EU-Neuwagen wird nicht geliefert

Autohändler liefert nicht, warte seit 16 Monaten!
Habe genau vor 16 Monaten einen 7 sitzigen Neuwagen bestellt.
Lieferzeit vertraglich festgehalten 8-12 Monate. In der Auftragsbestätigung, die 1,5 Monate später eingetroffen
ist stand 10-12 Monate Lieferzeit.

Ich bekomme so gut wie nicht Informationen darüber, ob mein Auto überhaupt in Kürze geliefert werden wird. Ich fürchte, dass es noch länger dauern könnte mit der Auslieferung.

Ich habe vor Ewigkeiten mit meinen Eltern und meiner Familie mit drei Kindern einen 4 wöchigen Urlaub in einen nicht EU-Land geplant, also wollten in den Sommerferien ab mitte Juli mit 7 Leuten mit dem Fahrzeug in den Urlaub fahren.

Nun stehe ich in der Klemme und weiß der geplante Familienurlaub stattfinden soll, wenn das Auto nicht geliefert werden sollte. Ich habe zwar ein weiteres Fahrzeug aber es ist ein kompakter Golf mit 5 Sitzen.

Ich habe bis jetzt den Händler nicht in Verzug gesetzt, was ich hätte tun können aber wollte nicht unbedingt ein Drama daraus machen.

Ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf Schadensersatz hätte für einen Leihwagen mit 7 Sitzen, mit dem ich in einen nicht EU-Land fahren darf (10tkm in 4 Wochen) oder Flugtickets für 7 Personen und Leihwagen in dem jeweiligen Land?

Auf was sollte ich achten, wie soll ich jetzt vorgehen?

Auf der ersten Seiten des unterschriebenen Vertrag steht;

Lieferzeiten:
ca. 8-12 Monate

sonst nichts.

In den Kleingedruckten folgendes:

Lieferverzug-Ausfall:
Kann der Verkäufer den Kaufgegenstand unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten. Lieferverzögerungen aufgrund hoher Kaufnachfrage im EU-Bezugsland, Streik oder sonstige höhere Gewalt). so wird er von der Pflicht zur Leistung frei. Der Verkäufer hat den Käufer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine ggf. bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstanen. Sofern der Verkäufer den unverbindlichen Liefertermin. welcher in der verbindlichen Bestellung festgehalten ist, um mehr als 4 Monate überschreitet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung (z.B. Anzahlung) zurückfordern. Ein Schadens-oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nicht. sofern nicht durch G. Schadenersatz abweichend geregelt.

Beste Antwort im Thema

Es ist tatsächlich geliefert worden, alles gut. 🙂

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Mai 2018 um 21:44:22 Uhr:


Sorry, das interpretierst du falsch. Ich bin keinesfalls negativ geladen (wo sollte das sein?), sondern sehe den Vorgang sachlich. Ist für mich vermutlich auch einfacher als für dich, weil ich nicht in deiner Zwickmühle bin. Nur nutzt es dir nichts, wenn ich Blödsinn schreiben, weil du das gerne lesen möchtest. Dass du dringend ein Fahrzeug brauchst, ist zur Zeit nur dein Problem, nicht das vom Händler - auch wenn du das anders siehst.

Entscheidend ist zum einen dein Vertrag, zum anderen das BGB (sofern du nicht im Ausland direkt bestellt hast). Und im BGB ist der Schadenersatz ziemlich eindeutig geregelt. Ohne Verzug kein Schadensersatz.

Was wird dein Händler machen, wenn du ihn in Verzug setzt und Schadenersatz geltend machen willst? Ich als Händler würde dann locker entsprechend des Vertrages vom diesem zurück treten. Der liefert doch nicht zum Spaß nicht, sondern weil er das Auto in deiner Wunschausstattung von seinem Vorlieferanten nicht bekommt.

