erweiterung auf be ohne führerschein, fahren ohne führerschein allgemein

hallo,

ich hatte eben fahrprüfung, erweiterung von b auf be (hängerschein).

nachdem ich meinen führerschein verloren habe, habe ich mir einen vorläufigen geholt.

der kam vor nem monat dann auch weg, mit allem drum und dran (fahrzeugschein, perso...)

hab dann diebstahlanzeige bei der polizei gemacht (wirklich gestohlen), im wesentlichen, um mir die kohole für ne eidesstattliche versicherung zu sparen.

seitdem (monat) fahr ich ohne fs rum. und ohne fahrzeugschein.

hab von allem noch ne kopie
und den fahrzeubgrief
diebstahlanzeige
und reisepass hab ich sonst noch dabei

der prüfer schickt den fs jetzt zu meiner führerscheinstelle, und da kann ich den abholen.

nun zum eigentlichen.

der prüfer hat ein riesen(!) trara deshalb gemacht.
angeblich soll man zweifel an meiner fahreignung haben können (also mpu), weil ich übergangsweise ohne fs durch die gegend fahre!
außerdem hätte er mir angeblich die prüfung eigentlich gar nicht abnehmen dürfen!

ich fahr einfach nicht extra zur führerschein/zulassungsstelle, das sind 50 kilometer hin und zurück, um mir nen vorläufigen führerschein ausstellen zu lassen, den ich dann eh gleich eintausch.
mit spritgeld obendrauf kostet das mehr, als wenn ich ohne fs erwischt werde (10 euro).

fahrzeugschein hol ich mir dann (erst bei der gelegenheit) nen neuen, dann brauch ich da nich zweimal hin gurken!

was sagt ihr dazu?
zum einen interessiert es mich einfach mal so, zum anderen, können die da bei der führerscheinstelle noch rum stressen? davon meinte er auch was.
mpu war nur ne drohung, was mir angeblich hätte blühen können, wenn er gewollt hätte?!!!

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.
wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

gruß
karl

p. s.: nicht führerschein mit fahrerlaubnis verwechseln😉

Beste Antwort im Thema

Der Prüfer sollte sich mal über die Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis informieren.Du warst ohne Führerschein unterwegs,kostet 10 oder 20 Euro wenn man ihn bei der Polizei nicht vorweisen kann und hat den Ärger das man ihn später bei einer Wache vorzeigen kann.😁 Reicht mir schon als Grund ihn mitzuführen.
Hättest du keine Fahrerlaubnis mehr wäre die Prüfungsgenehmigung zurückgezogen worden und der Prüfer hätte gar keinen Auftrag gehabt.

Zitat:

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.
wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

Weil es eben nicht 24Stungen/365Tage mit der Abfrage funktioniert.Davon abgesehen das es auch lästig ist wenn der Polizist am Computer/Telefon Dinge klären muß die mit einem Blick auf die Karte geklärt wären.

Dazu kommt das man den Polizisten vieles erzählen kann,aber wenn sie den Führerschein in Händen halten können sie auch gleich kontrollieren ob die Visage auf dem Foto zu dem Typen passt der behauptet der auf dem Foto zu sein.😁

Übrigens,eine Kopie des Fahrzeugscheins muß kein Polizist akzeptieren.

Wenn du da mal an einen Kollegen gerätst der so stur wie du Beschaffungsunwillig ist kann es ein das du länger auf der Wache sitzt als gedauert hätte das Zeug wieder zu beschaffen.

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Wie ist das eignetlich, wenn ich Führerschein Klasse B habe und nachträglich BE machen möchte, muss ich dann den Erstehilfekurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort, wie es so schön heist ;-) ) und den Sehtest erneut machen?

Die Erweiterung von B auf BE ist ja eine normale Fahrschulausbildung mit entsprechednen Zulassungsvorraussetzungen.

Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein §12 FeV

§ 19 FeV ergibt nichts bezüglich Gültigkeit der LSm / EH
Beide Bescheinigungen sind ansich unbegrenzt gültig, jedoch wird für den Führerschein oft eine Bescheinigung verlangt, die nicht älter als 2 Jahre ist. Ob man sich mit der FeB oder dem Prüfer deswegen anlegen will muss man selbst wissen, eine Auffrischung der LSM schadet aber auch nicht.

http://www.fuehrerscheinfabrik.com/fs-erweiterungen.htm

Ich habe die BE gleich mit gemacht.
Vom Gefühl her gebracht hat es mir gar nichts und ob ich heute - 7 Jahre später - darauf zurückblicke mal den BE gemacht zu haben.
Ich fahre deswegen auch nicht anders.

Mein Fazit: BE braucht man eigentlich nicht, aber eben eine notwendige Formalität.

Bei der Kontrolle macht es natürlich einen gewaltigen Unterschied ob man nur den Euroführerschein, roten oder grauen Papierführerschein nur nicht vorlegen kann oder ob man  nie einen gemacht hat oder ihn entzogen bekam.

