Eure Erfahrungen mit der Audi Anschluss-Garantie: Klappt alles reibungslos
Hallo, ich stehe gerade vor der Kaufentscheidung eines neuen Audi, wobei noch nicht ganz klar ist,
ob es nun ein A6 Allroad wird oder ein Q7 und frage mich, ob sich die Anschlussgarantie (3 Jahre, 150.000 km max für 2500 Euro ) "lohnt".
Natürlich kann niemand in die Kristallkugel schauen, was nun am einzelnen Fahrzeug ggf. kaputt geht.
Mich würde aber sehr interessieren, welche Erfahrungen ihr mit der original Anschlussgarantie, die die normale Herstellergarantie verlängert und die man beim Neuwagenkauf dazu kauft, gemacht habt:
Was hat Audi anstandslos bezahlt, was hat euch ggf. geärgert , was wurde nicht ersetzt.
Oder anders gefragt: Wie sieht diese Audi Garantie im harten Werkstatt-Alltag aus:
Klappt das reibungslos oder sind da irgendwelche "Fallen" in Form von versteckten Kosten oder Ausschlüssen versteckt?
Völlig klar ist, dass Verschleißmaterial nicht von der Garantie umfasst ist.
Aber das wäre sicherlich so ein Punkt, bei dem der Streit losgehen könnte - was ist ein Verschleißteil /material?
Beispiel: Der Dieselpartikelfilter sitzt überraschend früh zu - von der Garantie umfasst?
Also, mich interessieren eure Erfahrungen mit dieser verlängerten Herstellergarantie.
Lohnenswert oder Mogelpackung?
Danke allen im Voraus
Spieler
26 Antworten
Zitat:
@Weezah schrieb am 19. April 2016 um 11:59:59 Uhr:
Und der Händler kann dir die Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr geben?Mein neuer Partner hat nix erzählt von irgend nem Antrag oder so, für mich war das selbstverständlich das es egal ist welcher Partner. Aber ja er ist mehr als 50km.
Die Verlängerung auf 3/4/5 Jahre ab Werk zählt die auch bei eventuellem Verkauf für den neuen Besitzer weiter? Oder gilt das nur in Verbindung mit dem tatsächlichen Käufer?
Immer Fahrzeuggebunden und daher wertsteigernd bei evtl. Verkauf.
Also meine Audi GWplus, die ja auch wie die richtige Anschlussgarantie über den VVD abgewickelt wird, ist an die VIN gebunden. Ich gehe damit zu jeder mir beliebten Audi Vertragswerkstatt. Die müssen beim VVD sowieso erst das OK holen, wenn etwas getan werden muss. Alles andere wäre auch Quatsch. Die Porsche Approved gilt auch VIN-gwbunden europaweit.
Außerdem dachte ich, dass der Hersteller die Garantien gibt und der Händler nur Gewährleistung. Das eine gilt Händlerübergreifend, dass andere kann nur über den Händler geltend gemacht werden.
Der Händler ist bei Gebrauchtwagen der vorher noch keine Garantieverlängerung hatte der Garantiegeber, abgerechnet wird aber trotzdem über den VVD
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bitte bei neuen Threads demnächst an die Fahrzeugzuweisung (unter der Threadtiteleingabe) denken.
Da das Thema nichts mit der Technik vom A6 4G zu tun hat und für alle Audis gültig sein sollte hat wurde es verschoben - danke für das Verständnis.
Zitat:
@caraddiction schrieb am 19. April 2016 um 11:51:46 Uhr:
Wenn du den Audi als Gebrauchtwagen Plus kaufst ist dein Händler der Garantiegeber! Ab einer Entfernung von 50km kannst du zu jedem Audi Händler gehen, allerdings muss dieser immer vorher kurz einen Antrag bei deinem Händler der die Garantie verkauft hat einreichen. Dies ist allerdings nur eine reine Formsache und wird im Normalfall immer genehmigt.Hat das Fahrzeug die erweiterte Garantie ab Werk, muss der lästige Zwischenschritt mit der Freigabe deines ursprünglichen Händlers nicht erfolgen.
