Erwischt mit Handy am Steuer: mit oder ohne Gefährdung
Hallo zusammen,
ich wurde gerade im Berufsverkehr von der Polizei beim Fahren mit Handy am Steuer in einer viel befahrenen Kreuzung in München erwischt. Leider bin ich nur als letzer (war noch grün) über die Ampel gerutscht, allerdings haben sich die Autos vor mir schon etwas gestaut, sodass ich in der Mitte warten musste, bis sich der Stau wieder etwas gelöst hat.
Die Dame von der Polizei hat mir dann mitgeteilt, dass es eine Anzeige wegen Handy am Steuer gibt, allerdings nichts von einer Gefährdung erwähnt. Nach der Aufnahme der Personalien habe ich den Polizeikollegen gefragt, mit welcher Strafe ich rechnen müsse. Der antwortete mir daraufhin, mit 118€ Strafe plus Gebühren macht es ca. 150€. Das käme auf die Strafe für eine Gefährdung hinaus:
https://www.bussgeldkatalog.org/handy/
Wie schätzt ihr die Lage ein? Dumm gelaufen und beim nächsten mal kein Handy mehr am Steuer? Der eine Monat nicht fahren würde mir weh tun - es sind meine ersten Punkte in Flensburg. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch?
Dankeschön!
Beste Antwort im Thema
Beim nächsten Mal kein Handy mehr mit Fragezeichen dahinter?
Das fragst Du echt ernsthaft?
Das sollte sich von selbst beantworten.
Aber zur Abwechslung kann man auch mal antworten: Nein, beim nöchsten Mal wieder mit Handy.
Unser Staat hat sich stark verschuldet durch Corona und wer, wenn nicht Du hat die Möglichkeit das auszugleichen?
74 Antworten
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 09:43:58 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 09:28:07 Uhr:
Die Polizei spricht kein Machtwort, sondern hält sich an die StVO. Die Strafe bestimmt die Bußgeldstelle.
Wenn es schon den Fall mit und ohne Gefährdung gibt, was wäre denn ein Fall ohne Gefährung für dich? Der TE hat nur sein Handy benutzt, mehr wohl nicht. Man kann kaum das bestrafen, was alles hätte passieren können.
....
Und noch ein Hinweis:
Es kommt nicht drauf an, wer hier im Forum die besseren Argumente hat. Es zählt das, was der Handynutzer am Ende im Briefkasten hat. In diesem Fall wurde bereits die Strafe mit Gefährdung angekündigt
....
Im Ausgangsthread sprach der expliziet TE davon, dass keine Gefährdung im Spiel ist.
Warum wird dann sofort daraus eine Gefährung von vielen gemacht. 😕 Das ist wohl eher das Wunschdenken einiger.
Die ganze Diskussion um Gefährung oder nicht führt zu nichts, da es darum gar nicht geht.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 10:19:10 Uhr:
Im Ausgangsthread sprach der expliziet TE davon, dass keine Gefährdung im Spiel ist.
Das hat er dort aber nur als
Vermutungaus seiner Sicht formuliert.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 10:19:10 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 09:43:58 Uhr:
....
Und noch ein Hinweis:
Es kommt nicht drauf an, wer hier im Forum die besseren Argumente hat. Es zählt das, was der Handynutzer am Ende im Briefkasten hat. In diesem Fall wurde bereits die Strafe mit Gefährdung angekündigt
....
Im Ausgangsthread sprach der expliziet TE davon, dass keine Gefährdung im Spiel ist.
Die Aussage der Polizisten bzgl. 150 Euro Bußgeld spricht eine andere Sprache.
Die Gefährdung könnte sich daraus ergeben haben, dass der TE als Letzter in die Kreuzung fuhr und dort warten musste. Leider verschweigt er, ob der Querverkehr bis dahin schon grün hatte und er die Kreuzung somit blockiert hat.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 10:19:10 Uhr:
Im Ausgangsthread sprach der expliziet TE davon, dass keine Gefährdung im Spiel ist.
Warum wird dann sofort daraus eine Gefährung von vielen gemacht. 😕 Das ist wohl eher das Wunschdenken einiger.
Die ganze Diskussion um Gefährung oder nicht führt zu nichts, da es darum gar nicht geht.
Doch, die Diskussion geht nur um die Gefährdung, weil dem TE damit ein Fahrverbot bevor steht. Das ist kein Wunschdenken einiger.
Bei der Kontrolle wurde keine Gefährdung genannt, aber es wurde das Bußgeld für eine Gefährdung angekündigt.
Es wurde nach einer Begründung gefragt, warum es (in diesem Fall) eine Gefährdung sein soll. Dies habe ich genannt.
