Euro 4, Rückstrahler anbringung
Hallo zusammen,
ich habe mir vor kurzem eine Ninja 650 BJ 2017 gekauft, welche sich an die neuen Euro4 Richtlinien halten muss.
Nun möchte ich einen kleineren Kennzeichenhalter verbauen, wobei aber die seitlichen roten Rückstrahler wegfallen würden, welche ja nun Pflicht sind.
Meine Frage ist, ob auch orangene runde Rückstrahler am Vorderrad reichen würden? (Habe die Ninja schon öfter damit gesehen, ich selbst habe sie nicht verbaut)
Oder ob Sie am Hinterrad Pflicht sind?
Auf dem Bild sieht man nochmal die vorderen und hinteren Rückstrahler
freundliche Grüße
RokkoS
Beste Antwort im Thema
@Papstpower
Für deine Fahndungsliste.
Und jetzt bete weiter für schönes Wetter, damit ich fahren kann und endlich erwischt werde und die volle Härte des Gesetzes spüren darf.
@TE: Baue bloß keine Reflektoren ab.
DAS IST VERBOTEN!!!
114 Antworten
Zitat:
@perlmuttsilber schrieb am 14. Jan. 2019 um 14:54:59 Uhr:
Oh. der Herr Pfarrer schon wieder mit seiner immer gleichen Predigt
oh, der Herr Silber mit keinem Inhalt....
Zitat:
@schall-und-rauch schrieb am 14. Januar 2019 um 11:02:54 Uhr:
Der Originale Hebel ist ja mit der Gesamtbetriebserlaubnis des Fahrzeugs abgenommen und genehmigt worden.Ich kenne das so:...
Ich wollte kein vollqote machen. Kann man oben nachlesen.
Du bist auf der richtigen Spur, und ich ziehe den Hut vor Dir.
Das ist das erste Mal, dass jemand außerhalb der Expertenrunden von TÜV, Zulassungsbehörden und unserem KTM der Polizei, wo das Thema auch in Bezug auf die kleinen Nachrüst-Bremsflüssigkeitsbehälter immer wieder diskutiert wird, technisch und rechtlich korrekt argumentiert, statt Phrasen zu dreschen, ohne wirklich etwas von der Sache zu wissen.
Respekt, wirklich.
Genau so wird ein Schuh draus.
Zwar steht der Hebel nicht in 22a StVZO, aber er ist Bestandteil des Bremssystems und somit lässt sich der Bogen zu §19 Abs.2 Satz 2 spannen. So argumentieren auch die (Ex-) Kollegen, die das beanstanden.
Ich kann ja nicht mit Argumenten wie "Wo kämen wir da hin", "da könnte ja jeder" oder "dann bräuchte man dieses oder jenes nicht", wie sie hier tlw. angeführt werden, eine Anzeige schreiben oder sogar die Weiterfahrt untersagen. Da lacht sich jeder Anwalt schlapp.
Da muss man schon die Rechtsvorschriften kennen. In dem Fall wird eine Anzeige wg. Verstoß i.S. §19 Abs. 2 Ziff 2 StVZO i.V.m. §69a StVZO vorgelegt.
Eintragen wird einem das keiner, denn das dürfte der Ing. nur auf der Basis eines Materialprüfungs- und Festigkeitsgutachtens machen. Sonst wäre er dran.
Anders bei normaler HU:
Wenn das bei der HU nicht beanstandet wird, kann keiner dem Prüfer einen Strick daraus drehen. Der hat sich nämlich nur an der Anlage VIIIa zu orientieren, er prüft die Gängigkeit, Festigkeit und muss nicht alles wissen. Das kann keiner von ihm verlangen. Die Autoprüfer von GTÜ/GTS wissen das i.d.R. auch nicht.
Ich habe es darauf ankommen lassen. Auf die blauen Stahlflexe habe ich extra hingewiesen. Auch auf die in Tschechien handgefertigten Rallye-Fussrasten der Marke "Bärenfalle", die breiter, länger und tiefer gesetzt sind. Hab ich an allen drei GS-BMW und an der Africa Twin.
Interessiert niemand.
Das Problem ist, dass Du nirgends verstellbare Hebeleien mit ABE für eine Honda bekommst, deren Typbezeichnung mit "X" beginnt, die Varadero ausgenommen.
Witzig ist, dass Louis einen Billighebel für 5 Euro anbietet. Danach kräht kein Hahn. Warum ? "Originalform". Festigkeitsprüfung ? Pustekuchen.
Ganz spaßig finde ich das Angebot eines der "Großen": Verstellhebel von "Harushi" mit ABE, das Set für 29,95. Die ABE ist die von Motea ("Raximo"😉.
Das brachte mich auf eine Idee, eventuellen, unangenehmen Fragen zu begegnen. 😁
Interessant ist die Meinung des TÜV Hanse zu dem Thema Bremsen, auch in Bezug auf Stahlflexe:
https://cdn1.louis.de/.../TUEV_Hanse_Aenderungen_08_2007.pdf?...
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Zitat:
@perlmuttsilber schrieb am 14. Januar 2019 um 15:06:35 Uhr:
Die Rollerfahrer vermissen dich
Oh wie schade. Kannst die ja mal grüßen.
Wie wäre es mal zum Thema zu kommen oder trollst du wie so oft?...
Jetzt ist hier bitte Schluss mit dem persönlichen Angezicke. Ich möchte hier keine Ordnungsschellen verteilen müssen.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 14. Januar 2019 um 18:23:47 Uhr:
Interessant. Also ist es doch gesetzlich festgelegt...
Natürlich.
Das hat ja schon vor ein paar Tagen jemand geschrieben, wie das Rechtssystem funktioniert.
Es ist nicht nur das erlaubt, was explizit erlaubt ist, sondern das verboten, was durch Gesetze und Verordnungen verboten ist.
Das ist so.
Übrigens in Paragraf 1 StGB manifestiert.
Für die Lateiner: Nulla poene sine lege.
Völlig wertneutral.
Das ist keine Streiterei, das sind Fakten.
Da sollte man sachdienlichen Meinungsaustausch nicht unterdrücken.
Aber egal.
Ich bin raus.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 14. Januar 2019 um 16:13:31 Uhr:
Ich wollte kein vollqote machen. Kann man oben nachlesen.
...
Ich spare hier auch mal Platz... 🙂
Danke für die ausführliche Erläuterung - so kann ich das nachvollziehen und habe wieder was gelernt. 😎