EURO 5-Norm
Hallo,
bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?
http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf
Gruß und Dank
dolfy
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank
werderbremengruen
1070 Antworten
Hallo,
mein Tiguan ist EZ 03/2008 - also (k)ein Kulanzfall für VW -. Ich hatte am 19.05.09 einen Bescheid des Finanzamtes erhalten und mich über eine anteilige Erstattung von EUR 285,00 gefreut. rd. 14 Tage später war noch kein Geld eingegangen. Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort "dass ein neuer Bescheid ergeht". 2 Tage später kam der geänderte Bescheid und die Erstattung hatte sich wieder erledigt. Auf Nachfrage teilte man mir mit, "dass der Zentralrechner" diverse Probleme bereitet hatte und eine Steuererstattung nicht rechtens sei. Ich habe daraufhin Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und meinen Einspruch auf folgenden Artikel gestützt:
Das Kfz-Steuer-Änderungsgesetz kennt diese Abgrenzung zum 1. August 2008 nicht. Dieses sieht durch eine Sonderregelung vom 12.11.2008 vor, dass es für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro-5-Norm erworben haben, als Vertrauensschutz eine Steuerbefreiung im Jahr 2009 geben wird. Die Kfz-Ämter in Deutschland genehmigen diese neue Euro-5-Abgasstufe seit dem Sommer 2008, und diejenigen, die sich im Vorgriff auf entsprechende Entscheidungen für diese abgasarmen, immissionsärmeren Fahrzeuge entschieden haben, sollen in den Genuss dieser besonderen Regelung kommen.
Vielen Dank an dieser Stelle für die Info an PE-S
Bleibt abzuwarten, wie das Finanzamt reagiert...
Gruß
Tiger 73
Hallo,
habe heute von meinem Finanzamt eine Gutschrift über 131.- Euro erhalten.
dazu noch den Gutschein von VW über 308.- Euro, kann nicht Klagen.
Alf
Herzlichen Glückwunsch zum "doppelten Erfolg". Hoffentlich hatte der Zentralrechner des Finanzamtes -wie in meinem Falle- nicht auch einen kurzfristigen Ausfall🙂😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Tiger73
Hallo,mein Tiguan ist EZ 03/2008 - also (k)ein Kulanzfall für VW -. Ich hatte am 19.05.09 einen Bescheid des Finanzamtes erhalten und mich über eine anteilige Erstattung von EUR 285,00 gefreut. rd. 14 Tage später war noch kein Geld eingegangen. Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort "dass ein neuer Bescheid ergeht". 2 Tage später kam der geänderte Bescheid und die Erstattung hatte sich wieder erledigt. Auf Nachfrage teilte man mir mit, "dass der Zentralrechner" diverse Probleme bereitet hatte und eine Steuererstattung nicht rechtens sei. Ich habe daraufhin Einspruch gegen den Bescheid eingelegt
(...)
Dieser formal zulässige Einspruch ist - mit Verlaub - als unbegründet zurückzuweisen. Wieso?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert (bisweilen) die Rechstfindung. Einschlägig ist § 10a Absatz 3 KraftStG. Hier heisst es u.a.:
(...)
Voraussetzung ist, dass im Fahrzeugschein am Tag der erstmaligen Zulassung eine emissionsbezogene Schlüsselnummer ausgewiesen ist, die das Erfüllen der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung bestätigt.
(...)
Hierzu führen die für Verkehrsteuern zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder im Erlasswege aus, dass diese Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn im Fahrzeugschein am Tage der erstmaligen Zulassung keine ausreichende Einstufung ausgewiesen war, die Zulassungsbehörde jedoch nachträglich die Einhaltung der für die Steuervergünstigung erforderliche Emissionsklasse mit Wirkung ab dem Tag der erstmaligen Zulassung bestätigt.
Wie ich bereits in einem vorherigen Posting ausgeführt habe, führt das SW-Update (rechtlich) nicht dazu, dass die damit einhergehende Änderung der Emissionsklasse auf Euro 5 eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Erstzulassung entfaltet.
Gleichwohl ist ein derartiger Verwaltungsakt in der Welt und qua Erlass zunächst grundsätzlich gültig. Die Verwaltung wird sich indes darauf berufen, dass es hier an einem echten Bekanntgabewillen mangelt und der Bescheid deshalb keine Rechtskraft entfaltet.
Inwieweit die Aufgabe des Bekanntgabewillens allerdings zwei Wochen später noch zulässig ist, bleibt die entscheidende Frage in deinem Fall. Ich würde an deiner Stelle mein Augenmerk hierauf richten.
Advokat bitte übernehmen Sie!😁
😉
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Zitat:
Original geschrieben von Gio 5500
Hallo,
die Umschlüsselung auf Euro 5 hat sich ja gleich zweimal gelohnt.
Die kulante Kompensation in Form eines Gutschein in höhe von 308 €
für die erste Inspektion habe ich schon von VW bekommen. Und heute
kam der neue Steuerbescheid vom Finanzamt.Vom10.10.08 bis 31.12.08
mußte ich 70 € zahlen,im Jahr 2009 bin ich steuerbefreit und ab 2010 werden
dann wieder 308 € fällig.Ich denke damit kann mehr als zufrieden seien.MfG
Dirk
Hab meinen auch umschlüsseln lassen vor letzte woche .
Die Papiere hab ich vor einpaar tagen bekommen mit der eintragung.
