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EU stuft LPG als "förderwürdigen alternativen Treibstoff" ein!

Themenstarteram 22. Mai 2005 um 22:29

Übertrag aus dem www.autogas-forum.de:

 

Antwort der EU-Kommission auf Beschwerde

Autogas- und Erdgas-Fahrzeug - Forum

Geschrieben von Jürgen Hastenpflug am 20. Mai 2005 12:12:52:

Ich hatte eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, in der es um die steuerliche Benachteiligung von Flüssiggas (LPG) gegenüber Erdgas (CNG) hier in

Deutschland geht. Hier die Antwort:

 

Sehr geehrter Herr Hastenpflug,

Ihre Anfrage vom 13. April 2005 an das Generaldirektorat Wettbewerb wurde an das Generaldirektorat Energie und Vekehr zur Stellungnahme weitergegeben. Unser Generaldirektorat ist mit der Förderung der Markteinführung von alternativen Treibstoffen befasst, unter die auch LPG fällt.

Die Europäische Kommission hat in der Mitteilung zu alternativen Treibstoffen (KOM(2001)547) LPG als förderwürdigen alternativen Treibstoff eingestuft. Eine Direktive zur Besteuerung von Energieprodukten (2003/96/EC) gibt die Möglichkeit LPG mit einem geringeren Steuersatz zu belegen. Die Ausgestaltung der Steuergesetzgebung im einzelnen fällt jedoch in die Zuständigkeit der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wie Sie in Ihrer Mitteilung bemerken, hat Deutschland diese Möglichkeit für eine lanfristige Regelung zu einer günstigen Besteuerung von Erdgas genutzt. Dieselbe Möglichkeit würde auch für die Behandlung von LPG bestehen.

Nachfragen zur steuerlichen Begünstigung von Treibstoffen entsprechend den nach der EU-Direktive 2003/96/EC gegebenen Möglichkeiten müßten an die nationalen Behörden gerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Franz X. Söldner

Directorate General Energy and Transport

European Commission

Rue De Mot 28

B-1040 Bruxelles

Belgium

Tel: +32-2-296 11 88

Fax: +32-2-296 94 83

E-mail: Franz-Xaver.Soeldner@cec.eu.int

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24 Antworten
am 25. Mai 2005 um 13:52

ICH wars ...

Ich such noch mal den Gesetzestext raus, denn so richtig "sauber" is mir die ganze Sache nicht, denn das Gesetz hats in sich ... Link zum MinöStG für Interessierte. Unter §2 und §3 sind die entsprechenden Steuersätze für CNG und LPG zu finden. -> http://www.iwr.de/recht/pdf/mineraloelsteuergesetz_2004.pdf

Auf der Seite des Zolls ist folgende eindeutige Unterscheidung zu finden, die das MinöStG kurz und bündig zusammenfasst - aber auch zeigt, dass es sich nicht nur um 12 Cent sondern um umgerechnet 66 Cent/Liter handelt!!!

Regelsteuersätze für Kraftstoffe:

http://www.zoll.de/.../index.html

Ermäßigte Steuersätze für Mineralöl - hier ist eindeutig eine Beschränkung des Regelsteuersatzes bis 2009 zu finden... dh. nach 31.12.2009 gilt der Regelsteuersatz!

http://www.zoll.de/.../index.html

am 25. Mai 2005 um 14:24

Habe soeben zur Klärung der Sachlage ein Mail an den DVFG geschickt ...

am 25. Mai 2005 um 20:59

Wegfall der Steuerermäßigung für LPG

 

Hallo Leute.

Eins sollte uns klar sein:

Mit Erdgas wird in Deutschland 'ne Menge Geld verdient.

Und wer 'ne Menge Geld verdient, der hat 'ne starke Lobby.

Und wer 'ne starke Lobby hat, der lässt Politiker tanzen.

Und plötzlich ist Umweltschutz (LPG) kein Thema mehr für Die Grünen.

am 26. Mai 2005 um 6:22

Re: Wegfall der Steuerermäßigung für LPG

 

Zitat:

Original geschrieben von roon

Hallo Leute.

Eins sollte uns klar sein:

Mit Erdgas wird in Deutschland 'ne Menge Geld verdient.

Und wer 'ne Menge Geld verdient, der hat 'ne starke Lobby.

Und wer 'ne starke Lobby hat, der lässt Politiker tanzen.

Und plötzlich ist Umweltschutz (LPG) kein Thema mehr für Die Grünen.

