EURO 5-Norm

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?

http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf

Gruß und Dank
dolfy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank

werderbremengruen

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Zitat:

Original geschrieben von br403


Ja gut, aber was ich immer dachte, das Auto muss bei Zulassung Euro 5 haben um die vollen zwei Jahre Steuer frei zu haben. Unseres wurde ja aber mit Euro 4 zugelassen und erst jetzt umgeschlüsselt.

Hallo br403,

genau dies wurde Dir aber in den Papieren bestätigt! Auch ich habe meinen Tiguan (EZ 11.12.08) - wie schon einige Seiten vorher beschrieben - am 17.04.09 updaten lassen. In die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein"😉 wurde eingetragen, dass das Fahrzeug ab dem Tag der Erstzulassung Schadstoffarm Euro 5 sei. Damit sind alle Voraussetzung für eine zweijährige Steuerbefreiung, jedoch maximal bis zum 31.12.10 gegeben.

Gruß
Dolfy

Was steht denn genau bei Tag der Erstzulassung? Bei mir steht in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I, dass das Fahrzeug die Stufe PM 5 ab Tag der EZ hat. Bedeutet das nun EURO 5 oder ist das wieder etwas anderes?

Verwirrte Grüße
TiguanTDI

Zitat:

Original geschrieben von TiguanTDI


Was steht denn genau bei Tag der Erstzulassung? Bei mir steht in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I, dass das Fahrzeug die Stufe PM 5 ab Tag der EZ hat. Bedeutet das nun EURO 5 oder ist das wieder etwas anderes?

Verwirrte Grüße
TiguanTDI

"pm5 ab tag der ez" bedeutet, dass ein partikelfilter ab werk verbaut ist.

mit der euronorm hat das nichts zu tun.

So, nun habe ich gerade die schriftlich formulierte Antwort aus Wolfsburg zur Ablehnung der Kompensation für die einjährige Steuerbefreiung erhalten. Hier die wichtigen Textpassagen:

Wir haben die Motorelektronik auf die geänderten OBD Angorderungen angepasst und - wie Sie wissen- ab der Kalenderwoche 14 allen Tiguan-TDI Kunden eine Umschlüsselung ihrer Fahrzeuge auf die Euro 5 Abgasnorm anbieten können. Das Software-Update enthält keine leistungsmindernden oder verbrauchserhöhenden Komponenten. Auch werden dadurch die Emissionswerte nicht verändert.
Hinsichtlich der von Ihnen angenommenen entgangenen Steuerbegünstigung, können wir nur auf unsere Ausführungen in unserer Nachricht vom ....... verweisen. Der Gesetzgeber sieht eine Steuerbegünstigung erst für Fahrzeuge vor, die ab dem 01.08.2008 zugelassen wurden, da die Euro 5 Abgasnorm erst ab diesem Datum in Kraft getreten ist. Selbst Fahrzeuge, die schon vor dem 01.08.2008 zugelassen wurden und der Euro 5 Abgasnorm entsprachen, wurden also in die Euro 4 Abgasnorm eingestuft, da die Euro 5 Abgasnorm noch nicht rechtswirksam war.
Ihr Tiguan wurde nach unseren Unterlagen am 17.03.2008 erstmalig zugelassen. Aus diesen Gründen können wir nur nochmals un Ihr Verständnis bitten, dass wir Ihnen keine Kompensation für die Ihnen entstandene Kraftfahrzeugsteuer anbieten können.
Mit freundlichen ......

Ich werde jetzt mit Hinweis auf das Tiguan-Prospekt als Kaufkriterium verweisen und außerdem auf die von pe_s genannte Sonderregelung vom 12.11.2008 verweisen, insofern ich darüber nähere Informationen vorliegen habe.

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Zitat:

Original geschrieben von dolfy


In die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein"😉 wurde eingetragen, dass das Fahrzeug ab dem Tag der Erstzulassung Schadstoffarm Euro 5 sei. Damit sind alle Voraussetzung für eine zweijährige Steuerbefreiung, jedoch maximal bis zum 31.12.10 gegeben.
Gruß
Dolfy

Aha, das wird der Punkt sein. Ich muss mir das nochmal genau anschauen, aber das macht Sinn. Danke für Eure Hilfe! Meinen Vater freut es auf alle Fälle.😉

Zitat:

Original geschrieben von 206driver



Zitat:

Original geschrieben von TiguanTDI


Was steht denn genau bei Tag der Erstzulassung? Bei mir steht in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I, dass das Fahrzeug die Stufe PM 5 ab Tag der EZ hat. Bedeutet das nun EURO 5 oder ist das wieder etwas anderes?

Verwirrte Grüße
TiguanTDI

"pm5 ab tag der ez" bedeutet, dass ein partikelfilter ab werk verbaut ist.
mit der euronorm hat das nichts zu tun.

Genau so ist es - anbei nochmals der Link zu meinem eingescannten Fahrzeugschein nach dem SW-Update und der Umschlüsselung:

http://www.motor-talk.de/.../euro5-i202856406.html

Gruß
Dolfy

Konfussion bei den Zulassungsstellen

Bei meinem Fahrzeug (Erstzulassung 10.12.2008) wurde nach dem Motorupdate in der Zulassungsbescheinigung Teil1 der Passus EURO 5 nicht (wie bei DOLFY) ab dem Tag der Erstzulassung eingetragen.
Ich kann also nicht mit einer weiteren Steuerbefreiung bis 2010 rechnen. Statt dessen habe ich aber aus Wolfsburg die entsprechende Kompensation erhalten.
Man muss also davon ausgehen, dass keine Stelle so richtig genau weiß wie es korrekt zu handhaben ist und dass letztendlich jeder für sich darum kümmern muss, um nicht auf unnötigen Kosten sitzen zu bleiben.

