ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. EU Recht FS Klasse B für Zweiräder über 50 ccm

EU Recht FS Klasse B für Zweiräder über 50 ccm

Themenstarteram 2. April 2011 um 6:55

Hallo zusammen,

passend zum Start der Zweiradsaison hier mein Frage. Meine Frau die ihren FS Klasse B 1981 gemacht hat, darf ja kein Zweirad über 50 ccm fahren und möchte keinen kompletten FS Klasse A machen.

Immer wieder ist von einer Anpassung der Deutschen Führerscheinregel bzgl. der Nutzung von 125 ccm Rollern, mit der FS Klasse B die Rede. In der EU gibt es Länder in denen die Klasse B die Nutzung von 125 ccm Zweirädern beinhaltet (Italien), in Österreich genügt meines Wissens die Absolvierung von einigen Fahrstunden.

Jetzt habe ich wieder gehört ab 2013 wäre dies auch in Deutschland möglich.

Kann mir jemand konkrete Angaben über eine Änderung dieser Regel machen, die sich nicht im Rahmen von Spekulationen bewegt??

Gruß aus Unterfranken,

*rafelder*

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2011 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Wenn man es mal ernsthaft betrachtet ist es schon gefährlich genug jedem Autofahrer überhaupt ein motorisiertes Zweirad zu erlauben selbst wenn der möglicherweise nicht mal Radfahren kann.

Also bitte, 45er Roller sind doch Kindergeburtstag.

Bin damals direkt ohne Auto/Roller-Erfahrung drauf, hab ne Runde gedreht und schon kam ich zurecht.

Jeder geübte Autofahrer sollte problemlos einen 50ccm-Roller führen können nach kurzer Einweisung & Übung.

Früher haben sich die Leute mit dem Autoführerschein auch nicht ständig auf die Nase gepackt, weil sie mal ne 125er gefahren haben.

Warum muss man immer allen Leuten unterstellen sie wären zu dumm für alles?

125er mit Klasse B sollte problemlos machbar sein und wer eben nicht zurecht kommt, der soll gefälligst selbstständig Kurse o.Ä. belegen.

Aber alle mit dem generellen Limit von 45 km/h abzustrafen halte ich für hochgefährlich. Die armen Menschen auf ihren Rollern tun mir ja fast schon Leid, so wie man mit denen umgeht im Straßenverkehr.

Und das hat nahezu ausschließlich etwas mit ihrer Geschwindigkeit zu tun, die sie nahezu ÜBERALL zu einem Verkehrshindernis selbst für LKW macht!

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Naja, auf rutischigem Untergrund haben ja auch erfahrene Fahrer ein Problem. Das wars mir wert nur für ABS ein neues Moped zu holen.

Was mir noch einfällt. Ich kenne einen Rollerfahrer, der an einer roten ampel gehalten hat. auf ein mal machte es "Plopp". Er hat nicht daran gedacht die Füße auf den Boden zu setzen, wenn er steht. :D

Aber war nix gefährliches, die Handschuhe und co haben gereicht, nur ein paar Schrammen am Roller.

An sich hat es ja schon gereicht als vor einigen Jahren massig Leute mitbekommen haben das sie dank ihres Alters mit dem Autoschein 125er fahren dürfen. Hier im Ort sind dann einige rumgeeiert das es einem Angst machte und da waren durchaus welche dabei die in ihrer Jugend Moped fuhren.

 

Davon abgesehen,manche können es einfach nicht und werden es nie lernen. Da ist es dann besser wenn das "Geschoss" möglichst wenig leistung hat.

Der Bruder eines Kollegen dachte auch es sei kein Problem nach gut 20 Jahren Zweiradabstinenz,hatte noch den guten alten grauen 4er :D vor dem 1.4.80 gemacht, auf die 125er meines Kollegen zu steigen und eine Runde zu fahren. Der war anscheinend froh keinen Unfall gehabt zu haben da das Teil trotz der damals noch bestehenden A1-spezifischen Drosselung ganz flott abging. Seit die Mühle offen ist hat er sich nicht mal mehr getraut zu fahren.

Themenstarteram 13. April 2011 um 14:04

Nachdem ich immer noch nicht richtig informiert war, habe ich meinen Verkehrsclub den ACE, mit der selben Fragestellung angeschrieben.

Hier die (leider nicht sehr positive) Antwort:(:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.04.2011.

Es trifft zu, dass der deutsche Gesetzgeber zwischenzeitlich die letzte EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG umgesetzt und dabei auch die Fahrerlaubnisklassen teilweise neu geregelt hat Diese Neuerungen treten am 19.01.2013 in Kraft.

