erweiterung auf be ohne führerschein, fahren ohne führerschein allgemein

hallo,

ich hatte eben fahrprüfung, erweiterung von b auf be (hängerschein).

nachdem ich meinen führerschein verloren habe, habe ich mir einen vorläufigen geholt.

der kam vor nem monat dann auch weg, mit allem drum und dran (fahrzeugschein, perso...)

hab dann diebstahlanzeige bei der polizei gemacht (wirklich gestohlen), im wesentlichen, um mir die kohole für ne eidesstattliche versicherung zu sparen.

seitdem (monat) fahr ich ohne fs rum. und ohne fahrzeugschein.

hab von allem noch ne kopie
und den fahrzeubgrief
diebstahlanzeige
und reisepass hab ich sonst noch dabei

der prüfer schickt den fs jetzt zu meiner führerscheinstelle, und da kann ich den abholen.

nun zum eigentlichen.

der prüfer hat ein riesen(!) trara deshalb gemacht.
angeblich soll man zweifel an meiner fahreignung haben können (also mpu), weil ich übergangsweise ohne fs durch die gegend fahre!
außerdem hätte er mir angeblich die prüfung eigentlich gar nicht abnehmen dürfen!

ich fahr einfach nicht extra zur führerschein/zulassungsstelle, das sind 50 kilometer hin und zurück, um mir nen vorläufigen führerschein ausstellen zu lassen, den ich dann eh gleich eintausch.
mit spritgeld obendrauf kostet das mehr, als wenn ich ohne fs erwischt werde (10 euro).

fahrzeugschein hol ich mir dann (erst bei der gelegenheit) nen neuen, dann brauch ich da nich zweimal hin gurken!

was sagt ihr dazu?
zum einen interessiert es mich einfach mal so, zum anderen, können die da bei der führerscheinstelle noch rum stressen? davon meinte er auch was.
mpu war nur ne drohung, was mir angeblich hätte blühen können, wenn er gewollt hätte?!!!

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.
wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

gruß
karl

p. s.: nicht führerschein mit fahrerlaubnis verwechseln😉

Beste Antwort im Thema

Der Prüfer sollte sich mal über die Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis informieren.Du warst ohne Führerschein unterwegs,kostet 10 oder 20 Euro wenn man ihn bei der Polizei nicht vorweisen kann und hat den Ärger das man ihn später bei einer Wache vorzeigen kann.😁 Reicht mir schon als Grund ihn mitzuführen.
Hättest du keine Fahrerlaubnis mehr wäre die Prüfungsgenehmigung zurückgezogen worden und der Prüfer hätte gar keinen Auftrag gehabt.

Zitat:

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.
wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

Weil es eben nicht 24Stungen/365Tage mit der Abfrage funktioniert.Davon abgesehen das es auch lästig ist wenn der Polizist am Computer/Telefon Dinge klären muß die mit einem Blick auf die Karte geklärt wären.

Dazu kommt das man den Polizisten vieles erzählen kann,aber wenn sie den Führerschein in Händen halten können sie auch gleich kontrollieren ob die Visage auf dem Foto zu dem Typen passt der behauptet der auf dem Foto zu sein.😁

Übrigens,eine Kopie des Fahrzeugscheins muß kein Polizist akzeptieren.

Wenn du da mal an einen Kollegen gerätst der so stur wie du Beschaffungsunwillig ist kann es ein das du länger auf der Wache sitzt als gedauert hätte das Zeug wieder zu beschaffen.

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Zitat:

Original geschrieben von citius


Was heißt Schuld?
"Billig" war es. Als Schüler hatte man nicht den Gold-kackenden Dukatenesel.

Es liegt doch in Deiner Auswahl, eine Fahrschule zu besuchen, bei der Du "alles" und "intensiv" lernst oder die Miniversion der Ausbildung mit entsprechend geringen Kosten. Nur beschweren, dass es nur eine Miniversion war, das geht dann nicht.

Einen alten Polo kaufen und dann meckern, dass es kein fabrikneuer Ferrari ist - kann man machen. Hat für Andere aber auch eine entsprechende Aussagekraft.

Werde doch Fahrlehrer, eröffne eine Fahrschule und biete eine Vollausbildung ohne jede Kosten für jeden Fahrschüler an, ist eine absolute Marktlücke und Du hättest sicher immer die Hütte voll.

Zitat:

Original geschrieben von 200D


@Drahkke
keine ahnung. ich bin kein finanzminister.

ich fände so ein system nicht sinnlos. es würde den komfort erhöhen.

Ja, eine Gesetzesänderung würde deinen Komfort erhöhen, aber den der Allgemeinheit?