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Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 10:19:10 Uhr:
Im Ausgangsthread sprach der expliziet TE davon, dass keine Gefährdung im Spiel ist.
Da haben wir's doch. Der TE
behauptet, dass es keine Gefährdung gab. Woher will er das denn wissen? Mit Fug und Recht wird eben angenommen, dass er abgelenkt war, und daher liegt implizit eine Gefährdung vor. Da gibt es gar nichts mehr zu diskutieren. Deshalb ist er ja auch in eine verstopfte Kreuzung eingefahren.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 09:28:07 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 03:17:46 Uhr:
Dann versuch mal als Kontrolle bitte in die andere Richtung zu definieren, warum die Handynutzung nicht gefährdent ist. Schon ist am in der Situation, wo die Polizei als neutrale Stelle das Machtwort spricht. Wenn die auslegen, dass es bereits eine Gefährdung ist, wenn der Wagen rollt, und dabei die Situation schildern, dann ist das so....
Die Polizei spricht kein Machtwort, sondern hält sich an die StVO. Die Strafe bestimmt die Bußgeldstelle.
Wenn es schon den Fall mit und ohne Gefährdung gibt, was wäre denn ein Fall ohne Gefährung für dich? Der TE hat nur sein Handy benutzt, mehr wohl nicht. Man kann kaum das bestrafen, was alles hätte passieren können.
Oh doch. Siehe Paragraf 316 StGB, die folgenlose Trunkenheitsfahrt.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 10:19:10 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 09:43:58 Uhr:
....
Und noch ein Hinweis:
Es kommt nicht drauf an, wer hier im Forum die besseren Argumente hat. Es zählt das, was der Handynutzer am Ende im Briefkasten hat. In diesem Fall wurde bereits die Strafe mit Gefährdung angekündigt
....
Im Ausgangsthread sprach der expliziet TE davon, dass keine Gefährdung im Spiel ist.
Warum wird dann sofort daraus eine Gefährung von vielen gemacht. 😕 Das ist wohl eher das Wunschdenken einiger.
Die ganze Diskussion um Gefährung oder nicht führt zu nichts, da es darum gar nicht geht.
Auch wenn ich besoffen ohne Unfall von A nach B komme liegt eine Gefährdung vor.(edit, JumpinJack war schneller).
So sehe ich das auch im Berufsverkehr in München auf einer Kreuzung mit dem Handy am Ohr.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 09:43:58 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 09:28:07 Uhr:
Die Polizei spricht kein Machtwort, sondern hält sich an die StVO. Die Strafe bestimmt die Bußgeldstelle.
Wenn es schon den Fall mit und ohne Gefährdung gibt, was wäre denn ein Fall ohne Gefährung für dich? Der TE hat nur sein Handy benutzt, mehr wohl nicht. Man kann kaum das bestrafen, was alles hätte passieren können.Die Strafe bestimmt nicht die Bußgeldstelle, da sie nicht vor Ort war. Sie führt das aus, was die Polizei als neutraler Zeuge mitteilt. Auch bei einem Gerichtsurteil später wird die Polizei befragt, ob sie das Gefühl hatte, dass es sich um eine Gefährdung handelt. Hier kenn man bei eine Stau Glück haben, da der Wagen nur langsam bewegt wird. Im Kreuzungsbereich sind meiner Meinung nach die chancen sehr schlecht. Das kann aber nur ein Anwalt beantworten, wenn er Akteneinsicht bekommt.
Es gibt vier Möglichkeiten, wo drei im Bußgeldkatalog stehen:
-Einfache Handynutzung: Telefonieren im Stillstand (oder Stau) mit laufendem Motor.
-Handynutzung mit Behinderung: Gibt es im Bußgeldkatalog nicht und wird zur "einfachen Handynutzung" oder "Handynutzung mit Gefährdung" geändert.
-Handynutzung mit Gefährdung: Telefonieren während der fahrt.
-Sachbeschädigung bei Handynutzung: Wie der Name schon sagt.Und noch ein Hinweis:
Es kommt nicht drauf an, wer hier im Forum die besseren Argumente hat. Es zählt das, was der Handynutzer am Ende im Briefkasten hat. In diesem Fall wurde bereits die Strafe mit Gefährdung angekündigt. Ein anderer Polizist hätte vielleicht anders entscheiden. Wer beim fahren nur eine "einfache Handynutzung" zahlen muss kann sich glücklich schätzen. Man muss beim fahren ohne Freisprecheinrichtung damit rechnen eine "Handynutzung mit Gefährdung" zahlen zu drüfen.
