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Umsatzsteuer EU Neufahrzeug Ungarn - Schweden - Deutschland

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 9:11

Hallo zusammen,

ich habe eine wichtige Frage zum deutschen bzw. europäischen Steuersystem bezüglich der Umsatzsteuer, in diesem Fall für ein EU Neufahrzeug.

Meine Freundin hat einen Suzuki Splash als EU Neufahrzeug gekauft. Das Fahrzeug wurde in Ungarn gebaut, für den schwedischen Markt. Es wurde daher nach Schweden zum dortigen Händler1 exportiert und bekam in Schweden eine Tageszulassung. Händler1 exportierte das Auto dann wiederum als EU Neufahrzeug an einen deutschen Händler2, der sich auf den Import solcher Fahrzeuge spezialisiert hat. Von diesem wiederum kaufte das Auto unser lokaler Händler3, ebenfalls aus Deutschland, der das gute Stück dann letztlich an uns (Privatperson aus Deutschland) verkauft hat.

So, nun zu meiner Frage: Muss für dieses Fahrzeug nun von meiner Freundin eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden? So war nämlich die Aussage der (insgesamt leider etwas inkompetenten) Frau bei der Zulassungsstelle. Wenn die MwSt nun schon auf der Rechnung aufgeführt ist, also direkt an den lokalen Händler3 gezahlt wird, ist die Steuer damit dann abgegolten, oder kommt die nun nochmals obendrauf? Ich habe extra MwSt geschrieben, weil das so auf der Rechnung steht. Auf der Neuwagen-Bestellung steht allerdings die Ust.??!

Der Händler2 behauptet auf Nachfrage von Händler3, das keine Ust gezahlt werden muss. Wer hat nun Recht, der Händler oder die nette Frau von der Zulassungsstelle? Muss ich in jedem Fall erstmal die Ust an das Finanzamt innerhalb 10 Tage zahlen, um so eine Mahnung zu vemeiden?

Danke für eure Hilfe!

Arne

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GoogleWoogle

Hallo zusammen,

 

ich habe eine wichtige Frage zum deutschen bzw. europäischen Steuersystem bezüglich der Umsatzsteuer, in diesem Fall für ein EU Neufahrzeug.

 

Meine Freundin hat einen Suzuki Splash als EU Neufahrzeug gekauft. Das Fahrzeug wurde in Ungarn gebaut, für den schwedischen Markt. Es wurde daher nach Schweden zum dortigen Händler1 exportiert und bekam in Schweden eine Tageszulassung. Händler1 exportierte das Auto dann wiederum als EU Neufahrzeug an einen deutschen Händler2, der sich auf den Import solcher Fahrzeuge spezialisiert hat. Von diesem wiederum kaufte das Auto unser lokaler Händler3, ebenfalls aus Deutschland, der das gute Stück dann letztlich an uns (Privatperson aus Deutschland) verkauft hat.

 

So, nun zu meiner Frage: Muss für dieses Fahrzeug nun von meiner Freundin eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden? So war nämlich die Aussage der (insgesamt leider etwas inkompetenten) Frau bei der Zulassungsstelle. Wenn die MwSt nun schon auf der Rechnung aufgeführt ist, also direkt an den lokalen Händler3 gezahlt wird, ist die Steuer damit dann abgegolten, oder kommt die nun nochmals obendrauf? Ich habe extra MwSt geschrieben, weil das so auf der Rechnung steht. Auf der Neuwagen-Bestellung steht allerdings die Ust.??!

 

Der Händler2 behauptet auf Nachfrage von Händler3, das keine Ust gezahlt werden muss. Wer hat nun Recht, der Händler oder die nette Frau von der Zulassungsstelle? Muss ich in jedem Fall erstmal die Ust an das Finanzamt innerhalb 10 Tage zahlen, um so eine Mahnung zu vemeiden?

 

Danke für eure Hilfe!

 

Arne

Wenn Du als Privatmann eine Ware von einer Firma mit Sitz in Deutschland kaufst, musst Du Dich nicht um die Einfuhr kümmern. Dies ist Sache desjenigen, der die Ware eingeführt hat. Der von Dir als Privatmann zu zahlende Preis ist immer einschließlich Mehrwertsteuer. Lege Deinen Kaufvertrag der Zulassungsstelle vor und gut ist es.

Wenn Du einen in Asien gefertigten Laptop bei Amazon kaufst, musst Du Dich ja auch nicht um die Enfuhrangelegenheiten kümmern.

