Erwischt mit Handy am Steuer: mit oder ohne Gefährdung
Hallo zusammen,
ich wurde gerade im Berufsverkehr von der Polizei beim Fahren mit Handy am Steuer in einer viel befahrenen Kreuzung in München erwischt. Leider bin ich nur als letzer (war noch grün) über die Ampel gerutscht, allerdings haben sich die Autos vor mir schon etwas gestaut, sodass ich in der Mitte warten musste, bis sich der Stau wieder etwas gelöst hat.
Die Dame von der Polizei hat mir dann mitgeteilt, dass es eine Anzeige wegen Handy am Steuer gibt, allerdings nichts von einer Gefährdung erwähnt. Nach der Aufnahme der Personalien habe ich den Polizeikollegen gefragt, mit welcher Strafe ich rechnen müsse. Der antwortete mir daraufhin, mit 118€ Strafe plus Gebühren macht es ca. 150€. Das käme auf die Strafe für eine Gefährdung hinaus:
https://www.bussgeldkatalog.org/handy/
Wie schätzt ihr die Lage ein? Dumm gelaufen und beim nächsten mal kein Handy mehr am Steuer? Der eine Monat nicht fahren würde mir weh tun - es sind meine ersten Punkte in Flensburg. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch?
Dankeschön!
Beste Antwort im Thema
Beim nächsten Mal kein Handy mehr mit Fragezeichen dahinter?
Das fragst Du echt ernsthaft?
Das sollte sich von selbst beantworten.
Aber zur Abwechslung kann man auch mal antworten: Nein, beim nöchsten Mal wieder mit Handy.
Unser Staat hat sich stark verschuldet durch Corona und wer, wenn nicht Du hat die Möglichkeit das auszugleichen?
74 Antworten
Was spricht gegen "Autobenutzung kein Handy"?
Die Smartphonenutzung im Straßenverkehr ist mittlerweile eine absolute Seuche.
Das Autofahren ist schon gefährlich genug und viele sind mit dem reinen Fahren schon überfordert; dann kommt noch die Handynutzung dazu.
Das Smartphone sollte zusätzlich zur jetzigen Strafe ersatzlos eingezogen werden!
Grüße vom Armani-Biker...
Ja,Handy am Steuer ist eine Seuche und viele sind mit dem normalen Strassenverkehr schon überfordert.
Der TE ist sicher unbelehrbar,sonst hätte er gar nicht erst die Frage gestellt.
Aber solche Sätze wie "Das Smartphone sollte zusätzlich zur jetzigen Strafe ersatzlos eingezogen werden! " pauschalisieren ,sind also auch nicht gerade angemessen.
Generell sollte man erst einmal in den Spiegel schauen,dann sieht man jemanden der sicher auch nicht immer alles richtig macht.
Wenn da mal jeder ansetzt haben die meisten hier sicher erst einmal genug mit sich sich selbst zu tun.
Ob das als Fußgänger,Fahrradfahrer,Motorradfahrer,Autofahrer oder LKW-Fahrer etc ist.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 03:31:10 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. Juni 2020 um 20:04:52 Uhr:
Freisprechanlage - die sind mittlerweile spottbillig oder bereits in der Serienausstattung des Fahrzeugs enthalten.Mir sagt mein Bauchgefühl, dass du von dir auf andere schließt, was nicht zielführend ist. Es gibt sehr viele Fahrzeuge, die keine Neuwagen sind, und daher keine Freisprecheinrichtung besitzen. Nachrüstlösungen finde ich ebenfalls uninteresant, weil erst nach dem Einbau die Qualität bekannt ist.
Die mitgelieferten Headsets sorgen für einen Kabelsalat. Bluetooth hat gerne mal eine unsaubere Sprechverbindung.
Die Perfelte Lösung gibt es nicht für jeden. Handy am Steuer jedoch ist keine Lösung.
dann is halt nix mit telefon
sehe aber auch immer wieder recht dicke und nicht zu alte karren wo die fahrer mit tel am ohr unterwegs sind, da behaupte ich mal, zu doof oder zu faul ihre telefone zu koppeln und mit fse zu telefonieren
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 11. Juni 2020 um 07:01:34 Uhr:
Was spricht gegen "Autobenutzung kein Handy"?
Ein Handy im Straßenverkehr kann auch für mehr sicherheit sorgen.
Vor einem Jahr habe ich meine Tochter von einem Musikkonzert in einer "fremden Stadt" abgeholt. Dafür habe ich den Live-Standort geteilt, damit planbar ist, wann ich in der Stadt ankomme. Sie rief mich kurz vorm Ziel an, und hat mich "per Fernsteuerung" zu sich navigiert. Bei der "Fernsteuerung" bin ich ein Punkt auf der Karte des abzuholenden, den sie zu sich holen muss.
Ich musste mich nicht auf die Menschenmenge am Straßenrand konzentrieren, um meine Tochter zu suchen. Der Blick blieb auf der Straße, wo immer wieder Fußgänger ohne zu gucken rübergelaufen sind.
