EU-Neuwagen wird nicht geliefert

Autohändler liefert nicht, warte seit 16 Monaten!
Habe genau vor 16 Monaten einen 7 sitzigen Neuwagen bestellt.
Lieferzeit vertraglich festgehalten 8-12 Monate. In der Auftragsbestätigung, die 1,5 Monate später eingetroffen
ist stand 10-12 Monate Lieferzeit.

Ich bekomme so gut wie nicht Informationen darüber, ob mein Auto überhaupt in Kürze geliefert werden wird. Ich fürchte, dass es noch länger dauern könnte mit der Auslieferung.

Ich habe vor Ewigkeiten mit meinen Eltern und meiner Familie mit drei Kindern einen 4 wöchigen Urlaub in einen nicht EU-Land geplant, also wollten in den Sommerferien ab mitte Juli mit 7 Leuten mit dem Fahrzeug in den Urlaub fahren.

Nun stehe ich in der Klemme und weiß der geplante Familienurlaub stattfinden soll, wenn das Auto nicht geliefert werden sollte. Ich habe zwar ein weiteres Fahrzeug aber es ist ein kompakter Golf mit 5 Sitzen.

Ich habe bis jetzt den Händler nicht in Verzug gesetzt, was ich hätte tun können aber wollte nicht unbedingt ein Drama daraus machen.

Ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf Schadensersatz hätte für einen Leihwagen mit 7 Sitzen, mit dem ich in einen nicht EU-Land fahren darf (10tkm in 4 Wochen) oder Flugtickets für 7 Personen und Leihwagen in dem jeweiligen Land?

Auf was sollte ich achten, wie soll ich jetzt vorgehen?

Auf der ersten Seiten des unterschriebenen Vertrag steht;

Lieferzeiten:
ca. 8-12 Monate

sonst nichts.

In den Kleingedruckten folgendes:

Lieferverzug-Ausfall:
Kann der Verkäufer den Kaufgegenstand unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten. Lieferverzögerungen aufgrund hoher Kaufnachfrage im EU-Bezugsland, Streik oder sonstige höhere Gewalt). so wird er von der Pflicht zur Leistung frei. Der Verkäufer hat den Käufer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine ggf. bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstanen. Sofern der Verkäufer den unverbindlichen Liefertermin. welcher in der verbindlichen Bestellung festgehalten ist, um mehr als 4 Monate überschreitet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung (z.B. Anzahlung) zurückfordern. Ein Schadens-oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nicht. sofern nicht durch G. Schadenersatz abweichend geregelt.

Beste Antwort im Thema

Es ist tatsächlich geliefert worden, alles gut. 🙂

60 weitere Antworten
60 Antworten

Der TE will doch überhaupt nicht zurücktreten (siehe Posting 13:49). Er wollte lediglich wissen, ob er Aussicht auf Erstattung anderweitiger Anreise in den Urlaub hat. Und da hat er keine Chance.

Aber Hauptsache wieder den Gang zum Anwalt empfohlen.

Auch dieser Berufsstand will leben...

Ob er Ansprüche wegen Schadensersatz hat, kann doch erst bei Kenntnis des ganzen Vertrages beurteilt werden. Bei unverbindlicher (davon gehe ich aus) Lieferfrist mangels Verzuges jedoch nicht. Und setzt er den Händler in Verzug, tritt der zurück.

So ganz am Rande und nebenbei: Ist im Vertrag ein fixer Kaufpreis vereinbart oder kann der Händler den anheben, wenn sein Einkaufspreis sich geändert hat?

Es geht um >40t Euro, der Streitwert ist für beide Seiten zu hoch, aber ich habe eine gute Rechtsschutzversicherung.
In den Kleingedruckten steht zwar kann der Verkäufer den Kaufgegenstand unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten. Lieferverzögerungen aufgrund hoher Kaufnachfrage im EU-Bezugsland, Streik oder sonstige höhere Gewalt). so wird er von der Pflicht zur Leistung frei.

aber unabhängig davon, ob diese Vertragsklausel überhaupt rechtswirksam ist, betrifft keine der Punkten meinen Skoda Kodiaq zu, den ich bestellt habe. Der Händler liefert andere Kunden mit diesem Auto (Info-Austausch in Kodiaq-Foren), es besteht eine hohe Kaufnachfrage aber jeder bekommt es geliefert Streik, höhere Gewalt etc. trifft auch nicht zu.

Ich möchte aber nicht sofort zum Anwalt rennen und so viel Wirbel machen. Eigentlich nur, wenn es nötig ist, kurz vor Ferien den Händler in Verzug setzen und ihm sogar eine Chance für ein Ersatzfahrzeug geben, damit die Kosten für ihn gering wie möglich bleiben. Wenn das alles nichts bringt, würde ich dann einen Ra. aufsuchen, dessen Kosten meine RV und wahrscheinlich später er tragen muss.