Zitat:

Original geschrieben von citius



Mein Fazit: BE braucht man eigentlich nicht, aber eben eine notwendige Formalität.

Dazu ein entschiedenes Jein.

Das Problem ist das irgendwann keiner mehr die Papiere von Hänger und Zugfahrzeug zur Hand nimmt um zu schauen ob die Kombination vom B gedeckt ist.Da kann es dich schon anpissen wenn der gewohnte Hänger mal an einem Zugfahrzeug hängt das dummerweise ein paar Kilo leichter ist und schon hat ist man unter Umständen ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

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Deswegen habe ich diese Formalität ja auch abgearbeitet.

Nur bringen tun so eine Hand voll rumzuckelei mit einem Hänger, den man in der Fahrschulautokombination auch nur mit B hätte bewegen können, eben nicht wirklich viel.

Der BE ist eine typische Ausbildung um ihrer selbst willen.

sofern das b was da erweitert wird in allen 27 staaten europas anerkannt ist.

Zitat:

Original geschrieben von citius


Der BE ist eine typische Ausbildung um ihrer selbst willen.

Nein, ganz sicher nicht so vorgesehen.

Zitat:

Nur bringen tun so eine Hand voll rumzuckelei mit einem Hänger, den man in der Fahrschulautokombination auch nur mit B hätte bewegen können, eben nicht wirklich viel.

Das ist das Problem dabei.

Die Fahrschulen ziehen aus Kostenorientierung die Ausbildungsqualität (Größe und Gewicht des Anhängers und praktische Fahrerei mit dem Ding) so weit herunter, dass es sich "rechnet", aber für den Schüler nicht sonderlich lehrreich ist.

Aber da sind auch die Schüler teilweise selber schuld, kaum einer macht den BE bei einer Fahrschule mit großem Wohnanhänger und entsprechender Mühseligkeit, wenn eine Straße weiter man den BE auch mit einem keinen Baumarktanhänger, ohne große Anstrengung beim Rangieren und 3 Fahrstunden weniger bekommen kann.

der v70 ist ein überbleibsel vom letzten jahr, in dem ich noch keine ausbildung gemacht habe, und mehr geld verdient habe. er war ein extremst gutes angebot, als mein früheres auto den geist aufgab.
es geht mir aber auch ums prinzip.

an der ampel hab ich LINKS überholt.
ich bin vom FALSCHEN FAHRSTREIFEN aus abgebogen. davon war niemals die rede, auch nicht vor gericht. also keine strafe dafür.
ich habe NICHT ANGEHALTEN. DAFÜR habe ich von der (klugen) richterin die korrekte strafe zugewiesen bekommen.
wo habe ich die richterIN als dumm bezeichnet?
mit (qualifiziertem) rotlichtverstoß hat das nichts zu tun. was die polizisten mir vorgeworfen haben, stimmt einfach nicht. also kann ich die schon mal als dumm bezeichnen. ich habe an ort und stelle noch mit denen darüber diskutiert, und sie beharrten alle 4 auf ihrer FALSCHEN meinung. die richterin hat es bewiesen, dass diese meinung wirklich falsch war.

es gibt tatsächlich dumme polizisten, bei denen ich mich frage, wie die das geschafft haben, an so eine position zu kommen.
der polizist, der die diebstahlanzeige aufgenommen hat, hat mich gefragt, ob das so alles korrekt ist. es waren noch einige rechtschreibfehler drin. eine sache hat er noch korrigiert. bei einer nächsten hat er dann nur noch gesagt: "ich habe da meine rechtschreibprüfung drüber laufen lassen, und das stimmt so." - obowhl es ganz klar ein fehler war! das wollte er mir nicht glauben.
das ich in rechtschreibung/grammatik keine null bin, ergibt sich denke ich aus meinen posts (in einer deutschklausur gebe ich mir natürlich mehr mühe wie hier).

es wäre mit den heutigen möglichkeiten der technik problemlos machbar, so etwas zu realsieren (fs/fe überprüfung vor ort).
das das das mit der aktuell im einsatz befindlichen technik nicht der fall ist, ist eine andere geschichte.

ich habe für be nur den sehtest neu gebraucht.

gruß (außer an die oberlehrer)
karl

p. s.: mein text mag teilweise etwas arrogant wirken, aber so bin ich eigentlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von 200D


es wäre mit den heutigen möglichkeiten der technik problemlos machbar, so etwas zu realsieren (fs/fe überprüfung vor ort).
das das das mit der aktuell im einsatz befindlichen technik nicht der fall ist, ist eine andere geschichte.

Du liest dir hier aber schon die Antworten auf deinen Anfangspost durch, oder???

Es gibt derzeit KEINE Möglichkeit zweifelsfrei zu überprüfen ob du zum Zeitpunkt der Kontrolle einen FS oder eine FE hast!