Ein weiterer Vorteil zum Navi ist, dass man sich an einem etwas abgegegenen Ort treffen konnte, wo nicht alle hinfahren. (Navinutzer halten direkt vor die Halle.) Dadurch bin ich später auch schneller wieder weg gekommen, und stand nicht im Stau.
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Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 03:17:46 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 10. Juni 2020 um 22:05:20 Uhr:
Vielleicht sollte man erst mal das Wort "Gefährdung" definieren.
Gefährdung bedeutet ja wohl, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder dadurch ein Unfall verursacht wurde. Und das ist hier wohl nicht der Fall.
Also die 100€ zahlen und gut. Bei renitenter Handybenutzung könnte es das nächste Mal aber teurer werden.
Dann versuch mal als Kontrolle bitte in die andere Richtung zu definieren, warum die Handynutzung nicht gefährdent ist. Schon ist am in der Situation, wo die Polizei als neutrale Stelle das Machtwort spricht. Wenn die auslegen, dass es bereits eine Gefährdung ist, wenn der Wagen rollt, und dabei die Situation schildern, dann ist das so....
Die Polizei spricht kein Machtwort, sondern hält sich an die StVO. Die Strafe bestimmt die Bußgeldstelle.
Wenn es schon den Fall mit und ohne Gefährdung gibt, was wäre denn ein Fall ohne Gefährung für dich? Der TE hat nur sein Handy benutzt, mehr wohl nicht. Man kann kaum das bestrafen, was alles hätte passieren können.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 09:25:45 Uhr:
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 11. Juni 2020 um 07:01:34 Uhr:
Was spricht gegen "Autobenutzung kein Handy"?Ein Handy im Straßenverkehr kann auch für mehr sicherheit sorgen.
Vor einem Jahr habe ich meine Tochter von einem Musikkonzert in einer "fremden Stadt" abgeholt. Dafür habe ich den Live-Standort geteilt, damit planbar ist, wann ich in der Stadt ankomme. Sie rief mich kurz vorm Ziel an, und hat mich "per Fernsteuerung" zu sich navigiert. Bei der "Fernsteuerung" bin ich ein Punkt auf der Karte des abzuholenden, den sie zu sich holen muss.
Ich musste mich nicht auf die Menschenmenge am Straßenrand konzentrieren, um meine Tochter zu suchen. Der Blick blieb auf der Straße, wo immer wieder Fußgänger ohne zu gucken rübergelaufen sind.
Ein weiterer Vorteil zum Navi ist, dass man sich an einem etwas abgegegenen Ort treffen konnte, wo nicht alle hinfahren. (Navinutzer halten direkt vor die Halle.) Dadurch bin ich später auch schneller wieder weg gekommen, und stand nicht im Stau.
Ja, aber darum geht es ja gar nicht. Rauchen kann auch gesund sein wenn man zum rauchen aus dem Haus geht und in diesem Moment fällt das Haus in sich zusammen.
Es geht um dieses ständige Gelaber mit dem Handy am Ohr.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 11. Juni 2020 um 07:56:44 Uhr:
Aber solche Sätze wie "Das Smartphone sollte zusätzlich zur jetzigen Strafe ersatzlos eingezogen werden! " pauschalisieren ,sind also auch nicht gerade angemessen.
Der Kollege hat wohl irgendwann mal ein traumatisches Erlebnis mit einem PKW gehabt. Aber egal. Solche Forderungen sind natürlich unangemessen und unrealistisch.
Heutzutage gibt es überhaupt keinen Grund mehr, dass Handy zum telefonieren in die Hand zu nehmen. Argumente wie Kabelsalat, schlechte BT Verbindung usw. zählen nicht.
@TE: Einspruch kannst du vergessen. Du bist in flagranti erwischt worden. Was willst du da schreiben? Das du eine schwarze Socke am Ohr hattes?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2020 um 09:29:32 Uhr:
Es geht um dieses ständige Gelaber mit dem Handy am Ohr.
Das ist garnicht sooo kritisch.
Gefährlicher sind die ganzen social media apps wie Facebook, Whatsapp und Co. Merk ich persönlich immer wieder, das das tippen in Whatsapp ziemlich ablenkt. Meist fahr ich dann kurz auf nen Rastplatz wenn auf der Bahn viel los ist.
Es geht ihm doch nicht darum, so zu tun, als hätte er nich tmit dem Handy in der Hand telefoniert, sondern um die Frage, ob er "mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" oder ohne telefoniert hat. Das macht immerhin einen Unterschied von 50 € bei Bußgeld weniger, einen Flenspunkt weniger und keinen Monat Fahrverbot aus. Da lohnt sich die Überlegung eines Einspruchs schon. Dazu müsste man allerdings die Begründung der Polizisten kennen, warum er "mit Gefährdung" telefoniert hat, sonst wird wieder nur Kaffeesatzleserei. Noch hat er keinen Bescheid bekommen.
