erweiterung auf be ohne führerschein, fahren ohne führerschein allgemein

hallo,

ich hatte eben fahrprüfung, erweiterung von b auf be (hängerschein).

nachdem ich meinen führerschein verloren habe, habe ich mir einen vorläufigen geholt.

der kam vor nem monat dann auch weg, mit allem drum und dran (fahrzeugschein, perso...)

hab dann diebstahlanzeige bei der polizei gemacht (wirklich gestohlen), im wesentlichen, um mir die kohole für ne eidesstattliche versicherung zu sparen.

seitdem (monat) fahr ich ohne fs rum. und ohne fahrzeugschein.

hab von allem noch ne kopie
und den fahrzeubgrief
diebstahlanzeige
und reisepass hab ich sonst noch dabei

der prüfer schickt den fs jetzt zu meiner führerscheinstelle, und da kann ich den abholen.

nun zum eigentlichen.

der prüfer hat ein riesen(!) trara deshalb gemacht.
angeblich soll man zweifel an meiner fahreignung haben können (also mpu), weil ich übergangsweise ohne fs durch die gegend fahre!
außerdem hätte er mir angeblich die prüfung eigentlich gar nicht abnehmen dürfen!

ich fahr einfach nicht extra zur führerschein/zulassungsstelle, das sind 50 kilometer hin und zurück, um mir nen vorläufigen führerschein ausstellen zu lassen, den ich dann eh gleich eintausch.
mit spritgeld obendrauf kostet das mehr, als wenn ich ohne fs erwischt werde (10 euro).

fahrzeugschein hol ich mir dann (erst bei der gelegenheit) nen neuen, dann brauch ich da nich zweimal hin gurken!

was sagt ihr dazu?
zum einen interessiert es mich einfach mal so, zum anderen, können die da bei der führerscheinstelle noch rum stressen? davon meinte er auch was.
mpu war nur ne drohung, was mir angeblich hätte blühen können, wenn er gewollt hätte?!!!

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.
wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

gruß
karl

p. s.: nicht führerschein mit fahrerlaubnis verwechseln😉

Beste Antwort im Thema

Der Prüfer sollte sich mal über die Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis informieren.Du warst ohne Führerschein unterwegs,kostet 10 oder 20 Euro wenn man ihn bei der Polizei nicht vorweisen kann und hat den Ärger das man ihn später bei einer Wache vorzeigen kann.😁 Reicht mir schon als Grund ihn mitzuführen.
Hättest du keine Fahrerlaubnis mehr wäre die Prüfungsgenehmigung zurückgezogen worden und der Prüfer hätte gar keinen Auftrag gehabt.

Zitat:

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.
wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

Weil es eben nicht 24Stungen/365Tage mit der Abfrage funktioniert.Davon abgesehen das es auch lästig ist wenn der Polizist am Computer/Telefon Dinge klären muß die mit einem Blick auf die Karte geklärt wären.

Dazu kommt das man den Polizisten vieles erzählen kann,aber wenn sie den Führerschein in Händen halten können sie auch gleich kontrollieren ob die Visage auf dem Foto zu dem Typen passt der behauptet der auf dem Foto zu sein.😁

Übrigens,eine Kopie des Fahrzeugscheins muß kein Polizist akzeptieren.

Wenn du da mal an einen Kollegen gerätst der so stur wie du Beschaffungsunwillig ist kann es ein das du länger auf der Wache sitzt als gedauert hätte das Zeug wieder zu beschaffen.

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nicht ganz.
wenn ich auffällig oft ohne fs erwischt werde, könnte das buß(verwarn)geld theoretisch - nach ermessen - erhöht werden. das kann ins unermessliche steigen, bzw. ist die grenze glaube ich bei 10.000 euro.
eine bearbeitungsgebühr ist einfach von grund auf was anderes. da kann ich 100 mal ohne fs erwischt werden, und zahl ingsgesamt 500 euro bearbeitungsbeühr, mehr nicht.

manchmal vergesse ich meinen fs, und dann wäre das einfach halb so wild.
müsste ja auch erstmal erwischt werden! wie schon zu anfang diskutiert, mit einem v70 ist das gar nicht so einfach, wenn man sich unauffällig verhält🙂

@Roadwin
ja. wegen meiner bequemlichkeit. meine meinung.
allerdings wäre das für mich nur ein ausschlaggebender punkt, am datenschutz etwas zu ändern.

manchmal geht das wirklich zu weit mit dem datenschutz. ich hätte damit kein problem, wenn die polizei bei einer kontrolle informationen über meine fahrerlaubnis/ein mögliches fahrverbot abfragen darf.
ich hab schon eine story von jemandem gehört, dessen lkw geklaut wurde. hätte man problemlos über das maut-system verfolgen können, wo der hin ist. ging aber nicht, wegen datenschutz! selbstverständlich trotz einverständnißes des fahrzeughalters. soweit ich weiß, ist der lkw dann nicht wieder aufgetaucht.

@Drahkke
ich weiß nicht, wie das früher war (da durfte man ja jeden hänger von vornherein fahren, lol!).
jedenfalls sind heutzutage alles, was man sich sparen kann, rund 5 euro für einen sehtest und ein passfoto, das man quasi zum nulltarif auch zu hause am pc mit digicam und farbdrucker machen kann.
ich hatte bei der antragstellung für be noch einen gültigen sehtest vom motorradführerschein🙂

gruß
karl

Zitat:

Original geschrieben von 200D


wenn ich auffällig oft ohne fs erwischt werde, könnte das buß(verwarn)geld theoretisch - nach ermessen - erhöht werden.

Nicht mal theoretisch.

Ausschließlich Bußgelder ab 40 Euro können "angemessen" erhöht werden und das ist bei dem hier zu Grunde liegenden Vorsatz auch nur eine Verdoppelung. Da haben Polizei wie auch Bußgeldstelle klare gesetzliche Grenzen.