Eigentlich schließt die Garantie keine Fahrwerkskomponenten aus, daher würde ich da noch mal nachfragen, warum die Kosten nicht übernommen werden.
Edit: Punkt 5.2 in den Garantiebedingungen
Moin,
vielen Dank für den Hinweis. Jetzt ist mir einiges klar, so steht in den Bedingungen:
...grundsätzlich dem Garantiegeber für eine
Reparatur zur Verfügung zu stellen, wenn der Garantie-
fall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort
des Garantiegebers eintritt.
Die Händler sind keine 10 km voneinander entfernt.
Dann werd ich wohl mit meiner Kofferraumklappe zähneknirschend zum Verkäufer = Garantiegeber.
Zitat:
@Markus II. schrieb am 19. April 2016 um 11:59:53 Uhr:
Zitat:
@enhesse schrieb am 19. April 2016 um 11:47:35 Uhr:
Was mir bis dahin nicht bewusst war ist, dass der Versicherungsgeber der Händler und nicht direkt die Audi AG ist. Steht zumindest auch so auf dem Versicherungsschein (Anschlussgarantie 5 Jahre).Wirklich? Kann ich mir nicht vorstellen, die Garantie wird wie eine Sonderausstattung behandelt, die zum Fahrzeug gehört.
http://www.audi.de/dam/nemo/used-cars/pdf/audi_anschlussgarantie.pdf
Richtig! Hier gehts um die Anschluss-Garantie, nicht um diese abgespeckte Gebrauchtwagen-Garantie.
Nur damit eventuell zukünftige Informationssuchende nicht verwirrt werden.
Die GW Plus 5 Jahres Garantie ist keine abgespeckte Gebrauchtwagengarantie, sondern hat den gleichen Leistungsumfang wie die werksseitige Anschlussgarantie.
Die GW Plus geht bei 5 Jahren sogar bis 200tkm.
Und genau die hab ich auch abgeschlossen. Da hätte mich der andere Händler ja auch drauf hinweisen können...! Aber jetzt bin ich wieder schlauer.
Zitat:
@caraddiction schrieb am 20. April 2016 um 09:17:35 Uhr:
Nur damit eventuell zukünftige Informationssuchende nicht verwirrt werden.Die GW Plus 5 Jahres Garantie ist keine abgespeckte Gebrauchtwagengarantie, sondern hat den gleichen Leistungsumfang wie die werksseitige Anschlussgarantie.
steht wo?
Hier:
http://www.audi.de/.../audi_gwplus_garantiebedingungen.pdf
http://www.audi.de/.../audi-gebrauchtwagen-plus-garantie.html
Sie schließen nicht mehr aus als die Anschlussgarantie auch!
Edit:
Aber nicht jeder Gebrauchtwagen Plus wird mit dieser Garantie ausgeliefert! Viele Händler verlangen dafür meist um die 1500€ Aufpreis, sonst geben sie nur ihre eigene Garantie mit.
Die 5 Jahres plus Garantie kostet bei einem 3 Jahre altem A6 3.0BiTdi immer um die 2500€ und die Händler ziehen die Kosten für ihre eigene Garantie, die sie eigentlich gegeben hätten, ab.
Zitat:
@Amokoli schrieb am 19. April 2016 um 08:06:54 Uhr:
. . .
Wenn Veränderungen am Auto gemacht werden, die nicht von Audi freigegeben sind, kann die Garantie verweigert werden.
Zudem müssen alle Inspektionen und Service nach den Vorgaben von Audi gemacht werden.
Dies steht beides jeweils auch in den Bedingungen so.
Fragen zu der originalen Audi-Herstellergarantie/-Dreijährigen-Anschlussgarantie:
1. Was ist mit der Garantie, wenn man Originale Teile in einer Audi-Werkstatt einbauen lässt, und so die Ausstattung ergänzt, die ursprünglich nicht bestellt war?
2. Werden bei einem TDI der DPF und AGR auch durch die Garantie abgedeckt?
3. Inspektion nach Vorgaben? Kann man Ölwechsel deutlich früher machen, oder kann dies auch zu Garantie-Problemen führen?