Allerdings sind die Leichtkrafträder der Klase A 1 insoweit nicht betroffen und wurden vom deutschen Gesetzgeber auch nicht in die Führerscheinklasse B (Pkw) integriert. Die von Ihnen erwähnten abweichenden Regelungen in anderen EU-Staaten werden also in das deutsche Recht keinen Eingang finden, was mit dem Interesse der Verkehrssicherheit begründet wird.

Mit freundlichem Gruß

ACE Auto Club Europa e.V.

Gruß aus Unterfranken,

*rafelder*

zum Thema bitte nach 3. Führerscheinrichtlinie googlen und nachlesen.

Zitat:

3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen

in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:

...

b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der

Klasse B.

Es ist eine "kann" Bestimmung und Deutschland hat sich dagegen entschieden.

http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

am 12. Mai 2012 um 22:17

Zur Info und alle, die es interessiert

 

LG

 

Alex

am 13. Mai 2012 um 6:47

Ich hatte da noch etwas im Hinterkopf, was ich im Beck mal nachgeschlagen habe. Deine Frau hat ein Jahr zu spät den damaligen 3er Führerschein gemacht, denn

STICHTAG war der 1. April 1980. 

Alle, die vor diesem Tag die Führerscheinprüfung BESTANDEN! hatten dürfen Kleinkrafträder bis max. 125ccm mit dem alten Führerscheinklasse 3 fahren, bekommen auch den kompletten früheren Umfang der Fahrerlaubnis umgeschrieben, wenn sie sich den neuen EU-konformen Führerschein ausstellen lassen; dann wird zu der neuen Klasse B usw. auch die Klasse A1 automatisch mit eingetragen. 

 

Eine andere Idee für ein Zweirad mit B Lappen wäre aber eine der neuen Piaggio mit den Doppelrädern vorne, die gibt es mit einem Radstand von mehr als 46 cm auf der Vorderachse, somit gelten die Dinger als mehrspurig. Aber unbedingt drauf achten, da gibt es 2 Varianten, einmal unter und einmal über 46 cm. Die Version unter 46 cm braucht einen A FS.

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Aber alle mit dem generellen Limit von 45 km/h abzustrafen halte ich für hochgefährlich.

Die Höchststrafe ist eine restaurierte Schwalbe, die mit winkendem Fahrer an einem mit 60 vorbeizieht.

Und aus weniger Plastik besteht.

Ich würde mir nie nie niemals so ein rollendes Unding kaufen. Da habe ich mir lieber zwei Jahre Arbeit gemacht

und aus Schrott für eine Kiste Sternburger ein würdiges Fahrzeug in blaumetallic gemacht.

Und jeder, der mal eine Simme gefahren ist, die nichts für Jugendliche und Dummköpfe zum Verheizen aus Dudeldei ist, wird das genauso sehen.

*SCNR*

cheerio

am 18. Juli 2012 um 13:15

Ich war Besitzer der alten Klasse 3, hab den umschreiben lassen und könnte jetzt einen LKW bis 12t durch die Gegend fahren. Glaube mit Anhänger noch bissel mehr Gesamtlast. Das alles ohne jegliche LKW Ausbildung. Das gleiche würde ja auch für leichte Motorräder zutreffen wenn die Klasse A1 zum PKW-Schein hinzu käme.

Ganz ohne Praktische Stunden bei der Fahrschule sollte man das vlt. nicht machen. Ich hätte mir allerdings einen erleichterten Einstieg in die A1 Klasse für Klasse B Besitzer gewünscht.

Mich würde auch so ein 125er Roller reizen, jetzt aber extra noch ca1000€ für die A1 Klasse hinlegen ist auch quatsch. Praktische Stunden bei der Fahrschule mit Kosten bis 300 bis 400€ würde ich sofort dafür bezahlen.

Will sagen das wenig Anreiz dafür besteht für Klasse B Besitzer die A1 zu machen. Da zu viel Geld bezahlt werden muss. Da kann man gleich das Vollprogramm durchziehen. Dann setzt man sich aber bestimmt nicht auf ein Roller wenn man unbeschränkt fahren kann.

Zitat:

Original geschrieben von Lukoo

Ich war Besitzer der alten Klasse 3, hab den umschreiben lassen und könnte jetzt einen LKW bis 12t durch die Gegend fahren.

Dabei solltest du dich aber strikt an das 11. Gebot halten, denn auch mit dem C1 darfst du nicht mehr als 7,5t Solo fahren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. EU Recht FS Klasse B für Zweiräder über 50 ccm