Ich werf mal noch ein paar Dinge in die Waagschale:

- Polizei ist in D Ländersache, somit entscheidet jedes Bundesland über seinen gewünschten Zugriff auf die Datenbank beim FZR in Flensburg eingeständig

- jedes Land (was den Zugriff wünscht) muss sich entscheiden welche Version bezahlbar ist -ja richtig gelesen, die Länder zahlen für den Zugriff
(jede einzelne Zugriffsmöglichkeit - Einzelplatzversionen - muss bezahlt werden; wenn also jede Polizeidienststelle Zugriff haben soll geht das ins Geld, haben nur wenige im Land den Zugriff zum FZR wäre der Polizeifunk wegen dem Komfort von 200D für Stunden blockiert= wie kann man dann wichtigere Daten als doe FS-Daten übermitteln?)

Ich verlange nicht, dass man für kleinstes Geld den BE in der Fahrschule mit 5 verschiedenen Hängern trainiert.
Ich bin nur der Meinung, dass wenn der Staat es zulässt, den BE bei einer Fahrschule mit kleinem Wald&Wiesenanhänger zu machen, für den man nichtmal BE bräuchte, dann ist der BE eine reine Farce, ein bloßer bürokratischer Akt.

Auf der Autobahn fahren viel mehr Leute ohne wirklich dazu in der Lage zu sein. Trotz dass es keinen Autobahnführerschein gibt, habe ich lieber an dieser Stelle investiert, als die wenigen Ferntouren mit Hänger pro Jahr.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Billig, billig, billig - ich bin schon der Meinung, dass man, wenn man den E haben will, auch alles in der Ausbildung fahren sollte was man hinterher fahren darf.

Sprich: es müsste zur Ausbildung gehören Drehschemel-, Tandem- und Einachshänger zu fahren. - beim LKW zusätzlich noch die Ausbildung auf dem Sattelanhänger.

Das halte ich für Quatsch.

Was soll man dann alles in der Fahrschulprüfung für Klasse B (ohne E) fahren? Neben dem Smart auch den langen T5 mit extrahohem Aufbau? Den 24 PS Brezelkäfer von 1950 mit Seilzugbremse und den aktuellen 911 Turbo? Nicht zu vergessen gehört unbedingt auch noch das manövrieren eines unübersichtlichen Wohnmobils durch die Gassen irgendeiner engen Altstadt dazu. All das und viel mehr darf man auch direkt nach der Ausbildung fahren obwohl man - dreisterweise - nur auf einem Golf TDI ausgebildet wurde. Und jetzt der Hammer: Man darf sogar mit nem B Führerschein mittelgroße Anhänger fahren - entsprechendes Zugfahrzeug vorausgesetzt - obwohl man zuvor NICHT darauf ausgebildet wurde. Ein Wohnwagen ist idR z.B. kein Problem.

Für mich ist diese BE Prüfung unnötig wie ein Kropf. Da wurde ein Bürokratiemonster gebaut, wo kein normaler Mensch mehr durchschaut, ob das, was er da gerade fahren will, erlaubt ist oder nicht. Schon die unterschiedlichen Regelungen bezüglich des Hängergewichts bei B und BE sind doch Irrsinn.
Warum darf ich den leeren Autotrailer (ZGG 3t, Leergewicht 0,6t) mit BE fahren mit B aber nicht. Ein 0,6t ZGG-Anhänger hingegen ist bei B auch kein Problem.

@citius: Eine Autobahn-Ausbildung ist beim Standard-Führerschein vorgesehen. Ich meine es sind 4 Stunden Autobahnfahrt.

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Vollkommen unverständlich ist übrigens, warum viele Zeitgenossen nur den Führerschein Klasse B machen, um später dann zu jammern, daß sie erneut Geld ausgeben müssen, um den Führerschein Klasse BE nachzumachen...

@ Börna, der Vergleich was man für Solofahrzeuge fahren darf im Gegensatz zu Änhängern hinkt leider etwas

Gerade der Unterschied zwischen Drehschemel und Tandem- / Einachsanhänger ist imens, wohingegen das Fahren eines Fahrzeuges immer das Fahren eines Fahrzeuges sein wird - Egal ob nun Golf oder T5 oder 911

Ein Einachsanhänger wird doch bestimmt sich unruhiger fahren als ein Tandemachser oder wo ist da der Unterschied?
Unser Tandemachser-Kippanhänger (Leergewicht 650kg) liegt jedenfalls wie ein Brett, die Bordwände scheppern bei Schlaglöchern und aufschwingen kennt der nicht.

Zitat:

........wohingegen das Fahren eines Fahrzeuges immer das Fahren eines Fahrzeuges sein wird - Egal ob nun Golf oder T5 oder 911

Also ich glaube schon das es einen gewaltigen unterschied gibt ob man in einem "Panzerspähwagen" mit Heckschleuder drinsitzt oder in einem T5 mit einem Adlehorstblick nach vorne.

Habe von der Ente über Trabbi bis rauf zum A8 T5 und 7mer ziemlich vile durch, aber in einem Porsche Audi tt oder ähnlichen muss man scon auch noch mal genauer hinschauen.

