Erstes Auto mit 27. Über Mutter versichern lassen? Vor- und Nachteile?

Guten Morgen,

ich habe mir gestern einen Nissan Micra gekauft. EZ 2006. Ich bin 27 Jahre alt, falls das relevant ist.

Jetzt kenne ich mich mit dem Thema Versicherung natürlich gar nicht aus. Ich weiß nur, dass ich Teilkasko nehmen sollte.

Meine Mutter ist bei der HUK. Ich hatte da angerufen und die Dame hat mir zwei Beiträge genannt. Einmal der Beitrag, wenn das Fahrzeug auf mich gemeldet ist und der andere, wenn es auf meine Mutter gemeldet ist bzw meine Mutter der Fahrzeughalter ist.

Ich würde im Jahr als Fahrzeughalter 788€ bezahlen. Wenn meine Mutter der Halter ist, bezahle ich an Steuer nur 487€, was natürlich schon ein heftiger Unterschied ist.

Jetzt weiß ich nicht, ob es Einschränkungen gibt, außer, dass meine Mutter den Strafzettel erhält, wenn ich das über sie laufen lassen würde. Als Fahranfänger fängt man ja mit sehr vielen %en an, die man im Laufe der Jahre nach unten fährt, wenn man keinen Unfall baut. Jetzt ist meine Frage, ob ich die auch herunterfahre, wenn meine Mutter der Fahrzeughalter ist? Habe ich da Einschränkungen oder Nachteile, wenn meine Mutter das Auto auf sich meldet?

Muss ich was beachten? Oder sollte ich das Auto doch lieber auf mich melden und mehr bezahlen, weil es einen Grund gibt, der sich mir entzieht?

Ich bin da relativ unbeholen, was das betrifft. Über Hilfe freue ich mich 🙂.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Battlemoench schrieb am 21. November 2015 um 09:26:42 Uhr:


Wer erwachsen und steh für deinen eigenen Kram ein! Dann kennst du dich irgendwann auch aus. Willst du mit 60 immer noch auf deine Mutter fahren?

Warum Teilkasko und nicht Vollkasko? Wenn die 300 Euro im Jahr dich schon stören könnte der Fahrzeugverlust dich auch ruinieren?!

Jeder fängt mal an, das war bei dir sicher auch nicht anders.

Vollkasko schließt man dann ab, wenn der Tarif dafür in einem gesunden Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs steht UND wenn man das Fahrzeug bei Verlust durch Unfall nicht aus eigener Tasche wiederbeschaffen kann. Bei einem 2006er Nissan Micra ergibt VK überhaupt keinen Sinn mehr. In dem Sinne: Werd mal erwachsen und lerne rechnen, anstatt Anfänger zu verunsichern.

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Danke. Habe gerade gelesen, dass ich, falls ich irgendwann die Versicherung wechseln, wieder bei 0 anfange und es wieder teuer wird?

Nö. Du kannst die Schadenfreien Jahre spater übernehmen

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 21. November 2015 um 09:34:49 Uhr:



Zitat:

@Battlemoench schrieb am 21. November 2015 um 09:26:42 Uhr:


Wer erwachsen und steh für deinen eigenen Kram ein! Dann kennst du dich irgendwann auch aus. Willst du mit 60 immer noch auf deine Mutter fahren?

Warum Teilkasko und nicht Vollkasko? Wenn die 300 Euro im Jahr dich schon stören könnte der Fahrzeugverlust dich auch ruinieren?!

Jeder fängt mal an, das war bei dir sicher auch nicht anders.

Vollkasko schließt man dann ab, wenn der Tarif dafür in einem gesunden Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs steht UND wenn man das Fahrzeug bei Verlust durch Unfall nicht aus eigener Tasche wiederbeschaffen kann. Bei einem 2006er Nissan Micra ergibt VK überhaupt keinen Sinn mehr. In dem Sinne: Werd mal erwachsen und lerne rechnen, anstatt Anfänger zu verunsichern.

Doch, war anders. Hab mit 18 direkt auf mich versichert, hab mir alles angelesen was man wissen muss. Ob es Sinn macht mit der VK kannst du auch nicht wissen. Darum schrieb ich ja, wenn die 300 sie schon stören. Weiß nicht was die Gurke noch kostet, aber 3000 können halt für manche schon zu viel sein und 50 Euro mehr für die VK lohnen dann. Gerade wenn man als Anfänger die Karre eh potentiell eher vor die Wand setzt.