Stellt dein Händler denn die Autos selbst her oder ist er auf seinen Vorlieferanten angewiesen? Und du hast - so vermute ich - ein Auto individuell nach deinen Wünschen bestellt. Vielleicht mit einer Sonderausstattung, die derzeit nicht lieferbar ist.

Beim örtlichen Skodahändler stehen m.W. zwei Neuwagen in der Halle.

Ähnliche Themen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Mai 2018 um 21:01:51 Uhr:


Stellt dein Händler denn die Autos selbst her oder ist er auf seinen Vorlieferanten angewiesen? Und du hast - so vermute ich - ein Auto individuell nach deinen Wünschen bestellt. Vielleicht mit einer Sonderausstattung, die derzeit nicht lieferbar ist.

Beim örtlichen Skodahändler stehen m.W. zwei Neuwagen in der Halle.

PeterBH sei mir nicht Böse aber warum bist du so negativ geladen? Das ist der dritte Beitrag, in dem du versuchst mir gegen zu hauen, obwohl ich dir nichts angetan habe oder dich irgendwie provoziert haben könnte.

Man kann schlechte Tage oder Laune haben, sorry aber hier Frust auslassen wird dir nichts bringen, mir schon gar nichts..

Jetzt bitte zurück zum Thema!

Weil du dich auf den Holzweg begibst, der Händler kann nicht für deine höheren Kosten im Urlaub haftbar gemacht werden.

Entweder du möchtest das Fahrzeug schnellstmöglich haben (Dann musst du Druck machen und nicht Bittsteller spielen) oder du musst dir ein alternatives Fahrzeug auf eigene Kosten beschaffen und bleibst auf diesen Kosten sitzen.

Jetzt offtopic: du willst wirklich mit diesem Fahrzeug mit 7 Personen in den Urlaub fahren und dabei eine Strecke von 10000km zurücklegen? Sorry, aber das ist totaler Irrsinn. Nicht nur, dass du keinen Platz für Gepäck hast. Nein, du darfst nicht mal nennenswert was mitnehmen (z.B. in einer Dachbox), da das Fahrzeug überladen ist.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 16. Mai 2018 um 21:12:40 Uhr:


Weil du dich auf den Holzweg begibst, der Händler kann nicht für deine höheren Kosten im Urlaub haftbar gemacht werden.

Welche höhere Kosten? Ich brauche einfach ein Ersatzfahrzeug um in den Urlaub fahren zu können, der vor langer Zeit geplant worden ist. Ohne ein Auto können wir nicht fahren, wir müssen dann fliegen und im Urlaubsland ein Auto mieten. Wenn das nicht Schadensersatz ist, was sollte man unter Schadensersatz verstehen?

Dann werden die sagen, hättest halt früher bestellen müssen.

Den Verkäufer kannst nicht haftbar machen. Die Folgekosten sind Dein Problem.

Versuche einfach Dein Glück, klage es Dir ein, aber wenns dann nicht klappt, Du warst vorgewarnt (das ist ja hier keine rechtliche Beratung, vielleicht holt Dich ein Anwalt bei einer Beratung auf den Boden der Tatsachen).

Zitat:

@Sammens schrieb am 16. Mai 2018 um 21:30:14 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 16. Mai 2018 um 21:12:40 Uhr:


Weil du dich auf den Holzweg begibst, der Händler kann nicht für deine höheren Kosten im Urlaub haftbar gemacht werden.

Welche höhere Kosten? Ich brauche einfach ein Ersatzfahrzeug um in den Urlaub fahren zu können, der vor langer Zeit geplant worden ist. Ohne ein Auto können wir nicht fahren, wir müssen dann fliegen und im Urlaubsland ein Auto mieten. Wenn das nicht Schadensersatz ist, was sollte man unter Schadensersatz verstehen?

Der Händler ist nicht für deinen gebuchten Urlaub verantwortlich.
Schadenersatz im richtigen Sinne wäre, wenn der Händler nach angemessener Frist nicht liefert und du daraufhin vom Vertrag zurück trittst und dir anschliessend ein vergleichbares Fahrzeug wo anders zu einem evtl höheren Preis kaufst. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Preis und dem neuen, wäre der dir entstandene Schaden, den du einfordern könntest.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 16. Mai 2018 um 21:28:37 Uhr:


Entweder du möchtest das Fahrzeug schnellstmöglich haben (Dann musst du Druck machen und nicht Bittsteller spielen) oder du musst dir ein alternatives Fahrzeug auf eigene Kosten beschaffen und bleibst auf diesen Kosten sitzen.

Jetzt offtopic: du willst wirklich mit diesem Fahrzeug mit 7 Personen in den Urlaub fahren und dabei eine Strecke von 10000km zurücklegen? Sorry, aber das ist totaler Irrsinn. Nicht nur, dass du keinen Platz für Gepäck hast. Nein, du darfst nicht mal nennenswert was mitnehmen (z.B. in einer Dachbox), da das Fahrzeug überladen ist.

