bin zurück vom Update mit neuen Papieren und einem Schreiben vom KBA, welches ich in Auszügen mal anhänge...
In dem Papier kann man für jeden Motorkennbuchstaben die Änderungen sehen, die es hinterher in den Papieren gibt. Das dürfte wohl für jeden verständlich sein...
Zitat:
Original geschrieben von Michi6N
Guten morgen zusammen,
ich bin gerade dabei die Email an VW zu verfassen und tue mich noch ein bisschen schwer! Möchte die kulante Kompensation beantragen.
Ab wann genau hat den VW Werbung für die EURO 5 gemacht?
Habt ihr noch ein paar Tipps was aufjedenfall mit in die Email sollte?
Meiner ist EZ: 09/2008
Habe heute die Umschlüsselung vornehmen lassen und möchte mich dem anschließen und erfahren wie und wo ich mich nun an WOB melden kann. Auch EZ 09/2008
Gruss Matthias