erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
148 Antworten
Achso, ich melde also direkt den Schaden der gegnerischen Versicherung? Ich dachte, dass erstmal die Schuldfrage geklärt wird.
Wenn ich jetzt zum Händler gehe, wird man mir vermutlich eine neue Stoßstange für weit über 1.500 € berechnen. Das würde ich aber nur machenlassen, wenn der Unfallgegner doch seine Schuld zugibt und seine Versicherung dies zu 100 % übernimmt. Andernfalls lasse ich den Kratzer halt in einer Lackiererei für 200-300 € ausbessern.
Unten seht ihr übrigens mal den Schaden. Den Großteil hat eben den der unlackierte Kunststoff-Diffusor abbekommen.
Falscher Ansatz - wenn du einen Kostenvoranschlag über 1.500,- € (und höher) bekommst und die gegn. Versicherung sich zur 100%igen Zahlung bereit erklärt, dann rechnest du fiktiv (also ohne MwSt. und ohne Rechnung) ab, nimmst die 1.260,50 € zzgl. 25,- € Kostenpauschale, lässt den Kratzer in der Lackiererei für 200-300,- € beseitigen und hast rund 1.000,- € Weihnachtsgeld.
Foto vom Kratzer (vor und nach der Lackierung) und Rechnung der Lackiererei aufbewahren und beim späteren Weiterverkauf zeigen. Das stört in einigen Jahren vermutlich keinen Käufer mehr. Brauchst du auch, wenn es an der Stelle noch einmal scheppert.
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 18. November 2024 um 08:24:07 Uhr:
Achso, ich melde also direkt den Schaden der gegnerischen Versicherung?
Ja
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 18. November 2024 um 08:24:07 Uhr:
Ich dachte, dass erstmal die Schuldfrage geklärt wird.
Und wer denn und wie, wenn du nichts unternimmst, in dem du den Schaden bei der gegnerischen Versicherung meldest?
Zitat:
Und wer denn und wie, wenn du nichts unternimmst, in dem du den Schaden bei der gegnerischen Versicherung meldest?
Dann haben mir die Polizisten anscheinend völligen Unsinn erzählt.
Es war ja erst die Rede davon, dass das Verkehrskommisariat die Schuldfrage klärt. Da hat sich hier herausgestellt, dass dort nur ein Unfallbericht erstellt wird und alles weitere im Zuständigkeitsbereich eines Richters liegt.
Und letztlich haben die Polizisten mir auch erzählt, dass ich nach Klärung der Schuldfrage meine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung in der Quotelung geltend machen kann
Ähnliche Themen
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 18. November 2024 um 09:44:11 Uhr:
Es war ja erst die Rede davon, dass das Verkehrskommisariat die Schuldfrage klärt.
Sollte wohl heißen, daß dort entschieden wird, ob bzw. wer einen Bußgeldbescheid bekommt.
Du mußt deine Forderungen der geng. Versicherung gegenüber geltend machen. Dann wird der Streit um die Schuldfrage beginnen. Machst du nichts, passiert auch nichts. Warum auch?
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 18. November 2024 um 08:24:07 Uhr:
Das würde ich aber nur machenlassen, wenn der Unfallgegner doch seine Schuld zugibt und seine Versicherung dies zu 100 % übernimmt. ...
Um den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen hast du 3 Jahre Zeit.
Ich kann dir nur nochmal raten erst einmal abzuwarten ob der Unfallgegner Forderungen an deine Versicherungen stellt und wie diese sich dazu positioniert.
Davon macht man das weitere Vorgehen abhängig.
Um deinen Schaden exakt zu beziffern bräuchtest du ein Gutachten. Da der Fall sehr sicher 50/50 ausgeht zahlst du das Gutachten zu 50% selbst.
Deinen Anwalt und die Prozesskosten zahlst du auch zu 50% selbst, wenn du 100% forderst und 50 / 50 entschieden wird.
