EURO 5-Norm
Hallo,
bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?
http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf
Gruß und Dank
dolfy
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank
werderbremengruen
1070 Antworten
Ja! Genau das frage ich mich auch...wo hat VW dieses Datum her.
Ich meine ich finde es gut, meiner ist im September zugelassen :-)
vielleicht meinen sie ja das hier :
Zitat:
Euro-5-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 erhalten ab dem 1. Januar 2009 ebenfalls eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein.
quelle :
informationen zur co2-steueraber auch dann wäre das datum falsch.
es scheint wohl auch ein standard-text zu sein. ich glaube, dass ich den hier im forum schon mal gelesen habe.
man sollte da mal bei vw nachfragen, was sie genau meinen.
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
das ist schon richtig. die bescheinigung teil 2 umfasst viel weniger informationen wie der alte fahrzeugbrief.Zitat:
Original geschrieben von Klasch01
Hallo Dolfy
hast Du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil II eine Änderung stehen, ich habe in meiner keine, nur in Teil I steht Euro 5.
die abgasnorm steht im teil 2 nie drin.zudem ist es so, dass alles, was zusätzlich eingetragen wird, nur nur in den teil 1 eingetragen wird.
Hallo,
die Zulassungsbescheinigung ist bis auf den Wegfall der internen Vermerke unverändert - allerdings wurde die alte als ungültig gestempelt und eine neue ausgestellt (siehe Anhang)
Gruß
Dolfy
P.S.: @TiguanTDI: Fürther haben es wirklich besser - insbesondere wenn man geborener Nürnberger und Clubfan ist ...
... und ich habe natürlich auch bei VW eine Kompensation der entgangenen Steuerbefreiung beantragt 😁. Habe aber bisher sowohl von VW - noch - nichts gehört also auch - noch - keinen neuen Steuerbescheid erhalten.
Hallo Zusammen,
mein Tiger ist jetzt auch auf Euro5 umgeschlüsselt.
Ich musste zu der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein) zusätzlich den Fahrzeugbrief nachreichen.
Warte jetzt darauf, dass ich die Papiere wieder bekomme.
Die Vorgehensweise der Zulassungsstellen scheint bundesweit
unterschiedlich zu sein.
Übrigens: Erstzulassung 01.12.08
Der Verbrauch ist, so weit ich das bis jetzt beurteilen kann, gleich geblieben. Allerdings ist der Tiger einen Ticken schneller geworden.
(Höchstgeschwindigkeit)
Werde weiter berichten.
Schöne Grüße aus Düsseldorf
Herbert
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Zitat:
Original geschrieben von kaemmj
Hier habe ich die Regierungserklärung vom 12.11.2008 mit der Sonderregelung gefunden, von der schon Peter (pe-S ?) geschrieben hat. Ich hoffe, es ist lesbar.
Hallo kaemmj,
gut dass Du uns auf das Schriftstück aufmerksam gemacht hast.
Das bedeutet, die Tiguane die von VW nicht mit Euro 5 ausgeliefert wurden müssen die Kompensation bekommen!
Nicht wie in meinem Schreiben von VW, mein Tiguan sei vor dem 01.08.2008 erstmals zugelassen worden und damit habe ich keinen Anspruch auf eine Kompensation.
Oder?
Akkumo
Zitat:
Original geschrieben von dolfy
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von 206driver
das ist schon richtig. die bescheinigung teil 2 umfasst viel weniger informationen wie der alte fahrzeugbrief.
die abgasnorm steht im teil 2 nie drin.zudem ist es so, dass alles, was zusätzlich eingetragen wird, nur nur in den teil 1 eingetragen wird.
die Zulassungsbescheinigung ist bis auf den Wegfall der internen Vermerke unverändert - allerdings wurde die alte als ungültig gestempelt und eine neue ausgestellt (siehe Anhang)
Gruß
DolfyP.S.: @TiguanTDI: Fürther haben es wirklich besser - insbesondere wenn man geborener Nürnberger und Clubfan ist ...
... und ich habe natürlich auch bei VW eine Kompensation der entgangenen Steuerbefreiung beantragt 😁. Habe aber bisher sowohl von VW - noch - nichts gehört also auch - noch - keinen neuen Steuerbescheid erhalten.
Hallo Dolfy,
bei mir wurde der erste Schein nicht für ungültig gestempelt, ich weiß auch nicht warum. Der Händler hat mir alles zugeschickt.
Um die Kompensation muss ich mich noch kümmern, es kann auch sein, dass von der Steuerstelle ein neuer Bescheid kommt.