Es geht eigentlich, Kofferraum 270 L + Dachbox. 380 L = 650 L ings. reicht uns schon. Wenn man im Reiseland auch ein Haus hat, braucht man nicht so viel.

Wie kommst du darauf, dass ich auf meine Kosten einen Leihwagen nehmen soll und auf diese Kosten sitze bleibe? Welche Rechtsgrundlage würde dies erklären?

Der Urlaub ist absolut dein Problem, wie hier schon richtig angemerkt wurde bezieht sich der Schadenersatz nur auf den eventuellen Mehrpreis eines vergleichbaren Fahrzeuges.

Sorry, das interpretierst du falsch. Ich bin keinesfalls negativ geladen (wo sollte das sein?), sondern sehe den Vorgang sachlich. Ist für mich vermutlich auch einfacher als für dich, weil ich nicht in deiner Zwickmühle bin. Nur nutzt es dir nichts, wenn ich Blödsinn schreiben, weil du das gerne lesen möchtest. Dass du dringend ein Fahrzeug brauchst, ist zur Zeit nur dein Problem, nicht das vom Händler - auch wenn du das anders siehst.

Entscheidend ist zum einen dein Vertrag, zum anderen das BGB (sofern du nicht im Ausland direkt bestellt hast). Und im BGB ist der Schadenersatz ziemlich eindeutig geregelt. Ohne Verzug kein Schadensersatz.

Was wird dein Händler machen, wenn du ihn in Verzug setzt und Schadenersatz geltend machen willst? Ich als Händler würde dann locker entsprechend des Vertrages vom diesem zurück treten. Der liefert doch nicht zum Spaß nicht, sondern weil er das Auto in deiner Wunschausstattung von seinem Vorlieferanten nicht bekommt.

In deinem Vertrag wird ausdrücklich auf die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten hingewiesen und du schreibst, keiner der Punkte würde für dein Auto zutreffen. Daher mein Hinweis, dass diese Möglichkeit, insbesondere bei bestimmten Sonderausstattungen durchaus bestehen könnte.

Oder war der Hinweis, welche Anwaltskosten ohne RS-Versicherung entstehen, negativ? Du hast doch hier den Beitrag gelesen, dass die Kosten doch deutlich niedriger wären. Nur kenne ich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) und weiß, welche Kosten anfallen können. Kennst du es auch?

Steht was im Vertrag, ob der Händler den Preis bei dieser langen Lieferfrist anheben kann? Er dürfte es nämlich.

Schau dich doch einfach mal bei Skoda Händlern um, ob die einen geeigneten Neuwagen vorrätig haben. Vielleicht ist es einfacher, einen etwas höheren Preis zu akzeptieren als diese Ungewissheit.

Zitat:

@Sammens schrieb am 16. Mai 2018 um 21:38:03 Uhr:



Zitat:

@andy1080 schrieb am 16. Mai 2018 um 21:28:37 Uhr:


Entweder du möchtest das Fahrzeug schnellstmöglich haben (Dann musst du Druck machen und nicht Bittsteller spielen) oder du musst dir ein alternatives Fahrzeug auf eigene Kosten beschaffen und bleibst auf diesen Kosten sitzen.

Jetzt offtopic: du willst wirklich mit diesem Fahrzeug mit 7 Personen in den Urlaub fahren und dabei eine Strecke von 10000km zurücklegen? Sorry, aber das ist totaler Irrsinn. Nicht nur, dass du keinen Platz für Gepäck hast. Nein, du darfst nicht mal nennenswert was mitnehmen (z.B. in einer Dachbox), da das Fahrzeug überladen ist.

Es geht eigentlich, Kofferraum 270 L + Dachbox. 380 L = 650 L ings. reicht uns schon. Wenn man im Reiseland auch ein Haus hat, braucht man nicht so viel.

Wie kommst du darauf, dass ich auf meine Kosten einen Leihwagen nehmen soll und auf diese Kosten sitze bleibe? Welche Rechtsgrundlage würde dies erklären?

Weil der Händler nicht für deinen Urlaub verantwortlich ist, kannst du ihm diese Kosten nicht berechnen.

"Wie kommst du darauf, dass ich auf meine Kosten einen Leihwagen nehmen soll und auf diese Kosten sitze bleibe? Welche Rechtsgrundlage würde dies erklären?"

Du brauchst keine Rechtsgrundlage, um auf deinen Kosten sitzen zu bleiben. Du brauchst eine Rechtsgrundlage, um deine Kosten vom Händler erstattet zu bekommen. Und die gibt es derzeit mangels Verzuges nicht. Eventuell ist selbst der Verzugsfall finanziell geregelt, in den VW-Neuwagen-Vertragsbestimmungen z.B. bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf 5% des Kaufpreises limitiert. Schau dir deine Vertragsbestimmungen darauf hin mal an oder stell die hier ein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen