erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
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Fifty-fifty ist bei die Schadensregulierung anders. Jeder zahlt 50% vom Schaden des anderen und 50% seines eigenen Schadens.
Wird lustig, wenn z.B. beim Rückwärtsausparken die AHK in die Seite des Unfallgegners knallt - beim einen ein wirtschaftlicher Totalschaden, beim anderen nicht einmal ein Kratzer an der AHK.
"Bei der Dashcam zweifle ich für diesen Fall noch, wo der Anstoß hinten seitlich war..."
Sie hätte aber das eigene Fahrverhalten aufgezeichnet und so wäre eventuell nachweisbar, dass die eigene Spur nicht verlassen wurde.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. November 2024 um 11:57:45 Uhr:
Fifty-fifty ist bei die Schadensregulierung anders. Jeder zahlt 50% vom Schaden des anderen und 50% seines eigenen Schadens.
Wie läuft das dann bei der Versicherung? Werde ich in der SF trotzdem so heruntergestuft, als wäre ich 100 % schuld?
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 16. Nov. 2024 um 12:36:04 Uhr:
Wie läuft das dann bei der Versicherung? Werde ich in der SF trotzdem so heruntergestuft, als wäre ich 100 % schuld?
Ja, sobald die Versicherung leisten muss, wirst du zurück gestuft, egal wie hoch die Summe ist.
Deshalb nochmals: bei der geringen Schadenhöhe selbst zahlen, fertig.
Zitat:
@Ascender schrieb am 16. November 2024 um 11:48:14 Uhr:
Es wird wohl, wie hier schon gesagt wurde, auf eine Teilschuld beider Beteiligter hinauslaufen. Fifty-fifty.
nein.
Die Schuld wird sich nicht nachweisen lassen, deswegen erfolgt die Haftung 50:50 aus der Betriebsgefahr. Warum der Unterschied wichtig ist, siehe unten!
Zitat:
Jeder zahlt seinen eigenen Schaden plus Prozesskosten.
nein.
Jeder zahlt 50% des Gesamtschadens plus 50% der Prozesskosten.
Zitat:
Kriegt dann nicht jeder auch einen Punkt in Flensburg?
nein.
Wenn niemandem ein Verschulden nachgewiesen werden kann dann wird auch niemand bestraft.
Die Haftung aus der Betriebsgefahr ist ja verschuldensunabhängig.
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Einfach mal vorstellen, dass der Unfallgegner auch hier einen Thread aufgemacht hätte.
Der würde das genau umgekehrt darstellen.
Einigt euch privat, ohne die Versicherungen in Anspruch zu nehmen, das wird für euch beide viel billiger.
Ich denke nicht, dass hier eine private Einigung möglich wäre. Der Unfallgegner hat nach Eintreffen der Polizei direkt mit dem Anwalt gedroht und möchte ja auch strafrechtliche Schritte einleiten, da ich lügen und somit eine Falschaussage abgeben würde
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 16. November 2024 um 12:36:04 Uhr:
Wie läuft das dann bei der Versicherung? Werde ich in der SF trotzdem so heruntergestuft, als wäre ich 100 % schuld?
Ja, außer du zahlst den Schaden selbst. Dies musst du aber nicht sofort entscheiden, sondern kannst noch nachträglich, auch wenn die Versicherung bereits bezahlt, den Schaden zurückkaufen. In dem Fall wirst du nachträglich zurückgestuft, sprich, du bekommst auch die Differenz zurückgezahlt, falls du hochgestuft wurdest, bevor der Fall abgewickelt ist.
Es kann allerdings Vorteile haben, wenn du den Schaden direkt übernimmst, weil die Kosten dann günstiger ausfallen können. Allerdings ist dies in deinem Fall, bei deinem Unfallgegner eher akademischer Natur.
Daher empfehle ich dir, deine Versicherung erstmal machen zu lassen. Vielleicht ändert sich dadurch die Quotelung auch noch zu deinem Vorteil.
Wichtig ist allerdings, dass du alles zusammensuchst, was zu deinem Vorteil sein kann. Ich hatte auch einen Spurwechselunfall (allerdings im Kreisel), hier wurde auch von der Polizei von 50/50 ausgegangen. Vor Gericht hat die Richterin dies dann auch als Vergleich vorgelegt und es wurde ein Unfallgutachter beauftragt. Dadurch aber, dass ich am Unfallort Fotos gemacht hatte, wo z.B. ich beim Ausweichen auf die große Mittelinsel den Kreisel verlassen hatte, wo mein Fahrzeug zum Stehen gekommen ist, Schäden an beiden Fahrzeugen und einer (wahren) Geschichte, die das alles passend, logisch verknüpfte, folgte der Gutachter nahezu zu 100% meiner Darstellung. Dabei war natürlich wichtig, dass ich das schriftlich zusammengefasst hatte, mit den ganzen Fotos, Beschreibung des Unfallhergangs und auch Google-Bilder in Kartenform, Sattelitenbilder und Street View Bildern.