Richtig, nur gibts in diesem Fall einen, der über uns steht -> EU

Sprich:

'Wir' müssen an 2 Fronten kämpfen:

a) auf der Straße, mit den dt. Politikern

b) mit den EU Politikern

am 26. Mai 2005 um 13:10

ANTWORT DES DVFG

 

Die Antwort auf meine Anfrage beim Chef des Deutschen Verbandes für Flüssiggas (DVFG) bezüglich der Besteuerung nach 2009:

"Sehr geehrter Herr XXX,

niemand kann wissen wer 2009/2010 die Regierung stellen wird und welche Zielsetzungen in der Steuerpolitik dann von dieser Regierung verfolgt werden. Wenn alle steuerlichen Parameter unverändert blieben würde sich der Steuersatz um 11,64 Cent/l netto und incl. USt um 13,50 Cent/l erhöhen. Es könnte aber auch der Regelsteuersatz (Höchststeuersatz) für Flüssiggas oder eine Steuer analog zur Diesel- oder Benzinbesteuerung erhoben werden. Der DVFG ist auch weiterhin mit großem Einsatz darum bemüht die steuerliche Gleichstellung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Schneiderbanger

Fazit: Da ist noch lange nix entschieden!

Re: ANTWORT DES DVFG

 

Zitat:

Der DVFG ist auch weiterhin mit großem Einsatz darum bemüht die steuerliche Gleichstellung zu erreichen.

@ tunnelraser- das nenne ich eine schnelle Antwort vom DVFG. Kannst du mal nachfragen wie der Einsatz konkret aussieht und wie wir uns daran beteiligen können?

am 27. Mai 2005 um 0:32

Hallo:)

Zitat:

Wenn alle steuerlichen Parameter unverändert blieben würde sich der Steuersatz um 11,64 Cent/l netto und incl. USt um 13,50 Cent/l erhöhen

Woher kommt dieser Betrag?

@tunnelraser:

Könntest ja mal auch danach fragen.

 

Gruss Jörg

Mineralölsteuersatz Flüssiggas

 

Hallo, Leute, da immer wieder Fragen zum Thema kommen.

Der Mieralölsteuersatz für Flüssiggas beträgt 1217€/1000kg

Ermäßigung bis 31.12.2009 (seit 1.1.04) auf 180,32€ zur Verwendung in Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen, d.h. ca 10ct/Liter aktuell, ab 1.1.2010 wären das 65,4ct/Liter bei 15 Grad Celsius.

Das bedeutet, daß LPG fahren sogar etwas teurer als Benzin ist, bezogen auf den Kilometerpreis (10-15% mehrverbrauch) trotz nachgewiesener weniger CO2-Ausstoßes und bis 90% weniger sonstiger Schadstoffe, verglichen mit Benzinmotoren.

Bei heute 55ct brutto würde der Preis auf 1,19€ je Liter donnern, andere Steuersätze und Abgabepreise, wie MWSt unverändert betrachtet. Alles andere von 12ct, 20ct etc. ist absoluter Tünnef und entbehrt jeder Grundlage, auch wenn man solche Zahlen auch heute noch beim ZDF findet. Jeder oben zitierte Umrüster sagt somit vorsätzlich oder fahrlässig die Unwahrheit.

Nachzulesen beim Bundesfinanzministerium (auch Zoll) oder z.B. hier

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/min_stg_1993/index.html

am 27. Mai 2005 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von Jörg B.

Hallo:)

 

Woher kommt dieser Betrag?

@tunnelraser:

Könntest ja mal auch danach fragen.

 

Gruss Jörg

Hallo :)

Ich meine es gefunden zu haben:

Zitat:

1. Flüssiggas,

das unvermischt mit anderen Mineralölen als Kraftstoff zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen verwendet wird, befristet bis zum 31.12.2009

 

180,32

 

2. Flüssiggas,

das unvermischt mit anderen Mineralölen als Kraftstoff in anderen Fällen als zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen verwendet wird

 

409,00

Wenn man das "in anderen Fällen als" geflissentlich überliest, kommt man auf einen Steuersatz nach 2009 von 409 Eüro, was ca 11.5 Cent ausmacht.....

...Uops..doch glatt überlesen...

Gruss Jörg

am 27. Mai 2005 um 16:25

@ Ralfo schick mir mal ne PN mit deiner Emailaddi dann leite ich dir das EMail weiter, dann kannst du alle Fragen loswerden ...

Nach Aussage eines Umrüsters ist es in Deutschland üblich immer die EU-Richtlinien durchzusetzen ... also irgendwann auch eine Einstufung in Deutschland erfolgen "könnte, würde, sollte". Somit würde der reduzierte Steuersatz ~16 eher fällig werden als die ~66, wenn schon keine Angleichung an Erdgas erfolgt.

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