Sollte der Händler seinen Sitz nicht in Deutschland haben, Du das Fahrzeug also im Ausland gekauft hast, ist es Deine Aufgabe, sich um die Einfuhrsteuerangelegenheiten zu kümmern.

 

O.

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Zitat:

Original geschrieben von GoogleWoogle

Hallo zusammen,

 

ich habe eine wichtige Frage zum deutschen bzw. europäischen Steuersystem bezüglich der Umsatzsteuer, in diesem Fall für ein EU Neufahrzeug.

 

Meine Freundin hat einen Suzuki Splash als EU Neufahrzeug gekauft. Das Fahrzeug wurde in Ungarn gebaut, für den schwedischen Markt. Es wurde daher nach Schweden zum dortigen Händler1 exportiert und bekam in Schweden eine Tageszulassung. Händler1 exportierte das Auto dann wiederum als EU Neufahrzeug an einen deutschen Händler2, der sich auf den Import solcher Fahrzeuge spezialisiert hat. Von diesem wiederum kaufte das Auto unser lokaler Händler3, ebenfalls aus Deutschland, der das gute Stück dann letztlich an uns (Privatperson aus Deutschland) verkauft hat.

 

So, nun zu meiner Frage: Muss für dieses Fahrzeug nun von meiner Freundin eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden? So war nämlich die Aussage der (insgesamt leider etwas inkompetenten) Frau bei der Zulassungsstelle. Wenn die MwSt nun schon auf der Rechnung aufgeführt ist, also direkt an den lokalen Händler3 gezahlt wird, ist die Steuer damit dann abgegolten, oder kommt die nun nochmals obendrauf? Ich habe extra MwSt geschrieben, weil das so auf der Rechnung steht. Auf der Neuwagen-Bestellung steht allerdings die Ust.??!

 

Der Händler2 behauptet auf Nachfrage von Händler3, das keine Ust gezahlt werden muss. Wer hat nun Recht, der Händler oder die nette Frau von der Zulassungsstelle? Muss ich in jedem Fall erstmal die Ust an das Finanzamt innerhalb 10 Tage zahlen, um so eine Mahnung zu vemeiden?

 

Danke für eure Hilfe!

 

Arne

Wenn Du als Privatmann eine Ware von einer Firma mit Sitz in Deutschland kaufst, musst Du Dich nicht um die Einfuhr kümmern. Dies ist Sache desjenigen, der die Ware eingeführt hat. Der von Dir als Privatmann zu zahlende Preis ist immer einschließlich Mehrwertsteuer. Lege Deinen Kaufvertrag der Zulassungsstelle vor und gut ist es.

Wenn Du einen in Asien gefertigten Laptop bei Amazon kaufst, musst Du Dich ja auch nicht um die Enfuhrangelegenheiten kümmern.

Sollte der Händler seinen Sitz nicht in Deutschland haben, Du das Fahrzeug also im Ausland gekauft hast, ist es Deine Aufgabe, sich um die Einfuhrsteuerangelegenheiten zu kümmern.

 

O.

am 23. Juni 2009 um 9:45

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist das gleiche. Umsatzsteuer ist der "korrekte", Mehrwertsteuer eher ein umgangssprachlicher Begriff.

So, wie ich den Fall verstehe, muss deine Freundin gar nichts machen. Sie hat von einem deutschen Händler gekauft, und dieser hat richtigerweise für seine Lieferung Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. Was vorher passiert (innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, hier evtl. sogar Reihenlieferung zw. Ungarn, Schweden und Deutschland, wenn das Fahrzeug körperlich direkt von Ung. nach D. kam und nur der Rechnungs- und Vertragsweg über Schweden ging) ist höhere Umsatzsteuerkunst, braucht euch aber überhaupt nicht zu interessieren. Die Dame in der Zulassungsstelle sollte sich aufs Zulassen konzentrieren und das Steuerrecht den Leuten überlassen, die sich damit auskennen.

EDIT: @Go4Golf

[Klugscheißmodus]

Von Einfuhr spricht man im Umsatzsteuerrecht nur, wenn Beziehungen zu Drittländern (außerhalb der EU) vorliegen. Ungarn und Schweden sind aber EU-Länder, daher die Begriffe "innergemeinschaftliche Lieferung" und "innergemeinschaftlicher Erwerb", funktioniert technisch etwas anders.

