EU Neufahrzeug -> wann Inspektion?

Hyundai

Wir interessieren uns für einen i10 1.2 Automatik.
Es werden ja sehr viele EU Fahrzeuge angeboten, teilweise sind diese aus Mitte bis Ende 2019.

Garantie beträgt ja 5 Jahre, jedoch läuft diese soweit mir bekannt seit Auslieferung des Fahrzeuges.

Woher weiss ich denn den genauen Termin an welchem das Fahrzeug zur Inspektion muss?
1 Jahr am Tag der Auslieferung?
Wo erhalte ich das Datum?
Kann ich etwas im Scheckheft sehen?

20 Antworten

um die Sache dann abzurunden: Services während der Garantiezeit ausschließlich bei Hyundai durchführen lassen und penibel auf die Einhaltung der Intervalle ( km oder Zeit) achten! Die Karenzzeiten bei Hyundai sind sehr knapp bemessen, bei Nichteinhaltung wird gerne eine lange Nase gezeigt - insbesondere bei EU-Importen!

Wenns noch enger gesehen wird bei EU Autos, dann muss es sich um Meter und Minuten handeln. Das alles kommt aber auch auf den Händler an.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. März 2020 um 10:50:03 Uhr:


Moin!
Das Vorgehen bzw. der Wunsch Hyundais verstößt gegen EU-Recht! .

Hä??? also das musst Du mir jetzt näher erklären. Wie kann den eine freiwillige Verlängerung der gesetzlichen Garantie gegen EU Recht verstoßen?

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 9. März 2020 um 11:23:13 Uhr:


um die Sache dann abzurunden: Services während der Garantiezeit ausschließlich bei Hyundai durchführen lassen und penibel auf die Einhaltung der Intervalle ( km oder Zeit) achten! Die Karenzzeiten bei Hyundai sind sehr knapp bemessen, bei Nichteinhaltung wird gerne eine lange Nase gezeigt - insbesondere bei EU-Importen!

Gut, das kenne ich schon von Rollern und ist mir bewusst. Bin echt hin und hergerissen...

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Weiß nicht, ob es lohnt mit jemanden zu diskutieren, der "gesetztliche Garantie" schreibt...
Anyway, eine Garantie eines Herstellers ist lediglich vor dem Kauf freiwillig!! Eine Garantie wird Bestandteil eines PKW-Kaufvertrages und ist retroperspektivisch nicht mehr änderbar...; ist ja auch logisch, da man sich u.a. ein Produkt aus diesem Grunde kauft...(Sie [die Garantie] ist sogar einklagbar).
Ferner: In D befinden wir uns in der EU (ungleich Europa) und da gelten u.a. Gesetze analog wie Du es auch innerhalb Deutschlands ggfs. kennen solltest/müsstest...
Konkret: Wenn Hyundai sagen würde (um es mal auf D runter zu brechen), nur Hyundai-Käufer aus Norddeutschland bekommen die Garantie und alle Süddeutschen bekommen diese (Garantie), auf das selbe Auto(!!), nicht...

Zitat:

@Soulwax1201 schrieb am 9. März 2020 um 15:51:20 Uhr:



Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. März 2020 um 10:50:03 Uhr:


Moin!
Das Vorgehen bzw. der Wunsch Hyundais verstößt gegen EU-Recht! .

Hä??? also das musst Du mir jetzt näher erklären. Wie kann den eine freiwillige Verlängerung der gesetzlichen Garantie gegen EU Recht verstoßen?

Zitat:

@DarkDarky
Weiß nicht, ob es lohnt mit jemanden zu diskutieren, der "gesetztliche Garantie" schreibt...

Da bin ich mir auch nicht sicher ob es sich lohnt mit jemanden zu diskutieren der offensichtlich noch überhaupt nicht verstanden hat um was es überhaupt geht.........
" Hyundais verstößt gegen EU-Recht"
Ich lach mich schlapp........
Schon mal was von einem freien Markt gehört?
Noch sind wir nicht im Kommunismus mit Einheitspreisen.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, natürlich könnten Sie dass, dann würde Hyundai einfach 2 Zweigstellen mit dem Namen Hyundai Nord und Hyundai Süd aufmachen, die einen bekommen mehr Garantie, dafür sind die Autos teurer und die andern bekommen weniger Garantie im Gegenzug sind die Autos billiger und wenn dann ein Schlaumaier auf die Idee kommt dort zu kaufen wo die Autos günstiger sind, braucht er sich dann aber nicht beschweren wenn er nicht den gleichen Vertrag bekommt.
Das sind mir echt immer die richtigen alles haben wollen aber nix zahlen wollen und dann noch mim mim machen wie kleinen Kinder dehnen der Schnuller weggenommen wurde

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