Grüße vom Ostelch
Der mit dem "Rauchen ist gesund.." war geil :-)
Handy am Ohr... kaum jemand hat heute keine FSE. Dann koppel ich das und fertig. Oder eben Kopfhörer ins Ohr.
Ich gebe zu: Hat man Automatik, ist es schon verlockend. Man hat einfach immer ne Hand frei. Eis essen geht ja auch locker so. Aber, man ist einfach abgelenkt! Wer das nicht einsehen kann, dem helfen vielleicht höhere Strafen. Leider geht es nicht anders.
Vor allem: Wenn mich jemand mit Handy am Ohr am Steuer beim Vorbeifahren noch entspannt anschaut, kriege wirklich Aggressionen.. Wenn so jemand wenigstens eine Art "ich weiß, ich darf das nicht-Gesicht" hätte... weil er halt reflexartig ran ging oder die Omi im Krankenhaus ist.... Aber so?
Sorry Leute - ihr im Auto Telefonierer seid noch übler, als all die, die beim Abbiegen immer Rätselraten machen. Und das muss auch hier im Form jemand machen, so viele wie das sind!
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 09:28:07 Uhr:
Die Polizei spricht kein Machtwort, sondern hält sich an die StVO. Die Strafe bestimmt die Bußgeldstelle.
Wenn es schon den Fall mit und ohne Gefährdung gibt, was wäre denn ein Fall ohne Gefährung für dich? Der TE hat nur sein Handy benutzt, mehr wohl nicht. Man kann kaum das bestrafen, was alles hätte passieren können.
Die Strafe bestimmt nicht die Bußgeldstelle, da sie nicht vor Ort war. Sie führt das aus, was die Polizei als neutraler Zeuge mitteilt. Auch bei einem Gerichtsurteil später wird die Polizei befragt, ob sie das Gefühl hatte, dass es sich um eine Gefährdung handelt. Hier kenn man bei eine Stau Glück haben, da der Wagen nur langsam bewegt wird. Im Kreuzungsbereich sind meiner Meinung nach die chancen sehr schlecht. Das kann aber nur ein Anwalt beantworten, wenn er Akteneinsicht bekommt.
Es gibt vier Möglichkeiten, wo drei im Bußgeldkatalog stehen:
-Einfache Handynutzung: Telefonieren im Stillstand (oder Stau) mit laufendem Motor.
-Handynutzung mit Behinderung: Gibt es im Bußgeldkatalog nicht und wird zur "einfachen Handynutzung" oder "Handynutzung mit Gefährdung" geändert.
-Handynutzung mit Gefährdung: Telefonieren während der fahrt.
-Sachbeschädigung bei Handynutzung: Wie der Name schon sagt.
Und noch ein Hinweis:
Es kommt nicht drauf an, wer hier im Forum die besseren Argumente hat. Es zählt das, was der Handynutzer am Ende im Briefkasten hat. In diesem Fall wurde bereits die Strafe mit Gefährdung angekündigt. Ein anderer Polizist hätte vielleicht anders entscheiden. Wer beim fahren nur eine "einfache Handynutzung" zahlen muss kann sich glücklich schätzen. Man muss beim fahren ohne Freisprecheinrichtung damit rechnen eine "Handynutzung mit Gefährdung" zahlen zu drüfen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. Juni 2020 um 09:35:07 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2020 um 09:29:32 Uhr:
Es geht um dieses ständige Gelaber mit dem Handy am Ohr.Das ist garnicht sooo kritisch.
Mich lenkt das massiv ab, sogar mit FSE merke ich das ich im Nachhinein Lücken vom Verkehrsgeschehen habe.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2020 um 09:47:23 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. Juni 2020 um 09:35:07 Uhr:
Das ist garnicht sooo kritisch.
...merke ich das ich im Nachhinein Lücken vom Verkehrsgeschehen habe.
Das hat bei dir eher damit zu tun, dass du alt wirst 😁 😁
Ich meinte ja auch "nicht sooo kritisch" im Vergleich zu Textnachrichten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2020 um 09:47:23 Uhr:
Mich lenkt das massiv ab, sogar mit FSE merke ich das ich im Nachhinein Lücken vom Verkehrsgeschehen habe.
Bei mir geht sowas auch ohne Handy. 😁😁😁
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2020 um 09:47:23 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. Juni 2020 um 09:35:07 Uhr:
Das ist garnicht sooo kritisch.
Mich lenkt das massiv ab, sogar mit FSE merke ich das ich im Nachhinein Lücken vom Verkehrsgeschehen habe.
Genau aus diesen Grund hat mein Arbeitgeber das Telefonieren auch mit FSE auf dienstlichen Fahrten untersagt. Es ist lediglich gestattet, ein Telefonat kurz anzunehmen, um dem Anrufenden mitzuteilen, daß er bei nächster Gelegenheit (z.B nächster Rastplatz) zurückgerufen wird.