In deinem Vertrag wird ausdrücklich auf die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten hingewiesen und du schreibst, keiner der Punkte würde für dein Auto zutreffen. Daher mein Hinweis, dass diese Möglichkeit, insbesondere bei bestimmten Sonderausstattungen durchaus bestehen könnte.

Oder war der Hinweis, welche Anwaltskosten ohne RS-Versicherung entstehen, negativ? Du hast doch hier den Beitrag gelesen, dass die Kosten doch deutlich niedriger wären. Nur kenne ich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) und weiß, welche Kosten anfallen können. Kennst du es auch?

Steht was im Vertrag, ob der Händler den Preis bei dieser langen Lieferfrist anheben kann? Er dürfte es nämlich.

Schau dich doch einfach mal bei Skoda Händlern um, ob die einen geeigneten Neuwagen vorrätig haben. Vielleicht ist es einfacher, einen etwas höheren Preis zu akzeptieren als diese Ungewissheit.

Alles gut 😉

Den Preis kann er nicht erheben, er bot eine Preisgarantie an und hat dies auch vor Kurzem schriftlich auf Anfrage bestätigt.

Ausstattungsmerkmale können nicht das Problem sein, musste nämlich vor paar Monaten einer Umänderung der Polsterung zustimmen, da meine nicht Lieferbar wäre, sonstige Lieferengpässe sind mir nicht mittgeteilt worden.

Ein vergleichbarer Kodiaq TDI (fast Vollausgestattet), der sofort verfügbar wäre, kostet ca. 10t Euro mehr als unser vereinbarter Kaufpreis. Da kommt er doch mit einem Leihwagen günstiger weg.

Was steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen? Ist dort der Schadenersatz auf einen bestimmten Prozentwert gedeckelt?

aber für ggf. anfallenden Schaden (Mietwagen, ersatzkauf etc.) muß er dann trotzdem aufkommen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 16. Mai 2018 um 21:59:23 Uhr:


Was steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen? Ist dort der Schadenersatz auf einen bestimmten Prozentwert gedeckelt?

5% auch, aber sollten wir nicht Verzugsschaden und Schadensersatz voneinander trennen?

@PeterBH
Ich könnte ihn ja noch noch morgen mit einer Frist von 2 Wochen in Verzug setzen aber ich habe ja noch 2 Monate bis zum Urlaub. Daher warte ich noch einen Monat damit.

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Mach es jetzt. Alles andere ist doch unsinnig.

Für einen Mietwagen muss er nicht in jedem Fall aufkommen, man sollte hier nicht pauschal etwas behaupten auch wenn man dies gerne sonst so macht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2018 um 22:05:02 Uhr:


Mach es jetzt. Alles andere ist doch unsinnig.

hmm, warum unsinnig? Ich möchte nur nicht sofort böse werden und den Händler unter noch mehr druck setzen. Bei nicht Lieferung werde ich Mitte Juni dem Händler eine Frist von zwei Wochen geben für die Auslieferung der Bestellung oder Aushändigung eines Ersatzfahrzeuges und daraufhin befindet er sind Ende Juni im Verzug. Wenn bis Anfang Juli nichts passiert, werde ich mich wohl auf die Suche für einen Leihwagen für Mitte Juli machen.

Natürlich kannst du das - mit dem Risiko, dass er vom Vertrag zurück tritt.

Vielleicht hilft auch ein anständiges Gespräch mit ihm. Bei VW (Skoda hab ich noch nie gekauft) können die Händler relativ genau sagen, wann ein bestelltes Fahrzeug für die Produktion eingeplant ist. Eventuell kann das sein Vorlieferant auch.

Und zum Thema Schadenersatz schau mal in die §§ 280, 286 BGB. Oder direkt in den Link:
https://www.staff.uni-marburg.de/.../Folien_170706.pdf

Das aller wichtigste ist: setz den Händler schriftlich in verzug mit einer "angemessenen" Nachfrist. was angemessen ist kann Dir ein Anwalt sagen. In den Gesetzen steht dieser Begriff nunmal.
wenn er diese Frist verstreichen läßt, dann kannst Du alles andere in gang setzten Vom vertrag zurück treten etc.
der Schadenersatz ist dann wieder ne ganz andere Nr. Viellicht werdet ihr euch mit einem ersatzwagen ja einig.