Gruss
Klaus
Hallo Tigerbändiger!Zitat:
Original geschrieben von Pe_S
Hallo br403,Zitat:
Original geschrieben von br403
Kann hier auch was berichten vom Tiguan meines Vaters: EZ 5.01.09 mit EU4, Steuerbefreiung bis 31.12.09. Softwareupdate und Umschlüsselung vor zwei Wochen. Nun hat er ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass nachträglich die Steuerbefreiung bis 31.12.2010 verlängert wurde.Jetzt verstehen wir gar nichts mehr...😕
ist doch ganz einfach:
- EZ ab 01.07.2009:
CO-2 orientierte Kfz-Steuer für Neuzulassungen- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-4):
Steuerbefreiung für 1 Jahr- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 2 Jahre, max. bis 31.12.2010- EZ ab 01.08.2008 und vor 05.11.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil aus- EZ vor 01.08.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil "derzeit nicht" ausDas Kfz-Steuer-Änderungsgesetz kennt diese Abgrenzung zum 1. August 2008 nicht. Dieses sieht durch eine Sonderregelung vom 12.11.2008 vor, dass es für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro-5-Norm erworben haben, als Vertrauensschutz eine Steuerbefreiung im Jahr 2009 geben wird. Die Kfz-Ämter in Deutschland genehmigen diese neue Euro-5-Abgasstufe seit dem Sommer 2008, und diejenigen, die sich im Vorgriff auf entsprechende Entscheidungen für diese abgasarmen, immissionsärmeren Fahrzeuge entschieden haben, sollen in den Genuss dieser besonderen Regelung kommen.
Die VAG argumentiert, dass die Euro-5 Norm erst zum 1.8.2008 wirksam wurde und somit davor theoretisch gar keine Euro-5 Neuzulassung möglich gewesen wäre.
Gruß Peter
Ich vermute bei mir hat sich das Finanzamt vertan.
EZ des Tigers war am 18.11.08, dann als Vorführer von mir gekauft und am 13.02.09 auf mich zugelassen.
Umschlüsselung auf Euro-5 am 08.04.09.
Gestern kam dann der Bescheid vom Finazamt, daß das Fahrzeug bis 17.11.2009 steuerbefreit ist.
Meiner Ansicht nach müsste die Befreiung doch bis zum 17.11.2010 dauern? 😕
www.bundesregierung.de/.../...junkturpaket-neuregelung-kfz-steuer.html
Oder hat sich da bei mir ein Denkfehler eingeschlichen???
Gruß PDIFred
Hallo,
ja, Denkfehler:
denn entscheidend ist die Einstufung am Tag der Erstzulassung, da hatte dein Tiger noch Euro 4 - also ein Jahr steuerfrei. Tel Aviv - wie der Franzose sagt.
Gruß
werderbremengruen
Frage an alle, die nicht bar bezahlt haben.... also finanziert über die VW Bank.
Wie hat es sich bei euch verhalten, nach der Euro 5 Umschlüsselung mit der Zusendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an den Händler ?
Die VW Bank will für die Zusendung 15 Euro haben, bzw wird auf die nächste Rate verrechnet .
Frage:
Hat sich euer Händler daran auch beteiligt , oder seit ihr auf den Kosten "sitzengeblieben" ?
Zitat:
Original geschrieben von PDIFred
Hallo Tigerbändiger!Zitat:
Original geschrieben von Pe_S
Hallo br403,
ist doch ganz einfach:
- EZ ab 01.07.2009:
CO-2 orientierte Kfz-Steuer für Neuzulassungen- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-4):
Steuerbefreiung für 1 Jahr- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 2 Jahre, max. bis 31.12.2010- EZ ab 01.08.2008 und vor 05.11.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil aus- EZ vor 01.08.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil "derzeit nicht" ausDas Kfz-Steuer-Änderungsgesetz kennt diese Abgrenzung zum 1. August 2008 nicht. Dieses sieht durch eine Sonderregelung vom 12.11.2008 vor, dass es für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro-5-Norm erworben haben, als Vertrauensschutz eine Steuerbefreiung im Jahr 2009 geben wird. Die Kfz-Ämter in Deutschland genehmigen diese neue Euro-5-Abgasstufe seit dem Sommer 2008, und diejenigen, die sich im Vorgriff auf entsprechende Entscheidungen für diese abgasarmen, immissionsärmeren Fahrzeuge entschieden haben, sollen in den Genuss dieser besonderen Regelung kommen.
