Euro 4, Rückstrahler anbringung

Kawasaki

Hallo zusammen,

ich habe mir vor kurzem eine Ninja 650 BJ 2017 gekauft, welche sich an die neuen Euro4 Richtlinien halten muss.
Nun möchte ich einen kleineren Kennzeichenhalter verbauen, wobei aber die seitlichen roten Rückstrahler wegfallen würden, welche ja nun Pflicht sind.

Meine Frage ist, ob auch orangene runde Rückstrahler am Vorderrad reichen würden? (Habe die Ninja schon öfter damit gesehen, ich selbst habe sie nicht verbaut)

Oder ob Sie am Hinterrad Pflicht sind?

Auf dem Bild sieht man nochmal die vorderen und hinteren Rückstrahler

freundliche Grüße
RokkoS

Beste Antwort im Thema

@Papstpower
Für deine Fahndungsliste.

Und jetzt bete weiter für schönes Wetter, damit ich fahren kann und endlich erwischt werde und die volle Härte des Gesetzes spüren darf.

@TE: Baue bloß keine Reflektoren ab.
DAS IST VERBOTEN!!!

IMG-20171118-WA0037.jpg
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Zitat:

@perlmuttsilber schrieb am 13. Januar 2019 um 21:28:30 Uhr:


Das ist nicht klar wen du mit "man" meinst. Sprech ihn doch mit Namen an anstatt außen herum zu schreiben. Ob du die deutsche Sprache beherrschst ist mir nicht klar wenn du andere in der Richtung 3. Person ansprichst. Vergess das zitieren nicht, vor allen Dingen bei einer direkt folgenden Antwort, sonst versteht man (hier ist die Allgemeinheit gemeint) deine Antwort nicht.

Du solltest dich vielleicht nicht über andere Lustig machen, vorallem wenn du scheinbar nicht dem Gespräch folgen kannst. Denn sonst wäre dir klar, wer alles gemeint ist.
Wenn du dich damit hineinzählst, ist das gut!
Aber es fängt wieder mit der alten Laier an. Hast es damals nicht verstanden und wirst es wohl auch nie.

Ogott wobin ich denn hier gelandet... Rueckstrahler hier und dort.. Ist doch shietegal wo die hängen..
MAch mir die um den Hals. Das
Klimpert soschoen..

Seite 7. Damit sind Rückstrahler jetzt auf dem Niveau von Öl-Threads und der Frage nach dem richtigen Reifen?

Grüße; Martin

Ich habe verstellbare Kupplungs- und Bremshebel ohne Typpprüfungsgutachten oder ABE verbaut.

Ich hol schon mal das Riechsalz...

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Zitat:

@moppedsammler schrieb am 14. Januar 2019 um 08:59:15 Uhr:


Ich habe verstellbare Kupplungs- und Bremshebel ohne Typpprüfungsgutachten oder ABE verbaut.

Ich hol schon mal das Riechsalz...

Ich auch *stelle-größere-Flasche-Riechsalz-in-die-Mitte*. 😁

Interessehalber: Wie machst du das bei TÜV-Terminen - baust du dann temporär auf zgelassene Hebel zurück?

Nein.
Warum sollte ich etwas zurückbauen?

Hat da noch kein Prüfer drauf geachtet? Beim Kupplungshebel ist es ja egal, aber der Bremshebel muss ja eine Nummer und Zulassung haben, wenn's nicht der originale ist.
Ich habe deswegen extra meine Originalhebel behalten und wollte die zum nächsten TÜV übergangsweise anbringen.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 14. Januar 2019 um 08:59:15 Uhr:


Ich habe verstellbare Kupplungs- und Bremshebel ohne Typpprüfungsgutachten oder ABE verbaut.

Ich hol schon mal das Riechsalz...

Ist ja auch jedem überlassen, was er macht. Es jemanden zu raten oder dann zu behaupten er wüsste es nicht...
Aber zum Glück schützt Unwissenheit nicht vor Strafe...

Das hört man häufig.
Ich bin anderer Auffassung.

Wo ist denn gesetzlich geregelt, dass der Bremshebel das haben muss?

Vor allem: Der Originale nicht?

Warum gibt es überhaupt abes?
Lass die doch abschaffen, scheint ja ehe nur unnützes Zeug zu sein.

Das kann ich Dir sagen, Forster, denn da kenne ich mich aus.
ABE gibt es u.a. für den Austausch bauartgenehmigungspflichtiger Fahrzeugteile gegen Zubehör, damit eine Eintragungspflicht nach Paragraph 19(3) StVZO entfällt.

Diese Teile listet Paragraph 22a StVZO auf.
Den Bremshebel suchst Du vergebens.
Die Anlage VIIIa zur StVZO sagt dazu auch nichts und nachfolgend in Kraft getretene EG VO interessieren eine 92er Honda nicht.

Der Prüfer meiner Africa Twin war nach kurzem Austausch mit mir einer Meinung, dass die auffälligen Hebel nicht zu beanstanden sind. Beide.

Es gäbe ein gewagtes Konstrukt via 19(1) i.V.m. 19(2) StVZO. Das machen wohl manche Polizeidienststellen so.

Gerichtlich wurde das noch nicht geprüft.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 14. Januar 2019 um 10:28:34 Uhr:


Das hört man häufig.
Ich bin anderer Auffassung.

Wo ist denn gesetzlich geregelt, dass der Bremshebel das haben muss?

Vor allem: Der Originale nicht?

Der Originale Hebel ist ja mit der Gesamtbetriebserlaubnis des Fahrzeugs abgenommen und genehmigt worden.

Ich kenne das so:
Für den Bremshebel wird eine ABE benötigt, da mit diesem Bauteil in eine sicherheitstechnisch geprüfte und Anlage eingegriffen wird, und somit auch nur ein entsprechend geprüftes und zugelassenes Bauteil zulässig ist (ggf. per Einzelabnahme).
Wird ein Bremshebel ohne gültige ABE für den Fahrzeugtyp verwendet, so ist eine Einzelabnahme beim TÜV erforderlich.
Bei Verwendung ohne ABE oder Einzelabnahme verliert das Fahrzeug seine allgemeine Betriebserlaubnis und damit in Folge i.d.R auch den Versicherungsschutz.
Anders verhält es sich bei Kupplungshebeln. Bei Kupplungshebeln ist keine ABE erforderlich, da diese nicht in eine sicherheitstechnisch relevante Anlage eingreifen.

Edit: Das von mopedsammler zwischenzeitlich Geschriebene ist hier natürlich interessant - das wusste ich so noch nicht.

Zitat:

@X_FISH schrieb am 14. Januar 2019 um 03:55:53 Uhr:


Seite 7. Damit sind Rückstrahler jetzt auf dem Niveau von Öl-Threads und der Frage nach dem richtigen Reifen?

Grüße; Martin

Weil keiner die Größe hat einfach mal das Maul zu halten um die Sache gut sein zu lassen. Erst Recht nach einem Jahr 😉

Es würde sich keine Firma die Kosten für eine abe machen, wenn diese nicht Pflicht ist.
Da ist es egal, ob es Prüfer gibt, die das durchwinken.
Wenn was passiert und es ist auf den hebel zurück zu führen, dann ist der Prüfer auch dran.
Schön, wenn dieser so ein Vertrauen hat. Mehr ist das aber auch nicht.

Es ist wie schall und Rauch geschrieben hat. Sicherheitsrelevantes ist nunmal nicht ohne.

Oh. der Herr Pfarrer schon wieder mit seiner immer gleichen Predigt

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