Aber das alles geht NUR wenn Du ihn SOFORT in Verzug setzt und eine angemesse Frist setzt. Solange das nicht geschehen ist passiert nix.

Zitat:

@Sammens schrieb am 16. Mai 2018 um 22:12:43 Uhr:


hmm, warum unsinnig? Ich möchte nur nicht sofort böse werden und den Händler unter noch mehr druck setzen. Bei nicht Lieferung werde ich Mitte Juni dem Händler eine Frist von zwei Wochen geben für die Auslieferung der Bestellung oder Aushändigung eines Ersatzfahrzeuges und daraufhin befindet er sind Ende Juni im Verzug. Wenn bis Anfang Juli nichts passiert, werde ich mich wohl auf die Suche für einen Leihwagen für Mitte Juli machen.

Mach es gleich, wenn du das Auto wirklich willst. Gib ihm Zeit, zu reagieren, das ist fair. Und nicht nur zwei Wochen. Das ist ja praktisch nur die Transportzeit und Aufbereitung eines Lagerfahrzeugs von irgendwo zu dir. Kaufen und bezahlen muss er es ja auch. Und wenn die Zulassungspapiere bei einer Bank liegen und angefordert werden müssen, geht wieder eine Woche für die Postzustellung ins Land. Überweisungen dauern auch bis zu drei Tage. 14 Tage Lieferzeit werden daher niemals ausreichen.

Beim Händler gehen doch anscheinend immer wieder Fahrzeuge ein und werden ausgeliefert. Vielleicht ist ja eines wie dein bestelltes dabei, dann kann er es an dich weiter geben und den anderen Kunden vertrösten. Je früher du dich meldest, desto größer ist die Chance auf Erfolg.

Wenn du natürlich darauf spekulierst, nicht mit dem eigenen Wagen gleich zu Anfang 10 tkm zu reißen - ist ja auch ein Wertverlust und Verschleißfaktor - das wird auf fremde Kosten eher nicht funktionieren.

Einfach mal abwarten, vielleicht hat er dich ja sogar vergessen und du wartest, bis du alt und grau wirst. 😁
Du hast keinen Trabant in der DDR bestellt, sondern einen Skoda nach 1990. Bei meinem Superb dauerte es auch länger und als die unverbindliche Frist rum war, habe ich ihm eine angemessene Nachfrist von 6 Wochen eingeräumt, die er dann auch einhielt.

Der Kodiaq ist halt dummerweise das Auto mit der längsten Lieferfrist bei Skoda. Mein Händler sagte mir, wer jetzt bestellt, bekommt ihn Weihnachten 2019!

Kurz noch mal zusammengefasst:

Unverbindliche Lieferfrist?
Da kommt der Verkäufer erst mit Zugang der Lieferaufforderung in Verzug.

Fristsetzung zur Lieferung?
Nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert, weil dadurch sogleich die Voraussetzungen für einen Rücktritt und/oder den Anspruch auf Schadenersatz statt Leistung geschaffen werden.

Verzugsschaden (Verzögerungsschaden)?
Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des ihm durch die verspätete Lieferung entstandenen Schadens (280, 286 BGB). Es geht dabei um den Schadenersatz neben der Lieferung, die ausschließlich auf die Verzögerung zurück zu führen ist. Das sind auch entgangene Gebrauchsvorteile; so können Kosten für einen Mietwagen zu ersetzen sein, die nach Verzugseintritt angefallen sind. Im Gegenzug wird sich der Käufer vermutlich die ersparten Aufwendungen für das eigene Auto anrechnen lassen müssen.