(Fahrverbot für ein/zwei/drei Monate mit FS-Abgabe werden nicht im Zentralsystem erfasst;
die sofortige FS-Einziehung nach Trunkenheit... wird nicht sofort erfasst- erst nach Richterentscheidung und auch dann nur verzögert, da nicht der Gerichtsschreiber eintippt sondern das ganze mit der Post nach Flensburg geht und dort erfasst werden muss)

Und alles nur weil du zu faul und zu geizig bist den FS neu zu holen. Es gibt nunmal die Vorschrift das der FS mitzuführen ist, ob es dir gefällt oder nicht. Kannst ja mal ne Eingabe an den Dt. Bundestag starten. Eventuell ändern sie ja für dich die Gesetzeslage.

(P.S.: aber BITTE mit Groß- und Kleinschreibung arbeiten, nicht dass sie noch durcheinanderkommen bei dir Rechtschreibgenie)

Zitat:

Original geschrieben von 200D


es wäre mit den heutigen möglichkeiten der technik problemlos machbar, so etwas zu realsieren (fs/fe überprüfung vor ort).

Was nutzt die technische Realisierbarkeit, wenn es sich finanziell nicht realisieren läßt, weil die öffentlichen Kassen leer sind...?

Die Anschaffung eines solchen Systems wäre auch nicht sinnvoll, da es bei uns bereits eine Mitführpflicht für diese Dokumente gibt.

Warum also hier sinnlos öffentliche Gelder verprassen?

@Hugaar

ich wette mit dir um mein gesamtes vermögen, dass der bundstag die gesetzeslage für mich nicht ändern wird!

ja. derzeit gibt es keine möglichkeit der überprüfung.

keine sorge. in einem brief an den deutschen bundestag werde ich groß- und kleinschreibung beachten.
im internet ist das etwas anderes.

ich bin kein rechtschreibgenie!
ich bin gut in rechtschreibung.

@Drahkke
keine ahnung. ich bin kein finanzminister.

ich fände so ein system nicht sinnlos. es würde den komfort erhöhen.
ich möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass das meine ganz persönliche meinung ist, und in deutschland das recht der freien meinungsäußerung gilt.

Zitat:

Original geschrieben von 200D


ich möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass das meine ganz persönliche meinung ist, und in deutschland das recht der freien meinungsäußerung gilt.

Klar, so soll das auch sein. Wenn es nicht so wäre, dann würde ja jeder Diskussion die Grundlage entzogen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von citius


Der BE ist eine typische Ausbildung um ihrer selbst willen.
Nein, ganz sicher nicht so vorgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Nur bringen tun so eine Hand voll rumzuckelei mit einem Hänger, den man in der Fahrschulautokombination auch nur mit B hätte bewegen können, eben nicht wirklich viel.

Das ist das Problem dabei.

Die Fahrschulen ziehen aus Kostenorientierung die Ausbildungsqualität (Größe und Gewicht des Anhängers und praktische Fahrerei mit dem Ding) so weit herunter, dass es sich "rechnet", aber für den Schüler nicht sonderlich lehrreich ist.

Aber da sind auch die Schüler teilweise selber schuld, kaum einer macht den BE bei einer Fahrschule mit großem Wohnanhänger und entsprechender Mühseligkeit, wenn eine Straße weiter man den BE auch mit einem keinen Baumarktanhänger, ohne große Anstrengung beim Rangieren und 3 Fahrstunden weniger bekommen kann.

Was heißt Schuld?

"Billig" war es. Als Schüler hatte man nicht den Gold-kackenden Dukatenesel.

Übergroße Wohnwagen mit einer Achse ziehe ich sowieso nicht, weil ich campen nicht mag.

Billig, billig, billig - ich bin schon der Meinung, dass man, wenn man den E haben will, auch alles in der Ausbildung fahren sollte was man hinterher fahren darf.

Sprich: es müsste zur Ausbildung gehören Drehschemel-, Tandem- und Einachshänger zu fahren. - beim LKW zusätzlich noch die Ausbildung auf dem Sattelanhänger.

Zu sagen "ich fahre eh nie einen Wohnanhänger" ist doch blödsinn. Weist du ob du nicht mal für einen Bekannten/Verwandten einen irgendwo abholen sollst, weil du doch den Führerschein dafür hast? Oder mal für irgendeine Firma einen hohen und langen Kastenhänger mit überbreite fahren sollst?

Auf was der Prüfer hinauswollte:
Du beweißt (mehrfach) daß du nicht in der Lage bist dich an Regeln zuhalten.
Da du aber einen Deutschen Führerschein nach Deutschen Regeln
machen willst, diese aber offensichtlich nicht bereit bist einzuhalten,
Zweifelt er an deiner Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen
- für mich nachvollziehbar!
Vielleicht kaufst du dir irgendwann eine Eisscholle und gründest die Bannanrepublik 2, da kannst du dann deine Gesetzt machen wie du willst!
Bei uns gibt es halt nun mal
Führerschein und Ausweispflicht!

Viel Spass noch

Ich grüß Dich aber gerne sowie all die anderen User hier....

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