Zitat:

Genau so ist es - anbei nochmals der Link zu meinem eingescannten Fahrzeugschein nach dem SW-Update und der Umschlüsselung:

http://www.motor-talk.de/.../euro5-i202856406.html

Gruß
Dolfy

Das hätte ich auch gerne in meinem Schein stehen. Scheinbar hast du als Fürther da mehr Glück, als ich "armer" Nürnberger. OT: Dafür vermasseln wir euch nächste Woche den Aufstieg... hehe

Grüße
TiguanTDI

Zitat:

Man muss also davon ausgehen, dass keine Stelle so richtig genau weiß wie es korrekt zu handhaben ist und dass letztendlich jeder für sich darum kümmern muss, um nicht auf unnötigen Kosten sitzen zu bleiben.

Offensichtlich macht diese Umschlüsselung ja einigen Zulassungsstellen Probleme. Meine Sachbearbeiterin wußte zuerst überhaupt nicht, was sie zu tun hat. Sie hat dann den Chef fragen müssen.

Ich denke, dass vereinzelte Zulassungsstellen einfach einen Fehler bei der Umschlüsselung machen, anders kann ich mir das nicht vorstellen. Denn: EU5 ab Tag der EZ darf eigentlich nicht im Schein stehen, da es ja faktisch nicht so war. Und der nächste Fehlerquelle ist das Finanzamt, wo einige "Schnarchnasen" offensichtlich eine Steuerbefreiung gewähren, obwohl dies auch nicht mehr zulässig wäre.

Ich kann nur jedem, der die Steuerbefreiung nachträglich vom Staat bekommt, sagen: Herzlichen Glückwunsch, Staatsirrtum zu Ihren Gunsten. ;-) Beantragt doch einfach zusätzlich die generöse Kompensation von VW - dann könnt ihr doppelt absahnen. ;-)

MfG
TiguanTDI

Zitat:

Original geschrieben von kaemmj


Das Du die Kompensation bekommst war klar, da Deiner vor dem 05.11.2008 zugelassen wurde, aber eben nicht, wie einige hier verstanden haben, vor dem 01.08.2008.

Dem ist so... auch ich habe gerade einen Anruf aus Wolfsburg vom Technischen Kundendienst erhalten, da ich mich nochmals per Mail bei denen erkundigt habe, wie es mit einer evtl. Vergütung in Form einer Beteiligung in Höhe von 308,00 € bei der ersten Inspektion ist. Alle die ihren Tiguan vor dem 01.08.2008 zugelassen haben gehen leer aus. Lediglich die komplette Umschlüsselung, mit Software-Update und Änderung der Papiere ist kostenlos.

In meinen Augen ist das eine Frechheit was VW sich da leistet.

Gruß FerdiR

Zitat:

Original geschrieben von dolfy



Zitat:

Original geschrieben von 206driver



"pm5 ab tag der ez" bedeutet, dass ein partikelfilter ab werk verbaut ist.
mit der euronorm hat das nichts zu tun.
Genau so ist es - anbei nochmals der Link zu meinem eingescannten Fahrzeugschein nach dem SW-Update und der Umschlüsselung:

http://www.motor-talk.de/.../euro5-i202856406.html

Gruß
Dolfy

Hallo Dolfy

hast Du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil II eine Änderung stehen, ich habe in meiner keine, nur in Teil I steht Euro 5.

Img010

Hier habe ich die Regierungserklärung vom 12.11.2008 mit der Sonderregelung gefunden, von der schon Peter (pe-S ?) geschrieben hat. Ich hoffe, es ist lesbar.

Zitat:

Original geschrieben von Klasch01


Hallo Dolfy
hast Du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil II eine Änderung stehen, ich habe in meiner keine, nur in Teil I steht Euro 5.

das ist schon richtig. die bescheinigung teil 2 umfasst viel weniger informationen wie der alte fahrzeugbrief.

die abgasnorm steht im teil 2 nie drin.

zudem ist es so, dass alles, was zusätzlich eingetragen wird, nur nur in den teil 1 eingetragen wird.

Soeben Mail erhalten:

...
Leider sieht der Gesetzgeber eine Steuerbeguenstigung erst fuer Fahrzeuge vor, die ab dem 01.08.2008 zugelassen wurden, da die
Euro 5 Abgasnorm erst ab diesem Datum in Kraft getreten ist. Auf diese Entscheidung haben wir keinen Einfluss. Ihr Fahrzeug
wurde nach unseren Unterlagen am 29.02.2008 erstmalig zugelassen. Aus diesem Grund - und dafuer bitten wir um Ihr Verstaendnis -
koennen wir Ihnen auch keine kulante Kompensation fuer die Ihnen entstandene Kraftfahrzeugsteuer anbieten.

Mit freundlichen Gruessen

Trotzdem allen einen sonnigen 1. Mai

euro 5 ist nicht zum 01.08.2008 in kraft getreten!

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