EU-Neuwagen wird nicht geliefert
Autohändler liefert nicht, warte seit 16 Monaten!
Habe genau vor 16 Monaten einen 7 sitzigen Neuwagen bestellt.
Lieferzeit vertraglich festgehalten 8-12 Monate. In der Auftragsbestätigung, die 1,5 Monate später eingetroffen
ist stand 10-12 Monate Lieferzeit.
Ich bekomme so gut wie nicht Informationen darüber, ob mein Auto überhaupt in Kürze geliefert werden wird. Ich fürchte, dass es noch länger dauern könnte mit der Auslieferung.
Ich habe vor Ewigkeiten mit meinen Eltern und meiner Familie mit drei Kindern einen 4 wöchigen Urlaub in einen nicht EU-Land geplant, also wollten in den Sommerferien ab mitte Juli mit 7 Leuten mit dem Fahrzeug in den Urlaub fahren.
Nun stehe ich in der Klemme und weiß der geplante Familienurlaub stattfinden soll, wenn das Auto nicht geliefert werden sollte. Ich habe zwar ein weiteres Fahrzeug aber es ist ein kompakter Golf mit 5 Sitzen.
Ich habe bis jetzt den Händler nicht in Verzug gesetzt, was ich hätte tun können aber wollte nicht unbedingt ein Drama daraus machen.
Ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf Schadensersatz hätte für einen Leihwagen mit 7 Sitzen, mit dem ich in einen nicht EU-Land fahren darf (10tkm in 4 Wochen) oder Flugtickets für 7 Personen und Leihwagen in dem jeweiligen Land?
Auf was sollte ich achten, wie soll ich jetzt vorgehen?
Auf der ersten Seiten des unterschriebenen Vertrag steht;
Lieferzeiten:
ca. 8-12 Monate
sonst nichts.
In den Kleingedruckten folgendes:
Lieferverzug-Ausfall:
Kann der Verkäufer den Kaufgegenstand unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten. Lieferverzögerungen aufgrund hoher Kaufnachfrage im EU-Bezugsland, Streik oder sonstige höhere Gewalt). so wird er von der Pflicht zur Leistung frei. Der Verkäufer hat den Käufer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine ggf. bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstanen. Sofern der Verkäufer den unverbindlichen Liefertermin. welcher in der verbindlichen Bestellung festgehalten ist, um mehr als 4 Monate überschreitet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung (z.B. Anzahlung) zurückfordern. Ein Schadens-oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nicht. sofern nicht durch G. Schadenersatz abweichend geregelt.
Beste Antwort im Thema
Es ist tatsächlich geliefert worden, alles gut. 🙂
60 Antworten
Zitat:
@alsdorfer schrieb am 18. Juni 2018 um 19:13:05 Uhr:
War doch nur spaßig gemeint 😉 Meine Frau hat mal schreiben wollen, dass im Wohnzimmer noch ein voller Waschkorb auf sie wartet. Ergebnis nach der Autokorrektur: "Im Wohnzimmer wartet noch ein voller Waschbär auf mich"... Irgendwie fühlte ich mich angesprochen 😁
Haha, alles gut. :-)