[/Klugscheißmodus]

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 9:58

Ok, demnach kommen wohl keine saftigen 19% mehr oben drauf. Was würdet ihr mir nun für das weitere Verfahren raten? Einfach Garnichts tun und evtl. auf ein Schreiben vom Finanzamt warten? Die "nette Dame" meinte, das würde sich bei uns melden. Wobei mir das eh etwas spanisch vorkommt, da sie keinen Kaufvertrag gesehen hat... wie sollte das Finanzamt also die Höhe der Ust kennen? Ich habe bisher nur gelesen, das man sich von selbst beim Finanzamt melden muss, innerhalb 10 Tage.

Btw: Meine Freundin musste aber ein Formular ausfüllen, dass sie sich zur Zahlung der Ust verpflichtet, sonst hätte sie das Auto gar nicht zulassen können. Ist das dann noch korrekt gelaufen, oder müssen wir die nette Dame wohl nochmal besuchen gehen?

Arne

Zitat:

Original geschrieben von GoogleWoogle

Ok, demnach kommen wohl keine saftigen 19% mehr oben drauf. Was würdet ihr mir nun für das weitere Verfahren raten? Einfach Garnichts tun und evtl. auf ein Schreiben vom Finanzamt warten? Die "nette Dame" meinte, das würde sich bei uns melden. Wobei mir das eh etwas spanisch vorkommt, da sie keinen Kaufvertrag gesehen hat... wie sollte das Finanzamt also die Höhe der Ust kennen? Ich habe bisher nur gelesen, das man sich von selbst beim Finanzamt melden muss, innerhalb 10 Tage.

 

Btw: Meine Freundin musste aber ein Formular ausfüllen, dass sie sich zur Zahlung der Ust verpflichtet, sonst hätte sie das Auto gar nicht zulassen können. Ist das dann noch korrekt gelaufen, oder müssen wir die nette Dame wohl nochmal besuchen gehen?

 

Arne

Siehe hier, welche Unterlagen bei Zulassung vorliegen müssen, wobei ich davon ausgehe, dass das Verfahren bei allen Zulassungsstellen das gleiche ist.

 

www.landkreis-rosenheim.de/kfzzulassung07b.htm  

 

Ich vermute, die Einfuhrumsatzsteuererklärung hat der Zulassungsstelle nicht vorgelegen.

 

O.

 

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 10:33

Danke für den Link, wobei es sich hier m.E um die Zulassung von Fahrzeugen handelt, die ich direkt aus einem EU-Land importiert habe. Demnach habe ich natürlich auch keine "Einfuhrumsatzsteuererklärung", die ich der Zulassungsstelle vorlegen kann. Oder reicht da der Kaufvertrag mit ausgewiesener MwSt aus?

Die dort angeforderten Papiere muss man nur vorlegen, wenn man das Fahrzeug selber importiert hat.

Das Fahrzeug wurde bei einem deutschen Händler erworben: => Kaufvertrag vorlegen und gut ists. Zur Dame bei der Zulassungsstelle verweise ich auf die Ausführungen in Abs.2 Satz 3 des Rheinostfriesen. :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Die dort angeforderten Papiere muss man nur vorlegen, wenn man das Fahrzeug selber importiert hat.

 

Das Fahrzeug wurde bei einem deutschen Händler erworben: => Kaufvertrag vorlegen und gut ists. Zur Dame bei der Zulassungsstelle verweise ich auf die Ausführungen in Abs.2 Satz 3 des Rheinostfriesen. :D :D

Der Dame auf der Zulassungsstelle ging wegen nicht vorliegendem Kaufvertrag offensichtlich davon aus, dass das anzumeldende Fahrzeug selbst "innergemeinschaftlich erworben" (Hallo Rheinostfriese, ich habe dazu gelernt) wurde und nicht durch einen Händler. 

Wie empfohlen, gehe mit Kaufvertrag zur Zulassungsstelle.

 

O.

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 11:09

Ok, danke nochmals. Dann werde ich die Dame wohl selbst mal besuchen gehen.

Wo wir gerade beim Thema Zulassungsstelle sind (passt allerdings nur halb hier rein):

Für das Altfahrzeug wurde die Abwrackprämie im Reservierungsverfahren gewährt, das Auto soll die nächsten Tage verschrottet werden.

Wie ist nun die korrekte Reihenfolge der Verschrottung/Abmeldung?

Wir würden den alten jetzt erst Verschrotten lassen, dabei die Verschrottung auf dem Prämienformular eintragen lassen (vom Schrotti) und dann zur Zulassungsstelle gehen und das Auto abmelden. Ist das so richtig? Bleiben die alten Papiere nach der Entwertung unser Eigentum?

