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Es ging nur knapp 9 Monate gut.

Ford Kuga
Themenstarteram 17. Juli 2021 um 13:06

Als ich am Donnerstag zu meinem in einer Seitenstraße geparkten Kuga kam,war am Türgriff ein in eine

Plastiktüte gesteckter Zettel befestigt.Polizeirevier******.Bitte melden sie sich,ihr Auto wurde beschädigt.

Dann sah ich die Bescherung.Vorne links Front und Kotflügel zerkratzt und etwas eingebeult,Scheinwerfer

oben wo er spitz zuläuft ungefähr 1-2 cm das Scheinwerferglas(oder Acryl,keine Ahnung)gesplittert.Spaltmaße stimmen auch nicht mehr.Ach so,das andere Fahrzeug war ein großes Wohnmobil.

Ist natürlich mega ärgerlich,der Wagen ist ja noch fast neu.

Aber ich bin froh,das derjenige von sich aus die Polizei gerufen hat.Ist ja heutzutage nicht so selbstverständlich.

Termin zur Begutachtung ist erst in einer Woche.

Bin mal gespannt,ob das nur mit Lackieren getan ist oder ob Teile gewechselt werden müssen.Falls der komplette Scheinwerfer getauscht werden muss wird es richtig teuer.Ist ein adaptiver LED.

Euch allen mehr Glück mit eurem Kuga.

Kuga St Line X Diesel 190 PS Erstzulassung 11/2020

Fahrerseite
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Scheinwerfer
18 Antworten

Hallo! Das tut mir leid, aber der Schaden wird zu beheben. Solange das Auto steht, würde ich ein Bild vom Kilometerstand machen, ansonsten zum nächsten Ford-Händler fahren und ein Schadensgutachten machen lassen.

Ich denke das alle beschädigten Teile neu kommen werden, die gibt's schon fertig lackiert vom Werk.

Ist billiger als die beschädigten Teile aufzubereiten, zumal das meiste Kunststoff ist.

War bei mir nicht anders, meiner war damals nicht mal 6 Monate alt wie mich ein Mercedes am Supermarkt Parkplatz beim einparken erwischt hat.

So ist das Leben. Froh sein, das sich der Gegner gemeldet hat. Macht noch lange nicht jeder. Jetzt zahlt es seine Haftpflicht und nicht deine Vollkasko.

Themenstarteram 24. Juli 2021 um 17:27

Gestern war der Gutachter da und hat alles aufgenommen. Ich bekam den Rat ,über einen Anwalt alles abzuwickeln da manche Versicherungen ein Problem damit haben alles vom Gutachten zu bezahlen oder die Wertminderung drücken wollen. Der Anwalt kostet mich zwar nichts,aber ich weiß nicht ob ich das machen soll. Gibt es jemanden der mir aus eigener Erfahrung raten kann?Bis zur Reparatur muss ich noch 3 Wochen warten. Grüße

Mir ist auch mal sowas passiert und hatte keinerlei Probleme. Habe aber die Polizei gerufen, die haben dann ein Schadensprotokoll gemacht. Am nächsten Tag zum Händler gefahren zum Gutachten und beide Sachen dann an die gegnerische Versicherung mit dem Vermerk zum Tatzeitpunkt nicht vor Ort gewesen zu sein geschickt. Gab keine Probleme. Habe mit dem Gutachten aber auch nicht gewartet.

Ist der Gutachter nicht normalerweise eh von der Gegnerischen Versicherung?

Ich kenn das bei uns nur so, du stellst das Auto zum Mechaniker, der macht eine Vorbegutachtung, danach kommt dann der Gutachter von der Gegnerischen Versicherung und gibt die Schadenshöhe frei.

Funktioniert fast immer problemlos, außer der Unfallgegner behauptet plötzlich gegenüber seiner Versicherung das er nicht schuld war.

Dann kommt natürlich der Anwalt ins Spiel...

Ich habe mich sofort selbst drum gekümmert, kostete auch nicht viel (Vertragshändler) - das Geld wurde von der gegnerischen Versicherung sogar erstattet. Von mir aus hätte die gegnerische Versicherung zusätzlich einen eigenen Gutachter beauftragen können, spielt doch keine Rolle.

Es ging mir nur darum, nicht ewig auf irgendwelche Versprechen des Unfallgegners zu warten, sondern selbst für die entsprechende zweifelsfreie Dokumentation zu sorgen. Habe es nämlich auch schon ganz anders erlebt. Ich hätte die Polizei gerufen, die ein entsprechendes Schadensprotokoll vor Ort ausgehändigt hätte und dann direkt zum Vertragshändler zum Gutachten - wäre mein Vorgehen gewesen. Dann braucht man auch keinen Anwalt.

Bei uns kommt die Polizei bei Blechschäden (heute sind es ja vorwiegend Plastikschäden :D) schon seit Jahren nicht mehr.

Außer man kann vom Gegner nicht seine Identität feststellen, bei Fahrerflucht oder Personenschäden.

Zitat:

@78618 schrieb am 24. Juli 2021 um 21:54:13 Uhr:

Bei uns kommt die Polizei bei Blechschäden (heute sind es ja vorwiegend Plastikschäden :D) schon seit Jahren nicht mehr.

Echt? Ist das gesetzeskonform?

Ja, das ist gesetzlich gedeckt...

Bei einen reinen Blechschaden kann man zwar die Polizei anfordern, die kommen dann wie es ihnen möglich ist, aber man muss für den Einsatz zahlen - kostet 36 Euro und ist unter Blaulichtsteuer bekannt.

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/B/Seite.992438.html

Themenstarteram 25. Juli 2021 um 4:43

Ich danke euch allen für eure Beiträge. Ich war auch nicht vor Ort,der Verursacher hat selbst die Polizei gerufen. Die haben mir nur einen Zettel am Türgriff hinterlassen den ich dann am nächsten Tag gefunden habe. Obwohl sie vor Ort meine Adresse ermittelt haben waren sie nicht in der Lage die 150m zu mir zu fahren und kurz Bescheid zu geben. Den Gutachter habe ich selbst gesucht.

Dann werde ich es mal ohne Anwalt machen. VG

Dann passt das doch, die Polizei soll dir aber das Schadensprotokoll aushändigen!

Ja, dann mach mal ohne Anwalt, kannst ihn ja dan sofort einschalten wenn's Probleme gibt.

Sollte eigentlich für die gegnerische Versicherung eindeutig sein das ihr Mandant schuld ist, außer du bist an einer Stelle gestanden wo du so eigentlich nicht stehen hättest dürfen, von dem ich nicht ausgehe.

Aber wie Eddy schon geschrieben hat hol dir den Polizei Bericht.

Ach ja, bei uns ist es ausreichend wenn der Verursacher bei der nächsten Polizeistation eine Selbstanzeige macht, sonst wäre es Fahrerflucht - Zettel alleine reicht nicht.

"außer du bist an einer Stelle gestanden wo du so eigentlich nicht stehen hättest dürfen"

- das spielt in der Regel keine Rolle. Wer den Schaden verursacht zahlt. Jetzt nicht irgendwelchen Spezialsachen konstruieren, wie parken auf der Autobahn, dritte Spur, oder sowas.

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