Wenn deine Mutter bei der HUK ist und mindestens SF 4 hat kann sie einen Zweitwagen mit SF 4 (48%)versichern.
Der Halter muss aber auch deine Mutter sein. Wenn du dann 4 Jahre unfallfrei gefahren bist, kannst du dann SF 4 übernehmen. Die geschenkten 4 Jahr fallen wieder weg.
Du würdest bei der HUK mit SF 1/2 (75%)jetzt anfangen

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Zitat:

@Chippelchen schrieb am 21. November 2015 um 14:27:25 Uhr:


Danke. Habe gerade gelesen, dass ich, falls ich irgendwann die Versicherung wechseln, wieder bei 0 anfange und es wieder teuer wird?

Du scheinst wirklich so gar keine Ahnung zu haben. Ist ja auch nicht schlimm, wenn du noch nicht damit konfrontiert warst. Ich würde dir dringend anraten, zu eine HUK Beratungsstelle zu gehen, die gibt es ja eigentlich in jeder grösseren Stadt. Da lässt du dich mal beraten, über die Möglichkeiten die du hast. Dann bekommst du vor Ort auch gleich deine EbV Nummer mit, wenn du dort versichern möchtest.

Ich habe es damals übrigens, wie bereits geschrieben über meinen Stiefvater versichern lassen und die SFK später einfach mitgenommen. War auch bei der HUK.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 21. November 2015 um 18:32:37 Uhr:


Wenn deine Mutter bei der HUK ist und mindestens SF 4 hat kann sie einen Zweitwagen mit SF 4 (48%)versichern.
Der Halter muss aber auch deine Mutter sein. Wenn du dann 4 Jahre unfallfrei gefahren bist, kannst du dann SF 4 übernehmen. Die geschenkten 4 Jahr fallen wieder weg.
Du würdest bei der HUK mit SF 1/2 (75%)jetzt anfangen

Ich führe mir seit einer halben Stunde die aktuellen Bedingungen (07/2015) der HUK zu Gemüte, finde aber nirgends Informationen zu Deinen Angaben.

Sind das interne Arbeitsanweisungen?

Zitat:

I.2.2 Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als SF-Klasse 0
Eine bessere SF-Klasse als die SF-Klasse 0 erreichen Sie z. B. in folgenden
Fällen:
Die Voraussetzungen für eine günstige Ersteinstufung liegen vor. Hierüber
informieren wir Sie bei der Anbahnung des Versicherungsvertrags.

– Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadenverlaufs aus
einem anderen Versicherungsvertrag liegen vor (z. B. bei Versichererwechsel
oder Fahrzeugwechsel).

Und bisher gab es bei der HUK keine Probleme, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch waren. Hat auch nichts mehr gekostet.
Wenn du das Auto auf dich zulässt, hälst du deine Mutter aus allem Ärger (Unfall, Ordnungswidrigkeiten) raus. Rettet den Familienfrieden.
Und solange es keinen Krach innerhalb der Familie gibt, würde ich den SFR so spät übernehmen, wie nur irgend möglich.

Um SF 4 als Zweitwagen zu bekommen, muss der Halter in diesem die Mutter sein.
Im übrigen stehen diese Dinge in den Tarifierungsrichtlinien und nicht in der AKB

Hmmm ?..... Bei mir steht das mit den Einstufungen in SF 1/2 und/oder SF 2 in den AKB drin.

Bei der huk steht das auch in der akb.

dann sag wo, in der aktuellen steht es nicht

In den AKB davor (01/2015) auch nicht. Und in denen von 04/2013 auch nicht 😉.

richtig, es stand mal drinnen, ist aber Jahre her.

Also macht es schon Sinn, dass über die Mutter laufen zu lassen.

Mich stört nur, dass das Auto auf meine Mutter zugelassen werden muss. Wieso kann es nicht einfach auf mich zugelassen werden? >.<

Wenn du später den SFr von deiner Mutter übernehmen willst sagen wir SFr 6. Dann bekommst du nur SFr 2 .. das muss dir auch klar sein.

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