Die VAG argumentiert, dass die Euro-5 Norm erst zum 1.8.2008 wirksam wurde und somit davor theoretisch gar keine Euro-5 Neuzulassung möglich gewesen wäre.
Gruß Peter
Ich vermute bei mir hat sich das Finanzamt vertan.
EZ des Tigers war am 18.11.08, dann als Vorführer von mir gekauft und am 13.02.09 auf mich zugelassen.
Umschlüsselung auf Euro-5 am 08.04.09.
Gestern kam dann der Bescheid vom Finazamt, daß das Fahrzeug bis 17.11.2009 steuerbefreit ist.
Meiner Ansicht nach müsste die Befreiung doch bis zum 17.11.2010 dauern? 😕
www.bundesregierung.de/.../...junkturpaket-neuregelung-kfz-steuer.htmlOder hat sich da bei mir ein Denkfehler eingeschlichen???
Gruß PDIFred
Sei gegrüßt PDIFred,
nach meinem Wissensstand hat sich das Finazamt leider nicht geirrt:
Nur wenn das Fahrzeug bei ERSTZULASSUNG bereits EURO 5 hat, wird die
volle Steuerbefreiung bis Ende 2010 gewährt. Da bei EZ aber Euro 4 vorlag und erst später im Jahr 2009 auf Euro 5 umgeschlüsselt wurde, fällt die Befreiung bis 2010 flach. In diesem Fall mußt Du Ansprüche direkt bei VW
geltend machen. Weiß aber nicht, ob das bei Kauf 2.Hand überhaupt Sinn macht, da Du Dich schlecht auf alte Werbe-/Prospektunterlagen berufen kannst bzw. zu deinem Kauf-Zeitpunkt schon Steuerschlüssel Euro 4 bekannt war.
Gruß Quasist
Jo, wie ich überlesen habe, hat ja "werderbremengruen" Dir kurz und knapp korrekt geantwortet, Von mir gabs nochmal ne LANGVERSION.
Zitat:
Original geschrieben von Terminator3
Wie hat es sich bei euch verhalten, nach der Euro 5 Umschlüsselung mit der Zusendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an den Händler ?
Die VW Bank will für die Zusendung 15 Euro haben, bzw wird auf die nächste Rate verrechnet .
Ganz einfach, anrufen auf die Umschlüsselung hinweisen und der Betrag wird sofort storniert.
Goetz
Hallo Leute,
in einigen Mitteilungen wurde geschrieben, daß zur Umschlüsselung der KFZ-Brief ( heute Zulassungsbescheinigung Teil II ) gar nicht mehr nötig sei....
Wenn das so ist braucht man den Brief nicht schicken lassen für die Umschlüsselung - also auch keine Zusendungskosten.
Wer kann das beantworten ???
Gruß
elch-tiger
Zitat:
Original geschrieben von elch-tiger
Hallo Leute,in einigen Mitteilungen wurde geschrieben, daß zur Umschlüsselung der KFZ-Brief ( heute Zulassungsbescheinigung Teil II ) gar nicht mehr nötig sei....
Wenn das so ist braucht man den Brief nicht schicken lassen für die Umschlüsselung - also auch keine Zusendungskosten.
Wer kann das beantworten ???
Gruß
elch-tiger
Hallo "elch-tiger"
Bei mir hat mein 😁 die Umschreibung nach dem Update vorgenommen und mir bei der Rückgabe der Papiere gesagt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II gar nicht nötig gewesen wäre.
Fakt ist, dass sich auch nur die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert hat. Sowohl der Teil II, noch die Übereinstimmungsbescheinigung haben sich geändert.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind die relevanten Daten eh nicht vermerkt.
Müsste also auch so klappen. Ist auf jeden Fall einen Versuch wert.
Hallo liebe Vorredner,
es stimmt zwar, dass sich dort schriftlich nichts ändert, trotzdem wollen die aber den Teil II haben. Ich hatte nämlich beide Teile zum Händler mitgenommen und dieser sagte mir er brauche nur den Teil I. Ich entgegnete, dass ich im Forum gelesen habe er bräuchte beide Teile zur Umschlüsselung. Dann zeigte er mir die Anweisung von VW an die Händler mit der ganzen Vorgehensweise in der stand, dass nur Teil I benötigt würde. Ich also den Teil II wieder mit Heim genommen - heute die Mail vom Händler, dass er gerade von der Zulassungsstelle käme und nichts umgetragen wurde, weil er Teil II nicht dabei gehabt hätte und ich solle diesen doch bitte vorbei bringen. 😕😕😕
Gruß Pe Schotte