Kosten der Rechtsverfolgung sind als Verzugsschaden zu erstatten, nicht aber die Anwaltskosten für ein den Verzug erst begründendes Aufforderungsschreiben.

Aber Achtung: Wenn einer der Parteien vom Vertrag zurücktritt oder der Käufer Schadenersatz statt der Lieferung verlangt, endet der Lieferverzug.

Ob die Begrenzung der Haftung (5% des Kaufpreises) wirksam ist, scheint noch offen zu sein. Vorsichtshalber würde ich davon ausgehen.

Zitat:

@Deloman schrieb am 17. Mai 2018 um 09:49:20 Uhr:


...

Beim Händler gehen doch anscheinend immer wieder Fahrzeuge ein und werden ausgeliefert. Vielleicht ist ja eines wie dein bestelltes dabei, dann kann er es an dich weiter geben und den anderen Kunden vertrösten....

Möglicherweise ist so mit dem bestellten Fahrzeug vom TE verfahren worden. Bei einer Preisdifferenz von 10t€ zum sofort lieferbaren Fahrzeug kein Wunder, dass der Händler schwach geworden ist.

Und so lange der TE nicht seine Rechte einfordert, wird er einfach wieder nach hinten geschoben, sobald einer den Verkaufsraum betritt und sagt "ich will einen Kodiaq mit alles, und zwar schnell".

Dann sagt der Händler nämlich nicht "Das dauert aber 12 Monate oder so", sondern "Kriege ich nächste Woche rein, wird aber nicht billig"

Dann biete ich hiermit dem TE an, mir die Kontaktdaten des Händlers per PN mitzuteilen und ich bin dann ein Kaufinteressent für sein Auto.

Ich hatte auch vor 3 Jahren einen Skoda Superb bei einem EU-Händler bestellt, 30% unter Liste aus Dänemark. Liefertermin konnte mir allerdings keiner genannt werden, er würde kurzfristig Bescheid sagen. Hatte mehrmals angerufen aber er hat mir auch ganz ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht und ich habe auch keine Info. Was würde es mir bringen ihnen die Information wann das Fahrzeug geliefert wird zu verschweigen. Im Endeffekt habe ich nach 10 Monaten ohne Ankündigung meine Bestellung storniert. 2 Monate später habe ich bei Mobile.de mein Fahrzeug bei dem Händler gesehen, das war auch nur recht kurz drin.

Unterschätzt mal nicht die möglichen Konfigurationen. Da ist kein Fahrzeug dabei was dem anderen so gleicht, dass er es einfach wem anders unterschieben könnte. Und was hätte er davon? Ein glücklicher und ein unglücklicher Kunde. Würde er es nicht tun, wären die Rollen der beiden Kunden halt vertauscht aber er hätte immer noch nicht zwei glückliche Kunden.

Beim EU-Import werden die Händler nicht so großzügig mit Infos versorgt weil es teilweise noch Quoten gibt, dass nur X Fahrzeuge innerhalb eines Jahres aus dem Land exportiert werden dürfen. Wenn die Quote für das Jahr schon voll ist durch andere Händler, siehts meistens schlecht aus. Die ungewisse Lieferzeit ist halt das, womit man bei EU-Fahrzeugen rechnen muss.

Mein Rat: Nimm dir einen Mietwagen und gut ist. Du wirst auch mit deinem Kodiaq wenn er denn da wäre nicht unter 0,3€ pro Kilometer an Kosten kommen. Da relativiert sich die Summe für einen Mietwagen schnell wieder, gerade wenn du viele Kilometer schrubbst.

Klar kannst du den Händler jetzt unter Druck setzen aber er wird dir kein Fahrzeug aus dem Hut zaubern können. Die Nummer mit "wir geben dem Kunden der quengelt eine höhere Priorität" geht vielleicht für deutsche Wagen aber nicht für EU-Import. Er kann dir höchstens die Bestellung stornieren.

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