Erwischt mit Handy am Steuer: mit oder ohne Gefährdung

Hallo zusammen,

ich wurde gerade im Berufsverkehr von der Polizei beim Fahren mit Handy am Steuer in einer viel befahrenen Kreuzung in München erwischt. Leider bin ich nur als letzer (war noch grün) über die Ampel gerutscht, allerdings haben sich die Autos vor mir schon etwas gestaut, sodass ich in der Mitte warten musste, bis sich der Stau wieder etwas gelöst hat.

Die Dame von der Polizei hat mir dann mitgeteilt, dass es eine Anzeige wegen Handy am Steuer gibt, allerdings nichts von einer Gefährdung erwähnt. Nach der Aufnahme der Personalien habe ich den Polizeikollegen gefragt, mit welcher Strafe ich rechnen müsse. Der antwortete mir daraufhin, mit 118€ Strafe plus Gebühren macht es ca. 150€. Das käme auf die Strafe für eine Gefährdung hinaus:
https://www.bussgeldkatalog.org/handy/

Wie schätzt ihr die Lage ein? Dumm gelaufen und beim nächsten mal kein Handy mehr am Steuer? Der eine Monat nicht fahren würde mir weh tun - es sind meine ersten Punkte in Flensburg. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch?

Dankeschön!

Beste Antwort im Thema

Beim nächsten Mal kein Handy mehr mit Fragezeichen dahinter?
Das fragst Du echt ernsthaft?
Das sollte sich von selbst beantworten.
Aber zur Abwechslung kann man auch mal antworten: Nein, beim nöchsten Mal wieder mit Handy.
Unser Staat hat sich stark verschuldet durch Corona und wer, wenn nicht Du hat die Möglichkeit das auszugleichen?

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ich frage mich ja nur, ob ein ein Fahrverbot auch noch auf mich zukommt - das wäre dann schon empfindlich. Ich hatte bisher ja noch nie einen Punkt oder Unfall verursacht.

Zitat:

@Markovicz schrieb am 10. Juni 2020 um 21:18:19 Uhr:


ich frage mich ja nur, ob ein ein Fahrverbot auch noch auf mich zukommt...

Nach Schilderung der Sachlage -> ja.

mit Ge­fährdung 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fußgänger

Warum plädieren hier alle auf "mit Gefährdung"?

Laut Aussage des TE hat er nichts von einer Gefährdung erwähnt, außerdem ca. 150Euro Strafe inklusive Gebühren, das passt nicht überein mit dem Tatbestand "mit Gefährdung"

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Zitat:

@lore8 schrieb am 10. Juni 2020 um 19:22:25 Uhr:


Ich würde die Dame von der Polizei verklagen. Immerhin hast Du nicht mit dem Laptop gearbeitet. Hatte sie überhaupt eine Schutzmaske??

Dumme Antwort 🙂

gefährdung, weil er noch ine kreuzung einfuhr, owohl diese nicht frei war?
und beim nächsten mal einfach das handy durch nen halben ersetzen

Zitat:

@Markovicz schrieb am 10. Juni 2020 um 21:18:19 Uhr:


ich frage mich ja nur, ob ein ein Fahrverbot auch noch auf mich zukommt - das wäre dann schon empfindlich. Ich hatte bisher ja noch nie einen Punkt oder Unfall verursacht.

Nein

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 10. Juni 2020 um 21:35:17 Uhr:


gefährdung, weil er noch ine kreuzung einfuhr, owohl diese nicht frei war?
und beim nächsten mal einfach das handy durch nen halben ersetzen

Genau.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 10. Juni 2020 um 21:32:48 Uhr:


Warum plädieren hier alle auf "mit Gefährdung"?

Weil das Handy

während der Fahrt

benutzt wurde.

Vielleicht sollte man erst mal das Wort "Gefährdung" definieren.
Gefährdung bedeutet ja wohl, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder dadurch ein Unfall verursacht wurde. Und das ist hier wohl nicht der Fall.

Also die 100€ zahlen und gut. Bei renitenter Handybenutzung könnte es das nächste Mal aber teurer werden.

Eine Gefährdung muss konkretisiert werden, also einen konkret benannten anderen Verkehrsteilnehmer direkt betreffen.

Bei einem Unfall wären 200 Euro fällig.

Also einigen wir und auf "ohne Gefährung". Der TE ist beruhigt und schläft die Nacht besser😉

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 10. Juni 2020 um 22:05:20 Uhr:


Vielleicht sollte man erst mal das Wort "Gefährdung" definieren.
Gefährdung bedeutet ja wohl, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder dadurch ein Unfall verursacht wurde. Und das ist hier wohl nicht der Fall.

Also die 100€ zahlen und gut. Bei renitenter Handybenutzung könnte es das nächste Mal aber teurer werden.

Dann versuch mal als Kontrolle bitte in die andere Richtung zu definieren, warum die Handynutzung nicht gefährdent ist. Schon ist am in der Situation, wo die Polizei als neutrale Stelle das Machtwort spricht. Wenn die auslegen, dass es bereits eine Gefährdung ist, wenn der Wagen rollt, und dabei die Situation schildern, dann ist das so.

Es ist reines Wunschdenken der Handynutzer, wenn man nach ihrem "es kann ja nichts passieren", oder "ich bin genau so gut gefahren, als wenn ich kein Handy am Ohr gehabt hätte" Bauchgefühl geht.

Einen Unfall zu verursachen ist eine definierte Handlung, die im Bußgeldkatalog gesondert aufgelistet ist.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Juni 2020 um 20:04:52 Uhr:


Freisprechanlage - die sind mittlerweile spottbillig oder bereits in der Serienausstattung des Fahrzeugs enthalten.

Mir sagt mein Bauchgefühl, dass du von dir auf andere schließt, was nicht zielführend ist. Es gibt sehr viele Fahrzeuge, die keine Neuwagen sind, und daher keine Freisprecheinrichtung besitzen. Nachrüstlösungen finde ich ebenfalls uninteresant, weil erst nach dem Einbau die Qualität bekannt ist.

Die mitgelieferten Headsets sorgen für einen Kabelsalat. Bluetooth hat gerne mal eine unsaubere Sprechverbindung.

Die Perfelte Lösung gibt es nicht für jeden. Handy am Steuer jedoch ist keine Lösung.

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