Aber aufpassen, ein Richter kann deutlich mehr, der ist nicht an den Bußgeldkatalog gebunden und auch an keine Obergrenze. Mit einem Widerspruch sollte man sehr vorsichtig sein, wenn man ein Mehrfachtäter ist - auch im Verwarngeldbereich unter 40 Euro.

Über die Höhe des Bußgeldes braucht man sich keine sonderlichen Gedanken machen, da wird schon viel früher die Fahrerlaubnis wegen Uneinsichtigkeit aberkannt/entzogen - auch im Verwarngeldbereich unter 40 Euro.@Roadwin
ja. wegen meiner bequemlichkeit. meine meinung.Auch dort, wo es für Dich eher unbequem wäre?

Aber davon völlig abgesehen, es gibt, wie schon erwähnt, Situationen, die wären selbst bei völligem Verzicht auf Datenschutz nicht sicher zu klären, zB. bei einer Kontrolle am Samstag nach einer vorläufige Sicherstellung von dem Ding wegen Alk am Abend vorher.

Eine vorläufige Sicherstellung ist nicht aktenkundig wegen der grundgesetzlichen Unschuldsvermutung. Die müsstest Du dann auch gleich kippen - und spätestens ab hier wird es dann "unbequem".

Dann haben wir auch noch die Beweispflicht, Du musst nachweisen, dass Du darfst, aber nicht die Anderen, dass Du nicht mehr darfst.

Zum Erreichen einer von Dir gewünschten Bequemlichkeit müsste etliches gekippt werden, was ganz sicher von der Mehrheit dann doch nicht verändert werden möchte.

Zitat:

ich hätte damit kein problem, wenn die polizei bei einer kontrolle informationen über meine fahrerlaubnis/ein mögliches fahrverbot abfragen darf.

Sie kann es, nur nicht bei den Dingen, die sie (die Polizei) selber veranlasst hat - die vorläufige Sicherstellung am Abend vorher. Wenn einige Tage später die Staatsanwaltschaft die Fahrerlaubnisbehörde informiert hat, dann ist das abfragbar. Vorher macht die Gewaltenteilung Probleme - das nächste Ding, was Du vermutlich auch wegen Deiner Bequemlichkeit dann nun doch wieder nicht kippen willst.

Zitat:

ich hab schon eine story von jemandem gehört, dessen lkw geklaut wurde. hätte man problemlos über das maut-system verfolgen können, wo der hin ist. ging aber nicht, wegen datenschutz!

Das "funktionierte" leider auch bei einem Polizistenmord.

Es liegt in der Natur der Sache, dass es immer Ausnahme-Situationen gibt, wo das Nicht-Vorhandensein von allgemeinen Schutzfunktionen, Zugriffssperren oder Löschfristen auch keine Täterermittlung erleichtern.

Allerdings darf man dabei eines nicht vergessen:
Kein Täter wird dadurch geschützt oder Illegalitäten gefördert. Hier geht es um die Argumentation einer maximal möglichen Überwachung, nur weil sie möglich ist. Auch etwas, was nicht jeder haben will, auch nicht die, die nichts zu verbergen haben.

Auch nicht Du, sonst müsstest Du nicht schreiben, dass man sich nur unauffällig verhalten muss. Würde man sich immer 100% legal verhalten, muss man schließlich nicht mehr unauffällig sein.

Zitat:

ich weiß nicht, wie das früher war (da durfte man ja jeden hänger von vornherein fahren, lol!).

Das stimmt so nicht.

Drehschemel, Auflieger, ... waren alles nicht zulässig, ebenso eine Beschränkung auf 3 Achsen für den gesamten Zug war vorhanden. Es gab zwar eine sehr hohe Gewichtsbegrenzung von 18,5 Tonnen Gesamtzuggewicht, aber das darf nicht darüber täuschen, dass dies nur reine Theorie war.

Aufgrund der Konstruktionsgrenzen beim Klasse 3 für einen Anhänger, dem Zusammenhang zwischen zGG vom Anhänger zum zGG des Zugfahrzeugs (war "früher" auch und auch nicht so überragend höher) und der Vorschrift für eine Druckluftbremse ab einem bestimmten zGG des Anhängers (und dem Fehlen einer Druckluftanlage in einem PKW oder leichten LKW), waren die tatsächlichen Grenzen doch deutlich früher.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von 200D


wenn ich auffällig oft ohne fs erwischt werde, könnte das buß(verwarn)geld theoretisch - nach ermessen - erhöht werden.
Nicht mal theoretisch.

Ausschließlich Bußgelder ab 40 Euro können "angemessen" erhöht werden und das ist bei dem hier zu Grunde liegenden Vorsatz auch nur eine Verdoppelung. Da haben Polizei wie auch Bußgeldstelle klare gesetzliche Grenzen.

Knapp am Ziel vorbei (zumindest für hier in Thüringen)!

Auch im Verwarngeldbereich (bis 35,- €) kann die Polizei der Zentr. Bußgeldstelle eine Erhöhung des REGELSATZES vorschlagen. Denn alles im Bußgeldkat. ist ein Regelsatz, von diesem kann der Polizist in pflcithgem. Ermessen nach oben und unten abweichen. Sprich wenn er den 200D das x-te Mal ohne FS antrifft kann es auch mehr als 10,- € kosten. Geht auch wunderbar bei Gurtmuffeln.

Einzig und allein schwierig wird es der ZBS nachzuweisen, dass der Zahlende permanent gegen die geahndete Vorschrift verstößt.

(man muss also quasi ne Strichliste über ihn führen: 200D IIIIIII ohne FS= jetzt wird es mal teurer)

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