Mich würde interessieren wo du deine Definitionen der Handynutzung her hast.
Wie hier auch schon gesagt wurde. Eine Gefährdung muss konkret sein und begründet werden
Daher ist das einfache Fahren mit dem Auto ohne Handy sehr weit von einer Gefährdung entfernt.
Und glaub mir, auch die Polizei hat nicht jedes Bußgeld im Kopf, so dass man getrost davon ausgehen kann, dass hier einfach nur ein Irrtum hinsichtlich der Beträge vorliegt.
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:23:36 Uhr:
Daher ist das einfache Fahren mit dem Auto ohne Handy sehr weit von einer Gefährdung entfernt.
Das wird wohl auch niemand bestreiten - es ist schließlich der Soll-Zustand gemäß StVO.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:15:02 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. Juni 2020 um 10:19:10 Uhr:
Im Ausgangsthread sprach der expliziet TE davon, dass keine Gefährdung im Spiel ist.
Warum wird dann sofort daraus eine Gefährung von vielen gemacht. 😕 Das ist wohl eher das Wunschdenken einiger.
Die ganze Diskussion um Gefährung oder nicht führt zu nichts, da es darum gar nicht geht.Auch wenn ich besoffen ohne Unfall von A nach B komme liegt eine Gefährdung vor.(edit, JumpinJack war schneller).
So sehe ich das auch im Berufsverkehr in München auf einer Kreuzung mit dem Handy am Ohr.
Leider falsch. Wenn ich es schaffe ohne Zwischenfälle betrunken von A nach B zu fahren liegt hier eine normale Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB vor. Wenn ich unter 1,1 Promille habe, ist das sogar nur eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn es kommen Ausfallerscheinungen dazu. Aber das führt jetzt zu weit und hat ja mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.
Aber. Es ist jetzt schon mehrmals erwähnt worden.
Die Gefährdung muss sowohl beim Handy als auch bei der Trunkenheit konkret sein, d.h. es muss konkret jemand gefährdet werden. Das wäre dann im Fall der Trunkenheit eine Straftat nach § 315c StGB ( konkretes Gefährdungsdelikt )
Auch wenn es gefährlich ist bzw. gefährlich werden kann , während der Fahrt zu telefonieren, spricht man hier noch nicht von einer Gefährdung.
Bitte nicht die Begriffe "gefährlich" und Gefährdung" durcheinander werfen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. Juni 2020 um 11:25:50 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:23:36 Uhr:
Daher ist das einfache Fahren mit dem Auto ohne Handy sehr weit von einer Gefährdung entfernt.
Das wird wohl auch niemand bestreiten - es ist schließlich der Soll-Zustand gemäß StVO.
Wurde hier schon anders behauptet.
Edit:
z.B. von diesem Forenmitglied
https://www.motor-talk.de/.../...er-ohne-gefaehrdung-t6881035.html?...
und von dir selbst, oder war dieser Beitrag nicht ernst gemeint.
https://www.motor-talk.de/.../...er-ohne-gefaehrdung-t6881035.html?...
Der TE erwähnte das er auf der Kreuzung halten musste. Geht es schon als Gefährdung durch wenn er dem Querverkehr bei dessen Grünphase noch im Weg stand?
Zitat:
@onzlaught schrieb am 11. Juni 2020 um 12:01:04 Uhr:
Der TE erwähnte das er auf der Kreuzung halten musste. Geht es schon als Gefährdung durch wenn er dem Querverkehr bei dessen Grünphase noch im Weg stand?
Eher nicht. Das ist eher als Behinderung zu werten. Würde ich so sehen, wenn jemand einfach normal abbremsen muss, oder nicht weiterfaren kann, weil der Telefonierer im Weg steht.
Muss jemand stärker abbremsen oder voll bremsen mit Sicherheit.
Das wird dann im Endeffekt vermutlich der Richter entscheiden.
Edit:
Hab mal ne Definition der Gefährdung eines anerkannten Verkehrsrechtlers rausgesucht
"Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn nach allg. Lebens-erfahrung die im Einzelfall zu beurteilende Gefahr so nahe liegt, dass sie unmittelbar auf einen Unfall hindeutet, wenn keine plötzliche Wendung eintritt. Die Sicherheit einer bestimmten Peron oder einer fremden Sache muss so stark beeinträchtigt sein, dass es nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht"
Das trifft auf das bloße "Sperren" einer Kreuzung nicht zu.
Kann mich den Vorschreibern nur anschließen. Die Strafen könnten m.E. verdoppelt werden.
Hier ein Anhang der die Atmosphäre etwas entspannen sollte. 🙂