Ich will damit sagen, dass was die Versicherung und deren Anwalt erreichen kann, ist entscheidend davon abhängig, was für Futter du ihnen vorlegst und wie du dies aufbereitest. Dies ist schon jetzt wichtig, denn basierend darauf entscheidet die Versicherung ja auch, ob sie jetzt schon einfach zahlt oder die Forderung der Gegenseite ablehnt.
Vor Gericht gibt es eben nicht Aussage gegen Aussage, sprich, dass beide gleich gewertet werden, denn der Aussage wird mehr geglaubt, die als glaubwürdiger dargestellt wird.
Gruß
Uwe
Melde es deiner Versicherung und beschreibe sachlich den Sachverhalt.
Strafrechtlich passiert da gar nichts.
Wenn der Unfallgegner klagen sollte, dann ist das eben so.
Entweder nimmst du dir dann auch einen Anwalt, oder vertrittst dich selbst, was bei einer Schadenhöhe bis 5.000 € vor dem Amtsgericht möglich ist.
Wenn die Versicherung nicht zahlen möchte und vor Gericht geht, dann hat die Versicherung einen eigenen Anwalt und von diesem kann man sich dann auch vertreten lassen. Dies war bei mir kostenlos.
Man muss allerdings die Versicherung dazu bekommen, dass sie die Forderung der anderen Partei ablehnt, sie dazu mein Beitrag zuvor.
Gruß
Uwe
Wegen solcher Bagatellschäden werden die Versicherungen nicht klagen.
Für die ist das doch sogar ein gutes Geschäft, die zahlen die geringen Schäden, vermutlich jeweils zur Hälfte, und kassieren dafür in den nächsten Jahren höhere Beiträge.
"Wenn der Unfallgegner klagen sollte, dann ist das eben so.
Entweder nimmst du dir dann auch einen Anwalt, oder vertrittst dich selbst, was bei einer Schadenhöhe bis 5.000 € vor dem Amtsgericht möglich ist."
Das ist nicht ganz vollständig dargestellt. Wenn der Unfallgegner klagt, ist die Haftpflichtversicherung des anderen Unfallbeteiligten für die Klageabwehr zuständig und beauftragt auch einen entsprechenden Anwalt. Manch eine Versicherung dürfte Rahmenabkommen mit Anwaltskanzleien haben, die dann immer (unabhängig von deren Qualität) beauftragt werden.
Das selbst vor dem Amtsgericht vertreten ist ein echt guter Tipp - leider aber gut nur für den Gegner, der anwaltlich vertreten ist. Formale Vorschriften (ZPO), notwendige Beweisanträge usw. - wer das nicht beachtet, verliert schnell das Verfahren.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 16. November 2024 um 13:58:54 Uhr:
Wegen solcher Bagatellschäden werden die Versicherungen nicht klagen.
Du weißt nicht, wie hoch der Schaden beim Fahrzeug des Unfallgegners ist. Der kann deutlich höher ausgefallen sein als beim Fahrzeug des TE.
Es schadet jedenfalls nicht, wenn man sich etwas Gedanken macht und den Unfallhergang gut beschreibt und dokumentiert. Den Rest macht die Versicherung und eventuell ist die paar Stunden Zeit, die man für die Dokumentation benötigt hat, gut investierte Zeit.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 16. November 2024 um 07:47:20 Uhr:
Dumme Frage am Rande; aus der Lage der (Lack)Schäden/Kratzspuren läßt sich doch darauf schließen, welches Fahrzeug diese aus welcher Richtung mit welcher Geschwindigkeit verursacht hat? Wäre nur die Frage, ob sich das für diesen Fall lohnt?
2 Fahrzeuge bewegen sich immer relativ zueinander. Ob das linke nach rechts abgedriftet ist oder der rechts nach links sieht man so nicht. Da braucht es weitere Fakten.
Erstens klagen nicht die Versicherungen, sondern werden verklagt. Und zweitens sind die Zeiten, wo sie wegen ein paar Hunderten sich nicht verklagen lassen, längst vorbei.
Doofe Frage: wenn es - wie hier - irgendwann und wahrscheinlich auf ein 50:50 oder eine andere Quote hinausläuft und der Schaden der TE angenommen so hoch wäre, dass sich die Inanspruchnahmen der VK lohnen würde, wäre es denn dann im Endeffekt nicht egal? Wenn beide Versicherungen zahlen (müssen) wird doch auch jeder hochgestuft, unabhängig von der Quote der Schuld. Oder stehe ich auf dem Schlauch?
Den Gerechtigkeitssinn, den man ggf. vertreten möchte, lasse ich mal außen vor.