erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
148 Antworten
Wenn du auf dem Geld sitzen bleibst dann frage mal bei deiner Versicherung nach.
Ich habe bspw bei meiner einen Smart Repair Vorgang Vorgang im Jahr inkl. Zuzahlung 50 Euro.
Das ohne Stufung. Und fragen kostet ja nichts.
Zitat:
@nogel schrieb am 15. November 2024 um 11:49:21 Uhr:
Das ist im weiteren Verlauf des Verfahrens völlig irrelevant, allenfalls ein zarter Hinweis wert.
Das Polizeiprotokoll kann aber als Beweismittel dienen, z.B. Aussagen der Unfallbeteiligten, gesicherte Spuren. Die Schuldfrage klärt aber in der Tat ggf. ein Richter.
Die Polizei hat vor Ort kein Protokoll, aber eine Unfallverkehrsanzeige erstellt. Darauf ist vermerkt, dass eine unklare Sachlage vorliegt. Beide Unfallbeteiligte wurden mit Adressen und den Fahrzeugen aufgeführt und eingetragen, wo sich die Schäden jeweils befinden.
Außerdem hat man die Schäden fotografiert.
Verwarnt wurde niemand.
Ohne Zeugen wir der wahre Vorgang kaum zu beweisen sein.
Vielleicht sollte man versuchen, das friedlich untereinander zu klären, auch wenn es schwer fällt.
Alles andere wird nur unnötig teuer, mit ungewissem Ausgang.
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"Unfallanalytiker, die nicht direkt zum Unfallort gerufen werden, können im Nachgang leider eben auch nur Fotos und Aussagen der beiden Beteiligten auswerten."
Nicht ganz richtig, oftmals ist an Hand der Fahrzeugschäden der Unfall rekonstruierbar.
Uwes Vorschlag ist einfach nur der Tatsache geschuldet, dass hier keine RS-Versicherung vorhanden ist. Wenn der Unfallgegner Ansprüche stellt und die eigene Versicherung zahlt nicht, dann wird der Unfallgegner (vermutlich) den TE und dessen Haftpflichtversicherung verklagen. Für die Abwehr von Haftpflichtansprüchen ist die eigene Versicherung zuständig, beauftragt einen Anwalt und der Sachverhalt wird (mit Glück) in dem Rechtsstreit Unfallgegner gegen Versicherung und TE geklärt. Die Verfahrenskosten trägt dann nicht der TE, sondern seine Versicherung (falls das Verfahren ganz oder teilweise verloren geht).
An dieses Ergebnis kann der TE dann bei seinen eigenen Ansprüchen anknüpfen.
Allerdings wäre das hier ein überflüssiger Rechtsstreit - ohne Zeugen, ohne Nachweis des Unfallhergangs wird ein Gericht hier 50:50 urteilen. D.h. jeder zahlt 50% des gegnerischen Schadens und 50% seines eigenen.
Im vergleichbaren Fall (Parkplatzunfall) hab ich den Schaden an unserem Fahrzeug durch KVA beziffert, die Hälfte kassiert und dann günstig reparieren lassen. So brauchte ich die VK nicht in Anspruch nehmen.
Zitat:
@Pepe Mod schrieb am 15. November 2024 um 10:10:17 Uhr:
Achtung Internet: Angeblich sollen Versicherungen unter einer gewissen Summe zahlen, weil der sonst entstehende Aufwand für sie zu groß wäre.
Vielleicht weiß da jemand Bescheid.
Du hast grundsätzlich das Recht, einen Schaden selbst gegenüber Deiner Versicherung zu begleichen. Man muß zwar Schäden seiner Versicherung anzeigen, aber Du kannst den Schaden anschließend selber übernehmen und damit erübrigt sich eine eventuelle Hochstufung.
Zitat:
@real_Base schrieb am 15. November 2024 um 12:10:29 Uhr:
Wenn du auf dem Geld sitzen bleibst dann frage mal bei deiner Versicherung nach.
Ich nehme es auch wenn er es nicht los wird 😉
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 15. November 2024 um 09:57:23 Uhr:
Leider gibt es aber von der Rechtsschutz schlechte Nachrichten.
Wäre in dem Fall so oder so eine absolute Schnapsidee gewesen.
Nimm als Erkenntnis mit, dass man ohne Dashcam und Verkehrsrechtsschutz nicht unterwegs sein sollte.
Bei der Dashcam zweifle ich für diesen Fall noch, wo der Anstoß hinten seitlich war...
(auf die RSV kann man verzichten, wenn man flüssig genug ist um den Anwalt im Bedarfsfall aus der eigenen Tasche zu bezahlen)
Das Prozessrisiko ist erheblich, denn „the winner takes ist all“ und der Anscheinsbeweis spricht eher gegen den TE.
Dumme Frage am Rande; aus der Lage der (Lack)Schäden/Kratzspuren läßt sich doch darauf schließen, welches Fahrzeug diese aus welcher Richtung mit welcher Geschwindigkeit verursacht hat? Wäre nur die Frage, ob sich das für diesen Fall lohnt?
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 16. November 2024 um 07:47:20 Uhr:
Dumme Frage am Rande; aus der Lage der (Lack)Schäden/Kratzspuren läßt sich doch darauf schließen, welches Fahrzeug diese aus welcher Richtung mit welcher Geschwindigkeit verursacht hat? Wäre nur die Frage, ob sich das für diesen Fall lohnt?
Das glaube ich kaum.
Hier haben sich zwei Fahrzeuge berührt, wie sie zueinander gestanden haben, ist ja unstrittig. Aber wie will man beweisen, welches Fahrzeug seine Spur verlassen hat?
Insgesamt bin ich der Meinung, man sollte hier alles ohne Anwalt und ohne Versicherungen regeln. wenn der Schaden tatsächlich so gering ist, wie vom TE angegeben.
Zitat:
Auf dem Lack selbst ist nur ein ca. 10 cm langer Kratzer. Der Lackierer meines Vertrauens hat für Smart Repair mal 300 bis 400 € angepeilt.
Der Unfallgegner fuhr einen 20 Jahre alten, schon recht demolierten Skoda Octavia. Da sind ebenfalls nun ein paar Kratzer im Lack der Stoßstange entstanden
Zitat:
@Oetteken schrieb am 16. November 2024 um 06:07:39 Uhr:
Das Prozessrisiko ist erheblich, denn „the winner takes ist all“ und der Anscheinsbeweis spricht eher gegen den TE.
Aber wieso denn „The Winner takes it all“? Ich frage mich, wie man den Prozess gewinnen soll, wenn sich nichts beweisen lässt.
Ich habe meine Aussage getroffen, der Unfallgegner behauptet etwas völlig anderes. Insofern würde ich eher von 50:50 Schadensverteilung ausgehen.
Ich kann nur sagen, dass ich in etwa 200 Metern sowieso links abbiegen musste und mich daher auch schon auf der linken Spur befand. Insofern besteht auch gar kein Grund, dass ich auf die rechte Spur hätte wechseln sollen. Der Unfallgegner hat ja anfangs auch mitgeteilt, dass er schuld sei.
Es wird wohl, wie hier schon gesagt wurde, auf eine Teilschuld beider Beteiligter hinauslaufen. Fifty-fifty. Jeder zahlt seinen eigenen Schaden plus Prozesskosten. Kriegt dann nicht jeder auch einen Punkt in Flensburg?
Schade, dass der Unfallgegner so reudig ist.