Die Ausbildung bereitet Dich auf das Leben vor!

Sowohl im Auto als auch in Beruf!

Alle möglichen Probleme wirst du nie erfassen!

Fahr doch mal mit einem neuen Auto durch Rom Paris oder Athen.

Ohne Navi. (das gibt es in der Fahrschule auch nicht)

Dann verstehst du was ich meine.

gruß alex

Zitat:

Original geschrieben von citius


Ein Einachsanhänger wird doch bestimmt sich unruhiger fahren als ein Tandemachser...

Nein, da habe ich in der Praxis noch keinen Unterschied feststellen können.

beim Rückwärtsschieben auf losem untergrund ists doch ein schöner Unterschied ob 1 Achs oder Tandem und es macht einen enormen Unterschied ob der Anhänger nur ein Winzling ist oder aber 6 Meter lang ist - vor allem beim rückwärtigen Fahren

Mir gings aber eher um den unterschied zwischen Drehschemel und "normal" - die Drehschemel für den PKW-betrieb werden ja immer mehr und die verhalten sich absolut anders als die "klassischen" PKW-Anhänger

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von 200D


@Drahkke
keine ahnung. ich bin kein finanzminister.

ich fände so ein system nicht sinnlos. es würde den komfort erhöhen.

Ja, eine Gesetzesänderung würde deinen Komfort erhöhen, aber den der Allgemeinheit?

Ich werf mal noch ein paar Dinge in die Waagschale:

- Polizei ist in D Ländersache, somit entscheidet jedes Bundesland über seinen gewünschten Zugriff auf die Datenbank beim FZR in Flensburg eingeständig

- jedes Land (was den Zugriff wünscht) muss sich entscheiden welche Version bezahlbar ist -ja richtig gelesen, die Länder zahlen für den Zugriff
(jede einzelne Zugriffsmöglichkeit - Einzelplatzversionen - muss bezahlt werden; wenn also jede Polizeidienststelle Zugriff haben soll geht das ins Geld, haben nur wenige im Land den Zugriff zum FZR wäre der Polizeifunk wegen dem Komfort von 200D für Stunden blockiert= wie kann man dann wichtigere Daten als doe FS-Daten übermitteln?)

da müssten sich die länder einig werden.

normalerweise hätte man seinen fs ja dabei, wenn man sonst 5€ bearbeitungsgebühr bezahlen müsste. das kann man sich sparen. also sollte das system auch nicht für stunden blockiert sein.

@Drahkke
wo ist denn da der unterschied, ob ich später jammere, weil ich erneut geld ausgebe, oder gleich jammere, weil ich beides auf einmal bezahle?

Zitat:

Original geschrieben von 200D


@Drahkke
wo ist denn da der unterschied, ob ich später jammere, weil ich erneut geld ausgebe, oder gleich jammere, weil ich beides auf einmal bezahle?

Wenn du beides zusammen machst, dann wird es i.d.R. billiger.

Zitat:

Original geschrieben von 200D


da müssten sich die länder einig werden.

Schon mal das Wort Datenschutz gehört?

Soll jetzt der gesamte Datenschutz in Deutschland in die Tonne gekippt werden und die Polizei überall uneingeschränkten Zugriff bekommen, nur damit Du in diesem Bereich es "bequem" hast?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Schon mal das Wort Datenschutz gehört?

😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕

Ich frage mich jetzt doch, was die Sache mit dem Datenscuhtz zu tun hat?!

Wir haben schon jetzt eine klare Regelung in D, wann die Polizei die FS-Daten abfragen darf. Ist eindeutig nach Datenschutzrichtlinien geregelt.

Jedes Bundesland kann nur eben selbst entscheiden, wieviel von ihrem Rechts auf Datenübermittlung es nutzen will. Kostet eben alles Geld.

Zitat:

Original geschrieben von 200D


da müssten sich die länder einig werden.

Sie können / brauchen sich aber nicht einigen, da Polizei = Ländersache!

Hinzu kommen noch die Unterschiede beim Kontostand der Länder (es gibt nunmal reiche und arme Bundesländer in D).

Nicht jedes Land kann/will es sich leisten auf jedem Polizeirechner die Abfrage in Flensburg zu ermöglichen. Somit wirst du immer ein Bundesland finden das nur wenige Zugriffsmöglichkeiten bezahlt und dann dauert eine Abfrage nunmal mehrere Minuten, weil mehrere gleichzeitigt über einen PC abgewickelt werden.

Zitat:

normalerweise hätte man seinen fs ja dabei, wenn man sonst 5€ bearbeitungsgebühr bezahlen müsste. das kann man sich sparen. also sollte das system auch nicht für stunden blockiert sein.

Wieso willst du dann die Mitführpflicht geändert haben?

Und du zahlst doch jetzt schon "Beabrietungsgebühr": nennt sich Verwarngeld und kostet mehr als deine 5,- €.

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