Arne

Ich habe gerade nochmal nachgelesen, was ma in Rosenheim bei der Zulassung vorlegen muss:

Zitat:

Besitznachweis (Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung)

Demnach hätte bei der Zulassung der Kaufvertrag des deutschen Händlers doch vorgelegt werden müssen. ;)

 

Zitat:

Einfuhrumsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, wenn das Fahrzeug ab Tag der ersten Zulassung nicht älter als 6 Monate ist bzw. wenn das Fahrzeug nicht mehr als 6000 km gefahren wurde

Ist ja lustig, bei Fahrzeugen die älter sind als 6 Monate verzichtet das Finanzamt Rosenheim auf die Einfuhrumsatzsteuer ? :confused:

:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Ich habe gerade nochmal nachgelesen, was ma in Rosenheim bei der Zulassung vorlegen muss:

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Besitznachweis (Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung)

Demnach hätte bei der Zulassung der Kaufvertrag des deutschen Händlers doch vorgelegt werden müssen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Einfuhrumsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, wenn das Fahrzeug ab Tag der ersten Zulassung nicht älter als 6 Monate ist bzw. wenn das Fahrzeug nicht mehr als 6000 km gefahren wurde

Ist ja lustig, bei Fahrzeugen die älter sind als 6 Monate verzichtet das Finanzamt Rosenheim auf die Einfuhrumsatzsteuer ? :confused:

 

:D:D

Ist zutreffend. Wenn man mehr als sechs Monate im Ausland einen festen Wohnsitz hat, ein Neufahrzeug im Ausland kauft, dieses mehr als sechs Monate im Besitz hat und nach sechs Monaten zurück nach Deutschland zieht, kann Fahrzeug umsatzsteurfrei nach Deutschland eingeführt werden.

 

O.

am 23. Juni 2009 um 12:18

Richtig... bzw. halbrichtig :D

Innerhalb der EU gibt es keine "Einfuhrumsatzsteuer", da sollte die Zulassungsstelle also vielleicht nochmal ein wenig Nachhilfe hinsichtlich der Begriffe nehmen. Was die meinen, ist die Umsatzsteuer auf den "innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge" nach § 1b UStG, der (entgegen dem "normalen" innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG) auch von Nichtunternehmern verwirklicht werden kann. Dieser ist unter den dort beschriebenen Voraussetzungen umsatzsteuerbar.

@go-4-golf

Es geht darum, dass die Angaben auf der Seite SO nicht korrekt sind. Wie Rheinostfriese geschrieben hat, gibt es für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge eine Spezialregelung im Umsatzsteuergesetz. Dort ist überigens auch geregelt, was im Sinne dieser Regelung als Neufahrzeug anzusehen ist => §1b (3) UStG.

Nach dieser Spezialvorschrift wird übrigens auch ein privater Verkäufer eines neuen Fahrzeuges für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt, muss Umsatzsteuer ausweisen und abführen => §2a UStG. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Richtig... bzw. halbrichtig :D

 

Innerhalb der EU gibt es keine "Einfuhrumsatzsteuer", da sollte die Zulassungsstelle also vielleicht nochmal ein wenig Nachhilfe hinsichtlich der Begriffe nehmen. Was die meinen, ist die Umsatzsteuer auf den "innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge" nach § 1b UStG, der (entgegen dem "normalen" innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG) auch von Nichtunternehmern verwirklicht werden kann. Dieser ist unter den dort beschriebenen Voraussetzungen umsatzsteuerbar.

Hallo Rheinostfriese,

habe schon gelernt, dass Ausdrucksweise unkorrekt ist, soweit es EU -Länder betrifft.

Diese Regel gilt auch für Einfuhr aus Nicht EG-Ländern wie z.B. USA. Daher der übergeordnete Begriff  Einfuhrumsatzsteuer.

USA ist als Einkaufsland sehr beliebt, da hier die Sales- und State Tax zusammn wesentlich geringer als deutsche Mehrwertsteuer ist.

 

 

O.

Die Definition "übergeordneter Begriff" ist so leider nicht korrekt.

Einfuhrumsatzsteuer wird NUR bei der Einfuhr aus einem Drittland (kein EG-Land) erhoben. Es ist kein übergeordneter Begriff, der auch USt aus EU-Mitgliedsländern beinhaltet.

Bei Lieferungen/Leitungen innerhalb der EU-Mitgliedsländer zahlst du entweder die USt, die im jeweiligen (anderen) EU-Land fällig wird (und dann auch dort), oder halt die Umsatzsteuer (aus EG-Lieferungen/Erwerb) , die im Inland fällig wird.

:D

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