Forderst du nur 50%, zahlt den Anwalt die gegnerische Versicherung zu 100%.
Um Prüfung und Abwehr der Forderung des Gegners musst du dich gar nicht kümmern, das macht deine Versicherung.
Hier von 1000 Euro Weihnachtsgeld + instand gesetztem Auto zu träumen kann man machen, ist aber absolut irre. Vielleicht widmet sich der Teilnehmer besser wieder den Nachkommastellen.
"Um den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen hast du 3 Jahre Zeit."
Ob es aber auch empfehlenswert ist? Schließlich muss ich den Schaden und dessen Höhe nachweisen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. November 2024 um 14:39:14 Uhr:
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 16. November 2024 um 07:47:20 Uhr:
Dumme Frage am Rande; aus der Lage der (Lack)Schäden/Kratzspuren läßt sich doch darauf schließen, welches Fahrzeug diese aus welcher Richtung mit welcher Geschwindigkeit verursacht hat? Wäre nur die Frage, ob sich das für diesen Fall lohnt?2 Fahrzeuge bewegen sich immer relativ zueinander. Ob das linke nach rechts abgedriftet ist oder der rechts nach links sieht man so nicht. Da braucht es weitere Fakten.
Das stimmt nicht zwangsläufig! Ich hatte vor vielen, vielen Jahren einen ganz ähnlichen Unfall wie der TE. Der Unfallverursacher hat von hinten rechts kommend eine Linkskurve (innerorts) zu eng genommen und mich, der auf der linken Spur exakt nach Fahrbahnmarkierung gefahren ist, hinten rechts touchiert. Natürlich hat er behauptet, dass ich nach rechts die Spur wechseln wollte, er fährt schon 35 Jahre unfallfrei, ich sei ein wilder Verkehrsrowdy mit meinem Kadett GSi, blablabla. Es ging vor Gericht. Ein bestellter Gutachter hat dann anhand des Schadensbildes eindeutig nachweisen können, wer der Schnellere war, wer wen wie berührt hat und wer letztendlich den Unfall verursacht hat. Ich war erstaunt, wie viel der Gutachter in den Schaden hineininterpretieren konnte.
"Ich war erstaunt, wie viel der Gutachter in den Schaden hineininterpretieren konnte."
Da hilft die moderne Technik, mit der viele Unfälle am Bildschirm rekonstruierbar sind.
"Um deinen Schaden exakt zu beziffern bräuchtest du ein Gutachten. Da der Fall sehr sicher 50/50 ausgeht zahlst du das Gutachten zu 50% selbst."
Bei der Kleinigkeit reicht eine reine Kostenkalkulation eines Sachverständigen oder - zumindest nach Rücksprache mit der gegn. Versicherung - auch ein Kostenvoranschlag.
"Hier von 1000 Euro Weihnachtsgeld + instand gesetztem Auto zu träumen kann man machen, ist aber absolut irre."
Echt jetzt? Wie viele Unfallreparaturen hattest du denn so in den letzten Jahren? Selbst verursachte Schäden habe ich nie in der Vertragswerkstatt beseitigen lassen. Entweder SmartRepair oder direkt zur Lackiererei. Und da kommen leicht 4-stellige Differenzen zustande. Sind übrigens die Lackierereien, denen die Vertragswerkstätten auch die Aufträge erteilen.
Allein wenn ich an den kleinen Auffahrunfall bei unserem Bora denke - die Vertragswerkstatt wollte den Stoßfänger erneuern, dass Auto dann zur Lackiererei verbringen und dort lackieren lassen. Ich hab den Stoßfänger zur Lackiererei gebracht, dort wurde er günstig lackiert (keine zeitintensiven Abklebearbeiten usw. erforderlich) und dann wurde der lackierte Stoßfänger ans Auto geschraubt. Ersparnis allein deshalb mehrere Hunderter.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. November 2024 um 15:18:57 Uhr:
Allein wenn ich an den kleinen Auffahrunfall bei unserem Bora denke - die Vertragswerkstatt wollte den Stoßfänger erneuern, dass Auto dann zur Lackiererei verbringen und dort lackieren lassen.