Und wie sieht das mit der Kompensation aus?? Muss ich da jetzt anrufen in WOB oder geschieht das Automatisch??
Hallo Murat,
ich habe es schriftlich gemacht und die Kopie des neuen Scheines dazugelgt.
Kam nach ca. 2 Wochen die Kompensation.
Goetz
Hi,habe mir im Dez.2008 einen Tiguan Jahreswagen (Erstzul.07.01.2008) gekauft.Bei mir steht auch Euro 4 in der Zul. und in den Zusätzen PM 5.Heute habe ich meinen Tig. in die VW Werkstadt zum Umschlüsseln auf Euro 5 gebracht.Der Kundendienst Berater sagte mir,dass ich mich um nichts mehr kümmern müße,alles wird von ihnen erledigt (einschl.Zulassungsstelle) obwohl ich den Tig nicht in Ihrem Hause gekauft habe.Das nennt man Dienst am Kunden.
Gruß silberleonardo125
Zitat:
Original geschrieben von marky55_25
Bei mir steht eindeutig Euro 4, aber in den Zusätzen unten steht dann mal was von PM5.
Zitat:
Original geschrieben von Silberleonardo125
.Der Kundendienst Berater sagte mir,dass ich mich um nichts mehr kümmern müße,alles wird von ihnen erledigt (einschl.Zulassungsstelle) obwohl ich den Tig nicht in Ihrem Hause gekauft habe.Das nennt man Dienst am Kunden.
Das sollte man doch etwas realistisch sehen. Die Werkstatt stellt alles (auch den Gang zur Zulassungstelle) Volkswagen in Rechnung, schliesslich haben die den "Mist" verzapft.
Angesichts des massiven Auftrags- und Umsatzeinbruchs der Werkstätten also ein sehr lukrativer Umsatz ohne grossen Aufwand, und alles andere als kulant oder besonders kundenfreundlich. Immerhin muss man als Kunde auf sein Fahrzeug für eine gewisse Zeit verzichten, ohne auch nur ansatzweise dafür schuld zu sein.
Dass man einen neuen Fahrzeugschein bekommt, der nun nicht mehr mit dem Datum der EZ übereinstimmt und somit beim Fahrzeugverkauf wieder Diskussionen bzgl. Anzahl der Vorbesitzer anstehen - also ich bin alles andere als begeistert.
Zitat:
Original geschrieben von VWx
Das sollte man doch etwas realistisch sehen. Die Werkstatt stellt alles (auch den Gang zur Zulassungstelle) Volkswagen in Rechnung, schliesslich haben die den "Mist" verzapft.Zitat:
Original geschrieben von Silberleonardo125
.Der Kundendienst Berater sagte mir,dass ich mich um nichts mehr kümmern müße,alles wird von ihnen erledigt (einschl.Zulassungsstelle) obwohl ich den Tig nicht in Ihrem Hause gekauft habe.Das nennt man Dienst am Kunden.
Angesichts des massiven Auftrags- und Umsatzeinbruchs der Werkstätten also ein sehr lukrativer Umsatz ohne grossen Aufwand, und alles andere als kulant oder besonders kundenfreundlich. Immerhin muss man als Kunde auf sein Fahrzeug für eine gewisse Zeit verzichten, ohne auch nur ansatzweise dafür schuld zu sein.Dass man einen neuen Fahrzeugschein bekommt, der nun nicht mehr mit dem Datum der EZ übereinstimmt und somit beim Fahrzeugverkauf wieder Diskussionen bzgl. Anzahl der Vorbesitzer anstehen - also ich bin alles andere als begeistert.
Habe auch meinen 300€ Inspektionsgutschein bekommen.
Umgeschlüsselt habe ich den Tiger allerdings noch nicht.
Werde es auch erstmal nicht machen, wegen dem Chiptuning.
Zitat:
Original geschrieben von VWx
(...) und alles andere als kulant oder besonders kundenfreundlich. Immerhin muss man als Kunde auf sein Fahrzeug für eine gewisse Zeit verzichten, ohne auch nur ansatzweise dafür schuld zu sein.
Wobei die vereinbarte Beschaffenheit doch auch so ausgeliefert wurde.
Hallo, ich habe morgen die Umschlüsslung auf Euro5 bei meinem Händler.
Hab jetzt leider ganz vergessen zu fragen was ich alles mitbringen soll.
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief.....was fehlt noch, oder wars das?
Was ist mit den EWG Zettel?
Danke im vorraus für die Antworten.
Gruß Marco
stone1979
Hallo Marco, musst garnichts mitbringen. Du bekommst mehrere Blätter und musst dann damit
zur Zulassungsstelle, dort wird noch zusätzlich die Zulassung benötigt.
Gruß
suedwest
Wenn der Händler die Umschlüsselung erledigt, dann brauchst Du Perso, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
War gestern bei Umschlüsslung. Händler brauchte nur Fahrzeugschein und Brief, mehr nicht :-).
Von der leistung her hab ich nichts bemerkt, alles beim alten. Finde sogar der Tiguan verhält sich etwas ruhiger, ist bestimmt nur Einbildung.
Was mir aber sofort aufgefallen ist wenn man keinen gang drinnen hat und drückte vor der umschlüsslung auf das gas, regelte der motor bei 3000 umdrehungen ab, jetzt nach umschlüsslung auf euro5 ist das bei 2500 umdrehungen der fall!
GRUß
Marco