EU-Fahrzeug - Garantie
habe da folgendes kleines Problem - mal sehen, ob es eines ist oder vielleicht noch wird
wir haben beim hiesigen VW-Händler einen "italienischen" Touran bestellt
Fahrzeug wurde also bestellt, uns wurde gesagt, Touran sei noch in Produktion, das ganze werde einige Wochen dauern
nach 3 Wochen konnten wir unser Auto dann hier vor Ort abholen
heute kam das italienische Service-Heft und siehe da: der erste Stempel stammt vom Dez. 2004
ich weiß nun echt nicht, was ich davon halten soll - fehlen uns diese Monate jetzt in der Garantie? gibt es sonst noch Nachteile?
bin für jeden Rat sehr dankbar!
28 Antworten
Hallo,
ich meine das Fahrzeug hat ' nur' Gewährleistung
und keine Garantie weil die Händlerübergabe im Dez.2004 war!
Spreche mit Deinem Besteller -er soll dafür sorgen,
dass Du die seit Januar gültige 2 Jahresgarantie bekommst! Lass Dir es schriftlich geben ! Schliesslich hast Du ein Auto bestellt mit diesem Hinblick!
Wenn das dann i.O.ist ,gibt es keine weitere Nachteile!
Gruss
Eugen
Zitat:
Original geschrieben von eugen-martin
Hallo,
ich meine das Fahrzeug hat ' nur' Gewährleistung
und keine Garantie weil die Händlerübergabe im Dez.2004 war!
Spreche mit Deinem Besteller -er soll dafür sorgen,
dass Du die seit Januar gültige 2 Jahresgarantie bekommst! Lass Dir es schriftlich geben ! Schliesslich hast Du ein Auto bestellt mit diesem Hinblick!
Wenn das dann i.O.ist ,gibt es keine weitere Nachteile!Gruss
Eugen
Ich schätze mal, da wird nix draus. Die Garantie gibt es nur vom Werk und nicht vom Händler, und VW wird den Re-Import nicht auch noch unterstützen wollen.
Natürlich kann der Händler selbst eine Garantie geben, die dann jedoch nur bei ihm selber eingelöst werden kann, also keine Reparatur bei anderen Werkstätten.
ähm, hallo!?!?
bin ich jetzt blöd oder seid ihr es? :-)
die 2 jahre garantie gibt es schon seit 2003 und nicht erst seit diesem jahr?!?!?!
aber maßgeblich für die garantiedauer ist tatsächlich der stempel im service-heft.
naja, vielleicht habe ich das auch nicht verstanden, aber eigentlich denke ich schon, dass ich das habe...
@MarcZ:
Soweit ich informiert bin, gab es 2004 bei VW nur 2 Jahre "Gewährleistung" und nicht 2 Jahre "Garantie" wie 2003 bzw. nun auch wieder 2005.
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stimmt, die VW-Garantie gibt es erst wieder seit 2005; wurde mir gerade auch so von VW bestätigt
wenn ich aber in Deutschland bei einem Händler etwas kaufe, gibt es dann Hersteller- oder Händlergarantie?
Hallo, habe bereits vor 3 Jahren einen Passat aus Holland gekauft. Dort und auch in den anderen EU Ländern hat es immer Garantie gegeben. Nur die Deutschen haben auf Gewährleistung umgestellt. Die Garantie wird auich von den Werkstätten in der BRD anstandslos gewährt- kein Problem. Aber in dem Fall hier, scheint die Garantie schon zu laufen. Das wpürde ich mir nicht gefallen lassen, zumal Du ja bei einem VW Händler und nicht bei einem Re-Importeur
gekauft hast !!??
Auch mein Turi hatte schon Garantie für 2 Jahre, als VW hier in Deutschland noch gewährleistete.
MFG
Martin
Zitat:
Original geschrieben von heuberg
Aber in dem Fall hier, scheint die Garantie schon zu laufen. Das wpürde ich mir nicht gefallen lassen, zumal Du ja bei einem VW Händler und nicht bei einem Re-Importeur
gekauft hast !!??MFG
Martin
genau das ist das Problem! tja, bleibt nur die Frage, was nun zu tun ist 🙁
Zitat:
Original geschrieben von PtL
genau das ist das Problem! tja, bleibt nur die Frage, was nun zu tun ist 🙁
nichts - du hast keine chance!
das ist das einzige, was vw noch in den händen hält, "gegen" reimporte. die garantie läuft ab auslieferung beim händler und der hat das heft dann wohl abgestempelt... ist so, kannst du nichts machen... das kann bis zu 6 monate betragen.
meiner ist z.b. 09/03 abgestempelt, hat aber eine ez von 01/04
meiner hat den Stempel von 12/04 - die Übergabe (und damit ja wohl auch die EZ) war aber erst 04/05
was gilt denn dann nun?
sorry, aber das macht mich leicht wuschig
wenn ich das Auto bei einem deutschen VW-Händler kaufe, kann ich doch nicht wissen, wann der Italiener seinen Stempel in das Serviceheft gemacht hat...
für die ez gilt die ez, für die garantie gilt das datum im service heft!
es ist aber in der tat verwunderlich, dass das auto so lange bei dem händler gestanden hat, oder war das kein bestell-fahrzeug?
Die Herstellergarantie ist unabhängig von der Händlergewährleistung.
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, für die der Hersteller die Bedingungen frei festelegen kann. Bei VW zählt eben der Stempel im Serviceheft, weil die das so bestimmt haben. Da kann man nichts machen, wegen Freiwilligkeit.
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der aber nur den Händler trifft. Sie läuft ab dem Tag der Übergabe, dauert zwei Jahre, hat jedoch den Nachteil der Beweislastumkehr nach spätestens einem Jahr (der Zeitraum kann vertraglich auf sechs Monate verkürzt werden) und gilt nur für Mängel, die schon am Tag der Übergabe der Sache vorhanden waren. Das zu beweisen dürfte nach einem Jahr jedoch schwer sein, so daß die Gewährleistung nach Eintritt der Beweislastumkehr nur greifen dürfte, wenn der Händler mitmacht.
Hallo, da kann ich nicht so ganz mitreden, weil ich ja direkt bei einem Händler in den NL gekauft habe. Dort kam der Stempel ja erst rein, als ich das Auto abgeholt habe. Aber PTL, welcher Zeitraum geht Dir denn verloren und Dein Händler scheint mir ja auch nicht so ganz "auf der Höhe " zu sein. Wie kann ein Auto n och gebaut werden und das Heft für die Übergabe schon abgestempelt werden ? Der soll Dir aus Italien ein neues Heft besorgen, die Geschäfte macht der doch mit Italien öfter.
MFG
Martin
nee, mein Händler hat das Auto von einem anderen EU-Händler - beide bedauern den Vorfall und haben nun eine einjährige Anschluss-Car-Garantie angeboten
verlorengegangen sind ca. 4 Monate Garantie, genauer gesagt noch mehr, weil ich ja bei einem 04er Auto nur Gewährleitung habe (alles sehr kompliziert)
Fakt ist: mit der zusätzlichen Garantie sähe es wie folgt aus: noch zwei Monate Restgarantie, dann 18 Monate Gewährleistung, danach wieder die Garantie
ist die Frage, ob ich mich darauf einlassen soll oder den Rechtsweg gehen soll, um das Auto "umzutauschen" (wurde mir auch in Aussicht gestellt), das ist natürlich wieder mit einigen Kosten verbunden...
tja, was tun?
Hallo, das ist doch ein Ausländer, da hast du Garantie!! Europaweit, lass dir nichts erzählen. Nehme die Anschlußgarantie.
MFG
Martin