Ja, sobald Materialabtrag an Kunststoffteilen vorhanden ist, müssen diese für eine fachgerechte Reparatur nach anerkannten Richtlinen erneuert werden.
Natürlich ist bei einer kleinen Schramme das Spachteln der Schadstelle möglich - negative Auswirkungen (z.B. Spachtel bekommt Risse) sind zwar möglich (daher die Richtline, das Teil zu ersetzen), aber bei korrekter Ausführung sehr selten. So eine Reparatur kostet nur einen Bruchteil.
Wenn man selber zahlen muß, wird man sich daher für die günstige Variante entscheiden.
Erneuert wurde der Stoßfänger doch, nur nicht erst angeschraubt und dann lackiert, sondern umgekehrt. Die Verbringung wurde gespart, das Abkleben und anschließende Entfernen wurde gespart, die Rückführung wurde gespart.
Und zusätzlich war das Auto nur einen Tag in der Werkstatt, denn auch mit Loch im Stoßfänger fuhr das immer noch ganz gut...
Das Ganze dann fiktiv abgerechnet, da stört auch die nicht erstattete MwSt. wenig.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 20. November 2024 um 14:52:45 Uhr:
Das stimmt nicht zwangsläufig! Ich hatte vor vielen, vielen Jahren einen ganz ähnlichen Unfall wie der TE. Der Unfallverursacher hat von hinten rechts kommend eine Linkskurve (innerorts) zu eng genommen und mich, der auf der linken Spur exakt nach Fahrbahnmarkierung gefahren ist, hinten rechts touchiert. Natürlich hat er behauptet, dass ich nach rechts die Spur wechseln wollte, er fährt schon 35 Jahre unfallfrei, ich sei ein wilder Verkehrsrowdy mit meinem Kadett GSi, blablabla. Es ging vor Gericht. Ein bestellter Gutachter hat dann anhand des Schadensbildes eindeutig nachweisen können, wer der Schnellere war, wer wen wie berührt hat und wer letztendlich den Unfall verursacht hat. Ich war erstaunt, wie viel der Gutachter in den Schaden hineininterpretieren konnte.
Kann es sein das die Aussage der Gegenseite war das Du ihn ausgebremst hast? ... denn ein hartes bremsmanöver kann durch Höhenversatz schon nachgewiesen bzw. für wahrscheinlich erachtet werden.
Ich möchte wetten das ein Gutachter, ohne Story, nicht unterscheiden kann ob ein Fahrzeug mit 30km/h vorwärst aufrollt oder das andere rückwärts. Da braucht es mehr. Und im Grunde haben wir im Themenstart einen solchen Fall.
Die Diskussion mit dem unfalltechnischen Gutachten und dem Gang vor Gericht hat einen Haken: das kommt einem sehr teuer und der Ausgang ist gerade im geschilderten Fall sehr ungewiß. Demgegenüber steht die geringe Schadenshöhe.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Kreuz kann das ja riskieren, aber wenn man selber zahlen muß, wird man es sich gut überlegen.
Hallo zusammen,
von der Versicherung habe ich bislang noch nichts gehört. Der Unfallgegner hat seinen Schaden also (noch) nicht geltend gemacht.
Ich habe heute aber Post von der Bußgeldstelle erhalten, dass das Verfahren (Tatbestand: Verkehrsunfall) eingestellt wurde.
Was genau hat das jetzt zu bedeuten? Hat man einfach kein Interesse, hier näher zu ermitteln oder hat der Unfallverursacher die Schuld auf sich genommen?
Die Polizisten sagte mir damals vor Ort, dass ich nach einigen Tagen ein Schreiben vom Verkehrskommisariat erhalte und mich dort nochmal schriftlich zur Sache äußern muss. Dieses Schreiben ist bisher nicht angekommen.